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Coworking-Space in der Steuererklärung: So setzt du ihn richtig ab

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Du hast vor, dir einen Arbeitsplatz in einem Coworking-Space anzumieten, um deine Geschäftsidee voranzutreiben und gleichzeitig Kontakte zu knüpfen? Oder möchtest du einfach nur die Möglichkeit haben, zwischendurch dem eintönigen Homeoffice zu entfliehen?

Ganz gleich, was dich antreibt, die Kosten für deinen neuen Coworking-Space kannst du in der Steuererklärung geltend machen! Hier verraten wir dir, welche das sind und wie du dabei am besten vorgehst.

Außerhäusliches Arbeitszimmer: Was ist ein Coworking-Space?

Der Name sagt es bereits: Ein außerhäusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, den du außerhalb deines Wohnraumes nutzt, um deine berufliche Tätigkeit auszuführen. Das kann neben einem regulären Büro in einer Gewerbeimmobilie eben auch ein Coworking-Space sein. Dabei handelt es sich um eine Art Bürountervermietung, bei der sich mehrerer Personen oder Firmen aus unterschiedlichen Berufsfeldern und Branchen, eine offen gestaltete Bürofläche teilen. Das können z.B. Freelancer, Einzelunternehmer oder Startups sein.

Das Besondere: Neben voll ausgestatteten Schreibtischen gehören zu den gemeinsamen Räumlichkeiten meist auch mehrere Konferenzräume, Gemeinschaftsküchen, Kaffee-Ecken und Ruhezonen. Coworking-Spaces bieten ihren Mietern dadurch die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an neuen Geschäftsideen zu arbeiten. 

Coworking-Büros bieten flexible Mietoptionen wie Tages- und Monatsmitgliedschaften und sind daher eine beliebte und professionelle Alternative zum Homeoffice oder klassischen und kostenintensiveren Büroräumen. Zudem kann die Atmosphäre in einem Coworking-Space motivierend wirken und dadurch deine eigene Produktivität steigern. Daneben profitierst du meist auch von zusätzlicher und teilweise hochwertiger Ausstattung wie High-Speed-Internet oder Druckern und Kopierern.

Neben den vielen Vorteilen, hat ein solches gemeinschaftlich genutztes Großraumbüro leider auch mögliche Nachteile:

  • Ablenkung: In einem Coworking-Space kann man sich leicht durch die vielen Mitmieter und unterschiedlichen Aktivitäten ablenken lassen, was die Konzentration beeinträchtigen kann.
  • Lärm: Besonders wenn alle Arbeitsplätze vermietet sind, kann es öfter mal laut werden.
  • Privatsphäre: Aufgrund der offenen Gestaltung kann es schwierig sein, wichtige oder private Gespräche und Telefonate zu führen.
  • Ausgebucht: Es kann vorkommen, dass z.B. alle Meetingräume bereits ausgebucht sind, wenn du einen wichtigen Termin hast. 
  • Konkurrenz: Unter Umständen triffst du auf Menschen, die an einer ähnlichen Geschäftsidee wie du arbeiten und deine Ideen einfach übernehmen. 

Coworking-Space steuerlich absetzen

Wenn du dich dazu entschlossen hast, einen Coworking-Space anzumieten, kannst du die Kosten dafür genau wie beim Homeoffice oder einem anderen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Dabei spielt es bei deiner Steuererklärung keine Rolle, ob du nur ein bis zweimal in der Woche oder jeden Arbeitstag im Coworking-Space verbringst. Wichtig ist dabei jedoch, ob dieser möbliert oder unmöbliert ist.

Voll ausgestatteten Coworking-Space steuerlich absetzen

Falls du einen Coworking-Space nur mieten willst, um von Zeit zu Zeit der Eintönigkeit des Homeoffice zu entfliehen, wirst du dich wahrscheinlich für einen vollausgestatteten Arbeitsplatz entscheiden. Das gibt dir die Möglichkeit, jederzeit spontan und nur mit Laptop und Handy im Gepäck, deinen angemieteten Arbeitsplatz aufzusuchen und einfach wieder zu gehen. Notwendiges Inventar wie Schreibtisch, Drucker und Bürostuhl ist dabei bereits in der Miete enthalten, die du als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst. 

Falls du auch den Rest deiner Arbeitswoche im Homeoffice arbeitest, kannst du zusätzlich auch die Kosten für diesen weiteren Arbeitsplatz absetzen. Dank der Steueränderungen für 2023, profitierst du so von der gestiegenen Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, die du an für bis zu 210 Tage im Jahr steuerlich geltend machen kannst. Dadurch kannst du für deinen heimischen Arbeitsplatz Kosten in Höhe von maximal 1.260 Euro abziehen!

➡️ Kannst du dein Homeoffice absetzen? Hier erfährst du es!

Unmöblierten Coworking-Space steuerlich absetzen

Wenn du einen unmöblierten Coworking-Space in deiner Steuererklärung absetzen willst, bei dem du nur Miete für die Fläche zahlst, gelten im Prinzip die gleichen Regeln, wie für ganz normale Büroräume, die nur du allein belegst. Das heißt: Neben der Miete kannst du auch die Kosten für deine Büroausstattung steuerlich geltend machen. Dazu gehören z.B.:

  • Schreibtisch und Bürostuhl
  • Computer und Laptops
  • Technische Geräte, z.B. Drucker, Kopierer, Telefone und Netzwerkausrüstung
  • Büromöbel, z.B. wie Aktenschränke, Regale und Ablagefächer
  • Bürobedarf, z.B. wie Papier, Toner, Stifte und Schreibblöcke
  • Software und Lizenzen
  • Kaffeemaschinen und Wasserspender

➡️ So setzt du Telefon- und Internetkosten ab!

Fahrtkosten zum Coworking-Space steuerlich absetzen

Natürlich kannst du auch die Fahrtkosten, die auf dem Weg zu deinem Coworking-Space entstehen, in der Steuererklärung absetzen. Dies gilt sowohl für Fahrten mit dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch für jene, die du mit deinem privaten PKW absolvierst. Deine Fahrtkosten kannst du ganz einfach mit der Kilometerpauschale bzw. Pendlerpauschale abrechnen: Pro gefahrenen Kilometer kannst du hierbei 30 Cent für Hin- und Rückfahrt berechnen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Die Höchstgrenze bei öffentlichen Verkehrsmitteln liegt bei 4.500 Euro im Jahr. Für die Berechnung der Pendlerpauschale in deiner Steuererklärung sind deine tatsächlichen Arbeitstage im Jahr entscheidend. Dabei solltest du beachten, dass diese dabei nur einmal pro Arbeitstag angesetzt werden.

Verpflegungspauschale beim Arbeiten im Coworking-Space steuerlich absetzen

Du nutzt die Zeit in deinem neuen Coworking-Space besonders intensiv aus? Ab einer Abwesenheit von acht bis 24 Stunden von deinem eigenen zuhause oder deiner regulären Betriebsstätte, wie z.B. deinem Homeoffice, steht dir die Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro zu. Diese kannst du in deiner Steuererklärung ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. 

➡️ Verpflegungsmehraufwand einfach erklärt!

Ein Coworking-Space als Betriebsstätte: Gewerbesteuer sparen

Als Betriebsstätte gilt ein Ort, an dem eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. In Deutschland verfügt jedes Unternehmen über mindestens eine Betriebsstätte und unterliegt damit automatisch auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Unternehmen auf ihren Gewinn zahlen müssen. Die Höhe setzt sich aus dem Gewinn und dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Kommune zusammen. Solltest du ebenfalls ein Gewerbe angemeldet haben, ist die Gewerbesteuer ein wichtiger Kostenpunkt für dich. 

Ist ein Coworking-Space eine Betriebsstätte? Nicht automatisch, aber du kannst ihn dazu machen und dadurch im besten Fall einiges an Gewerbesteuer sparen! Dies ist wiederum vom jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz abhängig. Ist dieser in der Kommune, in der sich der Coworking-Space befindet, tatsächlich niedriger als in jener, in der dein Unternehmen aktuell angemeldet ist, kann es durchaus Sinn machen, dort eine kostengünstigere Betriebsstätte einzurichten, um deine Steuerbelastung zu reduzieren. Aber auch wenn du mit einem außerhäuslichen Arbeitszimmer keine Gewerbesteuer sparen kannst, ist ein moderner Coworking-Space eine tolle Option, wenn du zwischendurch ein wenig Wert auf richtige Büroatmosphäre legen solltest.  


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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