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Wer zahlt den Solidaritätszuschlag?

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 2 Minuten

Grundsätzlich müssen alle einkommensteuerpflichtige deutsche Staatsbürger:innen auch einen Solidaritätszuschlag zahlen. Ab 2021 wurde jedoch die Freigrenze für den Soli deutlich angehoben. Ob du als Selbstständige:r auch davon profitierst und wie du den Solidaritätszuschlag berechnen kannst, erfährst du in diesem Artikel. 

Solidaritätszuschlag: Das gilt für Selbstständige

Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich auch Soli genannt, wurde 1991 eingeführt, um damit unter anderem die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Der Beitrag wird zusätzlich  zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erhoben.

Als Selbstständige:r musst du wie alle anderen auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Anders als Arbeitnehmer:innen wird der Solidaritätszuschlag aber nicht direkt vom Nettogehalt abgezogen. Die Ermittlung des Solidaritätszuschlages wird über das zu versteuernde Einkommen durchgeführt. Vereinfacht ausgedrückt geschieht dies bei Selbstständigen, indem die Einnahmen und Ausgaben aus der selbstständigen Tätigkeit gegenübergestellt werden. 

Für wen fällt der Solidaritätszuschlag seit 2021 weg?

Gering- und Mittelverdiener werden von der Bundesregierung entlastet, weshalb die Freigrenzen erheblich angehoben wurden: von 972 Euro auf 16.956 Euro bei Einzelveranlagung und von 1.944 Euro auf 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung. Somit entfällt der Solidaritätszuschlag seit 1. Januar 2021 für ca. 90 Prozent der Steuerpflichtigen vollständig. Von der neuen Regelung ausgenommen sind nur die Spitzenverdiener:innen – Wer ein sehr hohes Einkommen bezieht, muss weiterhin den vollen Satz zahlen.  

Freigrenzen, bis zu denen kein Solidaritätszuschlag anfällt

Steuerklasse Seit 1.1.2021
Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI) 16.956 Euro
Verheiratet (Steuerklasse III) 33.912 Euro

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Entfällt der Solidaritätszuschlag auch für Unternehmer?

Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften (OHG und KG), die ausschließlich Gewerbeeinkünfte erzielen und deren Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, profitieren ebenfalls von der Abschaffung des Soli. Liegen die Gewinneinkünfte unterhalb der Freigrenze, entfällt der Solidaritätszuschlag komplett, und innerhalb der sogenannten Milderungszone entfällt er teilweise. In der Milderungszone wird der Solidaritätszuschlag schrittweise an den vollen Satz von 5,5% angehoben. 

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Milderungszone beim Solidaritätszuschlag

Die Milderungszone soll verhindern, dass Arbeitnehmer:innen und Selbstständige, deren Einkommen nur knapp über der Freigrenze liegen, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe entrichten müssen. Innerhalb der Milderungszone wird der Soli deswegen schrittweise angepasst und richtet sich nach dem Einkommen: Er nimmt innerhalb der Minderungszone mit steigendem Einkommen zu.

Liegt also deine jährliche Steuerlast zwischen 16.956€ und 96.820€, fällst du in die Minderungszone.

Liegt deine Lohnsteuer oberhalb der Milderungszone, fällt weiterhin der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Lohnsteuer an.

Solidaritätszuschlag berechnen

Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der Einkommensteuer und fällt nur dann an, wenn die Höhe der Einkommensteuer die Freigrenze überschreitet. Kinderfreibeträge werden – wenn sie nicht schon bei der Einkommensteuer berücksichtigt wurden – bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags abgezogen.

Beispiel

Claudia, alleinstehend, erwirtschaftet 2021 ein Jahreseinkommen von 44.000 EUR brutto. Ihre Einkommensteuer beträgt 8.852,00 Euro. Da ihr Einkommen unterhalb der Freigrenze liegt, muss sie keinen Solidaritätszuschlag zahlen. 

Fazit – weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Selbstständigen komplett. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, profitieren ebenfalls von der Soli-Abschaffung. So beträgt beispielsweise für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 44.000 Euro im Jahr, das Ersparnis damit fast 500 Euro jährlich.


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Accountable Team
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This article is presented to you by the Accountable Team, a diverse group of accountants and seasoned freelancers active in Belgium. Thanks to the real-life experience and expertise in topics such as self-employment, taxes, bookkeeping, VAT, and many more, the Accountable Team is able to share insights and practical advice to empower others on their freelance journey. We are dedicated to helping the self-employed thrive in today’s dynamic work environment and fostering a community of independent professionals.

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