Selbstständige und Freiberufler können bei geringen Einnahmen durch die Kleinunternehmerregelung Zeit und Kosten sparen. Wer ein Kleingewerbe betreibt und welche Steuern und Fristen für das Kleingewerbe relevant sind, erfährst du in diesem Artikel.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht den Einstieg in die Selbstständigkeit, da der Verwaltungsaufwand gering ist und man dadurch jede Menge Zeit und Geld sparen kann. So sind Kleinunternehmer zum Beispiel von der Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer befreit, sofern sie von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Durch die Nichterhebung der Umsatzsteuer kannst du als Kleinunternehmer einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen, wenn du dein Angebot überwiegend an Privatkunden richtest.
Denn der Preis ist für den Privatkunden oft ausschlaggebend und du kannst durch die Befreiung von der Umsatzsteuer einen günstigeren Preis als die umsatzsteuerpflichtige Konkurrenz anbieten, da du ja die Umsatzsteuer nicht aufschlagen musst. (Wann genau die Kleinunternehmerregelung sich für dich lohnt, erfährst du hier).
Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 25.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr der von 100.000 Euro nicht überschritten werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Kleinunternehmer die vereinfachte Buchführung anwenden können. Somit brauchst du als Kleinunternehmer in deiner Buchführung nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen zu unterscheiden.
Meistens lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die selbstständige Tätigkeit das richtige für einen ist und auch einen wirtschaftlichen Profit bringt.
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Ein Kleingewerbe ist nicht gleich steuerfrei. Zumindest die Einkommenssteuer musst du auch als Unternehmer eines Kleingewerbes in jedem Fall einreichen und evtl. bezahlen, sofern dein Einkommen 12.096 Euro im Jahr übersteigt (Grundfreibetrag für 2025). Aber du hast die Chance, dass die Gewerbe- und die Umsatzsteuer wegfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Schauen wir uns einmal im Detail an, welche Gewinngrenzen gelten und wann du welche Steuer zu zahlen hast.
Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer - jeder, der Geld verdient, muss seinen sozialen Beitrag leisten und Steuern zahlen. Folgende Steuern können auf dich zukommen, wenn du ein Kleingewerbe betreibst.
Einkommensteuer: Der Gewinn deines Kleingewerbes wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete das Doppelte (24.192 Euro). Für ein jährliches Einkommen bis zu diesen Grenzwerten musst du also keine Einkommensteuer zahlen, deine Einkommenssteuererklärung aber dennoch einreichen.
Gewerbesteuer: Alle Unternehmer sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, mit der Ausnahme von Freiberuflern und Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind. Für die Gewerbesteuer gilt aktuell ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich. Hier erfährst du, wie du ein Gewerbe anmelden kannst.
Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist für einen Kleingewerbetreibenden nur dann relevant, wenn er/sie Angestellte hat.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, die als solche von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Für alle anderen Unternehmer fällt hierzulande immer dann die Umsatzsteuer an, wenn Waren und Dienstleistungen verkauft werden. Der Umsatzsteuersatz liegt in Deutschland bei 19 Prozent, der Ermäßigte bei sieben Prozent.
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Als Kleinunternehmer musst du bei der Rechnungsausstellung ein paar Dinge beachten. Das Wichtigste: natürlich darfst du auf deine Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem musst du auf der Rechnung auch auf den Grund dafür hinweisen. Dabei genügt der Paragraph: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ansonsten gehören auf die Rechnung die gleichen Angaben, wie auf jede andere offizielle Rechnung.
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Zum FragebogenDie 29-jährige Hobby-Hutmacherin Valerie arbeitet Vollzeit im Verkauf bei einem Modedesigner. In ihrer Freizeit entwirft sie liebend gerne Hüte. Anfangs nur für Freundinnen und Bekannte, später dann auf Nachfrage auch für Kundinnen/Kunden. Immer mehr Aufträge kommen rein. Sie beschließt, ihre Kreationen über eine Online-Plattform zu vertreiben und gründet nebenberuflich ein kleines Unternehmen. Sie meldet ein Kleingewerbe an und macht dabei von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.
Da sie ihre Hüte selbst entwirft und im ersten Jahr ihr Umsatz nur etwa bei 14.000 Euro liegt, muss sie gemäß der Kleinunternehmerregelung also keine Umsatzsteuer zahlen. Gewerbesteuer ist auch keine fällig, da ihr Einkommen aus dem Gewerbe unter 24.500 Euro liegt. Dennoch muss sie Einkommensteuer zahlen, da ihr Jahreseinkommen die Grenze von 12.096 Euro überschreitet.
💡 Tipp von Accountable: Es ist sinnvoll, von Anfang an fleißig Belege für die Steuererklärung zu sammeln. Doch zum Glück musst du nicht mehr - wie früher - alle deine Belege physisch aufbewahren. Denn mit unserer App kannst du deine Belege einfach via Foto-Scan digital speichern und dir den lästigen Papierkram ersparen.
Die Jahressteuererklärungen muss spätestens fünf Monate nach Ende des betreffenden Jahres abgegeben werden.
Die gute Nachricht aber: Seit dem Steuerjahr 2018 dürfen sich Steuerpflichtige mit der Abgabe ihrer Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit lassen. Für die Steuererklärungen 2024 gilt also die Frist bis zum 31. Juli 2025.
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Im Endeffekt halten sich die Steuerpflichten von Kleinunternehmern somit in Grenzen. Faktisch kannst du dich als Kleinunternehmer auf die folgenden Aufgaben konzentrieren:
Wenn du der Kleinunternehmerregelung unterliegst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und zahlen. Du musst aber die Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlen. Wie wie viel Steuern du zahlen musst, hängt also von deinem Gewinn ab.
Der jährlichen Grundfreibetrag für 2025 liegt bei 12.096 Euro. Einkommen, das unter diesem Betrag liegt, ist grundsätzlich steuerfrei. Außerdem musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung gilt für Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von maximal 25.000 Euro (für das Jahr 2025) erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz erwarten.
Als Kleinunternehmer musst du einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung mit Umsatzsteuerjahreserklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einreichen. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Für Selbstständige, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, solange sie die Umsatzgrenze nicht überschreiten.
Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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