Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?
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7% oder doch 19%? Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kennt diese Frage nur allzu gut. Welcher Umsatzsteuersatz auf der Rechnung angewandt werden muss, hängt nämlich von der Art der erbrachten Leistung oder Lieferung an. Wir erklären, was du zur Umsatzsteuer und den unterschiedlichen Steuersätzen wissen musst.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer, die auch umgangssprachlich immer noch „Mehrwertsteuer“ genannt wird, ist eine sogenannte Verbrauchssteuer. Sie muss beim Kauf von Produkten oder bei Inanspruchnahme von Serviceleistungen gezahlt werden, sofern der Anbieter der Waren oder Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig ist. Kleinunternehmer sind vom Ausweisen der Mehrwertsteuer befreit.
Auf Rechnungen findet sich in der Regel sowohl der Betrag ohne die Umsatzsteuersteuer, der angewendete Steuersatz sowie der finale Betrag, der gezahlt werden muss. Der Empfänger bzw. die Empfängerin des Geldes darf dieses aber keinesfalls einfach so behalten, sondern muss es wiederum an sein zuständiges Finanzamt weiterleiten. Das geschieht je nach Vorgabe entweder monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr in der Umsatzsteuervoranmeldung.
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Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Die „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachlich benutzte Oberbegriff für die Vorsteuer und die Umsatzsteuer. Dabei bezeichnen die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer im Prinzip die gleiche Steuer. Allerdings werden sie jeweils aus einer unterschiedlichen Perspektive betrachtet: Käufer zahlen Vorsteuer, Unternehmen führen Umsatzsteuer ab.
Die Vorsteuer
Für Käufer oder Nutzer von Dienstleistungen wird eine Vorsteuer bei der Anschaffung fällig. Handelt es sich bei dem Käufer um eine Privatperson, so muss diese den Zuschlag aus eigener Tasche bezahlen und kann sich die gezahlte Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen. Falls es sich bei dem Käufer jedoch um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, kann es sich die Vorsteuer auf die eigentliche Steuerschuld anrechnen lassen.
Die Umsatzsteuer
Als umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer müssen alle Waren und Dienstleistungen mit der Umsatzsteuer versehen werden. Der entsprechende Steuersatz wird dabei auf den netto Kaufpreis aufgeschlagen und muss später an das Finanzamt abgeführt werden.
➡️ Wenn du mehr zu diesem Thema wissen willst, dann lese diesen Artikel: Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Welcher Umsatzsteuersatz gehört auf meine Rechnung?
Es gibt zwei Umsatzsteuersätze in Deutschland: Dem gemäßigten Satz von 7 % und dem Regelsatz von 19 %. Wann welcher Steuersatz fällig wird, ist im Umsatzsteuergesetz (UstG) im Paragraf 12 festgehalten.
Der Regelsteuersatz gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Somit werden beispielsweise Lebensmittel mit dem ermäßigten Satz besteuert.
Übrigens: Im Zuge des ersten Corona-Konjunkturpakets wurden zum 1. Juli 2020 der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz auf 5 % Prozent reduziert. Die Maßnahme lief nach sechs Monaten aus, so dass seit dem 1. Januar 2021 wieder die regulären Umsatzsteuersätze von 19 % bzw. 7 % gelten.
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Wann kann ich den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden?
Wie bereits erwähnt, werden Güter des täglichen Bedarfs mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% versehen. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel und auch Waren, die der Bildung dienen, also Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Auch Fahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr oder Eintrittskarten für Kunst- und Kulturangebote sind günstiger, da sie der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dienen.
Was auf den ersten Blick noch relativ einfach klingt, wird allerdings schnell sehr kompliziert. Denn während zum Beispiel Obst als Nahrungsmittel mit 7% versteuert wird, fallen bei aus Obst gepressten Säften die vollen 19% an. Auch Toilettenpapier wird vom Staat anscheinend nicht als lebensnotwendig angesehen und wird mit dem Regelsteuersatz verbucht.
Hier findest du eine Tabelle für Waren, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Deutschland unterliegen:
- Lebende Tiere
- Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milch und Milcherzeugnisse, Gemüse, Früchte, Nüsse Kaffee, Tee, Gewürze, Kräuter, Getreide, Müllereierzeugnisse, Öle, Zucker und Zuckerwaren, Wasser uvm.
- Pflanzen und Blumen
- Holz
- Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes
- Rollstühle, orthopädische Apparate und Prothesen
- Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
- Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene
Dabei wurde die Senkung des Steuersatzes für Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene erst zum 1. Januar 2020 beschlossen, nachdem es mehrere Petitionen dazu gab. Vorher wurden Tampons, Binden und andere Produkte für die weibliche Hygiene nämlich mit den regulären 19% besteuert und somit nicht als Ware für den Grundbedarf angesehen.
Umsatzsteuer für Selbstständige wichtiges Thema
Als Selbstständige:r kommst du früher oder später mit den Umsatzsteuersätzen in Kontakt. Denn du musst nicht nur selbst Rechnungen für deine Kunden schreiben, du musst auch regelmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen und ggf. die von deinen Kunden gezahlte Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Auch solltest du dich einmal mit dem Reverse Charge Verfahren vertraut machen, wenn du Kunden im Ausland hast.
➡️ Umsatzsteuer für Freiberufler: alles, was du wissen musst
➡️ Umsatzsteueridentifikationsnummer: Das musst du wissen –
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