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Als Angestellter selbstständig machen: Das musst du wissen

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 15 Minuten

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Du spielst mit dem Gedanken, dich neben deiner Festanstellung selbstständig zu machen? Damit bist du nicht allein. Viele Arbeitnehmer:innen wünschen sich mehr Freiheit, eigene Entscheidungen und die Möglichkeit, ihre Business-Ideen auszuprobieren – ohne gleich den festen Job zu kündigen.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet dir genau diese Chance: Du kannst erste Kund:innen gewinnen, deine Geschäftsidee testen und wichtige Erfahrungen sammeln, während dein regelmäßiges Einkommen weiterhin abgesichert ist. Doch damit dein Start gelingt, solltest du wissen, welche Regeln, Steuern und Meldepflichten für Angestellte gelten – und an welchen Stellen es schnell kompliziert werden kann.

Als Angestellte:r selbstständig machen – kurz zusammengefasst

  • Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist möglich, solange dein Angestelltenjob zeitlich und wirtschaftlich im Mittelpunkt bleibt.
  • Du musst deine Tätigkeit anmelden und steuerlich erfassen, egal ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest.
  • Die Kleinunternehmerregelung erleichtert den Start, weil du ohne Umsatzsteuer arbeitest und weniger Bürokratie hast.
  • Sozialversichert bleibst du über deinen Arbeitgeber, solange du unter 18–20 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist.

Nebenberuflich selbstständig machen: Wann gilt deine Tätigkeit wirklich als Nebenjob?

Vielleicht hast du schon länger den Wunsch, dich beruflich weiterzuentwickeln oder deine eigenen Ideen umzusetzen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt dir genau diesen Freiraum – und das ganz ohne den sicheren Rahmen deines Hauptjobs aufzugeben. Du kannst also erste Schritte als Unternehmer:in gehen und dabei weiterhin von deinem regelmäßigen Gehalt und deiner sozialen Absicherung profitieren.

Wenn du dich als Angestellte:r selbstständig machen willst, entscheidet die richtige Einstufung darüber, wie du versichert bist, welche Beiträge anfallen und welche Rechte du im Arbeitsverhältnis hast. Die zentrale Frage lautet: Bleibst du nebenberuflich selbstständig – oder gilt deine Tätigkeit bereits als hauptberuflich?

➡️ Erste Schritte zur Selbstständigkeit: Das solltest du vor dem Start wissen

Neben- oder hauptberuflich? Die 18–20-Stunden-Regel gibt Orientierung

Doch was heißt „nebenberuflich“ eigentlich genau? Entscheidend ist, dass dein Angestelltenjob im Mittelpunkt bleibt. Deine selbstständige Tätigkeit darf also nicht mehr Zeit und Einkommen beanspruchen als deine Haupttätigkeit. Damit deine Selbstständigkeit als Nebenjob anerkannt wird, solltest du maximal 18–20 Stunden pro Woche dafür aufwenden. Diese Grenze stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitest du regelmäßig deutlich mehr, kann die Krankenkasse deine Tätigkeit als hauptberuflich einstufen – und dann müsstest du dich freiwillig krankenversichern.

💡 Tipp: Dokumentiere deine Arbeitszeit – das hilft dir, Streitigkeiten mit der Krankenkasse zu vermeiden.

Wie viel darf man als Angestellte:r selbstständig dazuverdienen?

Eine häufige Frage lautet: „Gibt es eine Verdienstgrenze für die nebenberufliche Selbstständigkeit?

Die Antwort: Nein, gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze. Allerdings prüfen die Krankenkassen, ob deine Einnahmen dein Angestelltengehalt deutlich übersteigen. Als Orientierung gilt die 75%-Faustregel: Verdient die selbstständige Tätigkeit deutlich mehr als 75 % deines Hauptlohns, kann das ein Hinweis auf eine wirtschaftlich hauptberufliche Tätigkeit sein.

Behalte deine Entwicklung daher im Auge – gerade wenn deine Selbstständigkeit stark wächst und dein Nebenjob langfristig zu deiner Haupteinnahmequelle werden könnte.

➡️ Gründungskosten: Das kostet der Start in die Selbstständigkeit 

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren?

Wenn du dich als Angestellte:r selbstständig machst, stellt sich schnell die Frage, ob und wann du deinen Arbeitgeber informieren musst. Die Antwort hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht – und ob deine Tätigkeit die Interessen deines Arbeitgebers berührt. Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du die folgenden Punkte unbedingt kennen.

Wann besteht eine Meldepflicht für deine Nebentätigkeit?

Grundsätzlich gilt: Du darfst eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben, denn jede:r Arbeitnehmer:in hat das Recht, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen. Eine generelle Verbotsklausel wäre unwirksam.

Eine Meldepflicht besteht in zwei Fällen:

  1. Dein Arbeitsvertrag enthält eine Anzeigepflicht.
    → Das ist bei vielen Arbeitgebern Standard.
  2. Die Nebentätigkeit kann die Interessen deines Arbeitgebers berühren.
    → z. B. Wettbewerb, höherer Zeitaufwand, Nutzung von Arbeitgeberressourcen.

Tipp: Auch wenn dein Vertrag nichts dazu sagt: Es ist immer sinnvoll, deine geplante Selbstständigkeit schriftlich anzukündigen. So vermeidest du Missverständnisse und bist rechtlich auf der sicheren Seite.

Wann darf der Arbeitgeber deine Nebentätigkeit verbieten?

Dein:e Arbeitgeber:in darf deine Selbstständigkeit nur verbieten, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dazu gehören:

  • Direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber
  • Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung (z. B. Übermüdung)
  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz
    → Gesamtarbeitszeit max. 48 Stunden/Woche
  • Arbeit während Krankheit oder Urlaub
    → Verstoß gegen Erholungszweck
  • Nutzung von Firmendaten oder Arbeitsmitteln

💡 Gut zu wissen: Ein Wettbewerbsverbot gilt bereits von Gesetzes wegen, selbst wenn es nicht im Vertrag steht. Du darfst also niemals ein Angebot machen, das deinem Arbeitgeber direkt Konkurrenz macht.

Freiberuflich oder Gewerbe im Nebenjob: Was gilt für deine Tätigkeit?

evor du deine selbstständige Tätigkeit anmeldest, musst du klären, ob du im Nebenjob als Freiberufler:in oder als Gewerbetreibende:r arbeitest. Diese Einstufung wirkt sich darauf aus, wo du deine Tätigkeit anmeldest, welche Steuern du zahlst und welche Pflichten du hast. Viele Selbstständige schätzen ihre Tätigkeit anfangs falsch ein – deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

➡️ Freiberufler oder Gewerbe? Mach den Test!

Was ist eine freiberufliche Tätigkeit? 

Als Freiberufler:in giltst du, wenn du eine künstlerische, lehrende, beratende, heilende oder wissenschaftliche Tätigkeit ausübst (Definition nach § 18 EStG). Typische Beispiele:

  • Grafikdesign, Illustration, Fotografie
  • Texter:innen, Journalist:innen, Übersetzer:innen
  • Berater:innen, Coaches im fachlichen Bereich
  • Entwickler:innen, IT-Expert:innen
  • Heil- und Pflegeberufe, Therapeut:innen
  • Dozent:innen, Tutor:innen, Musiklehrer:innen

💡 Wichtig: Entscheidend ist nicht, wie du deine Tätigkeit nennst, sondern was du tatsächlich machst. Das Finanzamt trifft die endgültige Entscheidung.

Welche Tätigkeiten gelten als Gewerbe?

Alles, was nicht freiberuflich ist, gilt automatisch als gewerbliche Tätigkeit. Dazu zählen zum Beispiel:

💡 Wichtig: Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden, werden in der Regel Mitglied der IHK und können ab einem Gewinn von 24.500 € jährlich Gewerbesteuer zahlen.

Freiberufler oder Gewerbe? Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

BereichFreiberuflichGewerbe
AnmeldungFinanzamt (Fragebogen)Gewerbeamt + Finanzamt
SteuernEinkommensteuerEinkommensteuer + ggf. Gewerbesteuer
Mitgliedschaftkeine IHK/HWK-PflichtIHK/HWK-Pflicht (1.–2. Jahr oft reduziert)
BuchhaltungEÜR reicht ausEÜR oder Bilanzierung (ab bestimmten Schwellen)
BeispielberufeDesigner:in, Texter:inE-Commerce, Handwerk, Coaching

Wie melde ich eine nebenberufliche Selbstständigkeit an?

Sobald klar ist, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, kannst du deine Tätigkeit offiziell anmelden. Viele Gründer:innen sind überrascht, wie schnell das geht: Oft dauert die Anmeldung nicht länger als 10–20 Minuten. Wichtig ist nur, dass du die richtigen Schritte kennst – denn Freiberufler:innen und Gewerbetreibende haben unterschiedliche Wege.

Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich an?

Wenn du freiberuflich arbeitest, brauchst du kein Gewerbe. Du meldest dich direkt beim Finanzamt.

Schritt 1: Tätigkeit aufnehmen (Startdatum merken!)

Sobald du deine ersten Aufträge planst, gilt die Tätigkeit als „aufgenommen“.
Ab diesem Zeitpunkt startet deine 1-Monats-Frist zur Anmeldung.

Schritt 2: Bei ELSTER registrieren

Du brauchst einen ELSTER-Zugang.
Hierüber füllst du später den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Schritt 3: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Darin gibst du u. a. an:

  • Beschreibung deiner Tätigkeit
  • geplante Umsätze & Gewinne
  • ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest
  • deine Bankverbindung
  • Startdatum
  • ob du Mitarbeiter hast (meist nein)

Schritt 4: Steuernummer erhalten

Nach einigen Tagen/Wochen erhältst du deine neue Steuernummer für Rechnungen.

💡 Tipp: Beschreibe deine Tätigkeit möglichst präzise. Dies reduziert Rückfragen des Finanzamts, gerade wenn nicht eindeutig ist, ob du freiberuflich oder gewerblich bist.

➡️ So füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig aus

Wie melde ich ein Nebengewerbe richtig an?

Wenn du gewerblich tätig bist, musst du zuerst zum Gewerbeamt.
Das geht meist online oder direkt vor Ort.

Schritt 1: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden

Du brauchst:

  • Personalausweis
  • kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • 15–60 € Gebühr (abhängig von der Gemeinde)

💡 Wichtig: Setze im Formular unbedingt das Häkchen bei „Nebenerwerb“. Das hat u. a. Auswirkungen auf deine IHK/HWK-Beiträge.

Schritt 2: Gewerbeschein erhalten

Du bekommst den Gewerbeschein sofort bzw. per Post.

Schritt 3: Finanzamt meldet sich automatisch

Nach deiner Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt deine Daten. Dann bekommst du entweder:

  • den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, oder
  • einen Link, um ihn digital über ELSTER auszufüllen.

Schritt 4: Fragebogen ausfüllen

Ähnlich wie bei Freiberufler:innen, aber mit zusätzlichen Angaben – z. B.:

  • voraussichtliche Umsätze
  • ob du bilanzieren musst (in der Regel nein → EÜR)
  • Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
  • Gewerbesteuerliche Angaben

Schritt 5: Mitgliedschaft in der IHK/HWK

  • IHK: Für die meisten Gewerbe Pflicht
  • HWK: Für handwerkliche Tätigkeiten
    Beiträge sind für Gründer:innen oft im 1. Jahr frei, im 2.–3. Jahr reduziert.

➡️ Gewerbeanmeldung: Die häufigsten Fragen von Selbstständigen & Freelancern

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

  • Freiberuflich: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Gewerbe: am Tag der tatsächlichen Aufnahme (theoretisch sofort), praktisch: so früh wie möglich

💡 Achtung: Verspätete Anmeldungen können zu Bußgeldern oder Nachfragen vom Finanzamt führen.

Kurzer Überblick: Freiberufliche Anmeldung vs. Gewerbeanmeldung


FreiberuflichGewerbe
Gewerbeamt nötig?❌ Nein✅ Ja
Finanzamt kontaktieren?DirektAutomatisch nach Gewerbeanmeldung
Gewerbesteuer?❌ Nein✅ Ab 24.500 € Gewinn
IHK/HWK-Pflicht?❌ Nein✅ Ja
Start möglich nach:Abgabe FragebogenGewerbeanmeldung

Welche Steuern zahlst du als Angestellte:r mit nebenberuflicher Selbstständigkeit?

Wenn du zu deinem Angestelltenjob ein eigenes Business startest, kommen automatisch neue steuerliche Pflichten auf dich zu. Viele schreckt das zunächst ab, aber tatsächlich sind die wichtigsten Regeln schnell erklärt. Entscheidend ist zu verstehen, welche Steuern du wirklich zahlen musst, wie du deinen Gewinn berechnest und welche Besonderheiten für Kleinunternehmer:innen gelten. Die folgenden Punkte geben dir einen klaren Überblick, damit du deinen Nebenjob steuerlich sicher aufstellst.

Wie wird die Einkommensteuer im Nebenjob berechnet?

Die Einkommensteuer betrifft alle Selbstständigen, egal ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest. Maßgeblich ist nicht dein Umsatz, sondern immer dein Gewinn. Dieser entsteht, indem du deine Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehst. Zu den Ausgaben gehören sämtliche Kosten, die unmittelbar für deine Tätigkeit anfallen – zum Beispiel Software-Abos, Fachliteratur, Fahrtkosten, ein neuer Laptop oder anteilige Internetkosten. Alles, was du belegen kannst, mindert deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Erwirtschaftest du neben deinem Angestelltenjob beispielsweise 12.000 € Einnahmen und hast 4.000 € Ausgaben, beträgt dein Gewinn 8.000 €. Dieser wird nicht separat besteuert, sondern zu deinem Angestelltengehalt addiert. Wenn du also 40.000 € brutto verdienst, erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen auf 48.000 €. Dadurch steigt deine Einkommensteuer leicht an, weil du in eine höhere Progressionszone rutschst – eine Doppelbesteuerung gibt es jedoch nicht.

💡 Tipp: Damit das Finanzamt deine Tätigkeit korrekt zuordnen kann, gibst du deine Gewinne in der Steuererklärung über die Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G (gewerblich) an. Zusätzlich ist die Anlage EÜR notwendig, in der du deine Einnahmen und Ausgaben übersichtlich einträgst. 

➡️ Was kann man als Selbstständige:r von der Steuer absetzen?

Wann musst du Umsatzsteuer abführen – und wann nicht?

Neben der Einkommensteuer spielt die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Sie betrifft jedoch nur Selbstständige, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Grundsätzlich musst du 19 % Umsatzsteuer auf deine Leistungen berechnen, wenn du die Regelung nicht nutzt oder die gesetzlichen Grenzen überschreitest.

Für viele Angestellte, die im Nebenjob erst einmal klein starten, ist die Kleinunternehmerregelung eine enorme Erleichterung. Sie führt dazu, dass du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst. Das spart Zeit und Bürokratie – und für Tätigkeiten mit Privatkund:innen ist es oft ein Wettbewerbsvorteil, weil dein Honorar nicht durch die zusätzliche Steuer steigt.

➡️ Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?

Die Kleinunternehmerregelung 2025: deutlich höhere Schwellenwerte

Seit 2025 gelten neue, deutlich großzügigere Grenzen. Du bleibst Kleinunternehmer:in, wenn dein Umsatz

  • im Vorjahr maximal 25.000 €
  • und im laufenden Jahr maximal 100.000 €

beträgt. Bewegst du dich innerhalb dieser Grenzen, gilt weiterhin die Kleinunternehmerregelung. Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst nur einen kurzen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ aufnehmen.

Die Regelung lohnt sich besonders, wenn du wenige Ausgaben hast oder vor allem für Privatkund:innen arbeitest. Wenn deine Kund:innen jedoch überwiegend Unternehmen sind, die Vorsteuer ziehen möchten, kann ein Wechsel in die Regelbesteuerung sinnvoll sein. Wichtig ist: Die Entscheidung triffst du jährlich – und sie sollte gut durchdacht sein, denn bei einem unerwarteten Umsatzsprung musst du ab Überschreitung der Grenzen sofort zur Umsatzsteuer wechseln.

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Die Gewerbesteuer betrifft nur Personen, die gewerblich tätig sind. Freiberufler:innen bleiben davon vollständig befreit. Für Gewerbetreibende gibt es allerdings einen hohen Freibetrag: Erst wenn dein Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt, fällt Gewerbesteuer an. Viele nebenberufliche Selbstständige bleiben daher unter dieser Grenze und zahlen gar keine Gewerbesteuer.

Interessant ist zudem, dass die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Das bedeutet: Selbst wenn du Gewerbesteuer zahlen musst, reduziert sie deine Einkommensteuer und damit die Gesamtbelastung.

Typische Steuerfehler – und wie du sie vermeiden kannst

Viele Angestellte, die sich erstmals selbstständig machen, unterschätzen den steuerlichen Bereich. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Kleinunternehmerregelung falsch angewendet
  • Umsatzsteuer versehentlich berechnet
  • Einnahmen nicht dokumentiert
  • Gewerbliche Tätigkeit als Freiberuflichkeit angemeldet
  • Arbeitsmittel falsch abgeschrieben
  • EÜR vergessen
  • Privat- & Geschäftsausgaben vermischt

➡️ Ab wann bearbeiten die Finanzämter eingereichte Steuererklärungen – und wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid vorliegt? Mehr dazu:Steuererklärung – Bearbeitungsdauer und Fristen

Bin ich weiterhin gesetzlich krankenversichert, wenn ich neben dem Job selbstständig bin?

Die Frage nach der Kranken- und Rentenversicherung gehört zu den wichtigsten Themen, wenn du dich als Angestellte:r selbstständig machst. Viele fürchten hohe Beiträge oder den Verlust ihres Arbeitnehmerstatus. Die gute Nachricht: Solange deine Selbstständigkeit wirklich nebenberuflich bleibt, ändert sich an deiner gesetzlichen Versicherung meist nichts. Dennoch gibt es klare Regeln, die du kennen solltest – insbesondere, weil Krankenkassen deine Tätigkeit regelmäßig prüfen.

Wie entscheidet die Krankenkasse, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig bist?

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zählt nicht dein Gewerbeschein, sondern deine tatsächliche Tätigkeit. Sie prüft insbesondere zwei Kriterien:

  1. Wie viel Zeit investierst du?
    Wenn du dauerhaft mehr als etwa 18–20 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest, kann die Kasse von einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgehen.
  2. Wie hoch sind deine Gewinne im Vergleich zu deinem Angestelltenlohn?
    Verdient deine Selbstständigkeit deutlich mehr als dein Job, kann das ebenfalls ein Hinweis auf eine hauptberufliche Selbstständigkeit sein.

Dieses Verhältnis wird in der Praxis oft als „wirtschaftlicher Schwerpunkt“ bezeichnet. Eine starre Verdienstgrenze gibt es zwar nicht, aber die Krankenkassen orientieren sich häufig an der sogenannten 75%-Regel: Liegt dein Gewinn langfristig bei mehr als 75 % deines Angestelltenlohns, wird genauer hingeschaut.

💡 Gut zu wissen: Nicht ein einzelner Monat ist entscheidend, sondern die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deiner Tätigkeit über einen längeren Zeitraum.

Was passiert, wenn deine Selbstständigkeit als hauptberuflich gilt?

Wenn die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, endet deine Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Dann musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge berechnen sich in diesem Fall allein nach deinem Gewinn, was schnell teuer werden kann.

Beispiel: Gewinn 2.000 € pro Monat → KV + PV ca. 350–400 € monatlich.

💡 Tipp: Deshalb ist es wichtig, deinen zeitlichen Umfang und deine Gewinne im Blick zu behalten und frühzeitig mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Falls sich etwas ändert, hast du verschiedene Optionen.

Was gilt für die Familienversicherung?

Falls du bisher über deinen Ehepartner oder deine Eltern familienversichert bist, musst du besonders auf die Einkommensgrenzen achten. Hier gilt 2025 eine monatliche Grenze von 535 € Gewinn (bei Selbstständigen). Wer daneben ein Arbeitsverhältnis hat, ist davon jedoch meist nicht betroffen, da man ohnehin über den Arbeitgeber versichert ist.

Relevant ist dieser Punkt also vor allem für Studierende oder Personen ohne eigenes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Bleibt die Rentenversicherung unverändert?

In der Regel ändert sich für Angestellte auch bei einer zusätzlichen Selbstständigkeit zunächst nichts an der gesetzlichen Rentenversicherung. Dein Arbeitgeber führt weiter Beiträge ab, und deine Selbstständigkeit bleibt rentenversicherungsfrei.

Es gibt jedoch Tätigkeiten, die rentenversicherungspflichtig sind – unabhängig davon, ob sie neben- oder hauptberuflich ausgeübt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Lehrtätigkeiten (z. B. Nachhilfe, Musikunterricht)
  • erzieherische Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten (über die Künstlersozialkasse)
  • pflegerische Tätigkeiten
  • handwerkliche Berufe in der Handwerksrolle

Wenn du einen dieser Berufe nebenberuflich ausübst, kann es sein, dass du zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen musst. Das solltest du im Zweifel frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

➡️ Rentenversicherung: Das solltest du als Freelancer wissen

Wie wirkt sich deine Selbstständigkeit auf die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aus?

In deinem Angestelltenjob bleibst du weiterhin arbeitslosen- und pflegeversichert. Diese Versicherungszweige hängen an deiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und ändern sich durch den Nebenjob nicht.

Nur wenn du arbeitslos wirst und währenddessen selbstständig bist, gelten besondere Regeln – zum Beispiel die 165-Euro-Freibetragsgrenze. Da du jedoch angestellt bist, spielen diese Sonderregelungen für dich aktuell keine Rolle.

Was solltest du sozialversicherungsrechtlich unbedingt beachten?

Auch wenn du weiterhin über deinen Arbeitgeber versichert bist, lohnt es sich, deine Krankenkasse frühzeitig zu informieren, dass du nebenberuflich selbstständig starten willst. So vermeidest du spätere Nachfragen oder eine rückwirkende Einstufung als hauptberuflich – und damit hohe Zusatzbeiträge.

Am sichersten fährst du, wenn du:

  • deinen Stundenumfang dokumentierst,
  • deine Gewinne realistisch einschätzt,
  • und bei größeren Veränderungen deine Krankenkasse informierst.

Generell gilt: Solange deine Selbstständigkeit klar „nebenbei“ bleibt, musst du dir wegen der Sozialversicherung keine Sorgen machen.

Typische Risiken der nebenberuflichen Selbstständigkeit – und wie du sie vermeidest

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist für viele Arbeitnehmer:innen der ideale Einstieg in die eigene unternehmerische Tätigkeit. Du profitierst weiter von deinem festen Einkommen und kannst gleichzeitig erste Kund:innen gewinnen, dein Geschäftsmodell testen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Doch auch wenn dieses Modell vergleichsweise risikoarm ist, gibt es einige Stolperfallen, die du kennen solltest. Viele davon treten erst dann auf, wenn das Business wächst oder Pflichten aus dem Ruder laufen. Damit dir das nicht passiert, findest du hier die wichtigsten Risiken – und wie du sie geschickt vermeidest.

1. Die Krankenkasse stuft dich plötzlich als hauptberuflich ein

Einer der häufigsten Stolpersteine entsteht, wenn deine Krankenkasse der Meinung ist, dass deine Selbstständigkeit den Charakter eines Nebenjobs verloren hat. Das kann passieren, wenn du dauerhaft mehr als 18–20 Stunden pro Woche arbeitest oder deine Gewinne deutlich höher sind als dein Angestelltenlohn. Dann droht eine Einstufung als hauptberuflich Selbstständige:r, was dich in die freiwillige Krankenversicherung zwingt – oft zu deutlich höheren Beiträgen.

Wie du das vermeidest:
Dokumentiere deinen zeitlichen Aufwand und informiere deine Krankenkasse frühzeitig, wenn sich Umfang oder Gewinn deiner Tätigkeit verändern. Solange der wirtschaftliche Schwerpunkt klar beim Angestelltenjob bleibt, bist du auf der sicheren Seite.

2. Konkurrenz zum Arbeitgeber – ein Kündigungsrisiko, das viele unterschätzen

Viele vergessen, dass das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch im Nebenjob gilt. Du darfst deinen Arbeitgeber nicht direkt oder indirekt konkurrenzieren – selbst wenn dein Arbeitsvertrag dazu nichts sagt. Wenn du also in derselben Branche aktiv wirst, kann das rechtliche Konsequenzen haben, im Extremfall sogar eine Kündigung.

Wie du das vermeidest:
Wähle ein Geschäftsmodell, das sich klar von den Aufgaben deines Hauptjobs unterscheidet, und informiere deine:n Arbeitgeber:in transparent über deine Nebentätigkeit. Je klarer du zeigen kannst, dass kein Wettbewerbsrisiko besteht, desto entspannter wird dein Start.

3. Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (48-Stunden-Woche)

Viele Angestellte unterschätzen, dass auch selbstständige Tätigkeiten unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Die Gesamtarbeitszeit aus Festanstellung und Nebenjob darf wöchentlich 48 Stunden nicht dauerhaft überschreiten. Wer abends und am Wochenende viel arbeitet und stattdessen die Pausen vernachlässigt, riskiert einen Verstoß – und der Arbeitgeber könnte verpflichtet sein, einzuschreiten.

Wie du das vermeidest:
Plane deinen Aufwand realistisch, integriere Erholungszeiten und nutze Tools oder Kalendereinträge, um deinen tatsächlichen Stundenumfang im Blick zu behalten.

4. Scheinselbstständigkeit – vor allem bei nur einem Auftraggeber riskant

Scheinselbstständigkeit betrifft nicht nur Vollzeit-Freiberufler:innen, sondern auch Nebenjob-Selbstständige. Sie wird geprüft, wenn du überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitest und dabei in dessen Arbeitsabläufe eingebunden bist (z. B. feste Arbeitszeiten, Vorgaben, Weisungen). Das kann zu Nachzahlungen bei Sozialversicherungen führen – und zwar sowohl für dich als auch für den Auftraggeber.

Wie du das vermeidest:
Arbeite möglichst für mehrere Kund:innen, gestalte Abläufe selbstbestimmt und nimm keine zu arbeitnehmerähnlichen Rollen ein. Ein sauberer Vertrag hilft zusätzlich.

5. Fehler bei der Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung

Gerade in der Anfangszeit werden die Regeln zur Umsatzsteuer häufig falsch angewendet. Häufig passiert es zum Beispiel, dass jemand Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, obwohl die Kleinunternehmerregelung gilt. Ebenso kommt es vor, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird, obwohl die Kleinunternehmer-Grenzen schon überschritten sind. Besonders letzteres kann teuer werden, weil du die Umsatzsteuer im Zweifel rückwirkend nachzahlen musst.

Wie du das vermeidest:
Behalte deine Umsätze über das Jahr im Blick und prüfe, ob du die Kleinunternehmer-Grenzen von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) einhältst. Wenn du merkst, dass du sie überschreiten wirst, wechsle rechtzeitig in die Regelbesteuerung.

6. Familienversicherung entfällt – besonders relevant für Studierende oder Nicht-Erwerbstätige

Wenn du (noch) nicht über einen Arbeitgeber versichert bist, sondern familienversichert, kann eine selbstständige Tätigkeit schnell zum Problem werden. Bereits geringe Monatsgewinne über 535 € führen dazu, dass du die Familienversicherung verlierst und dich selbst versichern musst.

Wie du das vermeidest:
Rechne realistisch durch, welchen monatlichen Gewinn du erwartest. Sobald du regelmäßig über der Grenze liegst, solltest du dich auf eigene Beiträge vorbereiten oder nach Alternativen suchen.

7. Keine Rücklagen gebildet – ein klassischer Anfängerfehler

Viele freuen sich über die ersten Einnahmen aus der Selbstständigkeit und vergessen dabei, dass später Einkommensteuer fällig wird. Wenn du das Geld bereits ausgibst und der Steuerbescheid kommt, kann das finanziell eng werden.

Wie du das vermeidest:
Lege am besten von Anfang an 20–30 % deines Gewinns zurück. Das gibt dir Sicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen.

Lohnt sich eine GmbH oder UG, wenn du neben dem Job selbstständig bist?

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, taucht früher oder später die Frage auf, ob eine Kapitalgesellschaft wie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH sinnvoll wäre. Beide Rechtsformen bieten den Vorteil einer begrenzten Haftung, können aber gleichzeitig deutlich mehr Aufwand und Kosten verursachen als ein einfaches Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit. Damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst, schauen wir uns an, wann sich diese Rechtsformen lohnen – und wann nicht.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH – und warum spielt das im Nebenjob eine Rolle?

Die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH gehören zu den sogenannten Kapitalgesellschaften. Das bedeutet, dass nicht du persönlich haftest, sondern die Gesellschaft mit ihrem Firmenvermögen. Für Gründer:innen klingt das oft attraktiv, denn die Vorstellung, im Ernstfall nicht mit dem eigenen Privatvermögen haften zu müssen, wirkt beruhigend.

Allerdings ist die Haftungsbeschränkung kein „Freifahrtschein“: Bei Fehlverhalten (z. B. Insolvenzverschleppung, Steuerschulden, grober Fahrlässigkeit) kann die persönliche Haftung trotzdem greifen. Und Kapitalgesellschaften sind mit einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand, strengeren Buchführungspflichten und höheren laufenden Kosten verbunden – selbst im Nebenjob.

Wann kann eine UG oder GmbH im Nebenjob sinnvoll sein?

Deshalb ist die entscheidende Frage: Braucht man als nebenberufliche:r Selbstständige:r überhaupt eine UG oder GmbH? Es gibt einige Situationen, in denen eine Kapitalgesellschaft tatsächlich Vorteile bietet:

1. Du willst dein Privatvermögen besser schützen.
Wenn du ein Geschäftsmodell mit erhöhtem Risiko verfolgst – z. B. im Handel, mit physischen Produkten oder im Projektgeschäft mit großen Budgets – kann eine Haftungsbegrenzung sinnvoll sein. Auch im Dienstleistungsbereich kann sie Schutz bieten, allerdings nur eingeschränkt.

2. Du planst Investoren, Mitarbeitende oder einen späteren Vollzeitbetrieb.
Wenn klar ist, dass dein Nebenjob langfristig ein größeres Unternehmen werden soll, kann eine Kapitalgesellschaft schon früh sinnvoll sein. Sie gibt dir eine saubere Struktur für spätere Einstiege, Beteiligungen oder Wachstumsschritte.

3. Du willst professionell auftreten oder arbeitest im B2B-Bereich.
In einigen Branchen wirkt eine GmbH seriöser als ein Einzelunternehmen, weil sie einem gewissen Mindestkapital und strengeren Regeln unterliegt.

4. Du verdienst bereits erheblich – und dauerhaft – hohe Gewinne.
Kapitalgesellschaften können steuerliche Vorteile bieten, wenn hohe Gewinne im Unternehmen bleiben sollen. Für typische nebenberufliche Selbstständige ist das selten relevant, aber in Ausnahmen durchaus ein Argument.

Wann lohnt sich eine GmbH oder UG im Nebenjob eher nicht?

Für viele nebenberuflich Selbstständige ist eine UG oder GmbH unnötig, weil die Nachteile klar überwiegen. Besonders dann, wenn:

  • du einfach starten möchtest und möglichst wenig Bürokratie willst
  • du nur gelegentlich Aufträge annimmst oder erst testest, ob dein Geschäftsmodell funktioniert
  • du geringe Haftungsrisiken hast (z. B. Design, Coaching, Texterstellung, digitale Dienstleistungen)
  • du keine Mitarbeitenden beschäftigen möchtest
  • deine Umsätze überschaubar bleiben
  • du zunächst nebenberuflich Kleinunternehmer:in bleiben möchtest

In solchen Fällen ist ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit nahezu immer die bessere Wahl – kostengünstig, flexibel und mit deutlich weniger Aufwand verbunden.

Welche Kosten entstehen bei einer UG oder GmbH?

Selbst im Nebenjob musst du bei Kapitalgesellschaften mit höheren Kosten rechnen:

  • Notarkosten zur Gründung (UG ca. 300–600 €, GmbH eher 600–1.200 €)
  • Stammkapital (UG ab 1 €, GmbH ab 25.000 €, mindestens 12.500 € sofort einzahlbar)
  • laufende Steuerberaterkosten (Bilanz statt EÜR!)
  • Handelsregistereintrag
  • jährliche IHK-Beiträge
  • separate Geschäftskonten, Versicherungen und Rücklagenpflichten

Damit liegst du schnell bei mehreren hundert Euro pro Jahr – selbst wenn du kaum Umsatz machst.

Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?

Viele unterschätzen, dass du als geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer UG oder GmbH unter Umständen nicht mehr als Arbeitnehmer:in giltst. In diesem Fall prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) deinen Status. Die DRV entscheidet im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV, ob deine Tätigkeit als Geschäftsführer:in zeitlich oder wirtschaftlich überwiegt. Ist das der Fall, wirst du auch dann als selbstständig eingestuft, wenn du eigentlich noch in deinem Angestelltenjob arbeitest.

Die Folgen können gravierend sein: Du verlierst die Sozialversicherungspflicht für deinen Anteil aus der Anstellung und musst freiwillige Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Lediglich Kranken- und Pflegeversicherung bleiben als Pflichtversicherung bestehen – die Beiträge trägst du dann jedoch vollständig selbst.

Deshalb solltest du vor der Gründung unbedingt eine verbindliche Klärung bei der DRV bzw. der Clearingstelle beantragen. Eine solche Statusfeststellung schützt dich vor späteren Nachforderungen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

💡 Tipp: Für die überwiegende Mehrheit aller Angestellten, die sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen, ist eine Kapitalgesellschaft nicht notwendig. Die Vorteile stehen oft in keinem Verhältnis zum Aufwand – insbesondere in der Anfangsphase, in der du dein Geschäftsmodell testen möchtest, ohne hohe Fixkosten oder komplexe Buchführung.

Fazit: So gelingt der Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine ideale Möglichkeit, dein eigenes Business aufzubauen, ohne die Sicherheit deines Angestelltenjobs zu verlieren. Wichtig ist jedoch, dass du deinen zeitlichen Umfang, deinen Gewinn und die Kleinunternehmerregelung im Blick behältst, damit deine Tätigkeit wirklich nebenberuflich bleibt. 

Wenn du offen mit deiner:m Arbeitgeber:in kommunizierst, das Wettbewerbsverbot beachtest und deine Einnahmen sorgfältig dokumentierst, bist du auf der sicheren Seite. Auch steuerlich bleibt der Aufwand überschaubar – die EÜR reicht aus, und die Kleinunternehmerregelung schützt dich vor zusätzlicher Bürokratie. Mit diesem Wissen kannst du entspannt starten und dein Nebengewerbe Schritt für Schritt wachsen lassen.

FAQs zur nebenberuflichen Selbstständigkeit als Angestellte:r

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbstständigkeit informieren?

In vielen Fällen ja. Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht vorsieht oder deine Tätigkeit die Interessen des Arbeitgebers berühren könnte – etwa durch Konkurrenz oder hohe zeitliche Belastung – solltest du ihn unbedingt informieren. Selbst ohne Pflicht ist eine kurze schriftliche Mitteilung sinnvoll.

Wie viel darf ich als Angestellte:r nebenberuflich verdienen?

Es gibt keine gesetzliche Verdienstgrenze. Entscheidend ist, dass deine Selbstständigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter deinem Angestelltenjob zurückbleibt. Die Krankenkassen achten vor allem auf die 18–20-Stunden-Grenze und den wirtschaftlichen Schwerpunkt deiner Tätigkeit.

Bleibe ich über meinen Arbeitgeber versichert, wenn ich nebenbei selbstständig bin?

Ja, solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Erst wenn sie zeitlich oder finanziell überwiegt, kann die Krankenkasse dich als hauptberuflich einstufen – dann müsstest du dich freiwillig versichern. Die meisten Nebenjob-Selbstständigen bleiben jedoch ganz normal über ihren Arbeitgeber versichert.

Brauche ich als Freiberufler:in ein Gewerbe?

Nein. Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und benötigen keinen Gewerbeschein. Gewerbesteuer fällt in diesem Fall nicht an. Ob du freiberuflich oder gewerblich bist, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab.

Kann ich eine UG oder GmbH im Nebenjob gründen?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Für den Großteil der nebenberuflich Selbstständigen lohnt sich eine Kapitalgesellschaft aber nicht, da sie höhere Kosten, strengere Buchführungspflichten und unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringt. Ein Einzelunternehmen ist in den meisten Fällen die bessere Wahl.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Accountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.

Anonym

Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.

Regine Müller-Waldeck

Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.

Peter Goerke

Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!

Anonym

Bis jetzt alles Top, guter Sapport.

John Niehaus

sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.

Sergej Rothermel

Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!

Birgit Kleinert

Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit

Peter Albuscheit

Alles super, sehr freundlich und hat mir bei der Lösung meines Problems geholfen.

Alexander Adam

Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung.

Frank Meier