Eine der größten Gefahren für Selbstständige ist eine mögliche Scheinselbstständigkeit, denn damit einher gehen nicht nur das Ende der echten Selbstständigkeit, sondern im schlimmsten Falle auch erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen.
Dabei lässt sich das Risiko einer Scheinselbstständigkeit eigentlich ganz leicht vermeiden – nämlich mit unserem kostenlosen Selbsttest! Außerdem findest du auf dieser Seite allerhand weitere hilfreiche Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit, den Kriterien dafür und die Folgen für dich.
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Inhaltsverzeichnis
Der Begriff der Scheinselbstständigkeit beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem jemand zwar offiziell als Selbstständige:r arbeitet, jedoch nach objektiven Kriterien eher als Arbeitnehmer gilt.
Unternehmen müssen Arbeitnehmer:innen allerdings offiziell anmelden und sind verpflichtet, diese ebenfalls zu versichern. Wer das nicht tut, spart zwar Geld, aber macht sich gleichzeitig des Betrugs schuldig und riskiert, im schlimmsten Falle dafür hohe Strafen zu kassieren.
Alle Selbstständige und Freiberufler:innen sollten sich mit Scheinselbstständigkeit bei der Anmeldung ihrer selbstständigen Tätigkeit auseinandersetzen. Auch Freelancer:innen müssen sich mit Scheinselbstständigkeit beschäftigen, denn sie zählen ebenfalls zur Gruppe der Selbstständigen. Denn tatsächlich treffen potenzielle Strafen nicht nur die Auftraggebenden, sondern auch die Selbstständigen selbst.
💡Gut zu wissen: Scheinselbstständigkeit betrifft auch Kleinunternehmer:innen, die einen geringeren Umsatz haben. Was Kleinunternehmer:innen sind, erfährst du in diesem umfassenden Artikel.
Ob es sich zum Beispiel bei einer freiberuflichen Tätigkeit um eine Scheinselbstständigkeit handelt, kann von verschiedenen Stellen geprüft werden. Dazu gehören:
Eine Prüfung an sich einfordern können dabei aber auch sowohl Auftragnehmer:innen selbst, als auch Auftraggeber:innen. Gründe dafür können beispielsweise sein, dass ein Vertrag frühzeitig beendet werden soll oder aber Kündigungsschutz eingefordert wird.
Nachzuweisen, ob eine Person scheinselbstständig ist oder nicht, ist ein langwieriger Prozess, bei dem unterschiedlichste Dokumente untersucht und überprüft werden. Da es sich hierbei oft um eine Grauzone handelt, ist es entsprechend selten, dass eine Scheinselbstständigkeit eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies ist allerdings dann der Fall, wenn die folgenden Kriterien vorliegen:
Darüber hinaus wird in einem Prüfungsverfahren festgestellt, ob die Auftragnehmende bzw. der Auftragnehmer direkte Weisungen vom Auftraggebenden erhält, und dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist.
Weisungen sind Vorgaben zu:
Eine Eingliederung in die Arbeitsstruktur liegt zusätzlich dann vor, wenn…
Scheinselbstständigkeit gilt als Betrug und wird daher von den Behörden entsprechend ernst genommen. Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit sind daher sowohl für den Auftraggeber:innen als auch den Auftragnehmer:innen verheerend und können im Zweifel sogar existenzgefährdend sein. Umso wichtiger ist es, dass du diese Thematik im Hinterkopf behältst und regelmäßig dein eigenes Handeln überprüfst, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Wenn Auftraggeber:innen eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen wird, dann hat dies einige rechtliche Folgen.
Zuerst muss die angestellte Person offiziell angestellt werden. Das heißt, dass nun Kündigungsschutz sowie Urlaubsanspruch geltend wird und ein Gehalt gezahlt werden muss.
Zusätzlich müssen alle Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer rückwirkend für die Dauer der Zusammenarbeit an die entsprechenden Stellen (Krankenversicherung, Finanzamt) nachgezahlt werden.
Das allein kann große Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens haben, doch wenn dem Auftraggeber außerdem Vorsatz nachgewiesen werden kann, steht der Vorwurf der bewussten Steuerhinterziehung im Raum, was neben finanziellen auch rechtliche Konsequenzen haben kann.
Doch nicht nur die bzw. der Auftraggebende, sondern auch Selbstständige werden für eine Scheinselbstständigkeit zur Rechenschaft gezogen. Das bedeutet im ersten Schritt, dass die selbstständige Tätigkeit beendet und die freiberufliche Person fest beim Unternehmen angestellt wird.
Das klingt zwar erst einmal nicht besonders schlimm, aber darüber hinaus wird die Person ebenfalls als Schuldner:in angesehen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen anfallende Nachzahlungen an Lohnsteuer und Versicherungsbeiträgen von dem Gehalt der neueingestellten Person abziehen kann.
Schließlich müssen Selbstständige, die scheinselbstständig waren ihre Rechnungen berichtigen und eventuell berechnete Umsatzsteuer für ungültig erklären.
➡️ Umsatzsteuer als Freiberufler:in: Alles was du wissen musst
Scheinselbstständigkeit kann schnell zu einem echten Problem werden. Deswegen ist es ratsam, dass du dich früh mit den Kriterien auseinandersetzt und immer wieder überprüfst, ob du tatsächlich selbstständig arbeitest, oder dir eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden könnte.
Um dich selbst zu überprüfen, ob du als scheinselbstständig gelten könntest, kann dir die folgende Checkliste mit den gängigen Kriterien der Scheinselbstständigkeit weiterhelfen.
Wenn du auf eine dieser Fragen mit „nein” antwortest, dann solltest du dieses Problem lieber früher als später angehen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden Eine Möglichkeit dafür ist zum Beispiel nach weiterer Kundschaft zu suchen und aktiv Akquise zu betreiben, damit dein Einkommen nicht nur von einer Kundin oder einem Kunden abhängig ist.
➡️ Mehr dazu, wie du Scheinselbstständigkeit vermeiden kannst, liest du hier.
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Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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