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Kann man sich als Erzieher:in selbstständig machen?

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Sozialberufe haben einen hohen Stellenwert für unsere Gesellschaft. Gerade Erzieher:innen sind sehr gefragt, da vor allem in Großstädten Kitas fehlen. Trotz der gesetzlichen Zusicherung, einen Platz für ihr Kind zu erhalten, finden Eltern oft keine geeignete Unterbringung für ihren Sprössling. Daher ist es nicht nur als Autor:in, Ärzt:in, Fotograf:in, Programmierer:in oder Rechtsanwält:in sinnvoll, eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht zu ziehen. Auch als Erzieher:in kannst du von den Vorteilen einer selbstständigen Beschäftigung als Tagesmutter oder Tagesvater profitieren. Wir zeigen dir, auf was du achten musst, wenn du den Sprung in die Selbstständigkeit wagen willst.

Diese Voraussetzungen sind für eine Selbstständigkeit als Erzieher:in nötig

Zum einen solltest du dir bewusst sein, dass sich die freiberufliche Tätigkeit von einer Festanstellung in zahlreichen Punkten unterscheidet. Neben der Hingabe zur Beschäftigung mit Kindern solltest du unbedingt ein gutes Organisationstalent und die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten mitbringen. Mit einem eigenen Unternehmen kommen neue Aufgaben auf dich zu, die du neben der Kinderbetreuung bewältigen musst. Dazu gehören Planung, zu der die Suche und Instandhaltung der Räumlichkeiten für deine eigene Kita gehören, der Abschluss spezieller Versicherungen sowie die Buchhaltung.

Zum anderen gibt es eine Reihe rechtlicher Vorgaben, die du beachten musst, wenn du dich als Erzieherin oder Erzieher selbstständig machen willst. Bevor du mit deiner freiberuflichen Kinderbetreuung loslegen kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ausbildung: Du musst eine Ausbildung als Erzieher:in oder Sozialpädagog:in durchlaufen haben.
  • Zusatzausbildung: Um selbstständig als Erzieher oder Erzieherin tätig werden zu können, musst du eine spezielle Qualifzierung durchlaufen.
  • Pflegeerlaubnis: Beim Jugendamt erhältst du, wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst, eine Pflegerlaubnis, die du brauchst, um dich als Erzieher oder Erzieherin selbstständig zu machen.
  • Umfang: Du kannst bis zu fünf Kinder allein betreuen. Die Tätigkeit muss sich auf mindestens 15 Stunden in der Woche belaufen.
  • Passende Räumlichkeiten: Die Betreuung muss außerhalb der elterlichen Wohnumgebung stattfinden. Detaillierte Infos zu den Räumlichkeiten findest du weiter unten im Text.
  • Weitere Dokumente: Zusätzlich benötigst du ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitsattest sowie gegebenenfalls eine Schufa-Auskunft.

Pädagogische Voraussetzungen: Zusatzausbildung und Pflegeerlaubnis

Bevor du dich als Erzieher oder Erzieherin selbstständig machen kannst, musst du eine spezielle Ausbildung absolvieren. In dem 160 Stunden umfassenden Programm sind Erste Hilfe und weitere wichtige pädagogische Kurse enthalten. Diese bereiten dich auf deine Selbstständigkeit als Erzieherin bzw. Erzieher vor. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte des Bildungsangebots. Preislich beläuft sich das Programm auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.

Anforderungen an die Räumlichkeiten

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für deine Selbstständigkeit als Erzieher oder Erzieherin. Grundsätzlich gibt es aber einige Punkte, die immer zu beachten sind. Zum einen musst du für die zu betreuenden Kinder Räume sowohl für Bewegung und Spiele als auch Bereiche zum Ausruhen bereitstellen. Potenzielle Gefahren, wie Steckdosen und scharfe Kanten, musst du absichern. 

Außerdem ist es wichtig, über ausreichend Sitzmöglichkeiten und Hochstühle zu verfügen, damit gemeinsames Essen möglich ist. Wenn du Kinder unter drei Jahren betreust, ist ein Wickeltisch Voraussetzung für deine freiberufliche Tätigkeit als Erzieher:in. Damit sich die Kinder nicht langweilen, musst du in deiner Betreuungsstätte über Beschäftigungsmaterialien verfügen. Entweder muss es zudem einen Garten geben oder einen Wald, Park oder Spielplatz in erreichbarer Nähe.

Wenn bei der Einrichtung der Räumlichkeiten für dein Geschäft als selbstständiger Erzieher oder selbstständige Erzieherin Fragen aufkommen, kannst du dich ans Jugendamt wenden. Dieses steht dir beratend zur Seite und gibt dir wichtige Tipps zu den Rahmenbedingungen für deine freiberufliche Tätigkeit. 

Selbstständig machen als Erzieher:in: Hier musst du dich melden

Wer sich als Erzieherin oder Erzieher selbstständig machen will, muss sich zudem bei verschiedenen Stellen melden. Der Kontakt zum Jugendamt muss jederzeit gewährleistet sein. Über Ereignisse, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen könnten, ist stets zu berichten. 

Um deine Einkünfte abrechnen zu können, benötigst du außerdem eine Steuernummer. Auf Verdienste, die sich über 22.000 Euro belaufen, musst du Umsatzsteuer zahlen. Das ist nur möglich, wenn du eine Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt beantragt hast. Ein Gewerbe anzumelden, ist für die Selbstständigkeit als Erzieher:in nicht nötig. Erzieherische Tätigkeiten kannst du nämlich freiberuflich ausführen, was dir die Gewerbeanmeldung erspart.

Versicherungen für freiberufliche Erzieher:innen 

Wie bei vielen anderen freiberuflichen Tätigkeiten ist es wichtig, sich gegen Eventualitäten abzusichern. Der Job als Erzieherin oder Erzieher geht mit einer Menge Verantwortung einher. Auch wenn du vorsichtig bist, kann es passieren, dass sich ein Kind in deiner Kita verletzt. Wenn Eltern dann Schadensersatzansprüche geltend machen, die bei einem Personenschaden sehr hoch ausfallen können, ist es wichtig eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Diese ist für die Tätigkeit der Kinderbetreuung auch vorgeschrieben.

Die Kranken- und Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Jugendamt finanziert. Falls du als Erzieher:in geringe Einnahmen hast und verheiratet bist, kannst du auch eine Familienversicherung in Betracht ziehen. Außerdem ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu empfehlen. Solltest du einen Unfall bei deiner Tätigkeit haben, übernimmt diese die Kosten für deine Behandlung. Bei der Rentenversicherung musst du deine Tätigkeit nur anmelden, wenn die monatlichen Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 400 Euro pro Kind überschreiten.

Mit diesem Verdienst kannst du rechnen

Dein Verdienst ist abhängig von der Region, in der du tätig bist und der Anzahl der Kinder, die du betreust. Offizielle Angaben verweisen für selbstständige Erzieherinnen und Erzieher auf ein Gehalt von drei bis sieben Euro pro Stunde und Kind. Der Tagesmütterverband empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro pro Kind. Wenn du also fünf Kinder betreust, sind das fünfzehn bis fünfunddreißig Euro in der Stunde.

Wann lohnt es sich also, sich als Erzieher:in selbstständig zu machen?

Für die freiberufliche Tätigkeit als Erzieher:in sind eine Menge Rahmenbedingungen zu beachten. Die größte Hürde liegt wohl in der Gestaltung der Räumlichkeiten. Dabei ist der Kontakt zum Jugendamt sehr empfehlenswert, da du von den Mitarbeitenden viele wichtige Tipps zur Einrichtung und zu nötigen Anschaffungen erhältst. 

Wenn du bereit bist, genügend Zeit in die Vorbereitung zu stecken, kann es sich durchaus lohnen, sich als Erzieher:in selbstständig zu machen. Du bestimmst über Arbeitszeiten und die Gestaltung der Betreuung, ohne die Vorgaben eines Arbeitgebers beachten zu müssen. Außerdem entscheidest du dich für eine zukunftssichere Tätigkeit. Gerade in Regionen, in denen es an Betreuungsangeboten für Kinder fehlt, werden immer Eltern auf dich zukommen, die eine Betreuung für ihren Nachwuchs brauchen.


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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