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Abschreibungen können einem das Leben schwer machen. Größere Einkäufe, die du für dein Unternehmen oder deine Selbstständigkeit brauchst, schleppst du manchmal jahrelang in deinen Steuererklärungen mit. Für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) hat das Finanzamt deshalb Vereinfachungen geschaffen. Doch warum genau gibt es GWG und was gehört zu ihnen?
Warum gibt es geringwertige Wirtschaftsgüter?
GWG schaffen dir Erleichterungen in der Buchhaltung. Folgende Situation kennst du sicherlich: Du kaufst etwas, was du für deinen Job benötigst, Möbel für das Büro, einen teuren PC für die Arbeit oder eine neue Telefonanlage. Gerade bei teuren Geräten hört mit der Rechnung die buchhalterische Arbeit aber nicht auf.
Zusätzlich musst du den Gegenstand mitunter über Jahre hinweg abschreiben. Dein Kauf taucht immer wieder in deiner Buchhaltung auf.
Damit man diesen Aufwand nicht für jede kleine Anschaffung hat, gibt es das Konzept der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Gegenstände, die man zu dieser Kategorie zählt, lassen sich direkt abschreiben, selbst wenn sie noch viel länger in deinem Unternehmen eingesetzt werden. Der Vorteil dabei ist, dass du die Anschaffung sofort als Kosten absetzen kannst und dadurch geringere Steuerzahlungen hast. Außerdem wird deine Steuererklärung dank geringwertiger Wirtschaftsgüter sehr viel unkomplizierter.
GWG werden durch das Einkommenssteuergesetz definiert. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von einem geringwertigen Wirtschaftsgut sprechen und von der buchhalterischen Erleichterung profitieren kann.
Grundvoraussetzung: Anlagevermögen
Zunächst ist wichtig, dass geringwertige Wirtschaftsgüter immer Teil des Anlagevermögens sein müssen, also dauerhaft im Betrieb bleiben. Die Büroausstattung gehört hier genauso dazu wie ein Grundstück. Auch Wertpapiere zählt man zum Anlagevermögen, weil du sie langfristig besitzen wirst. Ausgeschlossen sind hingegen zum Beispiel Rohstoffe. Diese werden weiterverarbeitet, verlassen den Betrieb dann wieder und werden deshalb zum Umlaufvermögen gezählt.
Aber Achtung: Nicht alles, was zum Anlagevermögen zählt, gehört auch zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Objekte müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Eigenschaften
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nach §6 Abs 2 EStG drei Eigenschaften erfüllen:
Selbstständig nutzbar: Ein GWG kann immer für sich benutzt werden und muss nicht mit anderen Gütern kombiniert werden. Das schließt zum Beispiel die Computertastatur aus, die erst mit einem PC verbunden werden muss, um einsatzbereit zu sein.
Bewegbar: GWG sind grundsätzlich ohne Beschädigung bewegbar. Das schließt in erster Linie Immobilien und Grundstücke aus. Eine große Maschine gehört allerdings zu den GWG, denn auch wenn es eher schwer ist, kann man das Gerät theoretisch verschieben.
Abnutzbar: Ein GWG verliert über die Zeit an Wert und nutzt sich ab. Dabei ist nicht entscheidend, wie lange der Gegenstand wirklich betriebsfähig bleibt – wenn das Gut in einer Afa-Tabelle auftaucht, du ihn also abschreiben kannst, ist er auch abnutzbar.
💡 Fakt: Afa steht für „Abschreibung für Abnutzung“. In den Tabellen, die das Finanzamt herausbringt, steht für alle möglichen Dinge, über wie viele Jahre du diese abschreiben musst.
Kosten
Man kann es dem Namen schon entnehmen: Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen bestimmte Kosten nicht überschreiten. Maximal 800€ (netto) darf ein Gegenstand kosten, damit er als geringwertiges Wirtschaftsgut gilt. Die Grenzwerte für GWG gelten exklusive der Umsatzsteuer. Unter Umständen können aber Nebenkosten wie Liefergebühren oder Kosten für die Montage, die im Anschaffungsjahr anfallen, zu den Kosten hinzugezählt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter anhand von Beispielen erklärt
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind sehr vielfältig. Diese typischen Anschaffungen zählen zu den GWG:
Büromöbel: Schreibtische, Bürostühle und die gemütliche Couch in der Sitzecke. Wenn die Kosten unter 800€ liegen, kannst du die Aufwendung als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln.
Kaffeemaschine: Wenn es sich nicht um eine besonders teure Siebträgermaschine handelt, kannst du die Büro-Kaffeemaschine als GWG abschreiben.
Telefon: Auch Telefone (abhängig vom Preis auch Smartphones) können als GWG gewertet werden.
Werkzeuge: Alles, was für sich genommen bereits funktioniert (zum Beispiel ein Schraubendreher) und nicht den Kostenrahmen überschreitet, fällt unter die Gruppe der GWG.
Schreibtischausstattung: Sowohl der Papierkorb unter dem Tisch als auch die Lampe darauf müssen nicht umständlich über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Mobile Festplatte: Man würde meinen, externe Festplatten wären nicht selbstständig, da man einen PC oder Laptop braucht, um die Daten darauf zu lesen. Als Datenträger (mit der Aufgabe Daten zu speichern oder zu übertragen) arbeiten sie aber ohne weitere Geräte.
Paletten: Wer in seinem Lager Paletten oder Transportkisten verwendet, kann diese als GWG abschreiben.
Software: Programme, die für die Arbeit im Unternehmen wichtig sind, lassen sich als GWG behandeln.
Achtung: Software gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut, obwohl sie nicht im eigentlichen Sinne abnutzbar ist. Aber auch Computerprogramme können über die Zeit hinweg an Wert verlieren.
Nicht-geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele
Im Folgenden findest du diverse Güter, die nicht in die Gruppe der GWG passen:
Monitor: Du kannst den Bildschirm nur in Kombination mit einem PC verwenden. Der Monitor ist also nicht selbstständig nutzbar und zählt deshalb unabhängig vom Preis nicht zur Gruppe der GWG.
Lizenzen: Immaterielle Güter wie Lizenzen, Patente oder Nutzungsrechte sind nicht beweglich und gehören daher nicht zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Sägeblätter: Da man Sägeblätter oder Bohreinsätze nur in Kombinationen mit den entsprechenden Werkzeugen verwenden kann, zählen auch sie nicht zu den GWG.
Mehrbändige Bücher: Wenn du beispielsweise einzelne Ausgaben der Brockhaus-Enzyklopädie erwirbst, gelten diese nicht als GWG, da sie nicht selbstständig sind. Die Gesamtausgabe würde hingegen den Kostenrahmen für GWG sprengen.
Unser Tipp: Das Finanzamt hat inzwischen die Schnelllebigkeit von Computertechnik erkannt und die regelmäßige Nutzungsdauer von Hardware und Software seit 2021 auf ein Jahr verringert. Das heißt: Auch wenn ein PC nicht als GWG gilt, muss das Gerät nur über ein Jahr abgeschrieben werden.
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern: So geht’s
Die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter lassen sich vereinfacht abschreiben. Doch abhängig vom Wert kommen unterschiedliche buchhalterische Aufgaben auf dich zu.
Wertgrenze
Option
≤ 250€
Sofortabschreibung (ohne Verzeichnis)
> 250€ bis ≤ 800€
Sofortabschreibung (mit Verzeichnis) ODER Poolabschreibung
> 800€ bis ≤ 1000€
Poolabschreibung ODER Regelabschreibung
Es gibt bei den Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern also unterschiedliche Verfahren. Was bedeutet das konkret?
Sofortabschreibung: Wenn du ein GWG sofort abschreibst, wird der komplette Betrag im Jahr des Kaufs abgeschrieben. Bei Gütern, die nicht mehr als 250€ kosten, muss man diese auch nicht in ein gesondertes Verzeichnis aufführen. Für alles mit Kosten zwischen 250,01€ und 800€ musst du ein extra GWG-Verzeichnis anlegen. In dieses trägst du zu jedem GWG das Datum der Anschaffung und die Kosten ein.
Poolabschreibung: Bei der Poolabschreibung bildest du einen Sammelposten. Bei diesem zählst du die GWG mit einem Wert zwischen 250,01€ und 1000€ pro Jahr zusammen und schreibst diese dann gleichmäßig über 5 Jahre ab. Die eigentliche Nutzungsdauer spielt hier keine Rolle.
Regelabschreibung: Alles über 800€ kann und alles über 1000€ muss von dir ganz normal abgeschrieben werden. Hierfür ist dann die Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle entscheidend.
Mit Accountable kannst du deine sämtlichen Ausgaben, also auch geringwertige Wirtschaftsgüter und Abschreibungen scannen und speichern. So hältst du deine Buchhaltung immer up-to-date!
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