Wer nebenberuflich selbstständig ist, oder sich gerade erst selbstständig macht, kann sich möglicherweise als Kleinunternehmer registrieren. Diese Regelung erspart viel Papierkram und vereinfacht die Steuerverpflichtungen. Doch bis zu welcher Umsatzgrenze darf man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Hier erfährst du alles zu dieser Grenze für Kleinunternehmer.
Hast du im vergangenen Jahr nicht mehr als 25.000€ an Umsatz gehabt und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000€, kannst du dich als Kleinunternehmer registrieren.
Auch wenn du dich gerade neu selbstständig machst, kannst du dich als Kleinunternehmer anmelden. Dafür darfst du im ersten Jahr mit deinem Umsatz nicht die Grenze von 25.000€ überschreiten und im zweiten Jahr nicht über 100.000€ kommen.
Beachte, das mit deinem Umsatz nicht dein Gewinn gemeint ist. Der Umsatz ist der Betrag, bevor du deine Ausgaben abziehst.
Wichtig: Möchtest du dich erstmalig selbstständig machen, beachte, dass sich die 25.000€ auf das ganze Kalenderjahr beziehen. Machst du dich also mitten im Jahr selbstständig, musst du deine geschätzten Umsätze auf das ganze Jahr hochrechnen.
Beispiel: Wenn du dich im Juni selbstständig machst und überlegt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, solltest du sicher sein, dass du in den folgenden Monaten bis Ende des Jahres nicht über 12.833€ kommst. Denn die 25.000€ gelten für das ganze Kalenderjahr.
Tipp von Accountable💡: In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen und sich freiwillig als umsatzsteuerpflichtig zu melden. Etwa wenn man eine Photovoltaik-Anlage anmeldet. Auch kann man freiwillig wechseln. Dann muss man dann aber 5 Jahre in der Regelbesteuerung bleiben und kann sich erst danach wieder als Kleinunternehmer melden.
Die Kleinunternehmerregelung ist nur für die Umsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit relevant. Bist du also gleichzeitig z.B. noch als Arbeitnehmer festangestellt, wird dieser Job nicht für die Kleinunternehmerregel beachtet. Es ist dafür also egal, wie viel du als Angestellte:r verdienst.
Anders sieht es aus, wenn du gleichzeitig mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübst. Denn deine Umsätze aus der Selbstständigkeit werden alle zusammengerechnet und als eine Summe berücksichtigt. Machst du also insgesamt mit all deinen selbstständigen Jobs mehr als 25.000€, gilt die Kleinunternehmerregelung nicht. Nur wenn du mit allen Tätigkeiten insgesamt unter dieser Summe bleibst, kannst du von dieser Regel Gebrauch machen.
Beispiel: Eine angestellte Lehrerin, die nebenher selbstgemachten Schmuck über einen Onlineshop verkauft, muss nur die Umsätze aus ihrem Onlineshop beachten, wenn sie sich als Kleinunternehmerin melden möchte.
Aber ein selbstständiger Handwerker, der nebenher ebenfalls einen Onlineshop betreibt, muss seine Umsätze aus beiden Tätigkeiten zusammenrechnen und diese Summe beachten, wenn er überlegt, ob er sich als Kleinunternehmer melden kann.
Hast du z.B. Kunden im EU Ausland, die unter die Reverse-Charge Regelung fallen, musst du diese nicht für deine Umsätze beachten. Auch andere steuerfreie Einnahmen, z.B. medizinische Behandlungen oder manche erzieherische und lehrende Leistungen sowie Einnahmen aus Vermietung von Wohnungen musst du nicht zu deinem Umsatz hinzurechnen.
Wenn du merkst, dass du mit deinen Einnahmen über die Umsatzgrenze kommst, musst du in die Regelbesteuerung wechseln und gehörst nicht länger zu den Kleinunternehmern. Wichtig ist, dass du deine Umsätze genau im Blick behältst, wenn du an diese Grenze kommst. Denn sobald du 25.000€ übersteigst, musst du im nächsten Jahr die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und gleichzeitig auch an den Staat abführen.
Tipp von Accountable💡: Hast du dich als Kleinunternehmer gemeldet, aber bist unsicher, ob du doch die Umsatzgrenze überschreitest? Keine Angst - Accountable zeigt dir deine Einnahmen genau an und benachrichtigt dich, wenn du kurz davor bist, über die 25.000€ zu kommen!
In diesem Artikel erfährst du genau, was du tun musst, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest und wie genau der Wechsel in die Regelbesteuerung funktioniert.
Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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