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Selbstständig als Architekt: Als kreativer Kopf durchstarten

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Du bist ein kreativer Kopf und möchtest dich als Architekt:in selbstständig machen? In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du wissen musst, um erfolgreich als Architekt:in durchzustarten.

Wir beleuchten die wichtigsten Voraussetzungen, geben Tipps zur Gründung und verraten dir, was du als Architekt:in verdienen kannst.

Selbstständig als Architekt: fachliche Voraussetzungen 

Um als selbstständiger Architekt oder selbstständige Architektin tätig zu sein, musst du natürlich erst einmal fachliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören das abgeschlossene Architekturstudium an einer anerkannten Hochschule und Berufserfahrung in einem Architekturbüro. Außerdem musst du Pflichtfortbildungen absolvieren, um auf dem neuesten Stand der Bauvorschriften und technischen Entwicklungen zu sein. So gewährleistest du eine hohe Qualität deiner selbstständigen Tätigkeit und erfüllst die Anforderungen der Berufsordnung.

Anmeldung beim Finanzamt: Freiberuflich oder gewerblich?

In der Regel zählen Architekt:innen zu den freien Berufen. Wer sich als Architekt:in selbstständig machen will, muss sich also beim Finanzamt anmelden. Erst wenn du eine Steuernummer erteilt bekommst, bist du berechtigt, Rechnungen zu schreiben. Als Freiberufler:in füllst du einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

Du kannst den Status der Freiberuflichkeit jedoch nicht beanspruchen, wenn du baugewerbliche Tätigkeiten erfüllst, zum Beispiel als Bauunternehmer:in, Bauträger:in, Makler:in, oder wenn du Inneneinrichtungsprodukte verkaufst. In diesem Fall musst du ein Gewerbe anmelden.

💡Tipp von Accountable: Wenn du dich gerade selbstständig machst, dann profitiere vom kostenlosen Starter-Paket! Hier erfährst du mehr.

Selbstständig als Architekt: Persönliche Voraussetzungen

Mit diesen Eigenschaften bist du bestens gerüstet, um deinen Traum von der Selbstständigkeit als Architekt:in zu verwirklichen:

  • Räumliches Vorstellungsvermögen: Diesen Punkt hast du bereits in deinem Studium kennengelernt: Als Architekt:in musst du natürlich komplexe Bauwerke gedanklich erfassen und deine Ideen in Skizzen, Entwürfe und Baupläne umsetzen können. Ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen ist dafür ganz klar unerlässlich.
  • Servicebereitschaft: Wer sich als Architekt:in selbstständig macht, bietet Dienstleistungen für seine Kund:innen an. Daher solltest du stets die Bedürfnisse und Wünsche deiner Kund:innen in den Vordergrund stellen und ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung bieten.
  • Einfallsreichtum: Du solltest deinen Kund:innen nicht nur Standardlösungen liefern, sondern innovative und individuelle Konzepte entwickeln können. 
  • Teamgeist: Du arbeitest als Architekt:in selten allein, sondern im Team mit Bauherr:innen, Handwerker:innen und anderen Projektbeteiligten. Daher sind ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten und Teamgeist wichtig.
  • Lernbereitschaft: Die Baubranche entwickelt sich ständig weiter. Daher ist es wichtig, dass du lernbereit bist und dich auf neue Herausforderungen und Anforderungen einlassen kannst.

Selbstständig als Architekt: Diese Kosten kommen auf dich zu

Für deine Selbstständigkeit als Architekt:in fallen verschiedene Kosten an, die du einplanen solltest:

  • Gewerbesteueranmeldung: Die Gebühren für die Anmeldung beim Gewerbeamt variieren je nach gewählter Rechtsform. Wenn du freiberuflich tätig bist, entfällt dieser Posten.
  • Eintragungsgebühren: Falls du gewerblich tätig bist, fallen für die Eintragung ins Handelsregister Gebühren an. Wenn du freiberuflich tätig bist, entfällt dieser Posten.
  • Miete: Die Kosten für deine Büroräume hängen von der Lage und Größe ab.
  • Ausstattung: Computer, Software, Möbel, Drucker etc.
  • Betriebskosten: Strom, Heizung, Internet, Telefon
  • Gehälter: Wenn du Mitarbeiter:innen einstellen solltest, fallen Lohnkosten an.
  • Sozialabgaben: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung: Um dich vor möglichen Risiken zu schützen, ist es ratsam, über eine Berufshaftpflichtversicherung nachzudenken.
  • Krankenversicherung: Als Selbstständige:r musst du dich selbst versichern.
  • Rentenversicherung: Die Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflicht.
  • Visitenkarten, Flyer, Website: Für die Außendarstellung fallen Kosten an.
  • Werbung: Um deine ersten und nächsten Kund:innen zu gewinnen und dich als selbstständiger Architekt oder selbstständige Architektin bekannt zu machen.
  • Online-Marketing: Zum Beispiel für Google Ads oder Social Media Werbung
  • Seminare und Workshops: Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, solltest du an Fortbildungen teilnehmen.

Businessplan für dein Architekturbüro: So startest du durchdacht in die Selbstständigkeit

Ein professioneller Businessplan ist dein Kompass auf dem Weg zur Selbstständigkeit als Architekt. Er festigt deine Geschäftsidee, klärt deine Finanzierung, die Ziele und Strategien und hilft dir, den Überblick zu behalten. Ein guter Businessplan sollte u.a. folgende Punkte beinhalten:

  • Erläuterung der Geschäftsidee
  • Eine Profilbeschreibung über dich
  • Eine Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Deine geplanten Marketingaktivitäten
  • Eine Definition deiner Zielgruppe
  • Deine geplanten Vertriebswege 
  • Mögliche Geschäftspartner:innen
  • Eine Analyse deines Standorts
  • Eine Risikoanalyse
  • Ein Finanzplan
  • Einen Plan für das Personalmanagement (sofern du Angestellte haben willst)

Architekt sein: Gehalt als Selbstständiger

Lohnt es sich überhaupt, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen oder ist ein sicheres Angestelltenverhältnis aus finanzieller Sicht besser? Um diese Fragen zu beantworten, werfen wir einen Blick auf die Zahlen.

Laut der Bundesarchitektenkammer (BAK) lag das durchschnittliche Bruttogehalt für angestellte Architekt:innen im Jahr 2021 bei rund 68.000 Euro. Im Median verdienten Architekten rund 63.000 Euro. Zwei Drittel der Architekten arbeiten in einem Angestelltenverhältnis, der Rest ist selbstständig. Demgegenüber erwirtschafteten selbstständige Architekt:innen einen Honorarumsatz von 75.000 Euro pro Kopf. Der durchschnittliche Gewinn lag bei 69.000 Euro.

Interessanterweise ist laut dieser Statistik das durchschnittliche Jahreseinkommen von angestellten und selbstständigen Architekt:innen fast identisch. Das bedeutet: Ob du dich für eine Festanstellung oder die Selbstständigkeit als Architek:int entscheidest, macht in puncto Geld zunächst keinen großen Unterschied. 

Welche Option ist also besser? Das hängt von deinen persönlichen Präferenzen und deiner Risikobereitschaft ab. Wenn du Sicherheit und einen geregelten Arbeitsalltag bevorzugst, ist eine Festanstellung wahrscheinlich die richtige Wahl für dich.

Bist du hingegen flexibel, unternehmerisch denkend und bereit, Risiken einzugehen, kann die Selbstständigkeit eine reizvolle Option sein, um deine Kreativität und deine unternehmerischen Talente voll auszuschöpfen – und gleichzeitig ein gutes, vielleicht sogar noch höheres Einkommen zu erzielen.

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So meldest du deine Selbstständigkeit an

Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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