Selbstständig als Künstler – Vom Hobby zum Beruf
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Du malst, schreibst, singst oder designst gerne und fragst dich jetzt, ob du dein Hobby zum Beruf machen sollst? Viele angehende Künstler:innen stehen vor dieser Entscheidung. Der Traum, von der Kunst zu leben und selbstständig als Künstler:in zu arbeiten, ist verlockend, aber auch mit Herausforderungen verbunden. In diesem Blogartikel erfährst du, was du beachten musst.
Als Künstler oder Künstlerin selbstständig machen: auch unternehmerisches Geschick ist gefragt
Es gibt zahlreiche erfolgreiche, selbstständige Künstler:innen, die ihren Lebensunterhalt mit der Kunst bestreiten – ob Fotografie, Musik, Malerei oder andere künstlerische Bereiche. Allerdings erfordert es mehr als nur Talent, um erfolgreich selbstständig als Künstlerin oder Künstler zu sein, denn neben deinem künstlerischen Talent brauchst du auch unternehmerisches Geschick. Du musst dich selbst vermarkten, Kund:innen gewinnen und deine Finanzen im Blick behalten können.
Du musst dich auch mit Steuern auseinandersetzen und entscheiden, ob du ein Gewerbe anmeldest oder und eine selbstständige künstlerische Tätigkeit als Freiberufler:in ausübst. Diese Fragen können zu Beginn herausfordernd sein, sollten aber kein Hindernis zwischen dir und deinem Traum von der Selbstständigkeit darstellen. Mit einer guten Vorbereitung und viel Leidenschaft kannst du deine künstlerische Vision verwirklichen.
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Selbstständig als Künstler: Nebenerwerb oder Vollzeit-Kreativität?
Die Entscheidung für deine Selbständigkeit stellt dich vor die Frage: Möchtest du deine Kunst nebenberuflich groß machen oder dich Vollzeit darauf konzentrieren?
Wer sich nebenberuflich selbstständig als Künstler:in macht, kann entspannt erste Erfahrungen in der Selbständigkeit sammeln. Dein Hauptjob gibt dir ein stabiles Einkommen, das dich absichert, während du deine künstlerischen Projekte langsam aufbaust. Du kannst deine künstlerische Idee ohne großen finanziellen Druck testen und herausfinden, ob sie dich wirklich trägt. Gleichzeitig muss dir bewusst sein, dass es dir schwerfallen könnte, dich voll und ganz auf deine künstlerischen Projekte zu konzentrieren, wenn du parallel noch einen anderen Job hast. Du hast einfach weniger Zeit, deine Kunst zu vermarkten und neue Kund:innen zu gewinnen.
Die Entscheidung für oder gegen eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist sehr individuell und hängt von deinen persönlichen Zielen und Umständen ab. Wäge die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und triff eine Entscheidung, die zu dir persönlich passt.
Ist man als Künstler Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Als selbstständige:r Künstler:in stehst du vor der Frage, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberufler:in tätig sein kannst. Die meisten künstlerischen Tätigkeiten fallen unter die Freien Berufe. Das bedeutet, dass du beispielsweise als Maler:in, Schriftsteller:in, Performer:in oder Sänger:in ohne Gewerbeschein arbeiten kannst. Freiberufler:innen haben weniger bürokratischen Aufwand und zahlen keine Gewerbesteuer.
Wenn du jedoch neben deiner künstlerischen Tätigkeit auch Produkte verkaufst, kann es sein, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Ob du also ein Gewerbe brauchst, hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab. Lass dich am besten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten, um die richtige Entscheidung für dich zu treffen.
Kleinunternehmerregelung: stressfrei durchstarten?
Am Anfang deiner Selbstständigkeit sind die Einnahmen oft noch überschaubar. Da bietet die Kleinunternehmerregelung eine praktische Lösung: Du wirst von vielen bürokratischen Pflichten befreit und musst keine Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen und keine Bilanz oder Inventur durchführen. Solange dein jährlicher Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibt (aktuell 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr), kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
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Deine Anmeldung als selbstständiger Künstler beim Finanzamt
Als selbstständiger Künstler oder selbstständige Künstlerin musst du deine Einnahmen versteuern. Melde hierzu deine selbstständige Tätigkeit als Freiberufler:in beim Finanzamt an, um eine Steuer-Identifikationsnummer zu bekommen. Das geht ganz schnell: Fülle einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Hier gibst du unter anderem an, wie viel Einkommen du voraussichtlich erzielen wirst. Deine Schätzung hilft dem Finanzamt, deine Einkommensteuer zu berechnen. Eine realistische Einschätzung ist wichtig, damit du am Ende des Jahres keine böse Überraschung erlebst und eine hohe Steuernachzahlung vermeidest.
Umsatzsteuer für Künstler: Was du wissen musst
Als selbstständiger Künstler:in bist du umsatzsteuerpflichtig, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Das bedeutet, dass du auf deine Rechnungen Umsatzsteuer erheben musst. Du musst deine Rechnungen also so erstellen, dass der Nettobetrag und die Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden.
Die eingenommene Umsatzsteuer leitest du im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt weiter – entweder monatlich oder vierteljährlich. Auf Elster findest du das entsprechende Formular dafür. Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer, die du für deine beruflichen Ausgaben gezahlt hast, wieder zurückfordern. Zahlst du als Künstler:in 7 oder 19 % Umsatzsteuer? Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %, der ermäßigte Steuersatz bei 7 %.
➡️ Umsatzsteuer: Wann gelten für Selbstständige welche Umsatzsteuersätze?
Deine Buchhaltung als Künstler: So einfach kann’s sein
Als selbstständige:r Künstler:in musst du keine komplizierte Buchhaltung führen. Als Nachweis für deine Einkommensteuererklärung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) völlig aus. In deiner EÜR trägst du alle deine Einnahmen und Ausgaben eines Kalender- bzw. Geschäftsjahres zusammen. Am Ende ziehst du die Ausgaben von den Einnahmen ab und erhältst so deinen Gewinn. Die EÜR ist ein Jahresabschluss und du musst sie einmal im Jahr an das Finanzamt übermitteln. Auch hierfür findest du wieder auf Elster das passende Formular.
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