Kostenlos testen

Freelancer, Freiberufler oder freier Mitarbeiter: Diese Unterschiede solltest du kennen

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 24, 2026

Lesezeit: 6 Minuten

Logo RB

Du bist dir nicht sicher, wie sich Freelancer:in, Freiberufler:in und freie:r Mitarbeiter:in voneinander unterscheiden? Oft werden diese Begriffe synonym benutzt, was jedoch nicht korrekt ist, da sie mit verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen verbunden sind. Wir erklären dir, was die Besonderheiten der einzelnen Begriffe sind und wie du sie richtig einordnest.

Freelancer, Freiberufler oder freie Mitarbeit – kurz zusammengefasst

  • Freelancer:innen sind selbstständig tätig, arbeiten projektbezogen und können gewerblich oder freiberuflich sein.
  • Freiberufler:innen gehören zu klar definierten Berufsgruppen nach § 18 EStG und sind von der Gewerbesteuer befreit.
  • Freie Mitarbeit ist ein vertragliches Arbeitsverhältnis (Dienst- oder Werkvertrag) und kein eigener Berufsstatus.
  • Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Pflichten bei Steuern, Behörden, Sozialversicherung und Vertragsgestaltung.

Was ist ein:e Freelancer:in? Definition und typische Berufsgruppen 

Freelancer:innen sind Selbstständige, die Privatkund:innen oder Unternehmen ihre Dienstleistungen meist projektbezogen in einem bestimmten Berufsfeld anbieten. Der Begriff „Freelancer“ ist allerdings kein rechtlich definierter Status, sondern ein allgemeiner Oberbegriff für selbstständige Tätigkeiten ohne festes Angestelltenverhältnis.

Freelancer:innen können gewerblich oder freiberuflich arbeiten – das hängt davon ab, ob ihre Tätigkeit zu den freien Berufen nach § 18 EStG gehört oder nicht. Tätigkeiten im kreativen oder IT-Bereich werden beispielsweise häufig als gewerblich eingestuft, auch wenn sich viele in diesen Branchen als Freelancer:innen bezeichnen. Die steuerliche Einordnung erfolgt im Zweifel immer durch das Finanzamt.

Im Gegensatz zu fest angestellten Arbeitnehmer:innen haben Freelancer:innen die Flexibilität, ihre Kund:innen, Projekte und Arbeitszeiten selbst zu wählen. Sie verhandeln in der Regel ihre Stundensätze direkt mit den Auftraggebenden und sind für ihre Steuern, Versicherungen und Sozialabgaben selbst verantwortlich. Freelancer:innen arbeiten entweder allein oder schließen sich zu kleinen Agenturen oder Projektteams zusammen. Hier sind einige Beispiele für Freelancer:innen: 

➡️ Join the revolution: Warum immer mehr Unternehmen die Vorteile von Freelancern erkennen

Was ist ein:e Freiberufler:in? Die rechtliche Definition nach § 18 EStG

Freiberufler:innen üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten aus. Nach deutschem Recht liegt bei einer freiberuflichen Tätigkeit kein Gewerbe vor, daher unterliegt sie auch weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Die Bezeichnung Freiberufler kennzeichnet die Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe nach § 18 Abs. 1 EStG. Typische Beispiele für Freiberufler:innen sind beispielweise: 

Freiberufler:innen können ausschließlich selbstständig tätig sein. Sie sind nicht an ein Unternehmen gebunden, können aber gleichzeitig auch als freie Mitarbeitende tätig werden.

➡️ Selbständig arbeiten als Freiberufler: Was für Tätigkeiten üben Freiberufler aus?

➡️ Freiberufler oder Gewerbe? Wir klären auf!

Was ist freie Mitarbeit? Definition und rechtliche Einordnung

Freie Mitarbeit beschreibt kein eigenes Berufsbild, sondern ein vertragliches Arbeitsverhältnis zwischen einer selbstständigen Person und einem Unternehmen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags. Freie Mitarbeitende sind also selbstständig, arbeiten aber regelmäßig für einen bestimmten Auftraggebenden oder übernehmen klar abgegrenzte Projekte.

Freie Mitarbeitende können auf unterschiedliche Weise in ein Unternehmen eingebunden sein. Sie können als Expert:innen oder Spezialist:innen auf ihrem Gebiet auf projektbezogener Basis engagiert werden. Oftmals werden sie für bestimmte Aufgaben oder Projekte herangezogen, für die das Unternehmen temporäre oder spezifische Expertise benötigt. Die genauen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, wie Arbeitszeit, Vergütung und Vertragsbedingungen, können zwischen dem Unternehmen und den freien Mitarbeitern individuell vereinbart werden. Die rechtliche Situation von freien Mitarbeitern je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein.

Freelancer, Freiberufler und freier Mitarbeiter: Die wichtigsten Unterschiede

Die Begriffe Freelancer:in, Freiberufler:in und freie:r Mitarbeitende:r werden im Alltag oft verwechselt, unterscheiden sich aber in zentralen Punkten: rechtliche Grundlage, steuerliche Pflichten, Vertragsform und Sozialversicherung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede, die du kennen solltest.

Steuern: Gewerbepflicht, Freiberuflichkeit & Gewerbesteuer

Der größte Unterschied zwischen Freelancer:innen und Freiberufler:innen liegt in der steuerlichen Einstufung:

  • Freiberufler:innen gehören zu den im § 18 EStG definierten Berufsgruppen und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Ihre Tätigkeit wird direkt dem Finanzamt gemeldet, eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.
  • Freelancer:innen, die keine freiberuflichen Tätigkeiten ausüben, gelten automatisch als Gewerbetreibende. Das bedeutet: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt und potenzielle Gewerbesteuer, sobald der Gewinn bestimmte Freibeträge übersteigt.
  • Freie Mitarbeit ist steuerlich kein eigener Status: Ob jemand freie:r Mitarbeitende:r oder Freelancer:in ist, entscheidet nicht über die Steuerpflicht. Maßgeblich ist einzig die Art der Tätigkeit.

Alle drei Gruppen erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sofern keine Buchführungspflicht besteht. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach allgemeinen Regeln, z. B. Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.

Behörden & Anmeldung – wo was gemeldet wird

Je nachdem, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, unterscheiden sich die zuständigen Behörden und die Art der Anmeldung deutlich:

  • Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und erhalten eine Steuernummer.
  • Gewerbliche Freelancer:innen müssen zunächst ein Gewerbe anmelden und erhalten anschließend vom Finanzamt ihren Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Freie Mitarbeit hängt nicht von der Berufsgruppe ab, sondern vom Vertragsverhältnis. Eine Person kann gleichzeitig Freiberufler:in und freie:r Mitarbeitende:r sein, wenn die Tätigkeit projektbezogen vertraglich geregelt ist.

Bestimmte freie Berufe erfordern zudem eine Kammerzugehörigkeit, zum Beispiel Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.

Sozialversicherung: KSK, Rentenversicherung & Risiken

Die soziale Absicherung unterscheidet sich je nach Tätigkeit:

  • Viele Freiberufler:innen können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern, wenn sie künstlerische oder publizistische Berufe ausüben.
  • Gewerbliche Freelancer:innen müssen ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung komplett selbst organisieren.
  • Freie Mitarbeit ist besonders sensibel: Je nach tatsächlicher Ausgestaltung besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand klarer Kriterien wie Eingliederung in den Betrieb, Weisungsgebundenheit oder Unternehmerrisiko.

Vertragsform & Arbeitsweise – wie die Zusammenarbeit gestaltet ist

  • Freelancer:innen arbeiten meist auf Projektbasis, flexibel und mit hoher Eigenständigkeit.
  • Freiberufler:innen können ebenfalls projektbasiert arbeiten, sind aber aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation häufig stärker in beratenden oder schöpferischen Tätigkeiten tätig.
  • Freie Mitarbeitende sind selbstständig, aber im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags stärker in Abläufe eines Unternehmens eingebunden. Die konkrete vertragliche Gestaltung entscheidet über Rechte und Pflichten.

Wie ordnet das Finanzamt meine Tätigkeit ein? 

Ob du steuerlich als Freiberufler:in oder als gewerbliche:r Freelancer:in eingestuft wirst, entscheidet nicht der Begriff, den du verwendest, sondern ausschließlich das Finanzamt. Die Einstufung erfolgt anhand deiner tatsächlichen Tätigkeit und hat direkte Auswirkungen auf Gewerbesteuer, Kammerpflichten und administrative Schritte. Rechtlich relevant sind dabei vor allem der § 18 EStG (freie Berufe) und der § 611a BGB, der die Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung beschreibt.

Entscheidend sind insbesondere folgende Punkte:

  • Art der Tätigkeit: Wissenschaftliche, künstlerische, lehrende oder heilberufliche Berufe zählen zu den freien Berufen.
  • Eigenverantwortliche Ausübung: Freiberufler:innen müssen die fachlich prägende Leistung selbst erbringen; Delegation ist nur unterstützend erlaubt.
  • Qualifikationsnachweise: In vielen freien Berufen sind Abschlüsse, berufliche Erfahrung oder Kammermitgliedschaften erforderlich.
  • Tätigkeitsschwerpunkt: Bei Mischformen entscheidet, welcher Anteil überwiegt.
  • Gewerbliche Elemente: Produktverkäufe oder ein Online-Shop führen fast immer zur Gewerbepflicht.

Die Einstufung hat direkte Auswirkungen auf deine Pflichten: Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit ausschließlich beim Finanzamt an und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Freelancer:innen müssen hingegen ein Gewerbe anmelden und zahlen ab 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer. Beide Gruppen können die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange der Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro liegt. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer liegt bei 12.348 Euro.

Auch die Art der Zusammenarbeit spielt eine Rolle: Wer dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeitet und kaum unternehmerisches Risiko trägt, kann als arbeitnehmerähnlich selbstständig gelten und unterliegt dann möglicherweise der Rentenversicherungspflicht. Besonders im Bereich der Plattformarbeit (z. B. Lieferdienste oder Gig-Plattformen) wird aufgrund der EU-Plattformrichtlinie seit 2024 häufiger geprüft, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Wichtig für alle Selbstständigen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen an Geschäftskund:innen als strukturierte E-Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) erstellt werden. Klassische PDF-Rechnungen sind nur noch eingeschränkt erlaubt.

Praxisbeispiele: So stuft das Finanzamt typische Grenzfälle ein

In vielen Fällen ist die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nicht sofort eindeutig. Besonders bei kreativen oder digitalen Jobs kommt es darauf an, welche Leistung fachlich dominiert und ob gewerbliche Elemente ins Spiel kommen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie das Finanzamt solche Grenzfälle in der Praxis bewertet.

Beispiel 1: Softwareentwickler mit klarer fachlicher Leistung

Max entwickelt individuelle Softwarelösungen und erstellt komplexe Backend-Architekturen. Seine Arbeit gilt aufgrund ihres ingenieurähnlichen Charakters als freiberuflich. Das Finanzamt erkennt seine Tätigkeit klar als freien Beruf an, weil die fachlich-prägende Leistung vollständig bei ihm liegt und er keine gewerblichen Elemente wie Produktverkäufe einbindet.

Beispiel 2: Grafikdesignerin mit gemischten Einnahmen

Laura gestaltet Logos und Corporate Designs für Kund:innen, betreibt aber zusätzlich einen kleinen Online-Shop mit eigenen Postern und Templates. Obwohl die Designarbeit grundsätzlich freiberuflich sein könnte, bewertet das Finanzamt die gewerblichen Einnahmen aus dem Shop als maßgeblich. Da dieser Bereich wirtschaftlich relevant ist, wird ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbe eingestuft und sie muss ein Gewerbe anmelden.

Beispiel 3: Journalistin als freie Mitarbeiterin

Sofia arbeitet als freie Mitarbeiterin für ein großes Medienhaus und schreibt dort regelmäßig Artikel. Ihre journalistische Tätigkeit bleibt steuerlich ein freier Beruf, da sie unter die publizistischen Berufe des § 18 EStG fällt. Gleichzeitig prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob aufgrund der engen Einbindung in Abläufe und eines einzigen Hauptauftraggebers eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vorliegt. 

Fazit: Wie sich der Unterschied in der Praxis auswirkt

Ob du als Freelancer:in, Freiberufler:in oder freie:r Mitarbeitende:r arbeitest, hängt vor allem von deiner Tätigkeit und deiner Art der Zusammenarbeit ab. Während Freiberufler:innen klar definierte Berufsgruppen nach § 18 EStG vertreten, können Freelancer:innen sowohl gewerblich als auch freiberuflich tätig sein. Die freie Mitarbeit bezeichnet hingegen ein Vertragsverhältnis – unabhängig davon, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest.

Wichtig ist, dass du deine Tätigkeit möglichst präzise beschreibst und dir überlegst, wie deine Zusammenarbeit mit Auftraggebenden konkret aussieht. Die korrekte Einstufung ist entscheidend, um spätere Probleme mit dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, oder sich deine Tätigkeit nicht eindeutig zuordnen lästst, lohnt sich eine fachliche Einschätzung oder eine Statusklärung.

FAQ: Häufige Fragen zum Unterschied zwischen Freelancern, Freiberuflern und freien Mitarbeitern

Was ist der Unterschied zwischen Freelancer:innen und Freiberufler:innen?

Freiberufler:innen arbeiten in klar definierten Berufsgruppen nach § 18 EStG (z. B. Journalist:innen, Ärzt:innen, Ingenieur:innen). Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten gelten in der Regel als gewerblich – und damit als Freelancer im steuerlichen Sinn.

Wann muss ich als Freelancer:in ein Gewerbe anmelden?

Sobald deine Tätigkeit nicht unter die freien Berufe fällt oder gewerbliche Elemente enthält (z. B. Produktverkäufe, Affiliate-Marketing, Shop-Betrieb), musst du ein Gewerbe anmelden. Die Entscheidung trifft im Zweifel das Finanzamt.

Kann ich gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig sein?

Ja, aber nur wenn die Tätigkeiten klar voneinander getrennt sind. In diesem Fall führst du zwei Tätigkeitsbereiche und musst gewerbliche und freiberufliche Einnahmen getrennt erfassen. Wenn die Bereiche sich zu stark vermischen, stuft das Finanzamt oft alles als Gewerbe ein.

Was passiert, wenn das Finanzamt meine Tätigkeit falsch einstuft?

Du kannst der Entscheidung widersprechen und Nachweise einreichen, z. B. Arbeitsproben oder Qualifikationen. Bei komplexen Fällen lohnt sich eine fachliche Einschätzung. Wird eine Tätigkeit rückwirkend als gewerblich eingestuft, kann es zu Nachzahlungen kommen.

Selbstständig starten, ohne Steuerfehler

Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft

Kostenlos herunterladen
Sophia Author

Autor:in - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

Wer ist Sophia ?

Hast du gefunden, was du gesucht hast?

Das könnte dich auch interessieren

Brutto- und Netto-Einkommen für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung genügt, um festzustellen, wie ...

Mehr erfahren

Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Steuern absetzen als Selbstständiger – für viele ein leidiges Thema. Ob Chaos bei den Belege...

Mehr erfahren

Wie viel Geld sollte ich als Selbstständiger für Steuern beiseite legen?

Jeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...

Mehr erfahren

Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

5.300 Bewertungen

App Store

4.580 Bewertungen

Google Play

484 Bewertungen

Reviews.io

Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.

Patric S

Reviews.io 31.03.2026

Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden

marco moertzsch

Google 20.11.2025

Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!

vuno7

App Store 20.11.2025

Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.

Jonathan

OMR 20.05.2025

Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.

Anonym

Reviews.io 25.03.2026

Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.

Christian

OMR 09.11.2025

Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.

Kristina

Google 27.02.2025

Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!

LisNutz

App Store 11.05.2024

Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.

Willi H

Reviews.io 09.04.2026

Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann

Niklas

Google 28.03.2025