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Was muss ich als Amazon-Verkäufer über das Thema Steuern wissen?

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Dezember 9, 2025

Lesezeit: 14 Minuten

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Wenn du auf Amazon verkaufst – egal ob als Anfänger:in oder bereits mit laufendem FBA-Business – kommst du am Thema Steuern nicht vorbei. Viele Selbstständige finden die deutschen und europäischen Regeln erst einmal kompliziert. Kein Wunder: OSS, PAN-EU, Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Kleinunternehmergrenzen, neue Amazon-Abrechnungen – da kann man schnell den Überblick verlieren.

In diesem Leitfaden erfährst du verständlich und praxisnah, welche Steuern Amazon Seller zahlen müssen, welche neuen Regeln jetzt gelten und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. So behältst du dein Business im Griff und vermeidest teure Nachzahlungen.

Steuern für Amazon Seller – kurz zusammengefasst

  • Als Amazon Seller zahlst du Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, sobald dein Gewinn den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.
  • Die 10.000-€-Lieferschwelle gilt für alle EU-B2C-Verkäufe, und nach ihrer Überschreitung musst du die Umsatzsteuer im Lieferland abführen.
  • FBA (Fulfillment durch Amazon) und PAN-EU (europaweite Lagerverteilung) führen zu Steuerpflichten im Ausland, sobald Amazon deine Ware in anderen EU-Lagern einlagert.
  • Beim Import fällt immer Einfuhrumsatzsteuer an, die nur Regelbesteuerer:innen vollständig als Vorsteuer abziehen können.

Welche Steuern musst du als Amazon Seller in Deutschland zahlen?

Als Amazon-Händler:in bist du automatisch gewerblich tätig – und damit steuerpflichtig. Doch keine Sorge: Die wichtigsten Regeln lassen sich gut verstehen, wenn du weißt, welche drei Steuerarten für dich wirklich relevant sind. Hast du dich schon gefragt, welche Steuern du konkret zahlen musst oder wann sie überhaupt fällig werden? Hier findest du die Antworten auf einen Blick.

Einkommensteuer: So wird dein Gewinn versteuert

Die Einkommensteuer betrifft deinen Gewinn – also deine Einnahmen minus Ausgaben. Liegt dein Gewinn über dem jeweiligen Grundfreibetrag, musst du Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt jeweils der doppelte Betrag. Der Steuersatz steigt progressiv an: von 14 % für niedrige Einkommen bis zu 42 % bzw. 45 % für sehr hohe Gewinne.

➡️ Erwartete Einnahmen und Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit richtig berechnen

Tabelle Grundfreibeträge (Ledige / Verheiratete)

JahrGrundfreibetrag LedigeZusammenveranlagung Ehe/ Lebenspartner:innen
202411.784 €23.568 €
202512.096 € 24.192 €
202612.348 € 24.696 €

💡 Wichtig: Du musst als Selbstständige:r häufig vierteljährliche Vorauszahlungen leisten – jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Diese Vorauszahlungen basieren auf deinem geschätzten Jahresgewinn.

💡 Tipp: Mit einer klugen Liquiditätsplanung bleibst du auch zum Jahresende auf der sicheren Seite.

Gewerbesteuer: Fällt sie für dein Amazon Business an?

Für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €. Das heißt: Liegt dein Gewinn darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer. Erst wenn du diesen Wert überschreitest, fällt Gewerbesteuer an – abhängig vom Hebesatz deiner Gemeinde.

Der Vorteil: Ein Teil der Gewerbesteuer lässt sich später auf deine Einkommensteuer anrechnen. Das reduziert die tatsächliche Steuerlast spürbar.

💡 Tipp: Du bist dir nicht sicher, ob du eine GmbH gründen solltest? In diesem Artikel findest du die Antwort!

Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?

Die Umsatzsteuer ist für Amazon Seller besonders wichtig. Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten:

  • Regelbesteuerung: Du weist auf deinen Rechnungen einen Umsatzsteuersatz von 19 % oder – je nach Produkt – 7 % aus. Gleichzeitig darfst du alle gezahlten Umsatzsteuern aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen. Das ist vor allem bei Importen ein großer Vorteil.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und hast weniger Bürokratie. Allerdings darf dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Ab 2025 gelten neue Grenzwerte: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Warum die Kleinunternehmerregelung für viele Amazon Seller trotzdem nicht sinnvoll ist? Ganz einfach: Wenn du Ware importierst – z. B. aus China –, kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Das macht deine Produkte sofort deutlich teurer.

Beispiel: Bei einem Import von 20.000 € fallen 3.800 € Einfuhrumsatzsteuer an. Amazon-Seller mit Regelbesteuerung bekommen diesen Betrag zurück – Kleinunternehmer:innen nicht.

💡 Hinweis: In der Regel lohnt sich für Amazon Seller die Regelbesteuerung, besonders sobald du Importe nutzt oder dein Business skalieren möchtest.

➡️ Umsatzsteuererklärung: Was ist das Vorauszahlungssoll?

Amazon Seller aufgepasst: Steuernummer und Umsatzsteuer-ID beantragen

Bevor du als Amazon Verkäufer:in starten kannst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich registrieren. Das ist wichtiger, als viele denken, denn ohne Steuernummer und Umsatzsteuer-ID kannst du weder Rechnungen korrekt ausstellen noch deine Verkäufe sauber versteuern. Hast du dich schon gefragt, welche Nummer wofür gedacht ist und wie du sie bekommst? Hier findest du die schnelle, praxisnahe Übersicht.

Wofür du beide Nummern brauchst

  • Die Steuernummer nutzt du für die Einkommensteuer, also für deine jährliche Steuererklärung.
  • Die Umsatzsteuer-ID (USt-ID) brauchst du vor allem für alle Prozesse rund um die Umsatzsteuer – zum Beispiel für Amazon, für innergemeinschaftliche Lieferungen, für Importe oder für den OSS.

Beide Nummern sind Pflicht, sobald du gewerblich tätig bist oder regelmäßig Produkte über Amazon verkaufst.

So beantragst du Steuernummer und Umsatzsteuer-ID

Du erhältst beide Nummern über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen reichst du elektronisch über ELSTER ein. Das Formular fragen dich u. a. nach:

  • deiner Tätigkeit als Händler:in,
  • deiner Umsatzschätzung,
  • deinen geplanten Lieferwegen (z. B. Import, EU-Verkäufe),
  • der Frage, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Nach dem Absenden erhältst du:

  • zuerst deine Steuernummer (per Post),
  • kurz darauf deine Umsatzsteuer-ID (in der Regel automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern).

Warum die USt-ID für Amazon unverzichtbar ist

Amazon verlangt eine gültige USt-ID, um sicherzustellen, dass du deine Steuern korrekt abführst. Ohne aktive USt-ID kann es passieren, dass:

  • Auszahlungen blockiert werden,
  • dein Konto eingeschränkt wird,
  • oder Amazon sicherheitshalber 19 % Umsatzsteuer auf Gebühren einbehält.

Damit das nicht passiert, solltest du die USt-ID sofort nach Erhalt im Seller Central hinterlegen.

Übrigens: Die frühere Steuerbescheinigung nach § 22f UStG musst du heute nicht mehr beantragen. Dieses Verfahren wurde bereits zum 1. Juli 2021 aufgehoben, weil Marktplätze wie Amazon die steuerliche Erfassung ihrer Verkäufer:innen automatisch überprüfen. Wichtig ist daher nur, dass deine USt-ID im Seller Central korrekt hinterlegt ist.

💡 Tipp: Den Fragebogen solltest du möglichst früh ausfüllen – idealerweise vor dem ersten Verkauf. So stellst du sicher, dass deine Rechnungen korrekt sind und du Verkäufe von Anfang an gemäß den steuerlichen Anforderungen verbuchen kannst. Du kannst entweder den Fragebogen online ausfüllen (über ELSTER) oder – noch einfacher – dich dabei von Accountable unterstützen lassen.

Umsatzsteuer für Amazon Seller: OSS, Lieferschwelle & EU-Verkäufe einfach erklärt

Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten Steuerpflichten für Amazon Seller. Besonders sobald du in andere EU-Länder verkaufst oder Amazon FBA (Fulfillment by Amazon, also der Versand durch Amazon) nutzt, greifen besondere Regeln wie die 10.000-Euro-Lieferschwelle oder das OSS-Verfahren (One Stop Shop). Hast du dich schon gefragt, ab wann du Umsatzsteuer im Ausland zahlen musst oder ob OSS für dich sinnvoll ist? Hier erfährst du es verständlich und Schritt für Schritt.

Die 10.000-Euro-Lieferschwelle für EU-B2C-Verkäufe

Wenn du Produkte an Privatkund:innen in andere EU-Länder verkaufst, zählt jeder dieser Umsätze zur einheitlichen EU-weiten Lieferschwelle von 10.000 € (netto). Dabei spielt keine Rolle, ob du nach Frankreich, Spanien oder in die Niederlande lieferst – die Umsätze werden kumuliert betrachtet.

💡 Wichtig: Nicht alle Umsätze zählen in die Schwelle hinein. Folgende gelten nicht:

  • Verkäufe innerhalb Deutschlands
  • Verkäufe an Unternehmen (B2B)
  • Verkäufe in Drittländer (z. B. Schweiz, USA)
  • Verkäufe über 150 € Warenwert, die über IOSS laufen

Beispiel:
Du verkaufst im Jahr:

  • 4.000 € nach Frankreich
  • 3.500 € in die Niederlande
  • 2.200 € nach Belgien
  • 800 € nach Spanien

Damit liegst du bei 10.500 € – und hast die Schwelle überschritten.

Ab diesem Moment gilt das Bestimmungslandprinzip: Du musst die Umsatzsteuer im jeweiligen Lieferland abführen.

Wann du OSS anmelden musst – und wann du darauf verzichten kannst

Das OSS-Verfahren ist eine große Erleichterung. Statt dich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, kannst du deine EU-Umsätze zentral über das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Du musst OSS nutzen, wenn:

  • du die 10.000-€-Schwelle überschreitest, oder
  • du freiwillig zum Bestimmungslandprinzip wechseln möchtest.

Viele Amazon Seller registrieren sich frühzeitig, weil sie so persönliche Haftungsrisiken vermeiden und administrativen Aufwand reduzieren.

💡 Achtung: OSS gilt nicht für alle Umsätze.

Was OSS NICHT abdeckt: Lagerhaltung im Ausland (PAN-EU!)

Sobald du Amazon-FBA-Lager in anderen EU-Ländern nutzt – z. B. in Polen, Tschechien, Frankreich oder Spanien – löst schon die Einlagerung deiner Waren eine Umsatzsteuerpflicht in diesen Ländern aus.

Das bedeutet:

  • OSS genügt hier nicht – denn OSS ist nur für grenzüberschreitende Lieferungen, nicht für Lieferungen aus lokalen Lagern.
  • Du brauchst in jedem Lagerland eine eigene Umsatzsteuer-ID.
  • Du musst dort Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.

PAN-EU und FBA: Wann du ausländische Umsatzsteuer-IDs brauchst

Wenn du Amazon FBA oder sogar das PAN-EU-Programm nutzt, werden deine Produkte automatisch in mehreren EU-Lagern verteilt. Genau hier wird es steuerlich besonders wichtig: Sobald deine Ware in einem anderen EU-Land liegt, bist du dort umsatzsteuerpflichtig. Viele Seller unterschätzen das – und riskieren damit hohe Nachzahlungen.

Hast du dich schon gefragt, warum Amazon plötzlich Lager in Polen oder Tschechien nutzt, obwohl du nichts eingestellt hast? Oder ob du dich dort steuerlich registrieren musst? Hier findest du die Antworten.

Warum Lager im Ausland sofort Umsatzsteuerpflicht auslösen

Amazon verschiebt deine Produkte häufig automatisch in andere europäische Logistikzentren, um Versandzeiten zu verkürzen. Für dich bedeutet das:

  • Schon das Einlagern deiner Ware in einem anderen EU-Land beinhaltet entsprechende steuerliche Verpflichtungen.
  • Es kommt nicht darauf an, ob du tatsächlich Verkäufe aus diesem Land heraus tätigst.
  • Auch kleine Mengen (z. B. wenige Dutzend Einheiten) reichen für eine Steuerpflicht aus.

Beispiel:
Amazon lagert deinen Bestand in Polen ein – ohne dass du aktiv etwas eingestellt hast.
→ Du benötigst eine polnische Umsatzsteuer-ID und musst dort USt-Voranmeldungen abgeben, solange Ware im Land liegt.

Welche Registrierungen du je Land brauchst

Je nachdem, welche PAN-EU-Länder Amazon für dein Produkt nutzt, brauchst du dort jeweils:

  • eine lokale Umsatzsteuer-ID,
  • Zugang zum jeweiligen Steuerportal,
  • regelmäßige USt-Voranmeldungen,
  • teilweise zusätzliche Meldungen wie Intrastat oder „EC Sales“.

Typische Länder im PAN-EU-Verbund sind:

  • Deutschland
  • Polen
  • Tschechien
  • Frankreich
  • Spanien
  • Italien
  • Niederlande
  • Belgien
  • Schweden

💡 Tipp: Aktiviere PAN-EU erst, wenn du alle Registrierungen vorbereitet hast – oder lass dich von einer Steuerkanzlei unterstützen, die auf Amazon Seller spezialisiert ist.

Diese Meldungen kommen in jedem Land auf dich zu

Je nach Land musst du monatlich oder vierteljährlich:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben
  • Intrastat-Meldungen einreichen (bei bestimmten Schwellen)
  • eine landesspezifische Zusammenfassende Meldung übermitteln
  • Bestandsverbringungen korrekt dokumentieren (innergemeinschaftliches Verbringen)

Beispiel:
Du verkaufst Ware, die vorher in Spanien lag.
Diese Lieferung ist keine OSS-Lieferung, sondern wird wie eine normale Inlandslieferung in Spanien behandelt.
Du musst dafür die spanische Umsatzsteuer abführen.

Neue Amazon-Gebührenabrechnung seit 1. August 2024: Was bedeutet das für deine Umsatzsteuer?

Seit dem 1. August 2024 hat Amazon seine Rechnungsstellung komplett umgestellt. Für dich als Seller hat das große Auswirkungen auf die Umsatzsteuer – allerdings im positiven Sinne. Viele Händler:innen waren zunächst verunsichert, weil plötzlich andere Rechnungen im SellerCentral auftauchten. Hast du dich auch gefragt, warum Amazon plötzlich 19 % Umsatzsteuer ausweist oder ob du jetzt etwas anpassen musst? Hier kommt die Erklärung.

Der große Wechsel: Von Reverse Charge zu regulären 19 % Umsatzsteuer

Bis Juli 2024 stellte Amazon seine Gebühren über eine luxemburgische Gesellschaft in Rechnung. Die Folge: Die Rechnungen waren ohne Umsatzsteuer, weil das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) angewendet wurde.

Seit dem 1. August 2024 stellt Amazon viele Gebühren nicht mehr über die luxemburgische Gesellschaft, sondern über die deutsche Amazon-Niederlassung in Rechnung. Dadurch erscheint auf deinen Gebühren 19 % deutsche Umsatzsteuer, die du ganz normal als Vorsteuer abziehen kannst.

💡 Hinweis: Teilweise nutzt Amazon dafür auch andere europäische Gesellschaften innerhalb des Amazon-Konzerns – für dich bleibt aber entscheidend, dass die Rechnungen jetzt mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Vorsteuerabzug: So verbessert sich deine Liquidität

Für die meisten Seller ist diese Änderung ein Vorteil. Wenn du z. B.:

  • 3.500 € Amazon-Gebühren hast
  • → werden darauf 665 € Umsatzsteuer ausgewiesen
  • → die du als Vorsteuer abziehen kannst

Früher konntest du bei Reverse Charge zwar ebenfalls Vorsteuer abziehen, aber nur über die sogenannte Bezugssteuer (eine Hin- und Her-Buchung, die oft Fehler verursacht hat). Jetzt ist die Buchhaltung deutlich einfacher – und du vermeidest typische RC-Fehler.

Typische Fehler vermeiden: Leistungszeitraum und Rechnungs-Download prüfen

Im August und September 2024 gab es zeitweise Probleme: Auf einigen Rechnungen fehlte der Leistungszeitraum, was zu Unsicherheiten beim Vorsteuerabzug führte. Inzwischen hat Amazon die Fehler korrigiert – trotzdem solltest du Folgendes prüfen:

  • Sind alle Rechnungen vollständig und korrekt?
  • Ist der Leistungszeitraum klar angegeben?
  • Sind die Rechnungen unter „Steuerdokumente“ im SellerCentral heruntergeladen?
  • Sind die Gebühren korrekt im richtigen Monat verbucht?

💡 Tipp: Achte darauf, für welche Services Amazon Umsatzsteuer ausweist. Manche Leistungen bleiben weiterhin unter Reverse Charge – z. B. bestimmte internationale Gebühren.

Einfuhrumsatzsteuer & Zoll: Das musst du beim Import aus China & Co. wissen

Viele Amazon Seller beziehen ihre Produkte aus Ländern wie China, der Türkei oder den USA. Dabei fallen nicht nur Produktions- und Versandkosten an – sondern auch zollrechtliche und steuerliche Pflichten, die deinen Einkauf schnell teurer machen können. Die wichtigste davon ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Hast du dich schon gefragt, wie genau sie berechnet wird und ob du sie zurückbekommst? Hier findest du die wichtigsten Regeln.

Wie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird

Die Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben, sobald du Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland importierst. Wie die Umsatzsteuer bei Amazon-FBA-Sellern letztlich behandelt wird, hängt nämlich auch davon ab, wo die Ware eingeführt, gelagert und später verkauft wird. 

➡️ Waren-Import und -Export: Steuern bei Selbstständigen

Grundsätzlich funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer ähnlich wie die normale Umsatzsteuer – mit einem entscheidenden Unterschied: Du zahlst sie direkt beim Import.

Berechnet wird die EUSt auf den sogenannten Zollwert. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • dem Warenwert (Rechnung des Lieferanten),
  • den internationalen Versandkosten,
  • eventuellen Versicherungen,
  • dazu kommen – falls fällig – Zollabgaben.

Beispiel:

  • Warenwert: 5.000 €
  • Versand: 300 €
    → Zollwert = 5.300 €
    → EUSt bei 19 % = 1.007 €

💡 Gut zu wissen: Für bestimmte Produktkategorien gelten 7 % (z. B. einige Nahrungsmittel, Bücher). Die meisten Importwaren liegen jedoch bei 19 %.

💡 Tipp: Wenn du regelmäßig Ware importierst, lohnt es sich, die Zolltarifnummer (HS-Code) deiner Produkte genau zu kennen. Sie bestimmt, wie hoch der Zollsatz ist und ob eventuell ein ermäßigter oder gar kein Zoll anfällt. Du kannst die Zolltarifnummer direkt im Elektronischen Zolltarif (EZT Online) recherchieren oder bei deinem Lieferanten erfragen. So vermeidest du Überraschungen bei großen Bestellungen und kalkulierst deine Importkosten von Anfang an realistisch.

Wann du IOSS brauchst (unter 150 € Warenwert)

Für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 € gibt es das IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop). Damit kannst du:

  • die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf an EU-Kund:innen einziehen,
  • die Ware zollbeschleunigt in die EU bringen,
  • die Steuer zentral über das IOSS-Portal melden.

Allerdings gilt IOSS nur für B2C-Sendungen bis 150 € und kann nicht genutzt werden für:

  • FBA-Imports
  • Großbestellungen
  • B2B-Geschäfte

Für typische Amazon Seller, die in größeren Mengen importieren, spielt IOSS daher meist nur eine Nebenrolle.

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung: Warum Importe entscheidend sind

Für Amazon Seller, die Ware importieren, ist die Frage „Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?“ besonders wichtig. Denn:

  • Regelbesteuerer:innen können die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommen.
  • Kleinunternehmer:innen können das nicht.

Dadurch entstehen massive Kostennachteile.

Beispiel:
Importvolumen: 20.000 €
→ EUSt (19 %): 3.800 € (nicht rückerstattbar!)

Regelbesteuerer:innen haben hier 0 € Kosten, Kleinunternehmer:innen zahlen 3.800 € extra. Das kann schnell über Gewinn oder Verlust entscheiden.

GoBD & Buchhaltung: Das musst du als Amazon Seller unbedingt dokumentieren

Als Amazon Seller bist du dazu verpflichtet, deine Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen – und genau das kontrollieren Betriebsprüfer:innen bei Onlinehändler:innen besonders streng. Die Grundlage dafür sind die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen). Viele Seller wissen jedoch nicht, welche Unterlagen sie wie lange aufbewahren müssen oder was in eine Verfahrensdokumentation gehört. Hier bekommst du einen klaren Überblick.

Amazon-Reports & Rechnungen richtig archivieren

Amazon stellt dir zahlreiche Daten bereit – aber du musst sie selbst speichern. Dazu gehören auch aus dem Amazon Seller Central-Bereich alle Steuerdokumente, die du regelmäßig herunterladen und GoBD-konform archivieren solltest, damit sie im Prüfungsfall vollständig vorliegen. GoBD-konform bedeutet: vollständig, unveränderbar, jederzeit abrufbar.

Wichtige Dokumente sind unter anderem:

  • Auszahlungsberichte
  • Gebühren- und Rechnungsdokumente
  • Lagerbestandsberichte
  • Transaktionslisten / Umsatzübersichten
  • Retouren- und Erstattungsberichte
  • Zoll- und Importnachweise
  • Rechnungen deiner Lieferanten

💡 Wichtig: Viele steuerliche Unterlagen (Rechnungen, Auszahlungsberichte, Gebührenabrechnungen, Import- und Zollbelege sowie Verkaufs- und Transaktionsdaten) müssen inzwischen nur noch 8 Jahre aufbewahrt werden (statt früher 10 Jahre). Da Amazon viele dieser Informationen nicht dauerhaft speichert, solltest du deine Reports regelmäßig herunterladen und sicher aufbewahren.

Verfahrensdokumentation: Pflicht, nicht Kür

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie du deine Buchhaltung führst:
welche Software du nutzt, wie du Daten verarbeitest, wer Zugriff hat, wie du Änderungen protokollierst und wie du Belege sicherst.

Sie muss enthalten:

  • eine Beschreibung deiner Prozesse (Einkauf, Verkauf, Versand, Buchhaltung)
  • eine technische Dokumentation deiner Tools
  • ein internes Kontrollsystem
  • Regeln zur Archivierung und Datensicherheit

Warum ist das so wichtig?
Ohne Verfahrensdokumentation unterstellt das Finanzamt oft, dass deine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.

Schätzung durch das Finanzamt: Wenn Unterlagen fehlen

Wenn das Finanzamt deine Buchführung für nicht ordnungsgemäß hält, darf es deine Einnahmen schätzen. Das passiert häufiger, als viele denken – vor allem bei Onlinehändler:innen.

Ein typisches Beispiel:

  • Dein Gewinn laut Buchhaltung: 50.000 €
  • Finanzamt schätzt wegen fehlender Doku: 65.000 €
  • Steuerliche Mehrbelastung (ca. 42 % Grenzsteuersatz): +6.300 €

Und das ist nur ein Szenario – bei größeren Umsatzvolumina können die Folgen schnell fünfstellig werden.

Steuerfallen & typische Fehler von Amazon Seller (mit Beispielen)

Viele Amazon Seller zahlen am Ende viel mehr Steuern, als eigentlich nötig – oder riskieren sogar Nachzahlungen, weil sie wichtige Regeln übersehen. Einige Fehler sind so häufig, dass sie in fast jeder Betriebsprüfung auftauchen. Hast du dich schon gefragt, welche typischen Stolperfallen es im Amazon-Business gibt und wie du sie vermeidest? Hier findest du die wichtigsten Beispiele aus der Praxis.

1. Keine ausländische Umsatzsteuerregistrierung bei PAN-EU

Sobald Amazon deine Produkte im EU-Ausland lagert (z. B. in Polen, Tschechien, Spanien), bist du dort umsatzsteuerpflichtig.
Was passiert, wenn du dich nicht registrierst?
→ Umsatzsteuer-Nachforderungen für alle lokalen Verkäufe
→ teilweise 34.000–42.000 € Nachzahlungen für 3 Länder über 3 Jahre
→ plus Bußgelder und Verzugszinsen

2. Falsche Umsatzsteuersätze (7 % vs. 19 %)

Viele Seller verwenden aus Versehen den falschen Steuersatz – besonders bei Büchern, Nahrungsmitteln oder Artikeln mit Zubehör.
Konsequenz:
Bei nur 100.000 € Jahresumsatz können schnell 7.000 € zu wenig Umsatzsteuer abgeführt worden sein.

3. Keine Intrastat-Meldungen trotz Schwellenüberschreitung

Wenn du Waren in andere EU-Länder bewegst, gelten bestimmte Intrastat-Grenzen (2025 voraussichtlich 1 Mio. € für Ausgänge, 3 Mio. € für Eingänge).
Folgen bei Verstößen:
→ Verwarnungsgeld: 1.000–5.000 €
→ monatliche Strafen: 100–500 €

4. Unvollständige oder fehlende Belege

Fehlt der Versandnachweis, der Einfuhrbeleg oder die Amazon-Rechnung, kann das Finanzamt Aufwendungen streichen.
Beispiel:
5.000 € nicht belegte Betriebsausgaben → ca. 2.605 € zusätzliche Einkommensteuer (bei 42 % Steuersatz).

5. Falsche oder unvollständige Deklaration beim Import

Viele Importeur:innen geben Warenwerte zu niedrig an oder nutzen falsche Zolltarifnummern.
Risiko:
Zollstrafen, Nachverzollung, Verdacht auf Zollbetrug.

6. Keine oder unzureichende Verfahrensdokumentation

Ohne klare Dokumentation deiner Abläufe kann das Finanzamt deine Buchführung verwerfen.
Folge:
Schätzungen von 25–50 %, oft verbunden mit vier- bis fünfstelligen Mehrsteuern.

Steuerfehler sind vermeidbar – wenn du die Regeln kennst

Viele dieser Fehler entstehen nicht absichtlich, sondern weil die Regeln komplex sind und Amazon Seller oft in mehreren Ländern gleichzeitig aktiv sind. Wenn du deine USt-Pflichten, Importregeln, Belegpflichten und Dokumentationen im Blick hast, kannst du teure Nachzahlungen leicht vermeiden.

Was ändert sich 2025/2026? Wichtige EU- und Umsatzsteuer-Neuerungen für Amazon Seller

Die letzten Monate brachten für Selbstständige und Onlinehändler:innen einige wichtige Steueränderungen mit sich. Besonders betroffen: die Kleinunternehmerregelung, die E-Rechnungspflicht und erste Schritte der großen EU-Reform „VAT in the Digital Age (ViDA)“. Viele dieser Änderungen wirken sich direkt auf Amazon Seller aus – vor allem, wenn du B2B verkaufst oder im EU-Ausland aktiv bist.

Neue Kleinunternehmerregelung ab 2025: Höhere Grenzen, mehr Spielraum

Ab 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):

  • 25.000 € Umsatz im Vorjahr (statt bisher 22.000 €)
  • 100.000 € geschätzter Umsatz im laufenden Jahr (statt bisher 50.000 €)

Das schafft mehr Flexibilität – ist aber für viele Amazon Seller trotzdem nicht sinnvoll, wenn du importierst. Warum? Als Kleinunternehmer:in kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Deine Ware wird dadurch effektiv teurer.

💡 Tipp: Wenn du planst, dein Business zu skalieren, lohnt sich die Regelbesteuerung fast immer.

E-Rechnungspflicht ab 2025 für B2B-Verkäufe in Deutschland

Wenn du auch an Unternehmen in Deutschland verkaufst, musst du ab 2025 E-Rechnungen ausstellen können. Die wichtigsten Vorgaben:

  • Gültige Formate: XRechnung oder ZUGFeRD
  • Rechnungen müssen strukturiert, maschinenlesbar und elektronisch übertragbar sein
  • PDF-Rechnungen gelten nur noch als Übergangslösung und werden nach und nach abgeschafft

Für Lieferungen an Privatpersonen bleibt alles wie bisher – hier musst du keine E-Rechnungen ausstellen.

💡 Wichtig für Amazon Seller: Bei B2B-Käufen über Amazon Business solltest du prüfen, ob deine Rechnungssoftware E-Rechnungen direkt erzeugen und versenden kann. Mit Accountable geht’s übrigens besonders einfach

VAT in the Digital Age (ViDA): Die große EU-Mehrwertsteuerreform startet

Die EU hat im März 2025 die umfangreiche Mehrwertsteuerreform ViDA offiziell beschlossen. Auch wenn viele Maßnahmen erst in den nächsten Jahren kommen, solltest du die wichtigsten Punkte schon kennen.

1. Plattformen werden teilweise Steuerschuldner (ab 2028–2030)

Für bestimmte Verkäufe sollen Marktplätze wie Amazon künftig selbst für die Umsatzsteuer haften bzw. sie abführen.
Das betrifft vor allem:

  • Drittlandsimporte
  • bestimmte Lieferketten über Marktplätze
  • bestimmte B2C-Transaktionen

Für Seller könnte das bürokratische Entlastungen bringen – aber auch neue Meldepflichten.

2. EU-weite E-Rechnungspflicht ab 2030 für B2B

Die nationalen Systeme (wie XRechnung in DE) werden ab Juli 2030 EU-weit vereinheitlicht.

3. Single VAT Registration (ab 2032+)

Langfristig sollst du dich als Händler:in nur noch einmal in der EU für die Umsatzsteuer registrieren müssen – statt wie heute in jedem Lagerland. Das wäre eine massive Vereinfachung für PAN-EU-Seller.

Checkliste: Diese 12 Punkte müssen Amazon Seller aktuell beachten

Damit du die wichtigsten steuerlichen Pflichten immer im Blick hast, findest du hier eine kompakte Checkliste. Sie zeigt dir, was du als Amazon Seller 2025 regelmäßig prüfen oder vorbereiten solltest – egal, ob du gerade startest oder bereits mit FBA oder PAN-EU arbeitest.

  1. USt-ID hinterlegen:
    Prüfe in SellerCentral, ob deine Umsatzsteuer-ID aktiv und gültig ist.
  2. 10.000-€-Lieferschwelle beobachten:
    Addiere monatlich alle EU-B2C-Umsätze und behalte die Schwelle im Auge.
  3. Import + Kleinunternehmerstatus prüfen:
    Bei Importen über ca. 5.000 € pro Jahr solltest du fast immer zur Regelbesteuerung optieren – sonst zahlst du EUSt selbst.
  4. PAN-EU nur mit Registrierungen nutzen:
    Registriere dich vor Aktivierung in allen Lagerländern für die Umsatzsteuer.
  5. OSS anmelden:
    Überschreitest du die Lieferschwelle, melde dich für das OSS-Verfahren beim BZSt an.
  6. Intrastat-Grenzen prüfen:
    Ab einem bestimmten Warenverkehr gilt eine Meldepflicht (2025: ca. 1 Mio. € Ausgänge, 3 Mio. € Eingänge).
  7. Amazon-Gebührenabrechnungen prüfen:
    Amazon weist seit August 2024 19 % Umsatzsteuer aus – lade alle Rechnungen herunter und sichere sie GoBD-konform.
  8. GoBD-Dokumentation erstellen:
    Halte Prozesse, Tools und Verantwortlichkeiten in einer Verfahrensdokumentation fest.
  9. Belege sicher archivieren:
    Alle Unterlagen müssen 10 Jahre unveränderbar gespeichert werden.
  10. Umsatzsteuersätze korrekt anwenden:
    Achte darauf, ob Produkte 7 % oder 19 % Umsatzsteuer haben.
  11. E-Rechnungspflicht ab 2025 umsetzen (B2B):
    Stelle sicher, dass du XRechnung/ZUGFeRD erzeugen kannst.
  12. Steuerberater:in hinzuziehen:
    Besonders bei FBA, PAN-EU oder Imports ist eine jährliche steuerliche Prüfung empfehlenswert.

Fazit: Deine Amazon-Verkäufe richtig versteuern

Steuern müssen kein Problem sein – auch nicht im Amazon-Business. Wenn du deine Umsatzsteuerpflichten, Importregeln und Buchhaltungspflichten kennst, kannst du viele Fehler vermeiden und dein Business sicher skalieren. Besonders wichtig sind 2025 die neuen Kleinunternehmergrenzen, die E-Rechnungspflicht für B2B sowie eine klare Entscheidung für oder gegen OSS und PAN-EU.

Mit einer sauberen Buchhaltung, klaren Prozessen und den richtigen Tools hast du deine steuerliche Situation jederzeit im Blick. Und wenn du Unterstützung brauchst, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Steuerbüro oder ein Austausch mit den Accountable Steuer Coaches – vor allem, wenn du im EU-Ausland verkaufst oder Ware importierst.

FAQ: Häufige Fragen zu Steuern & Amazon Seller

Muss ich mich im Ausland steuerlich registrieren, wenn ich Amazon FBA nutze?

Ja. Sobald Amazon deine Produkte in einem anderen EU-Land einlagert (z. B. Polen, Tschechien, Spanien), bist du dort sofort umsatzsteuerpflichtig. Du benötigst eine lokale USt-ID und musst Voranmeldungen abgeben.

Wann brauche ich das OSS-Verfahren?

Sobald du die 10.000-€-Lieferschwelle für EU-B2C-Lieferungen überschreitest – oder wenn du freiwillig zum Bestimmungslandprinzip wechseln möchtest. OSS gilt aber nicht für Verkäufe aus ausländischen Lagern.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Amazon Seller?

Oft nicht. Wenn du importierst, kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dadurch wird dein Wareneinkauf deutlich teurer. Für Seller, die skalieren wollen, ist die Regelbesteuerung fast immer sinnvoller.

Welche Steuern muss ich als Amazon Seller zahlen?

Du zahlst in der Regel Einkommensteuer, Gewerbesteuer (ab 24.500 € Gewinn) und Umsatzsteuer. Welche Pflichten genau gelten, hängt von deinem Geschäftsmodell, deinen Umsätzen und deinen Lagerstandorten ab.

Wie lange muss ich meine Amazon-Unterlagen aufbewahren?

Du musst steuerrelevante Unterlagen in der Regel 8 Jahre aufbewahren. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Auszahlungsberichte, Importbelege und alle wichtigen Reports aus dem Seller Central. Da Amazon viele Daten nicht dauerhaft speichert, solltest du deine Dokumente regelmäßig herunterladen und sicher archivieren.

Muss ich 2025 E-Rechnungen erstellen?

Ja, für B2B-Kund:innen in Deutschland gilt ab 2025 die E-Rechnungspflicht. B2C-Rechnungen sind davon ausgenommen. Du solltest prüfen, ob deine Software XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Ich kann ohne Accountable nicht, auch sehr familiäre Unterstützung, tolle Erfahrung bis jetzt

Ayhan Kahraman

Der Austausch und die Hilfe ist SUPER.

Katja Schmidt

Accountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.

Anonym

Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.

Regine Müller-Waldeck

Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.

Peter Goerke

Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!

Anonym

Bis jetzt alles Top, guter Sapport.

John Niehaus

sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.

Sergej Rothermel

Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!

Birgit Kleinert

Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit

Peter Albuscheit