Du hast eine Steuerfrage? Du bekommst unsere Experten-Antwort kostenlos per E-Mail.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein
Bin ich Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r? In vielen Fällen ist das nicht sofort klar. Gerade bei Tätigkeiten im digitalen Bereich entscheidet oft nicht der Jobtitel, sondern was du konkret machst. Hier findest du typische Beispiele aus der Praxis – plus einen kurzen Selbsttest, mit dem du deine eigene Tätigkeit besser einschätzen kannst.
Allerdings gibt es auch in diesen Bereichen ein paar Grauzonen, bei denen es sich lohnt, einmal genauer hinzuschauen. Denn nicht jede:r Fotograf:in ist zum Beispiel künstlerisch tätig und auch bei Übersetzer:innen gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied.
1. IT-Berater:in / Softwareentwickler:in
Im IT-Bereich gibt es keine einfache Pauschalantwort. Entscheidend ist, wie technisch und fachlich geprägt deine Arbeit ist. Ingenieurähnliche Tätigkeiten können freiberuflich sein; anwendernahe Implementierung, Standard-Softwarebetreuung oder reine Projektumsetzung werden in der Praxis häufig eher gewerblich eingeordnet.
2. Fotograf:in
Fotografie ist nicht automatisch freiberuflich. Klassische Auftragsfotografie (z. B. Hochzeiten, Studiofotografie oder Passbilder) wird häufig gewerblich behandelt. Künstlerisch geprägte Fotografie oder Bildberichterstattung kann dagegen freiberuflich sein.
3. Influencer:in und Blogger:in
Hier kommt es stark auf die konkrete Tätigkeit an. Wer überwiegend Werbekooperationen, Reichweite, Content-Deals und Social-Media-Vermarktung betreibt, bewegt sich meist im gewerblichen Bereich. Wenn die Tätigkeit aber klar schriftstellerisch, journalistisch oder bildberichterstatterisch geprägt ist, kann in Einzelfällen auch Freiberuflichkeit in Betracht kommen.
Gut zu wissen: Bei der Anmeldung deiner Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du als Blogger oder Influencer am besten „Internet-Dienstleistungen” an.
Design kann freiberuflich sein, muss es aber nicht. Wenn deine Arbeit eigenschöpferisch oder künstlerisch geprägt ist, spricht das eher für Freiberuflichkeit. Wenn du dagegen vor allem funktionale Werbemittel, Standardlayouts oder vermarktbare Produkte produzierst, ist eine gewerbliche Einordnung näherliegend.
5. Übersetzer:in
Übersetzer:innen gehören grundsätzlich zum Katalog des § 18 EStG. Deshalb ist hier Freiberuflichkeit oft möglich. In der Praxis spielt aber die fachliche Qualifikation eine wichtige Rolle, vor allem bei anspruchsvollen Fachübersetzungen.
6. Ingenieur:in
Ingenieur bzw. Ingenieurin ist ein klassischer freier Beruf. Voraussetzung ist allerdings, dass deine Tätigkeit auch tatsächlich ingenieurtypisch bleibt. Sobald der Schwerpunkt mehr auf Vertrieb, Business Development oder allgemeiner Unternehmensberatung liegt, wird die Einordnung schwieriger.
Achtung: Wenn du als beratende:r Ingenieur:in arbeiten möchtest, musst deine Beratung auch in einem direkten Zusammenhang mit deinen Fähigkeiten als Ingenieur:in stehen. Wenn du also ein Unternehmen berätst, aber dein Ziel dabei ausschließlich das Erwirtschaften von mehr Umsatz ist, könntest du eher in die Kategorie des / der beratenden Betriebswirt:in fallen, was noch einmal gesonderte Auflagen mit sich bringt.
7. Erzieher:in / Pädagog:in
Als Erzieher:in bist du in einem unterrichtenden Job tätig und fällst damit automatisch in die freien Berufe – oder? Tatsächlich kommt es hier zusätzlich auch darauf an, ob du eigenverantwortlich arbeitest. Wenn du also nun bei einer Kita arbeitest, in der es neben dir auch noch diverse angestellte Erzieher:innen gibt, musst du nachweisen können, dass du nicht nur auf die Weisung deines Auftraggebers hin arbeitest, sondern auch eigenverantwortlich tätig bist.
8. Pflegekraft
Alle heilenden Berufe fallen in den freiberuflichen Bereich. Dazu gehören:
Ärzt:innen
Zahnärzt:innen
Tierärzt:innen
Krankenpfleger:innnen
Altenpfleger:innen
Heilpraktiker:innen
Krankengymnast:innen
Allerdings gibt es in dieser Gruppe auch einen Sonderfall, nämlich den der häuslichen Pflegehilfe. Wenn die Dienstleistung sich hier primär auf die Unterstützung im Alltag bezieht, wird sie als gewerblich eingestuft. Das gilt auch dann, wenn die Hilfeleistung die Gesundheitsvorsorge und Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen beinhaltet.
9. Coach:in
„Coach“ ist keine geschützte, eindeutig zuordenbare Berufsbezeichnung. Genau deshalb ist Coaching oft ein Grenzfall. Freiberuflichkeit kann möglich sein, wenn die Tätigkeit tatsächlich unterrichtend strukturiert ist oder an ein anerkanntes Berufsbild anknüpft. Reines Coaching ohne klaren Lehr- oder Fachberufsbezug wird dagegen häufig gewerblich eingeordnet.
10. Online-Kurse
Online-Kurse sind eine sehr beliebte Möglichkeit, um im Internet Geld zu verdienen. Wenn du diese auf deiner Website allerdings lediglich anbietest und verkaufst, aber nicht aktiv an deren Gestaltung mitwirkst, dann bist du als Gewerbe tätig.
Freiberuflich bist du hingegen unterwegs, wenn du den Kurs entweder selbst fachlich als lehrende Kraft begleitest, oder aber in Form einer schriftstellerischen Tätigkeit die Inhalte dafür verfasst.
Die Beispiele oben zeigen schon: In vielen Fällen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung deiner Tätigkeit an. Um dir den Einstieg in die Selbstständigkeit zu vereinfachen, haben wir ein Quiz vorbereitet, mit dem du ganz einfach herausfinden kannst, ob du zu den freien Berufen gehörst oder ein Gewerbe anmelden musst.
So ordnest du dein Ergebnis ein
Der Test gibt dir eine erste Einschätzung, ersetzt aber keine offizielle Einordnung durch das Finanzamt. Entscheidend ist immer, wie du deine Tätigkeit konkret ausübst. Nutze das Ergebnis als Orientierung und prüfe im nächsten Schritt, welche Anmeldung und Pflichten für dich gelten.
Ergebnis: Freiberuflich
Wenn dein Ergebnis „freiberuflich“ lautet, spricht vieles dafür, dass deine Tätigkeit unter die freien Berufe fällt. In diesem Fall meldest du deine Selbständigkeit direkt beim Finanzamt an.
Wenn dein Ergebnis „gewerblich“ ist, musst du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich gelten in der Regel weitere Pflichten, zum Beispiel im Bereich Steuern oder Kammern.
Wenn dein Ergebnis lautet, dass die Einordnung nicht eindeutig ist, liegt deine Tätigkeit wahrscheinlich in einem Grenzbereich. In solchen Fällen kommt es auf Details an:
konkrete Beschreibung deiner Leistungen
klare Trennung unterschiedlicher Tätigkeiten
genaue Prüfung durch das Finanzamt
In der Praxis gibt es auch Mischformen aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. In diesem Fall musst du die Einkünfte sauber trennen und getrennt erfassen. Sind die Tätigkeiten nicht klar voneinander abgegrenzt, kann es passieren, dass das Finanzamt deine gesamte Tätigkeit als gewerblich einstuft.
Deine Tätigkeit ist nicht eindeutig? Dann frage jetzt kostenlos einen unserer Steuer-Coaches!
💡Teste jetzt Accountable 14 Tage kostenlos. Mit unserer Lösung erledigst du Buchhaltung, Rechnungen, Banking und Steuererklärungen selbst und brauchst keine Steuerkenntnisse oder lange Einarbeitung!
FAQs: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Wie finde ich heraus, ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin? Eine erste Einschätzung lässt sich mit einem Selbsttest treffen. Entscheidend ist jedoch immer, wie die Tätigkeit konkret ausgeübt wird. Die finale Einordnung übernimmt das Finanzamt.
Wann bin ich freiberuflich und wann gewerblich tätig? Freiberufliche Tätigkeiten basieren in der Regel auf persönlicher Qualifikation und fachlicher Leistung. Gewerbliche Tätigkeiten sind meist stärker wirtschaftlich organisiert oder auf Skalierung ausgelegt.
Kann ich gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig sein? Eine gleichzeitige freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit ist möglich. In solchen Fällen müssen die Tätigkeiten klar voneinander getrennt werden, da sie steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Was passiert, wenn meine Tätigkeit nicht eindeutig ist? Bei nicht eindeutigen Tätigkeiten prüft das Finanzamt den Einzelfall. Entscheidend ist dabei die konkrete Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere bei Grenzfällen oder Mischformen.
Video: Freiberufler oder Gewerbe anmelden?
Ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, entscheidet das Finanzamt nach drei Kriterien: Katalogberuf nach § 18 EStG, Ähnlichkeit zu einem Katalogberuf oder wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende bzw. erzieherische Tätigkeit. In diesem Video erklärt Steuerexpertin Sophia die Kriterien anhand typischer Grenzfälle wie IT-Freelancer, Webdesigner und Texter. Sie zeigt auch, wie du deine Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschreibst, damit das Finanzamt dich richtig einstuft.
Selbstständig starten, ohne Steuerfehler
Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft
Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann