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Bundeszentralamt für Steuern und Finanzamt: Das ist der Unterschied

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 2 Minuten

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Bei den vielen Behörden, mit denen sich Selbstständige in Deutschland herumschlagen müssen, ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten - gerade beim Thema Steuern. Deswegen klären wir in diesem Artikel ein für allemal auf, was der Unterschied zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Finanzamt ist und welche Behörde für welche Aufgaben zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

Was macht das Bundeszentralamt für Steuern?

Das frühere Bundesamt für Finanzen wurde 2006 aufgelöst und in drei neue Behörden unterteilt. Eines davon ist das Bundeszentralamt für Steuern, das auch gerne als BZSt abgekürzt wird.

Das BZSt ist direkt dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt und erhält demnach auch von dem Ministerium seine Aufgaben. Diese sind darüber hinaus im § 5 des Finanzverwaltungsgesetz festgehalten. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Bonn und zusätzlich drei weitere Büros in Berlin, Saarlouis und Schwedt an der Oder.

So weit, so verständlich. Doch wenn man sich die konkreten Aufgaben des BZSt einmal näher anschauen, wird es schon etwas komplizierter.

So ist die Behörde nach eigenen Angaben für zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug zuständig. Dazu gehört zum Beispiel die Verwaltung der Bundessteuern wie Versicherungssteuern oder etwa die Durchführung des Steuerabzugverfahrens, also dem Überweisen des Lohnsteuerbetrags für Mitarbeiter von Arbeitgebern. 

Doch nicht nur das Verwalten von Steuern, sondern auch von Daten ist eine wesentliche Aufgabe des BZSt. So sammelt und erhebt die Behörde beispielsweise alle Daten, die im Zusammenhang mit der Steuer-Identifikationsnummer einem Steuerzahler oder einer Steuerzahlerin zugeordnet werden können. 

➡️ Das bedeuten die verschiedenen Steuernummern

Was macht das Finanzamt?

Das Finanzamt hingegen ist primär für die Festsetzung und das Eintreiben von Steuern zuständig. Das heißt, dass für jede steuerpflichtige Person in Deutschland geprüft wird, wie viel Steuern zu zahlen sind, ein individueller Steuerbescheid erlassen wird und beim Ausbleiben der Steuerzahlung auch ein Verfahren für das Eintreiben eingeleitet wird.

Dies betrifft dabei ganz unterschiedliche Steuerarten, denn neben der regulären Einkommensteuer ist das Finanzamt unter anderem auch für die Festlegung und das Eintreiben der Umsatzsteuer zuständig.

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Da es in Deutschland über 81 Millionen Einwohner gibt, gibt es auch eine Vielzahl an Finanzämtern im ganzen Land, die je nach Wohnort mit der Verwaltung der Steuern der Menschen beauftragt sind. Wer also beispielsweise in Kassel wohnt, wird seinen Steuerbescheid auch von der örtlichen Behörde erhalten und bei Fragen mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin vor Ort kommunizieren. 

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So unterscheiden sich die beiden Behörden

Das Bundeszentralamt für Steuern ist für Steuerzahler selbst eher im Hintergrund tätig. In der Regel wirst du also mit dem BZSt keinen direkten Kontakt haben. Stattdessen ist das Finanzamt dein konkreter Ansprechpartner bei Steuerfragen, denn hier wird dein Steuerbescheid erstellt und deine Steuerlast berechnet. 

Die einzige Ausnahme stellt hierbei jedoch die Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer dar, denn diese wird tatsächlich nicht vom Finanzamt, sondern von dem Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Wenn du also erstmals eine Steuer-ID erhältst oder dir deine Nummer erneut zustellen lassen möchtest, erfolgt dies über das BZSt.

➡️ Steuer-ID vergessen? Hier kannst du sie abfragen

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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