Für viele Selbstständige gehört das Arbeiten von zu Hause längst zum Alltag – ob am Schreibtisch im Wohnzimmer oder im eigens eingerichteten Arbeitszimmer. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat das Homeoffice nicht nur einen festen Platz im Berufsleben, sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung eingenommen. Doch was bedeutet das steuerlich? Welche Kosten lassen sich bei der Steuer geltend machen – und wie funktioniert das mit der Homeoffice-Pauschale?
Während Angestellte von der Pauschale in der Steuererklärung profitieren können, gelten für Selbstständige eigene Regeln.
Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich im Jahr 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt, um das Arbeiten von zu Hause steuerlich zu erleichtern. Seitdem wurde sie mehrfach verlängert und ist mittlerweile dauerhaft im Steuerrecht verankert.
Die Pauschale ermöglicht es, für jeden Kalendertag, an dem ausschließlich von zu Hause gearbeitet wurde, 6 Euro steuerlich geltend zu machen – bis zu 210 Tage im Jahr. Das ergibt einen Maximalbetrag von 1.260 Euro jährlich.
Wichtig dabei: Die Pauschale wird tageweise gewährt. Sie kann auch dann genutzt werden, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist – etwa bei der Arbeit am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnbereich. Allerdings darf an diesen Tagen keine berufliche Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung erfolgt sein – auch keine Kundentermine oder Bürobesuche.
💡 Hinweis: Seit 2023 wird die Homeoffice-Pauschale von den Finanzämtern auch als „Tagespauschale“ bezeichnet.
Selbstständige konnten schon immer ein häusliches Arbeitszimmer absetzen – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Voraussetzung war ein abgetrennter Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wurde. Arbeitsecken oder gemischt genutzte Räume reichten nicht aus. Zudem musste das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um alle anteiligen Kosten wie Miete, Strom und Heizung geltend machen zu können.
Bis einschließlich 2022 war auch eine Absetzung bis 1.250 Euro möglich, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand – etwa bei Außendiensttätigkeiten. Diese Möglichkeit entfiel jedoch mit dem Steuerjahr 2023.
Seitdem gilt: Nur wenn das Arbeitszimmer weiterhin den beruflichen Mittelpunkt darstellt, lassen sich die tatsächlichen Kosten absetzen. In allen anderen Fällen greift die Homeoffice-Pauschale – eine vereinfachte und deutlich flexiblere Regelung, die besser zu modernen Arbeitsrealitäten passt.
💡 Tipp: Das kannst du alles rund ums Arbeitszimmer absetzen, wenn du selbstständig bist!
Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Klassischer Arbeitszimmerabzug |
Voraussetzungen | Kein separates Zimmer nötig | Separater, ausschließlich beruflich genutzter Raum erforderlich |
Max. Absetzbetrag | 1.260 € jährlich (6 €/Tag) | Je nach tatsächlichen Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom etc.) |
Nachweispflicht | Anzahl der Homeoffice-Tage | Nachweis der Raumgröße, Nutzung, Mietanteile etc. |
Für wen geeignet | Wer keinen eigenen Raum hat | Wer über ein separates Arbeitszimmer verfügt |
Bei sogenannten Misch-Arbeitstagen – also Tagen, an denen du sowohl im Homeoffice als auch außerhalb tätig bist – gilt seit 2023 eine klare Regel: Du kannst als Selbstständige:r die Homeoffice-Pauschale dann ansetzen, wenn du mehr als die Hälfte des Arbeitstags zu Hause verbringst.
Beispiel: Du arbeitest vormittags von 8 bis 13 Uhr zu Hause, danach bist du von 14 bis 17 Uhr beim Kunden. Da du mehr als 50 % des Tages im Homeoffice tätig warst, kannst du für diesen Tag 6 € geltend machen.
Rechenbeispiele
Jede:r, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Tages- bzw. Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbstständige. Dabei müssen auch nicht länger bestimmte Vorgaben für das Arbeitszimmer erfüllt werden. Anders als bisher spielt es für die Berücksichtigung der Pauschale keine Rolle mehr, ob man über ein separates Arbeitszimmer verfügt, oder einfach vom Küchentisch, auf dem Balkon oder im Bett arbeitet.
Da es bereits vor der Pandemie möglich war, das separate Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, nutzen viele Selbstständige diese Möglichkeit bereits für ihre Steuererklärung, wenn das Arbeitszimmer zu Hause den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit darstellt.
💡 Tipp: Wenn du zu denen gehörst, die bereits Kosten für ein Arbeitszimmer im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit von der Steuer abziehen, kann es empfehlenswert sein, dies auch weiterhin zu tun – also nicht von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch zu machen. Denn es kann sein, dass du für das Arbeitszimmer viel detaillierter die anfallenden Kosten angeben kannst und so höhere Beträge von der Steuer abziehen als die 1.260 € des Pauschalbetrags der Homeoffice-Pauschale.
„Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, sollte prüfen, ob sich die tatsächliche Kostenermittlung – etwa durch anteilige Miet- oder Stromkosten – gegenüber der Pauschale lohnt. Besonders bei hohen Wohnkosten oder langen Arbeitstagen kann sich der klassische Abzug finanziell stärker auswirken. Wichtig ist jedoch eine saubere Dokumentation und klare berufliche Nutzung. Wer unsicher ist, sollte sich steuerlich beraten lassen – nicht nur zur Optimierung, sondern auch zur Vermeidung von Rückfragen durch das Finanzamt.“
Markus Thomas Boldt - Steuerberater und Consultant
Damit das Finanzamt das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale anerkennt, ist eine saubere Dokumentation wichtig. Zwar musst du keinen Grundriss oder Fotos mit der Steuererklärung einreichen, doch bei Rückfragen solltest du belegen können, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für das Arbeitszimmer gelten folgende Nachweispflichten:
Für die Homeoffice-Pauschale genügt es, die anzahl der Homeoffice-Tage glaubhaft zu machen – etwa über:
Wenn du als Selbstständige:r mit dem DATEV-Kontenrahmen SKR03 buchst, kannst du die Homeoffice-Pauschale in SKR03 auf das Konto „Sachkosten: Arbeitszimmer“ (z. B. Konto 4920) buchen – je nach Software kann die Kontenzuordnung abweichen.
Doch wo genau müssen Selbstständige die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen? In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gehört sie in die Zeile „weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Falls du Accountable nutzt, wird dir der passende Bereich automatisch angezeigt.
Das Gute ist, um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren, musst du nicht extra einen Antrag stellen oder dich dafür anmelden. Du kannst stattdessen einfach in den Werbungskosten von der Pauschale Gebrauch machen. Berücksichtige die Pauschale also einfach als Ausgabe der Werbekosten, wenn du deine Einkommensteuererklärung vorbereitest.
➡️ Hier zeigen wir dir, wie du die Homeoffice-Pauschale direkt in Accountable einträgst!
Damit du bei deiner nächsten Steuererklärung nichts vergisst, haben wir dir die wichtigsten Schritte rund um die Homeoffice-Pauschale übersichtlich zusammengefasst. Diese Liste hilft dir, den Überblick zu behalten und deine Angaben vollständig vorzubereiten:
Viele Selbstständige übersehen Details, die schnell zur Ablehnung durch das Finanzamt führen können. Damit du das meidest, haben wir dir hier die häufigsten Fehler zusammengestellt – und geben Tipps, wie du sie vermeidest:
Damit dein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale problemlos vom Finanzamt akzeptiert wird, solltest du einige Punkte besonders beachten:
Die Pauschale war zunächst nur für das Steuerjahr 2020 und 2021 geplant. Wegen steigender Preise und Inflation wurde jedoch nun eine Entfristung durch das Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen.
Egal, ob selbstständig oder angestellt, es ist immer nützlich, nachweisen zu können, dass man die angegebene Zeit tatsächlich im Home-Office gearbeitet hat und nicht zum Beispiel bei einem Kunden vor Ort tätig war. Denn die 6 € pro Tag kannst du nur absetzen, wenn du wirklich den ganzen Arbeitstag von zu Hause aus tätig warst.
💡Wichtig: Die Pauschale bringt dir nur dann einen steuerlichen Vorteil, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.260 € liegen. Außerdem darfst du sie pro Tag nur einmal nutzen – auch bei mehreren Jobs. An Tagen, an denen du die Pauschale ansetzt, sind keine Fahrt- oder Reisekosten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzbar.
Neben der Homeoffice-Pauschale kannst du auch weitere Werbungskosten für Büroausstattung, Computer, oder auch Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben kannst du in Accountable hochladen und sie dann später direkt in deiner Steuererklärung angeben.
Für viele Unternehmer:innen ist die Tages- bzw. Homeoffice-Pauschale eine unkomplizierte Möglichkeit, betriebliche Nutzung von Wohnraum steuerlich zu berücksichtigen – insbesondere dann, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Wichtig ist dabei, die Voraussetzungen und Vorteile beider Optionen genau zu prüfen.
Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich besonders für alle, die keinen eigenen Arbeitsraum zur Verfügung haben und flexibel von zu Hause aus arbeiten. Wer jedoch ein separates Arbeitszimmer nutzt, sollte genau durchrechnen, ob der individuelle Kostenabzug nicht höhere Vorteile bringt. Mit der 50 %-Regel und der Kombination beider Modelle besteht seit 2023 deutlich mehr Spielraum in der steuerlichen Gestaltung.
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Wie weise ich meine Homeoffice-Tage am besten nach?
Ein sauber geführter Kalender, digitale Zeiterfassungen oder einfache Tagesprotokolle helfen dir dabei, die Tage glaubhaft zu dokumentieren.
Gilt die Pauschale auch bei Teilzeit- oder Minijobs?
Ja, die Pauschale gilt unabhängig vom Arbeitsumfang – entscheidend ist nur, dass du den Tag überwiegend im Homeoffice gearbeitet hast.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch im Ausland (z. B. bei Workation)?
Solange du deinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hast und die Arbeitstage im Ausland nachweislich für deine selbstständige oder berufliche Tätigkeit aufgewendet wurden, kannst du die Pauschale auch dort geltend machen.
Kann ich die Pauschale für mehrere Jobs gleichzeitig ansetzen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich – aber pro Kalendertag nur einmal. Du kannst also nicht 2×6 € für denselben Tag ansetzen, auch wenn du für zwei Arbeitgeber tätig bist.
Muss ich ein eigenes Arbeitszimmer haben?
Nein. Für die Homeoffice-Pauschale brauchst du kein separates Arbeitszimmer. Du kannst sie auch dann nutzen, wenn du z. B. am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeitest – solange Du den gesamten Arbeitstag zu Hause verbringst.
Was gilt, wenn ich mir mein Arbeitszimmer mit anderen teile?
In diesem Fall kann jede:r Steuerpflichtige nur seinen Anteil geltend machen. Die Aufteilung muss nachvollziehbar sein, etwa anhand der Nutzungsdauer oder Raumgröße.
Kann ich die Pauschale auch in Co-Working-Spaces nutzen?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gilt ausschließlich für die Arbeit in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Arbeitstage im Co-Working-Space zählen nicht, da sie nicht im „häuslichen Bereich“ stattfinden.
Was ist mit kurzfristigem Arbeiten am Küchentisch?
Auch das wird anerkannt – solange du den gesamten Tag im Homeoffice tätig bist und nicht außer Haus arbeitest. Ein separates Zimmer ist für die Pauschale nicht erforderlich.
Kann ich zusätzlich zur Pauschale auch Internetkosten absetzen?
Ja, anteilige Internet- und Telefonkosten können zusätzlich zur Pauschale angesetzt werden, sofern sie beruflich genutzt werden und du dies belegen kannst.
Kann ich Pauschale und klassisches Arbeitszimmer kombinieren?
Ja, wenn du z. B. nur an bestimmten Tagen im separaten Arbeitszimmer arbeitest, kannst du die Kosten anteilig kombinieren. Wichtig ist eine saubere Trennung.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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