Wenn du auf Amazon verkaufst – egal ob als Anfänger:in oder bereits mit laufendem FBA-Business – kommst du am Thema Steuern nicht vorbei. Viele Selbstständige finden die deutschen und europäischen Regeln erst einmal kompliziert. Kein Wunder: OSS, PAN-EU, Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Kleinunternehmergrenzen, neue Amazon-Abrechnungen – da kann man schnell den Überblick verlieren.
In diesem Leitfaden erfährst du verständlich und praxisnah, welche Steuern Amazon Seller zahlen müssen, welche neuen Regeln jetzt gelten und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. So behältst du dein Business im Griff und vermeidest teure Nachzahlungen.
Als Amazon-Händler:in bist du automatisch gewerblich tätig – und damit steuerpflichtig. Doch keine Sorge: Die wichtigsten Regeln lassen sich gut verstehen, wenn du weißt, welche drei Steuerarten für dich wirklich relevant sind. Hast du dich schon gefragt, welche Steuern du konkret zahlen musst oder wann sie überhaupt fällig werden? Hier findest du die Antworten auf einen Blick.
Die Einkommensteuer betrifft deinen Gewinn – also deine Einnahmen minus Ausgaben. Liegt dein Gewinn über dem jeweiligen Grundfreibetrag, musst du Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt jeweils der doppelte Betrag. Der Steuersatz steigt progressiv an: von 14 % für niedrige Einkommen bis zu 42 % bzw. 45 % für sehr hohe Gewinne.
➡️ Erwartete Einnahmen und Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit richtig berechnen
| Jahr | Grundfreibetrag Ledige | Zusammenveranlagung Ehe/ Lebenspartner:innen |
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € |
💡 Wichtig: Du musst als Selbstständige:r häufig vierteljährliche Vorauszahlungen leisten – jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Diese Vorauszahlungen basieren auf deinem geschätzten Jahresgewinn.
💡 Tipp: Mit einer klugen Liquiditätsplanung bleibst du auch zum Jahresende auf der sicheren Seite.
Für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €. Das heißt: Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer. Erst wenn du diesen Wert überschreitest, fällt Gewerbesteuer an – abhängig vom Hebesatz deiner Gemeinde.
Der Vorteil: Ein Teil der Gewerbesteuer lässt sich später auf deine Einkommensteuer anrechnen. Das reduziert die tatsächliche Steuerlast spürbar.
💡 Tipp: Du bist dir nicht sicher, ob du eine GmbH gründen solltest? In diesem Artikel findest du die Antwort!
Die Umsatzsteuer ist für Amazon Seller besonders wichtig. Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten:
Warum die Kleinunternehmerregelung für viele Amazon Seller trotzdem nicht sinnvoll ist? Ganz einfach: Wenn du Ware importierst – z. B. aus China –, kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Das macht deine Produkte sofort deutlich teurer.
Beispiel: Bei einem Import von 20.000 € fallen 3.800 € Einfuhrumsatzsteuer an. Amazon-Seller mit Regelbesteuerung bekommen diesen Betrag zurück – Kleinunternehmer:innen nicht.
💡 Hinweis: In der Regel lohnt sich für Amazon Seller die Regelbesteuerung, besonders sobald du Importe nutzt oder dein Business skalieren möchtest.
➡️ Umsatzsteuererklärung: Was ist das Vorauszahlungssoll?
Bevor du als Amazon Verkäufer:in starten kannst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich registrieren. Das ist wichtiger, als viele denken, denn ohne Steuernummer und Umsatzsteuer-ID kannst du weder Rechnungen korrekt ausstellen noch deine Verkäufe sauber versteuern. Hast du dich schon gefragt, welche Nummer wofür gedacht ist und wie du sie bekommst? Hier findest du die schnelle, praxisnahe Übersicht.
Beide Nummern sind Pflicht, sobald du gewerblich tätig bist oder regelmäßig Produkte über Amazon verkaufst.
Du erhältst beide Nummern über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen reichst du elektronisch über ELSTER ein. Das Formular fragen dich u. a. nach:
Nach dem Absenden erhältst du:
Amazon verlangt eine gültige USt-ID, um sicherzustellen, dass du deine Steuern korrekt abführst. Ohne aktive USt-ID kann es passieren, dass:
Damit das nicht passiert, solltest du die USt-ID sofort nach Erhalt im Seller Central hinterlegen.
Übrigens: Die frühere Steuerbescheinigung nach § 22f UStG musst du heute nicht mehr beantragen. Dieses Verfahren wurde bereits zum 1. Juli 2021 aufgehoben, weil Marktplätze wie Amazon die steuerliche Erfassung ihrer Verkäufer:innen automatisch überprüfen. Wichtig ist daher nur, dass deine USt-ID im Seller Central korrekt hinterlegt ist.
💡 Tipp: Den Fragebogen solltest du möglichst früh ausfüllen – idealerweise vor dem ersten Verkauf. So stellst du sicher, dass deine Rechnungen korrekt sind und du Verkäufe von Anfang an gemäß den steuerlichen Anforderungen verbuchen kannst. Du kannst entweder den Fragebogen online ausfüllen (über ELSTER) oder – noch einfacher – dich dabei von Accountable unterstützen lassen.
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerpflichten für Amazon Seller. Besonders sobald du in andere EU-Länder verkaufst oder Amazon FBA (Fulfillment by Amazon, also der Versand durch Amazon) nutzt, greifen besondere Regeln wie die 10.000-Euro-Lieferschwelle oder das OSS-Verfahren (One Stop Shop). Hast du dich schon gefragt, ab wann du Umsatzsteuer im Ausland zahlen musst oder ob OSS für dich sinnvoll ist? Hier erfährst du es verständlich und Schritt für Schritt.
Wenn du Produkte an Privatkund:innen in andere EU-Länder verkaufst, zählt jeder dieser Umsätze zur einheitlichen EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 € (netto). Dabei spielt keine Rolle, ob du nach Frankreich, Spanien oder in die Niederlande lieferst – die Umsätze werden kumuliert betrachtet.
💡 Wichtig: Nicht alle Umsätze zählen in die Schwelle hinein. Folgende gelten nicht:
Beispiel:
Du verkaufst im Jahr:
Damit liegst du bei 10.500 € – und hast die Schwelle überschritten.
Ab diesem Moment gilt das Bestimmungslandprinzip: Du musst die Umsatzsteuer im jeweiligen Lieferland abführen.
Das OSS-Verfahren ist eine große Erleichterung. Statt dich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, kannst du deine EU-Umsätze zentral über das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Du musst OSS nutzen, wenn:
Viele Amazon Seller registrieren sich frühzeitig, weil sie so persönliche Haftungsrisiken vermeiden und administrativen Aufwand reduzieren.
💡 Achtung: OSS gilt nicht für alle Umsätze.
Sobald du Amazon-FBA-Lager in anderen EU-Ländern nutzt – z. B. in Polen, Tschechien, Frankreich oder Spanien – löst schon die Einlagerung deiner Waren eine Umsatzsteuerpflicht in diesen Ländern aus.
Das bedeutet:
Wenn du Amazon FBA oder sogar das PAN-EU-Programm nutzt, werden deine Produkte automatisch in mehreren EU-Lagern verteilt. Genau hier wird es steuerlich besonders wichtig: Sobald deine Ware in einem anderen EU-Land liegt, bist du dort umsatzsteuerpflichtig. Viele Seller unterschätzen das – und riskieren damit hohe Nachzahlungen.
Hast du dich schon gefragt, warum Amazon plötzlich Lager in Polen oder Tschechien nutzt, obwohl du nichts eingestellt hast? Oder ob du dich dort steuerlich registrieren musst? Hier findest du die Antworten.
Amazon verschiebt deine Produkte häufig automatisch in andere europäische Logistikzentren, um Versandzeiten zu verkürzen. Für dich bedeutet das:
Beispiel:
Amazon lagert deinen Bestand in Polen ein – ohne dass du aktiv etwas eingestellt hast.
→ Du benötigst eine polnische Umsatzsteuer-ID und musst dort USt-Voranmeldungen abgeben, solange Ware im Land liegt.
Je nachdem, welche PAN-EU-Länder Amazon für dein Produkt nutzt, brauchst du dort jeweils:
Typische Länder im PAN-EU-Verbund sind:
💡 Tipp: Aktiviere PAN-EU erst, wenn du alle Registrierungen vorbereitet hast – oder lass dich von einer Steuerkanzlei unterstützen, die auf Amazon Seller spezialisiert ist.
Je nach Land musst du monatlich oder vierteljährlich:
Beispiel:
Du verkaufst Ware, die vorher in Spanien lag.
Diese Lieferung ist keine OSS-Lieferung, sondern wird wie eine normale Inlandslieferung in Spanien behandelt.
Du musst dafür die spanische Umsatzsteuer abführen.
Seit dem 1. August 2024 hat Amazon seine Rechnungsstellung komplett umgestellt. Für dich als Seller hat das große Auswirkungen auf die Umsatzsteuer – allerdings im positiven Sinne. Viele Händler:innen waren zunächst verunsichert, weil plötzlich andere Rechnungen im SellerCentral auftauchten. Hast du dich auch gefragt, warum Amazon plötzlich 19 % Umsatzsteuer ausweist oder ob du jetzt etwas anpassen musst? Hier kommt die Erklärung.
Bis Juli 2024 stellte Amazon seine Gebühren über eine luxemburgische Gesellschaft in Rechnung. Die Folge: Die Rechnungen waren ohne Umsatzsteuer, weil das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) angewendet wurde.
Seit dem 1. August 2024 stellt Amazon viele Gebühren nicht mehr über die luxemburgische Gesellschaft, sondern über die deutsche Amazon-Niederlassung in Rechnung. Dadurch erscheint auf deinen Gebühren 19 % deutsche Umsatzsteuer, die du ganz normal als Vorsteuer abziehen kannst.
💡 Hinweis: Teilweise nutzt Amazon dafür auch andere europäische Gesellschaften innerhalb des Amazon-Konzerns – für dich bleibt aber entscheidend, dass die Rechnungen jetzt mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Für die meisten Seller ist diese Änderung ein Vorteil. Wenn du z. B.:
Früher konntest du bei Reverse Charge zwar ebenfalls Vorsteuer abziehen, aber nur über die sogenannte Bezugssteuer (eine Hin- und Her-Buchung, die oft Fehler verursacht hat). Jetzt ist die Buchhaltung deutlich einfacher – und du vermeidest typische RC-Fehler.
Im August und September 2024 gab es zeitweise Probleme: Auf einigen Rechnungen fehlte der Leistungszeitraum, was zu Unsicherheiten beim Vorsteuerabzug führte. Inzwischen hat Amazon die Fehler korrigiert – trotzdem solltest du Folgendes prüfen:
💡 Tipp: Achte darauf, für welche Services Amazon Umsatzsteuer ausweist. Manche Leistungen bleiben weiterhin unter Reverse Charge – z. B. bestimmte internationale Gebühren.
Viele Amazon Seller beziehen ihre Produkte aus Ländern wie China, der Türkei oder den USA. Dabei fallen nicht nur Produktions- und Versandkosten an – sondern auch zollrechtliche und steuerliche Pflichten, die deinen Einkauf schnell teurer machen können. Die wichtigste davon ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Hast du dich schon gefragt, wie genau sie berechnet wird und ob du sie zurückbekommst? Hier findest du die wichtigsten Regeln.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben, sobald du Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland importierst. Wie die Umsatzsteuer bei Amazon-FBA-Sellern letztlich behandelt wird, hängt nämlich auch davon ab, wo die Ware eingeführt, gelagert und später verkauft wird.
➡️ Waren-Import und -Export: Steuern bei Selbstständigen
Grundsätzlich funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer ähnlich wie die normale Umsatzsteuer – mit einem entscheidenden Unterschied: Du zahlst sie direkt beim Import.
Berechnet wird die EUSt auf den sogenannten Zollwert. Dieser setzt sich zusammen aus:
Beispiel:
💡 Gut zu wissen: Für bestimmte Produktkategorien gelten 7 % (z. B. einige Nahrungsmittel, Bücher). Die meisten Importwaren liegen jedoch bei 19 %.
💡 Tipp: Wenn du regelmäßig Ware importierst, lohnt es sich, die Zolltarifnummer (HS-Code) deiner Produkte genau zu kennen. Sie bestimmt, wie hoch der Zollsatz ist und ob eventuell ein ermäßigter oder gar kein Zoll anfällt. Du kannst die Zolltarifnummer direkt im Elektronischen Zolltarif (EZT Online) recherchieren oder bei deinem Lieferanten erfragen. So vermeidest du Überraschungen bei großen Bestellungen und kalkulierst deine Importkosten von Anfang an realistisch.
Für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 € gibt es das IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop). Damit kannst du:
Allerdings gilt IOSS nur für B2C-Sendungen bis 150 € und kann nicht genutzt werden für:
Für typische Amazon Seller, die in größeren Mengen importieren, spielt IOSS daher meist nur eine Nebenrolle.
Für Amazon Seller, die Ware importieren, ist die Frage „Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?“ besonders wichtig. Denn:
Dadurch entstehen massive Kostennachteile.
Beispiel:
Importvolumen: 20.000 €
→ EUSt (19 %): 3.800 € (nicht rückerstattbar!)
Regelbesteuerer:innen haben hier 0 € Kosten, Kleinunternehmer:innen zahlen 3.800 € extra. Das kann schnell über Gewinn oder Verlust entscheiden.
Als Amazon Seller bist du dazu verpflichtet, deine Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen – und genau das kontrollieren Betriebsprüfer:innen bei Onlinehändler:innen besonders streng. Die Grundlage dafür sind die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen). Viele Seller wissen jedoch nicht, welche Unterlagen sie wie lange aufbewahren müssen oder was in eine Verfahrensdokumentation gehört. Hier bekommst du einen klaren Überblick.
Amazon stellt dir zahlreiche Daten bereit – aber du musst sie selbst speichern. Dazu gehören auch aus dem Amazon Seller Central-Bereich alle Steuerdokumente, die du regelmäßig herunterladen und GoBD-konform archivieren solltest, damit sie im Prüfungsfall vollständig vorliegen. GoBD-konform bedeutet: vollständig, unveränderbar, jederzeit abrufbar.
Wichtige Dokumente sind unter anderem:
💡 Wichtig: Viele steuerliche Unterlagen (Rechnungen, Auszahlungsberichte, Gebührenabrechnungen, Import- und Zollbelege sowie Verkaufs- und Transaktionsdaten) müssen inzwischen nur noch 8 Jahre aufbewahrt werden (statt früher 10 Jahre). Da Amazon viele dieser Informationen nicht dauerhaft speichert, solltest du deine Reports regelmäßig herunterladen und sicher aufbewahren.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie du deine Buchhaltung führst:
welche Software du nutzt, wie du Daten verarbeitest, wer Zugriff hat, wie du Änderungen protokollierst und wie du Belege sicherst.
Sie muss enthalten:
Warum ist das so wichtig?
Ohne Verfahrensdokumentation unterstellt das Finanzamt oft, dass deine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.
Wenn das Finanzamt deine Buchführung für nicht ordnungsgemäß hält, darf es deine Einnahmen schätzen. Das passiert häufiger, als viele denken – vor allem bei Onlinehändler:innen.
Ein typisches Beispiel:
Und das ist nur ein Szenario – bei größeren Umsatzvolumina können die Folgen schnell fünfstellig werden.
Viele Amazon Seller zahlen am Ende viel mehr Steuern, als eigentlich nötig – oder riskieren sogar Nachzahlungen, weil sie wichtige Regeln übersehen. Einige Fehler sind so häufig, dass sie in fast jeder Betriebsprüfung auftauchen. Hast du dich schon gefragt, welche typischen Stolperfallen es im Amazon-Business gibt und wie du sie vermeidest? Hier findest du die wichtigsten Beispiele aus der Praxis.
Sobald Amazon deine Produkte im EU-Ausland lagert (z. B. in Polen, Tschechien, Spanien), bist du dort umsatzsteuerpflichtig.
Was passiert, wenn du dich nicht registrierst?
→ Umsatzsteuer-Nachforderungen für alle lokalen Verkäufe
→ teilweise 34.000–42.000 € Nachzahlungen für 3 Länder über 3 Jahre
→ plus Bußgelder und Verzugszinsen
Viele Seller verwenden aus Versehen den falschen Steuersatz – besonders bei Büchern, Nahrungsmitteln oder Artikeln mit Zubehör.
Konsequenz:
Bei nur 100.000 € Jahresumsatz können schnell 7.000 € zu wenig Umsatzsteuer abgeführt worden sein.
Wenn du Waren in andere EU-Länder bewegst, gelten bestimmte Intrastat-Grenzen (2025 voraussichtlich 1 Mio. € für Ausgänge, 3 Mio. € für Eingänge).
Folgen bei Verstößen:
→ Verwarnungsgeld: 1.000–5.000 €
→ monatliche Strafen: 100–500 €
Fehlt der Versandnachweis, der Einfuhrbeleg oder die Amazon-Rechnung, kann das Finanzamt Aufwendungen streichen.
Beispiel:
5.000 € nicht belegte Betriebsausgaben → ca. 2.605 € zusätzliche Einkommensteuer (bei 42 % Steuersatz).
Viele Importeur:innen geben Warenwerte zu niedrig an oder nutzen falsche Zolltarifnummern.
Risiko:
Zollstrafen, Nachverzollung, Verdacht auf Zollbetrug.
Ohne klare Dokumentation deiner Abläufe kann das Finanzamt deine Buchführung verwerfen.
Folge:
Schätzungen von 25–50 %, oft verbunden mit vier- bis fünfstelligen Mehrsteuern.
Viele dieser Fehler entstehen nicht absichtlich, sondern weil die Regeln komplex sind und Amazon Seller oft in mehreren Ländern gleichzeitig aktiv sind. Wenn du deine USt-Pflichten, Importregeln, Belegpflichten und Dokumentationen im Blick hast, kannst du teure Nachzahlungen leicht vermeiden.
Die letzten Monate brachten für Selbstständige und Onlinehändler:innen einige wichtige Steueränderungen mit sich. Besonders betroffen: die Kleinunternehmerregelung, die E-Rechnungspflicht und erste Schritte der großen EU-Reform „VAT in the Digital Age (ViDA)“. Viele dieser Änderungen wirken sich direkt auf Amazon Seller aus – vor allem, wenn du B2B verkaufst oder im EU-Ausland aktiv bist.
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Das schafft mehr Flexibilität – ist aber für viele Amazon Seller trotzdem nicht sinnvoll, wenn du importierst. Warum? Als Kleinunternehmer:in kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Deine Ware wird dadurch effektiv teurer.
💡 Tipp: Wenn du planst, dein Business zu skalieren, lohnt sich die Regelbesteuerung fast immer.
Wenn du auch an Unternehmen in Deutschland verkaufst, musst du ab 2025 E-Rechnungen ausstellen können. Die wichtigsten Vorgaben:
Für Lieferungen an Privatpersonen bleibt alles wie bisher – hier musst du keine E-Rechnungen ausstellen.
💡 Wichtig für Amazon Seller: Bei B2B-Käufen über Amazon Business solltest du prüfen, ob deine Rechnungssoftware E-Rechnungen direkt erzeugen und versenden kann. Mit Accountable geht’s übrigens besonders einfach.
Die EU hat im März 2025 die umfangreiche Mehrwertsteuerreform ViDA offiziell beschlossen. Auch wenn viele Maßnahmen erst in den nächsten Jahren kommen, solltest du die wichtigsten Punkte schon kennen.
Für bestimmte Verkäufe sollen Marktplätze wie Amazon künftig selbst für die Umsatzsteuer haften bzw. sie abführen.
Das betrifft vor allem:
Für Seller könnte das bürokratische Entlastungen bringen – aber auch neue Meldepflichten.
Die nationalen Systeme (wie XRechnung in DE) werden ab Juli 2030 EU-weit vereinheitlicht.
Langfristig sollst du dich als Händler:in nur noch einmal in der EU für die Umsatzsteuer registrieren müssen – statt wie heute in jedem Lagerland. Das wäre eine massive Vereinfachung für PAN-EU-Seller.
Damit du die wichtigsten steuerlichen Pflichten immer im Blick hast, findest du hier eine kompakte Checkliste. Sie zeigt dir, was du als Amazon Seller 2025 regelmäßig prüfen oder vorbereiten solltest – egal, ob du gerade startest oder bereits mit FBA oder PAN-EU arbeitest.
Steuern müssen kein Problem sein – auch nicht im Amazon-Business. Wenn du deine Umsatzsteuerpflichten, Importregeln und Buchhaltungspflichten kennst, kannst du viele Fehler vermeiden und dein Business sicher skalieren. Besonders wichtig sind 2025 die neuen Kleinunternehmergrenzen, die E-Rechnungspflicht für B2B sowie eine klare Entscheidung für oder gegen OSS und PAN-EU.
Mit einer sauberen Buchhaltung, klaren Prozessen und den richtigen Tools hast du deine steuerliche Situation jederzeit im Blick. Und wenn du Unterstützung brauchst, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Steuerbüro oder ein Austausch mit den Accountable Steuer Coaches – vor allem, wenn du im EU-Ausland verkaufst oder Ware importierst.
Muss ich mich im Ausland steuerlich registrieren, wenn ich Amazon FBA nutze?
Ja. Sobald Amazon deine Produkte in einem anderen EU-Land einlagert (z. B. Polen, Tschechien, Spanien), bist du dort sofort umsatzsteuerpflichtig. Du benötigst eine lokale USt-ID und musst Voranmeldungen abgeben.
Wann brauche ich das OSS-Verfahren?
Sobald du die 10.000-€-Lieferschwelle für EU-B2C-Lieferungen überschreitest – oder wenn du freiwillig zum Bestimmungslandprinzip wechseln möchtest. OSS gilt aber nicht für Verkäufe aus ausländischen Lagern.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Amazon Seller?
Oft nicht. Wenn du importierst, kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dadurch wird dein Wareneinkauf deutlich teurer. Für Seller, die skalieren wollen, ist die Regelbesteuerung fast immer sinnvoller.
Welche Steuern muss ich als Amazon Seller zahlen?
Du zahlst in der Regel Einkommensteuer, Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn) und Umsatzsteuer. Welche Pflichten genau gelten, hängt von deinem Geschäftsmodell, deinen Umsätzen und deinen Lagerstandorten ab.
Wie lange muss ich meine Amazon-Unterlagen aufbewahren?
Du musst steuerrelevante Unterlagen in der Regel 8 Jahre aufbewahren. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Auszahlungsberichte, Importbelege und alle wichtigen Reports aus dem Seller Central. Da Amazon viele Daten nicht dauerhaft speichert, solltest du deine Dokumente regelmäßig herunterladen und sicher archivieren.
Muss ich 2025 E-Rechnungen erstellen?
Ja, für B2B-Kund:innen in Deutschland gilt ab 2025 die E-Rechnungspflicht. B2C-Rechnungen sind davon ausgenommen. Du solltest prüfen, ob deine Software XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
Wer ist Tino ?Danke für dein Feedback!
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Ayhan Kahraman
Der Austausch und die Hilfe ist SUPER.
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Anonym
Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.
Regine Müller-Waldeck
Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.
Peter Goerke
Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!
Anonym
Bis jetzt alles Top, guter Sapport.
John Niehaus
sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.
Sergej Rothermel
Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!
Birgit Kleinert
Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit
Peter Albuscheit