Was ist Einfuhrumsatzsteuer und wer muss sie bezahlen?
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Unsere globalisierte Welt ermöglicht uns, Waren aus aller Herren Länder ohne größere Aufwände zu uns nach Hause zu bestellen. Den Schreibtisch aus der Schweiz, eine Kamera aus Südkorea oder die neuen Visitenkarten aus den USA – sobald wir aus Drittländern Waren bestellen, gibt es neben den Zöllen und Verbrauchersteuern insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer zu beachten. Die Besonderheiten erklären wir dir Schritt für Schritt im Beitrag.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Kurz und knapp: Bestellst du aus Deutschland deinen Schreibtisch aus einem Drittland, bezahlst du zwar per se keine Umsatzsteuer, dafür musst du hierzulande die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Von Drittländern spricht der Gesetzgeber in diesem Fall bei Ländern, die nicht Teil der Europäischen Union sind und damit nicht zum offiziellen europäischen Zollgebiet gehören.
Denn bei Waren, die im Ausland bestellt werden, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer im Ausfuhrland an. Im Gegenzug wird im Einfuhrland, sprich dort, wo die Ware hinkommt, die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese entspricht weitgehend der Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt.
Wichtig: Bestellst du Waren in Frankreich oder Polen zahlst du nur dann keine extra Gebühren, wenn die Waren auch wirklich von dort versendet werden. Mach dich also im Vorhinein schlau, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wie viel Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?
Nachdem du nun weißt, was die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt ist, können (und sollten) wir uns Gedanken darüber machen, wann und wie diese zu bezahlen ist – und bereits mitdenken, wie wir die gezahlte Steuer geltend machen können.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Einfuhrumsatzsteuer für Selbstständige genau so anfällt wie für Großunternehmen oder Privatpersonen. Und zwar immer dann, wenn Waren aus einem Drittland an dich versendet werden. Der Steuersatz richtet sich dabei nach unterschiedliche Faktoren; die drei wichtigsten sind:
- Warenwert + Lieferkosten unter 22 Euro: Wenn der Gesamtwert von Ware und Versandkosten, also beispielsweise ein Kopfhörer aus China für 13 Euro plus 7 Euro an Liefergebühren, die magische 22 Euro Grenze nicht überschrittet, musst du dir keinerlei Gedanken machen. Es fällt keine Einfuhrsteuer an.
- Warenwert + Lieferkosten zwischen 22 und 150 Euro: In diesem Bereich fällt ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer an, die je nach Art der Ware bei 7 bzw. 19 Prozent des Warenwertes liegt. Ähnlich wie bei der nationalen Umsatzsteuer, fällt in den meisten Fällen eine 19-prozentige Abgabe ein, so zum Beispiel bei Hardware-Produkten, Möbeln, Schreibwaren und ähnlichem. Nur wenige Waren, darunter die meisten Lebensmittel, Blumen, Bücher oder Kunstgegenstände werden mit 7 Prozent besteuert.
- Warenwert: Ab einem Gesamtwert von Ware und Versand von über 150 Euro kommt der sogenannte Warenwert ins Spiel. Dieser wird vom Zoll ermittelt, liegt in der Regel über deinem Einkaufspreis und ist Grundlage für die 19- oder 7-prozentige Besteuerung. Basis des Warenwerts ist der Verkaufspreis, auf diesen werden jedoch noch Versand- und Transportkosten, sowie eventuell angefallene ausländische Steuern bis zur deutschen Grenze hinzu gerechnet. Der Zoll bezieht sich dabei auf Schätzungen. Im nächsten Schritt kommen, falls zollrechtlich vorgeschrieben, Einfuhrzollgebühren hinzu. Vom resultierenden Einfuhrumsatzsteuer-Wert musst du dann, je nach Ware, 7 oder 19 Prozent Abgabe entrichten.
Puh, klingt erstmal komplex? Ist aber eigentlich ganz einfach! Und das beste kommt ja noch: Die Einfuhrumsatzsteuer kannst du als selbstständig arbeitende Person problemlos geltend machen, aber dazu gleich mehr.
Beispiel: Einfuhrumsatzsteuer ermitteln
Folgendes Beispiel sollte Klarheit schaffen, wie sich die Einfuhrumsatzsteuer ab einem Warenwert von 150 Euro ermitteln lässt:
Du hast dir aus den USA einen neuen Bürostuhl für 1000 Euro gekauft. Auf den Verkaufspreis von 1000 Euro addiert der Zoll nun geschätzte Fracht-, Versicherungs- und ggf. bereits angefallene Steuern von insgesamt 200 Euro. Das Resultat: Ein Zollwert von 1.200 Euro. Hinzukommen Zollabgaben von 50 Euro, die summasumarum zu dem Einfuhrumsatzsteuer-Wert (EUSt) von 1250 Euro führen. Deine Einfuhrumsatzsteuer-Last sind, im Falle des Bürostuhls, entsprechend 19 Prozent von 1250 Euro – deine Abgabe beträgt also 237,50 Euro.
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Wann und wie die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?
Bezahlen musst du die Einfuhrumsatzsteuer, sobald die Ware aus einem Drittland die deutsche Grenze überschreitet. Oft übernimmt der Spediteur beim Grenzübertritt diese Kosten und gibt sie anschließend an dich weiter.
Die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen – so funktioniert’s
Die Zwischenüberschrift verrät es, yay! Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer kannst du dir ganz oder teilweise, obwohl vom Zoll erhoben, vom Finanzamt wiederholen. Dazu nutzt du die Umsastzsteuer-Voranmeldung – in diesem Artikel erklären wir dir alles Wissenswerte und führen dich leicht verständlich an’s Ziel der Rückerstattung.
💡 Tipp von Accountable: Die Einfuhrumsatzsteuer kannst du direkt nach Grenzübertritt der Ware geltend machen, auch wenn du sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich bezahlst. Unsere Accountable App hilft dir, alle relevanten Dokumente zur Einfuhrumsatzsteuer digital zu speichern und den Aufwand so gering wie möglich halten.
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