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Steuern sparen als Freiberufler: Grundlagen, Tipps & Optimierungsstrategien 

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: April 9, 2026

Lesezeit: 7 Minuten

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Wenn du als Freiberufler:in arbeitest, musst du dich früher oder später mit deinen Steuern, der Steuererklärung und möglichen Strategien zur Senkung deiner Steuerlast beschäftigen. Viele Selbstständige haben davor Respekt – und schieben das Thema gerne vor sich her. Dabei kannst du mit dem richtigen Wissen nicht nur Fehler vermeiden, sondern auch ganz legal Steuern sparen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Steuern Freiberufler:innen zahlen, wie die Steuererklärung für dich funktioniert und mit welchen Steuertipps wirklich zählen. Außerdem zeigen wir dir, welche Betriebsausgaben du absetzen kannst und wann sich die Kleinunternehmerregelung lohnt.

Freiberufler:innen & Steuern – kurz zusammengefasst

Das deutsche Steuersystem wirkt für viele Selbstständige am Anfang kompliziert. Wenn du aber einmal verstanden hast, welche Steuern du zahlen musst und wie die Steuererklärung als Freiberufler:in funktioniert, wird das Thema schnell überschaubar. Die wichtigsten Punkte kannst du dir leicht merken:

  • Freiberufler:innen zahlen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer, aber keine Gewerbesteuer. 
  • Die Steuererklärung besteht in der Regel aus der Einkommensteuererklärung samt Einkommensüberschussrechnung (EÜR).
  • Mit der Berücksichtigung von Betriebsausgaben kannst du als Freiberufler:in sofort Steuern sparen. 
  • Eine digitale Buchhaltung hilft dir, Fristen einzuhalten und Nachzahlungen zu vermeiden. 

Welche Steuern muss ich als Freiberufler:in zahlen?

Wenn du freiberuflich arbeitest, musst du nicht automatisch alle Steuerarten zahlen. In der Praxis gibt es zwei bis drei Steuern, die für Freiberufler:innen wirklich relevant sind. Welche das sind, hängt vor allem von deinem Gewinn, deinem Umsatz und deiner Steuerklasse ab.

Einkommensteuer – die wichtigste Steuer für Freiberufler:innen

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Freiberufler:innen. Sie wird auf deinen Gewinn berechnet, also auf deine Einnahmen minus Betriebsausgaben. Wie hoch deine Einkommensteuer ist, hängt vom progressiven Steuersatz ab – das bedeutet: Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Steuersatz.

Das Finanzamt legt außerdem häufig vierteljährliche Steuervorauszahlungen fest. Diese musst du jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zahlen (§ 37 EStG). 

➡️Zu hohe Steuervorauszahlung? So kannst du sie beim Finanzamt anpassen lassen

Umsatzsteuer – wann du Umsatzsteuer berechnen musst

Neben der Einkommensteuer spielt für viele Freiberufler:innen auch die Umsatzsteuer eine Rolle. Wenn du unter die Regelbesteuerung fällst, musst du auf deinen Rechnungen 19 % oder 7 % Umsatzsteuer ausweisen und regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückholen.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag fällt nur noch bei höheren Einkommen an. Viele Freiberufler:innen müssen ihn heute gar nicht mehr zahlen. 

Wenn du Mitglied einer Kirche bist, musst du außerdem Kirchensteuer zahlen. Beide Steuern werden zusammen mit der Einkommensteuer berechnet.

Warum Freiberufler:innen keine Gewerbesteuer zahlen

Ein großer Vorteil für Freiberufler:innen: Du musst keine Gewerbesteuer zahlen. Diese fällt nur für Gewerbetreibende an. Welche Tätigkeiten als freiberuflich gelten, ist in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dazu gehören zum Beispiel viele kreative, beratende, wissenschaftliche oder unterrichtende Tätigkeiten.

💡 Tipp: Du möchtest dich vorab einmal mit den wichtigsten Begriffen in der Welt der Steuern vertraut machen? Hier findest du unser kleines Steuer 1×1 für Selbstständige.

Wie funktioniert die Steuererklärung als Freiberufler:in?

Die Steuererklärung als Freiberufler:in konzentriert sich vor allem auf die Einkommensteuer. Grundlage dafür ist dein Gewinn, den du über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelst. Eine Bilanz musst du als Freiberufler:in in der Regel nicht erstellen.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – so ermittelst du deinen Gewinn

Als Freiberufler:in musst du in der Regel keine Bilanz erstellen. Stattdessen reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Dabei gilt das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet: Einnahmen werden in dem Moment gezählt, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht. Ausgaben zählen in dem Moment, in dem du sie bezahlst.

Die Formel ist einfach:

Einnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Dieser Gewinn ist die Grundlage für deine Einkommensteuer. Die EÜR reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein. 

Einkommensteuererklärung als Freiberufler:in

Zusätzlich zur EÜR musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben (eine Anleitung findest du hier). Als Freiberufler:in nutzt du dafür vor allem folgende Anlagen:

Auf Basis deines Gewinns berechnet das Finanzamt dann deine Einkommensteuer. Daraus ergeben sich auch die Steuervorauszahlungen für das nächste Jahr.

Welche Fristen gelten für Freiberufler:innen?

Die Steuererklärung musst du in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn du mit Steuerberater:in arbeitest, verlängert sich die Frist meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

💡 Tipp: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuervorauszahlungen sind über das Jahr verteilt fällig. Daher solltest du unbedingt auf die Einhaltung aller Fristen achten. 

Video: Die 5 häufigsten Steuerfehler von Freiberufler:innen

Es gibt typische Steuerfehler, die dich bares Geld kosten können. In diesem Video zeigen wir dir die 5 häufigsten Steuer-Fallen – und wie du sie ganz einfach vermeidest.

Steuern sparen als Freiberufler:in – 7 Strategien zur Steueroptimierung

Wenn du als Freiberufler:in Steuern sparen möchtest, musst du nicht nach „Steuertricks“ suchen. In Deutschland kannst du deine Steuerlast ganz legal senken, wenn du die Regeln kennst und richtig anwendest. 

1. Sammle deine Belege 

Der einfachste Steuertipp wird am häufigsten vergessen: Belege sammeln. Denn nur Ausgaben, für die du einen Beleg hast, kannst du auch von der Steuer absetzen. 

Wichtig ist zudem die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO): Rechnungen, Quittungen und Buchungsbelege musst du aktuell 8 Jahre lang aufbewahren. Für andere Unterlagen wie Geschäftsbriefe oder E-Mails gilt eine Frist von 6 Jahren, für Jahresabschlüsse sind es aber weiterhin 10 Jahre.

💡 Tipp: Auch verpasste Abgabefristen gehören zu den häufigsten Fehlern bei der Steuererklärung (und auch wegen der Strafzinsen zu den teuersten!). 

2. Digitalisiere deine Buchhaltung 

Eine digitale Buchhaltung spart dir nicht nur Zeit, sondern auch Steuern. Warum? Weil du dadurch keine Ausgaben vergisst, deine Zahlen immer im Blick hast und deine Steuervorauszahlungen besser planen kannst.

Außerdem musst du laut den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) deine Belege ordentlich archivieren. Eine Buchhaltungssoftware hilft dir dabei, diese Vorgaben einzuhalten und deine Steuererklärung als Freiberufler:in deutlich einfacher zu machen.

💡 Tipp: Scanne deine Belege mit Accountable kostenlos ein und speichere sie digital. So verlierst du nichts und hast bei der Steuererklärung weniger Stress.

3. Plane Rücklagen für Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Viele Freiberufler:innen machen am Anfang den gleichen Fehler: Sie geben ihr Geld aus, ohne an die Steuernachzahlung zu denken. Denn die Einkommensteuer wird oft erst ein bis zwei Jahre später endgültig festgesetzt.

Deshalb solltest du von Anfang an Steuerrücklagen bilden. Eine gute Faustregel ist, etwa 25–30 % deiner Einnahmen für Steuern beiseitezulegen. So vermeidest du böse Überraschungen, wenn der Steuerbescheid kommt.

4. Nutze Abschreibungen (AfA & GWG), um deinen Gewinn zu senken

Größere Anschaffungen kannst du über mehrere Jahre abschreiben. Das nennt man AfA – Absetzung für Abnutzung. Um die Nutzungsdauer richtig einschätzen zu können, kannst du dich an den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums orientieren. Anschaffungen bis 800 € netto kannst du dagegen meist sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG).

💡 Tipp: Abschreibungen sind ein wichtiges Werkzeug zur Steueroptimierung für Freiberufler:innen, weil sie deinen Gewinn vor Steuern reduzieren. Hier erklären wir dir genauer, wie Abschreibungen genau funktionieren und was du dabei beachten musst.

5. Plane größere Investitionen zum richtigen Zeitpunkt

Ein klassischer Steuertipp für Selbstständige ist das Timing von Ausgaben. Wenn du zum Beispiel weißt, dass du dieses Jahr viel Gewinn gemacht hast, kann es sinnvoll sein, notwendige Anschaffungen noch vor dem 31.12. zu kaufen. Dadurch sinkt dein Gewinn – und damit deine Steuerlast.

6. Setze dein Arbeitszimmer ab 

Wenn du von zu Hause arbeitest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Bei einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer darfst du einen Teil deiner Miete, Strom- und Internetkosten ansetzen (entsprechend der Fläche). Anderenfalls kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen, ohne dass du einzelne Kosten nachweisen musst.

➡️So kannst du die Kosten für deinen Arbeitsplatz absetzen

7. Nutze eine Steuer-App oder Steuerberater:in

Viele Selbstständige machen Fehler bei der Steuer, weil sie unsicher sind oder sich zu spät mit dem Thema beschäftigen. Eine Steuer-App wie Accountable oder ein:e Steuerberater:in hilft dir dabei, Fehler zu vermeiden, Fristen einzuhalten und alle Steuersparmöglichkeiten zu nutzen.

💡 Tipp: Die Kosten für deine Steuerberatung oder die Steuer-Software kannst du übrigens ebenfalls von der Steuer absetzen – sie zählen zu den Betriebsausgaben.

➡️Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Kleinunternehmerregelung – lohnt sich das für Freiberufler:innen?

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Das bedeutet: Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer, musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und hast insgesamt weniger Bürokratie. Gerade am Anfang oder bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann das eine große Erleichterung sein.

Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Ansonsten wechselst du automatisch in die Regelbesteuerung. 

➡️Das kannst du als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen

Welche Betriebsausgaben können Freiberufler:innen von der Steuer absetzen?

Als Freiberufler:in kannst du alle Kosten von der Steuer absetzen, die betrieblich veranlasst sind. Das bedeutet: Die Ausgabe muss notwendig sein, damit du deine selbstständige Tätigkeit ausüben kannst. Diese Kosten nennt man Betriebsausgaben. Sie mindern deinen Gewinn – und damit auch deine Einkommensteuer.

Typische Betriebsausgaben für Freiberufler:innen

Zu den häufigsten Betriebsausgaben gehören:

Wichtig ist: Du darfst nur betrieblich veranlasste Kosten steuerlich geltend machen. Wenn du zum Beispiel dein Handy sowohl privat als auch beruflich nutzt, kannst du nur den beruflichen Anteil der Kosten angeben – in der Praxis werden häufig 50 % bis 80 % anerkannt.

Tipp: Wenn du dich fragst, was du alles absetzen kannst, haben wir mit der kostenlosen „Steuerspar-Suchmaschine“ genau das richtige Tool für dich.

➡️7 Geschäftsausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst

Fazit: So kannst du als Freiberufler:in Steuern sparen

Wenn du als Freiberufler:in Steuern sparen möchtest, musst du vor allem die Grundlagen verstehen und deine Finanzen gut organisieren. Wichtig ist, dass du deine Steuererklärung als Freiberufler:in rechtzeitig abgibst, alle Betriebsausgaben korrekt absetzt und Rücklagen bildest(nicht nur für Steuern, sondern auch für Notfälle und Zeiten mit weniger Aufträgen). Viele Selbstständige zahlen nicht zu viele Steuern, sondern nutzen ihre steuerlichen Möglichkeiten einfach nicht vollständig aus.

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FAQs – Häufige Fragen zu Steuern für Freiberufler:innen

Wie viel Steuern zahlt man als Freiberufler:in?

Wie viel Steuern du als Freiberufler:in zahlst, hängt von deinem Gewinn ab, nicht von deinem Umsatz. Der Einkommensteuersatz in Deutschland ist progressiv und liegt aktuell zwischen 14 % und 42 %. Als grobe Faustregel kannst du mit etwa 25–30 % Steuern auf deinen Gewinn rechnen. 

Welche Steuern muss ich als Freiberufler:in zahlen?

Freiberufler:innen zahlen in der Regel Einkommensteuer und Umsatzsteuer (wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt), dazu kommt die Kirchensteuer (wenn du Mitglied einer Kirche bist). Gewerbesteuer musst du als Freiberufler:in nicht zahlen.

Was kann ich als Freiberufler:in alles von der Steuer absetzen?

Als Freiberufler:in kannst du alle betrieblich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen, zum Beispiel Laptop, Büroausstattung, Internet- und Telefonkosten, dein Arbeitszimmer, Reisekosten, Versicherungen und vieles mehr. 

Infografik: 7 Steuerstrategien für Freiberufler:innen – von Belegen und Abschreibungen bis zur Homeoffice-Pauschale. Plus: Wie Accountable bei Buchhaltung und Steuern hilft.

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Autor:in - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

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Reviews.io

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