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Homeoffice-Pauschale für Selbstständige: Arbeitszimmer absetzen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

In der Corona-Krise mussten viele Menschen durch die plötzliche Vorgabe, möglichst im Homeoffice zu arbeiten, ihr zu Hause gezwungenermaßen zu einem Büro umfunktionieren.

Bis dahin mussten Selbstständige und Arbeitnehmer:innen strenge Vorgaben einhalten, um private Räume als Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können. Doch dann kam die Homeoffice-Pauschale! Was das genau bedeutet und wie du sie nutzen kannst, erklären wir in diesem Artikel.

Das Arbeitszimmer absetzen – das galt bisher

Wenn du selbstständig bist und im Homeoffice arbeitest, ist das steuerlich absetzbar. Dies war schon immer möglich. Jedoch müssen dafür einige strenge Vorgaben vom Finanzamt erfüllt werden:

Das Arbeitszimmer musste ein separater Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus sein, also ein Zimmer, das nachweislich nur für die Arbeit genutzt wird. Eine Nische im Raum oder ein Schreibtisch im Schlafzimmer wurde nicht akzeptiert.

Es ist auch nicht erlaubt, Gegenstände wie zum Beispiel einen Fernseher im Arbeitszimmer zu haben, also Dinge, die nicht für die Arbeit gebraucht werden. Auch ist zu beachten, wie oft du dieses häusliche Arbeitszimmer nutzt, denn wenn du nur teilweise von zu Hause arbeitest, kannst du nicht die kompletten Kosten absetzen.

Da viele Selbstständige aber tatsächlich den größten Teil der Arbeit im Homeoffice erledigen, ist es häufig möglich, die gesamten Kosten abzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Abzusetzen sind dann die anteiligen Mietkosten, ebenso wie anteilige Nebenkosten für Strom, Heizung und Internet.

Arbeitszimmer absetzen ab 2023

Bis zum Jahr 2022 gab es noch zwei Möglichkeiten, dass häusliche Arbeitszimmer abzusetzen:

  1. Wenn dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies gilt z.B. für Schriftsteller:innen oder andere Tätigkeiten, die fast ausschließlich von zu Hause ausgeübt werden.
  2. Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hast. Dies betrifft z.B. Makler, die viel unterwegs sind. In diesem Fall konnten bis 2022 1.250€ geltend gemacht werden.

Was sich in 2023 ändert ist, dass du nun nur noch die vollen kosten für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen kannst, wenn dies der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist. Der zweite Grund entfällt. Stattdessen kann nun die Homeoffice Pauschale von maximal 1.260€ pro Jahr ansetzen.

Tipp von Accountable💡: Das kannst du alles rund ums Arbeitszimmer absetzen, wenn du selbstständig bist!

Neuerungen zu Steuern fürs Homeoffice

Bisher waren also die Vorgaben, ab wann ein Raum in Wohnung oder Haus tatsächlich als Arbeitsplatz abgesetzt werden kann, ziemlich strikt. Daher fiel für viele Menschen, die von zu Hause arbeiten, die Möglichkeit weg, ihren Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Doch durch Corona, die ständig wechselnden Lockdown-Regeln und nun die Energiekrise und steigende Inflation hat sich vieles geändert, besonders auch wie und wo wir arbeiten.

Deshalb hatte die Bundesregierung beschlossen, eine neue Pauschale einzuführen und diese auch bis auf Weiteres zu erhalten, um damit viel weitreichender Menschen im Homeoffice steuerlich zu unterstützen. Das Ergebnis ist die Homeoffice-Pauschale!

Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Jede:r, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Pauschale nutzen. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbstständige. Dabei müssen auch nicht länger bestimmte Vorgaben für das Arbeitszimmer erfüllt werden. Anders als bisher, spielt es für die Berücksichtigung der Pauschale keine Rolle mehr, ob man über ein separates Arbeitszimmer verfügt, oder einfach vom Küchentisch, auf dem Balkon oder im Bett arbeitet.

Da es bereits vor der Pandemie möglich war, das separate Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, nutzen viele Selbstständige diese Möglichkeit bereits für ihre Steuererklärung, wenn das Arbeitszimmer zu Hause den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit darstellt.

💡Wenn du zu denen gehörst, die bereits Kosten für ein Arbeitszimmer im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit von der Steuer abziehen, kann es empfehlenswert sein, dies auch weiterhin zu tun – also nicht von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch zu machen. Denn es kann sein, dass du für das Arbeitszimmer viel detaillierter die anfallenden Kosten angeben kannst und so höhere Beträge von der Steuer abziehen als die 1.260€ des Pauschalbetrags der Homeoffice-Pauschale.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Pauschal gilt, man kann 6 Euro pro Tag, den man im Homeoffice arbeitet, erhalten. Allerdings gilt hier die Grenze von maximal 1.260 Euro ab 2023 (vorher 600€ im Jahr). Wenn du also mehr als 210 Tage im Homeoffice gearbeitet hast, kannst du trotzdem nur 1.260 Euro absetzen.

Die Homeoffice-Pauschale zählt jedoch mit zu den Werbungskosten und wird mit in die Werbungskostenpauschale eingerechnet. Daher beschränkt sich der Vorteil der Homeoffice-Pauschale auf Selbstständige und Arbeitnehmer:innen, deren Werbungskosten über 100 Euro liegen.

Wo gebe ich die Pauschale in der Steuererklärung an?

Das Gute ist, um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren, musst du nicht extra einen Antrag stellen oder dich dafür anmelden. Du kannst stattdessen einfach in den Werbungskosten von der Pauschale Gebrauch machen. Berücksichtige die Pauschale also einfach als Ausgabe der Werbekosten, wenn du deine Einkommensteuererklärung vorbereitest.

➡️ Hier zeigen wir dir, wie du die Homeoffice-Pauschale direkt in Accountable einträgst!

Was ist noch zu beachten?

Die Pauschale war zunächst nur für das Steuerjahr 2020 und 2021 geplant. Wegen steigender Preise und Inflation wurde jedoch nun eine Entfristung durch das Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen.

Egal, ob selbstständig oder angestellt, es ist immer nützlich, nachweisen zu können, dass man die angegebene Zeit tatsächlich im Home-Office gearbeitet hat und nicht zum Beispiel bei einem Kunden vor Ort tätig war. Denn die 6 Euro pro Tag kannst du nur absetzen, wenn du wirklich den ganzen Arbeitstag von zu Hause aus tätig warst.

Neben der Homeoffice-Pauschale kannst du auch weitere Werbungskosten für Büroausstattung, Computer, oder auch Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben kannst du in Accountable hochladen und sie dann später direkt in deiner Steuererklärung angeben.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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