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Steuerbescheid prüfen: So findest du Fehler und sparst bares Geld

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Oktober 2, 2025

Lesezeit: 15 Minuten

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Du hast deinen Steuerbescheid erhalten? Dann solltest du ihn auf keinen Fall einfach abheften – selbst wenn eine Rückzahlung drinsteht. Denn auch das Finanzamt macht Fehler. Umso wichtiger ist es, dass du deinen Steuerbescheid gründlich prüfst. Besonders für Selbstständige und Freelancer:innen lohnt sich der Blick ins Detail – etwa bei Betriebsausgaben oder der EÜR.

In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du dabei achten musst, wie du mögliche Unstimmigkeiten erkennst und was du tun kannst, wenn etwas nicht stimmt. Außerdem erfährst du, wann sich eine professionelle Prüfung lohnt und welche Möglichkeiten du dafür hast. 

Warum du deinen Steuerbescheid immer prüfen solltest

Ein Blick auf die Erstattung – und dann ab in den Aktenordner? Keine gute Idee. Denn selbst wenn das Ergebnis auf den ersten Blick passt, können sich im Steuerbescheid schnell Fehler einschleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Vielleicht wurde ein Posten aus deiner Erklärung nicht übernommen, ein Beleg nicht anerkannt oder ein Pauschbetrag falsch berechnet.

Auch beim Finanzamt arbeiten Menschen – und die übersehen manchmal etwas oder interpretieren Angaben anders als du. Besonders bei komplizierteren Sachverhalten wie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder bestimmten Betriebsausgaben kommt es immer wieder zu Abweichungen. Deshalb gilt: Steuerbescheid immer sorgfältig prüfen, auch wenn du keine Nachzahlung befürchtest.

So ist dein Steuerbescheid aufgebaut

Bevor du mit der Prüfung deines Steuerbescheids beginnst, solltest du seinen grundsätzlichen Aufbau verstehen. Denn nur wenn du weißt, wo welche Informationen stehen, kannst du gezielt nach Fehlern suchen. Die meisten Bescheide folgen einem einheitlichen Muster und gliedern sich in drei Hauptbereiche:

1. Seite: Festsetzung & persönliche Daten

Hier findest du die Grundinformationen deines Steuerbescheids:

  • Persönliche Angaben: Name, Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung.
  • Finanzamt: Prüfe, ob der Bescheid vom für dich zuständigen Amt stammt.
  • Veranlagungsjahr: Für welches Jahr wurde die Steuer berechnet?
  • Festgesetzte Steuer: Hier steht, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer du zahlen musst – oder zurückbekommst.
  • Erstattung oder Nachzahlung: Am Ende findest du das Zahlungsergebnis inklusive Fälligkeitstermin.
  • Vorauszahlungen fürs Folgejahr: Hat das Finanzamt neue Vorauszahlungen festgesetzt? Dann solltest du prüfen, ob diese realistisch sind.

💡 Beispiel: Du hattest 2024 ein besonders gutes Jahr und dein Gewinn war doppelt so hoch wie 2023. Im Steuerbescheid für 2024 setzt das Finanzamt daraufhin quartalsweise Vorauszahlungen für 2025 fest. Wenn du weißt, dass dein Gewinn wieder sinkt (z. B. weil du Sabbatical planst oder weniger Aufträge hast), kannst du eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

➡️ Einkommensteuer für Selbstständige: Wie hoch sind die Steuern?

2. Seite: Besteuerungsgrundlagen

Hier legt das Finanzamt dar, wie es zu deinem zu versteuernden Einkommen (zvE) gekommen ist. Dieser Teil ist für Selbstständige besonders wichtig, weil hier alle Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben aufgelistet werden.

Typische Punkte:

  • Einkünfte je Einkunftsart: z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, Vermietung oder Kapitalvermögen.
  • Sonderausgaben: etwa Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung oder Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankheitskosten, Pflegeaufwand oder Unterhaltszahlungen.
  • Pauschalen: Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschale etc.
  • Das errechnete zvE: Daraus wird deine Einkommensteuer berechnet.

💡 Beispiel: Du hast in deiner EÜR Softwarekosten, Fahrtkosten, ein häusliches Arbeitszimmer und Abschreibungen für deinen Laptop geltend gemacht. Im Bescheid erscheinen jedoch nur die Softwarekosten. Dann lohnt sich ein Blick in die Erläuterungen – möglicherweise wurden andere Positionen nicht anerkannt oder pauschal gekürzt.

3. Teil: Erläuterungen & Hinweise

In den Erläuterungen erklärt das Finanzamt, warum es bestimmte Posten anders bewertet hat als du. Dieser Abschnitt ist für dich besonders wertvoll, wenn du Abweichungen zwischen deiner Erklärung und dem Bescheid feststellst.

Was du hier findest:

  • Begründungen für Kürzungen oder Ablehnungen, z. B. „Nachweise für Arbeitsmittel nicht eingereicht“ oder „Kosten für häusliches Arbeitszimmer nicht abziehbar“.
  • Rechtsgrundlagen (z. B. § 4 Abs. 5 EStG für nicht abziehbare Betriebsausgaben).
  • Hinweise auf einen Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO) oder einen Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO).
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung – sie informiert dich über die Einspruchsfrist: In der Regel ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

💡 Beispiel: Du hast 1.200 Euro für dein Arbeitszimmer angesetzt, aber das Finanzamt streicht den Betrag mit dem Hinweis „kein Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“. Das solltest du nicht einfach hinnehmen – vor allem, wenn du hauptsächlich von zu Hause arbeitest. In diesem Fall kannst du einen Einspruch mit Begründung einreichen.

Vorläufigkeit & Vorbehalt - was bedeutet das eigentlich?

Im Steuerbescheid findest du häufig Hinweise wie:

  • „Der Bescheid ergeht in den nachfolgend genannten Punkten vorläufig (§ 165 AO)“
  • oder „Der Bescheid steht insgesamt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)“

Doch was heißt das eigentlich?

  • Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO):
    Das Finanzamt kennzeichnet bestimmte Punkte deines Steuerbescheids als vorläufig, wenn rechtlich noch etwas offen ist – z. B. weil Gerichtsverfahren laufen oder noch Daten fehlen. Gute Nachricht: Sollte sich später zu deinen Gunsten etwas ändern (z. B. durch ein BFH-Urteil), wird der Bescheid automatisch geändert – auch ohne Einspruch!
  • Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO):
    In diesem Fall bleibt der gesamte Bescheid in vollem Umfang änderbar, solange der Vorbehalt besteht. Das heißt: Das Finanzamt kann den Bescheid später nochmal prüfen – aber auch du kannst nachträglich Änderungen geltend machen, z. B. wenn dir ein Fehler auffällt.

💡 Tipp: Notiere dir, welche Punkte im Bescheid vorläufig oder unter Vorbehalt stehen. Das kann dir später bares Geld sparen – etwa bei Einsprüchen oder rückwirkenden Korrekturen.

Steuerbescheid prüfen: Deine Checkliste für die häufigsten Fehler

Jetzt geht’s ans Eingemachte: Mit dieser Checkliste kannst du deinen Steuerbescheid Schritt für Schritt durchgehen und auf mögliche Fehler oder Abweichungen prüfen. Idealerweise legst du deine eingereichte Steuererklärung daneben – so kannst du alle Werte vergleichen.

1. Persönliche Angaben prüfen

  • Name, Adresse, Steuernummer: Stimmen alle Angaben?
  • Bankverbindung: Passt die IBAN – besonders wichtig bei Erstattungen.
  • Zuständiges Finanzamt: Handelt es sich um das richtige?
  • Bei Zusammenveranlagung: Auch die Daten deiner Partnerin oder deines Partners prüfen.

💡 Tipp: Fehler in deinen Stammdaten solltest du sofort dem Finanzamt melden – sonst kann es bei Erstattungen oder Folge-Bescheiden zu Problemen kommen.

2. Einnahmen und Ausgaben vergleichen

  • Sind alle Einnahmen vollständig erfasst? Schau dir die Summe deiner Einkünfte an – stimmt sie mit deiner Berechnung überein?
  • Wurden alle Betriebsausgaben berücksichtigt?
    Dazu gehören z. B.:
  • Wurden Pauschalen richtig angewandt? Z. B. die Homeoffice-Pauschale oder die Werbungskostenpauschale, sofern zutreffend.

➡️ Steuern sparen: 7 Geschäftsausgaben, die Freiberufler und Selbstständige von der Steuer absetzen können

💡 Typisches Problem: Du hast 800 Euro für beruflich genutzte Technik angegeben, im Bescheid erscheinen aber nur 400 Euro. Prüfe, ob das Finanzamt z. B. eine Abschreibung statt Sofortabzug angesetzt hat – oder etwas nicht anerkannt wurde.

3. Wurden alle Freibeträge berücksichtigt?

Falls du bestimmte Freibeträge beantragt hast, prüfe, ob sie auch im Bescheid auftauchen. Typische Beispiele sind:

💡 Tipp: Freibeträge wirken sich oft auf das zu versteuernde Einkommen aus. Wenn du z. B. den Kinderfreibetrag eingetragen hattest, dieser aber nicht im Bescheid auftaucht, kann das schnell mehrere hundert Euro Unterschied machen.

4. Sonderausgaben und private Versicherungen prüfen

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Wurden die gezahlten Beiträge voll als Sonderausgaben berücksichtigt?
  • Weitere Sonderausgaben: Z. B. Altersvorsorge (Rürup), Spenden, Kirchensteuer
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wenn du z. B. eine Reinigungskraft steuerlich absetzen wolltest – ist der Betrag korrekt übernommen?

💡 Tipp: Diese Angaben stammen oft direkt von der Versicherung. Kontrolliere, ob du für das Steuerjahr alle relevanten Bescheinigungen eingereicht hast.

5. Festsetzung: Erstattung oder Nachzahlung prüfen

  • Vergleiche den Endbetrag: Entspricht die Erstattung bzw. Nachzahlung dem, was du selbst berechnet hast?
  • Stimmen die Vorauszahlungen? Falls du bereits Einkommensteuer vorausgezahlt hast: Sind diese korrekt angerechnet worden?
  • Neue Vorauszahlungen für das Folgejahr: Wurden sie festgesetzt? Prüfe, ob sie zur realen Gewinnsituation passen.

💡 Typisches Beispiel: Das Finanzamt setzt neue Vorauszahlungen auf Basis eines Einmalgewinns an – du weißt aber, dass dein Einkommen nächstes Jahr deutlich sinkt. Dann kannst du einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

6. Erläuterungen sorgfältig lesen

  • Wurden bestimmte Kosten nicht anerkannt? Lies die Begründungen des Finanzamts genau.
  • Findest du dort Unstimmigkeiten oder Fehler?
  • Gibt es Hinweise auf fehlende Unterlagen?
  • Vorläufigkeitsvermerk oder Vorbehalt der Nachprüfung? Dann kannst du ggf. auch später noch Einspruch einlegen oder Korrekturen durchsetzen.
  • Einspruchsfrist beachten: Du hast in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe Zeit.

💡 Wichtig: Die Erläuterungen enthalten oft den entscheidenden Hinweis, warum bestimmte Posten fehlen – lies sie daher nicht nur quer, sondern im Detail.

Typische Abweichungen bei Selbstständigen & Freelancern

Als Selbstständige:r trägst du in deiner Steuererklärung zahlreiche betrieblich veranlasste Ausgaben ein – von Software und Technik über Fahrten bis hin zum Arbeitszimmer. Gerade in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind diese Positionen oft fehleranfällig. Das Finanzamt kann Werte anders interpretieren oder abweichend behandeln – etwa bei Abschreibungen, Pauschalen oder Investitionsabzugsbeträgen. Wir zeigen dir die häufigsten Abweichungen – und erklären, wie du damit am besten umgehst.

1. EÜR-Positionen: AfA, GWG, IAB & Sonderabschreibungen

In der EÜR werden größere Anschaffungen – etwa ein Laptop oder eine Kamera – nicht immer direkt im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abgezogen. Stattdessen müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden, die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu bestimmten Grenzen ist hingegen ein Sofortabzug möglich. Zusätzlich kannst du mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) bereits vor dem Kauf eine steuerliche Entlastung sichern – und später mit einer Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) weitere Vorteile nutzen.

Wo passieren Fehler?

Typischerweise unterscheiden sich Erklärung und Bescheid in folgenden Punkten:

  • Du hast ein Arbeitsmittel direkt abgesetzt, das Finanzamt setzt es auf mehrere Jahre um (AfA statt Sofortabzug)
  • Die GWG-Grenzen wurden nicht eingehalten oder falsch angewandt
  • Dein IAB wurde nicht vollständig anerkannt – oder rückgängig gemacht, ohne Begründung
  • Eine beantragte Sonderabschreibung taucht im Bescheid nicht auf

Wie kannst du das prüfen?

  • Vergleiche die AfA-Beträge im Bescheid mit deiner Anlageliste oder deinen eigenen Berechnungen
  • Checke, ob deine GWG (z. B. Headset für 300 € oder Monitor für 450 €) voll berücksichtigt wurden
  • Achte darauf, ob dein Investitionsabzugsbetrag – z. B. ein Abzug von 2.000 € für geplante Anschaffungen – im Jahr der Bildung korrekt abgezogen und später ordnungsgemäß aufgelöst wurde
  • Suche gezielt nach Sonderabschreibungen in den Besteuerungsgrundlagen: Fehlen sie? Wurden sie gekürzt?

Beispiel: Du hast dir 2024 einen Laptop für 1.800 € angeschafft. Nutzungsdauer: 3 Jahre → jährliche AfA: 600 €. In deinem Steuerbescheid stehen jedoch 0 € AfA. Hier solltest du direkt in die Erläuterungen schauen: Hat das Finanzamt den Beleg abgelehnt? Liegt ein Übertragungsfehler vor? Dann lohnt sich ein Einspruch, dem du die Rechnung und deine AfA-Berechnung beilegst.

2. Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was wurde anerkannt?

Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du steuerlich nur absetzen, wenn du es nahezu ausschließlich beruflich nutzt und dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Finanzamt prüft diesen Punkt streng. Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, die du tageweise geltend machen kannst – allerdings gedeckelt auf 210 Tage à 6 € (Stand 2025: max. 1.260 €).

Wo passieren Fehler?

Diese Positionen sorgen häufig für Diskussionen im Steuerbescheid:

  • Das Arbeitszimmer wurde mit dem Hinweis „nicht Mittelpunkt der Tätigkeit“ gestrichen
  • Der Flächenanteil oder die Nebenkosten (z. B. Miete, Strom, Heizung) wurden falsch berechnet
  • Es wurden sowohl das Arbeitszimmer als auch die Homeoffice-Pauschale angesetzt – das führt zur Kürzung durch das Finanzamt

Wie kannst du das prüfen?

  • Berechne den Flächenanteil deines Arbeitszimmers: Fläche des Zimmers geteilt durch die Wohnfläche
  • Kontrolliere, ob nur beruflich genutzte Räume und Kosten berücksichtigt wurden
  • Achte im Bescheid darauf, ob entweder das Arbeitszimmer oder die Pauschale anerkannt wurde – beides gleichzeitig geht nicht
  • Lies die Erläuterungen: Dort steht oft, warum etwas gekürzt wurde

Beispiel: Du wohnst auf 60 m², dein Arbeitszimmer ist 12 m² groß20 % der umlagefähigen Kosten sind abziehbar. Bei einer Jahresmiete von 9.000 € ergibt das 1.800 € Betriebsausgabe. Im Bescheid sind aber nur 900 € berücksichtigt. Prüfe: Hat das Finanzamt nur 10 % statt 20 % angesetzt? Oder wurde dir die Pauschale statt der echten Kosten gewährt?

3. Reisekosten, Verpflegungspauschalen & Bewirtung: Alles korrekt?

Als Freelancer:in bist du oft unterwegs – sei es beim Kundenbesuch, auf Messen oder für Fortbildungen. Dabei fallen Reise- und Verpflegungskosten an, die du pauschal oder nach Beleg ansetzen kannst. Auch Bewirtungskosten bei Kundenterminen zählen grundsätzlich dazu – allerdings sind nur 70 % davon steuerlich abziehbar (§ 4 Abs. 5 EStG).

Wo passieren Fehler?

  • Das Finanzamt kürzt Tagegelder oder Verpflegungspauschalen, weil genaue Zeiten oder Ortsangaben fehlen
  • Hotelrechnungen, bei denen das Frühstück nicht separat ausgewiesen ist, werden pauschal gekürzt
  • Bewirtungskosten wurden in der EÜR zu 100 % angesetzt – das erkennt das Amt nicht an und streicht sie ganz

Wie kannst du das prüfen?

  • Vergleiche die Anzahl der Reisetage mit den pauschalen Verpflegungssätzen (z. B. 14 €/28 € je nach Abwesenheitsdauer)
  • Prüfe, ob das Frühstück bei Hotelübernachtungen korrekt herausgerechnet wurde (pauschal 20 % Abzug)
  • Kontrolliere, ob deine Bewirtungskosten zu 70 % anerkannt wurden – steht im Bescheid noch der volle Betrag, wurde eventuell nichts übernommen

Beispiel: Du hast 200 € netto für ein Kundenessen ausgegeben und korrekt 70 % (also 140 €) in der EÜR angesetzt. Im Steuerbescheid findest du 0 € bei den Bewirtungskosten. Das kann bedeuten, dass das Amt deinen Ansatz als vollständig nicht abziehbar bewertet hat – möglicherweise wegen fehlender Belege. Reiche die Bewirtungsrechnung nach und fordere die steuerlich zulässigen 70 % ein.

4. Kfz-Kosten: Fahrtenbuch oder 1 %-Regel - was wurde angesetzt?

Wenn du deinen privat mitgenutzten Pkw auch betrieblich nutzt, musst du den betrieblichen Anteil der Kosten ermitteln. Dafür gibt es zwei Methoden:

  • Die 1 %-Regelung: pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anhand des Bruttolistenpreises
  • Das Fahrtenbuch: exakte Ermittlung der betrieblichen Nutzung durch detaillierte Aufzeichnung aller Fahrten

Du darfst grundsätzlich selbst entscheiden, welche Methode du nutzt – allerdings musst du dich klar festlegen und sauber dokumentieren.

Wo passieren Fehler?

  • Das Finanzamt wendet eine andere Methode an, obwohl du z. B. ein Fahrtenbuch geführt hast
  • Die betriebliche Quote aus dem Fahrtenbuch wurde nicht vollständig übernommen
  • Der Privatanteil nach der 1 %-Regelung wurde falsch berechnet – etwa weil die Entfernungskilometer zum Arbeitsort nicht richtig berücksichtigt wurden (Zusatz: 0,03 % je km)

Wie kannst du das prüfen?

  • Schau dir die Gesamtkosten deines Fahrzeugs an (z. B. Leasing, Sprit, Versicherung, Reparaturen) – wie viel davon wurde im Bescheid anerkannt?
  • Bei der 1 %-Regelung: Prüfe, ob der Bruttolistenpreis korrekt ist und die Entfernungspauschale richtig berechnet wurde
  • Beim Fahrtenbuch: Vergleiche die im Bescheid angesetzte Quote (z. B. 60 %) mit deiner tatsächlichen betrieblichen Nutzung (z. B. 75 %)

Beispiel: Deine Pkw-Kosten für 2024 lagen bei 6.000 €. Laut Fahrtenbuch lag der betriebliche Nutzungsanteil bei 75 % → abziehbar wären 4.500 €. Im Bescheid stehen jedoch nur 3.000 €. Vermutlich wurde nur eine Quote von 50 % oder 60 % anerkannt. Dann solltest du dein Fahrtenbuch erneut einreichen und im Einspruch die korrekte Quote belegen.

5. Vorsorgeaufwendungen: Krankenversicherung, Pflege & Rürup-Rente

Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar – das ist gesetzlich so geregelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Auch Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) kannst du steuerlich geltend machen – allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der jährlich steigt und nur anteilig angerechnet wird (2025 voraussichtlich rund 96 % von 27.566 € für Alleinstehende).

Wo passieren Fehler?

  • Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden im Bescheid nicht in voller Höhe berücksichtigt – häufig wegen Übertragungsfehlern bei der Datenübermittlung
  • Deine Rürup-Beiträge wurden zu stark gekürzt oder nicht korrekt bis zum Höchstbetrag anerkannt

Wie kannst du das prüfen?

  • Vergleiche die Beitragsbescheinigungen deiner Versicherung mit den im Steuerbescheid aufgeführten Sonderausgaben
  • Kontrolliere, ob der anrechenbare Anteil der Rürup-Beiträge korrekt ist (z. B. 96 % von 5.000 € = 4.800 €)
  • Achte darauf, ob eventuell mehr Beiträge gemeldet als angesetzt wurden – das ist ein häufiger Hinweis auf fehlerhafte Berechnung oder fehlende Nachweise

Beispiel: Deine Kranken- und Pflegeversicherung hat dir für das Steuerjahr 5.200 € bestätigt. Im Steuerbescheid tauchen aber nur 4.400 € als Sonderausgaben auf. Hier lohnt sich ein Einspruch: Reiche die Bescheinigung erneut ein und bitte um Korrektur des Betrags.

6. Umsatzsteuer & Gewerbesteuer: Bescheide separat prüfen

Als Selbstständige:r erhältst du neben dem Einkommensteuerbescheid häufig auch noch weitere Steuerbescheide – insbesondere zur Umsatzsteuer und ggf. zur Gewerbesteuer. Diese werden separat erstellt und müssen auch jeweils separat geprüft werden. Denn: Jeder Bescheid folgt eigenen Regeln, enthält andere Berechnungsgrundlagen und hat eigene Rechtsfolgen.

Der Umsatzsteuerbescheid

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, gibst du jedes Jahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab. Daraufhin erstellt das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid.

Darauf solltest du achten:

  • Sind deine Umsätze korrekt erfasst?
  • Wurde die Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben vollständig anerkannt – etwa aus Software-Rechnungen, Online-Tools oder Reisekosten?
  • Stimmen die Vorauszahlungen, die du monatlich oder vierteljährlich geleistet hast, mit dem Jahresbetrag überein – oder gibt es Differenzen, die im Bescheid erklärt werden?

➡️ 10 Fehler bei der Umsatzsteuer, die Selbstständige häufig machen

Die Gewerbesteuer - Achtung, zwei Bescheide!

Wenn du ein Gewerbe betreibst (z. B. als Einzelunternehmer:in mit Gewerbeanmeldung), betrifft dich auch die Gewerbesteuer. Hier erhältst du gleich zwei Bescheide:

  1. Der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt – darin wird der sogenannte „Messbetrag“ berechnet.
  2. Der eigentliche Gewerbesteuerbescheid kommt von deiner Stadt oder Gemeinde, die auf den Messbetrag den individuellen Hebesatz anwendet (z. B. 420 %).

Darauf solltest du achten:

  • Wurde der Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften korrekt berücksichtigt?
  • Entspricht der angesetzte Gewerbeertrag deiner tatsächlichen Gewinnermittlung?
  • Passt der Hebesatz deiner Gemeinde – und wurde er korrekt angewendet?

Beispiel: Dein Gewerbeertrag beträgt 30.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 € bleiben 5.500 €, die der Steuer unterliegen. Die Messzahl liegt bei 3,5 % → ergibt 192,50 € Messbetrag. Deine Gemeinde hat einen Hebesatz von 420 % → es ergibt sich eine Gewerbesteuer von 808,50 €. Weicht dein tatsächlicher Bescheid stark davon ab, lohnt es sich, den Rechenweg zu prüfen – und ggf. Einspruch einzulegen.

💡 Merke: Verwechsle nie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Jeder Bescheid hat eigene Grundlagen, unterschiedliche Fristen und muss getrennt geprüft werden – sonst verlierst du schnell den Überblick.

7. Freibeträge & Familienstatus im Blick behalten

Freibeträge können deine Steuerlast erheblich senken – etwa durch den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Behinderten-Pauschbetrag oder durch Freibeträge, die du über einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beantragt hast. Sie wirken sich direkt auf dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) aus.

Wie kannst du das prüfen?

  • Schau im Bescheid nach, ob die beantragten Freibeträge korrekt auftauchen
  • Achte darauf, ob persönliche Veränderungen (z. B. Geburt eines Kindes, Trennung, anerkannte Behinderung) berücksichtigt wurden
  • Lies in den Erläuterungen, ob der Freibetrag abgelehnt wurde – und aus welchem Grund

Beispiel: Du hast 2024 den Kinderfreibetrag für dein erstes Kind beantragt. Im Steuerbescheid taucht er jedoch nicht auf. In den Erläuterungen fehlt ein Hinweis. In diesem Fall solltest du Einspruch einlegen und auf deine Antragsunterlagen verweisen.

Fehler entdeckt? So legst du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid ein

Du hast eine Position gefunden, die nicht stimmt? Dann solltest du nicht zögern, sondern gezielt prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Denn auch wenn der Bescheid formal gültig ist – du hast das Recht, Korrekturen zu verlangen, wenn er fehlerhaft ist.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn:

  • Kosten oder Freibeträge nicht anerkannt wurden, obwohl du sie korrekt erklärt und belegt hast
  • das Finanzamt Angaben falsch übernommen oder pauschal gekürzt hat
  • sich Rechenfehler eingeschlichen haben
  • du eine Erstattung erwartest, aber eine Nachzahlung festgesetzt wurde
  • du Belege nachreichen willst, die im Bescheid bisher nicht berücksichtigt wurden

💡 Beispiel: Du hast deine Reisekosten ordentlich dokumentiert und erklärt, aber das Finanzamt hat sie komplett gestrichen mit dem Hinweis „nicht nachvollziehbar“. In diesem Fall solltest du die Belege erneut einreichen und im Einspruch sachlich begründen, warum die Ausgaben beruflich veranlasst waren.

Einspruch einlegen: Schritt für Schritt

Du hast genau einen Monat Zeit ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei postalischem Versand gilt die sogenannte 3-Tage-Fiktion – der Bescheid gilt also drei Tage nach dem Versanddatum als zugegangen (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).

So gehst du vor:

  1. Formulierung des Einspruchs
    Verfasse ein kurzes Schreiben (auch formlos möglich), in dem du:
    • das Aktenzeichen angibst (steht oben rechts auf dem Bescheid)
    • erklärst, dass du Einspruch gegen den Bescheid vom [Datum] einlegst
    • die konkreten Punkte nennst, bei denen du Abweichungen festgestellt hast
    • ggf. Belege beilegst oder ankündigst
  1. Begründung anfügen
    Beschreibe kurz und sachlich, warum du anderer Meinung bist. Zitiere z. B. deine Angaben aus der Steuererklärung oder verweise auf konkrete Paragrafen (z. B. § 4 Abs. 4 EStG für Betriebsausgaben).
  2. Einspruch absenden
    Der Einspruch kann übermittelt werden:
  1. elektronisch über Mein ELSTER
  2. postalisch mit Unterschrift
  3. per Fax (falls verfügbar)
  4. Optional: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
    Musst du trotz Einspruch zahlen, kannst du zusätzlich einen Antrag stellen, damit die Zahlung vorerst ausgesetzt wird (§ 361 AO). Das schützt deine Liquidität.

Was passiert nach dem Einspruch?

  • Das Finanzamt prüft deinen Fall erneut.
  • Du erhältst ein Schreiben mit Anhörung oder direkt einen geänderten Steuerbescheid.
  • In einigen Fällen ruft das Amt an oder bittet um zusätzliche Unterlagen.
  • Falls der Einspruch abgelehnt wird, kannst du binnen eines Monats Klage beim Finanzgericht einreichen (nur bei größeren Beträgen empfehlenswert).

💡 Tipp: Du bist unsicher, ob ein Einspruch lohnt? Dann sprich mit einem Steuerprofi – zum Beispiel mit den Steuer-Coaches bei Accountable, wenn du deine Erklärung mit der App erstellt hast.

Steuerbescheid professionell prüfen lassen: Wann es sich lohnt und was es kostet

Nicht jede:r fühlt sich sicher genug, um den Steuerbescheid selbst im Detail zu prüfen - vor allem, wenn es um größere Summen oder komplexe Sachverhalte geht. Zum Glück gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich professionell unterstützen zu lassen.

Wann solltest du den Bescheid lieber prüfen lassen?

Ein professioneller Check ist sinnvoll, wenn:

  • du beim Lesen des Bescheids nicht genau verstehst, was das Finanzamt geändert hat
  • du größere Investitionen getätigt hast (z. B. Laptop, Kamera, Büroausstattung) und nicht sicher bist, ob die Abschreibung korrekt erfolgt ist
  • du komplexe Betriebsausgaben wie Arbeitszimmer, Kfz-Nutzung oder Reisekosten geltend gemacht hast
  • du Einspruch einlegen willst, aber Hilfe bei der Begründung brauchst
  • du beim Blick in die Erläuterungen nur „Bahnhof“ verstehst

💡 Typisch für Selbstständige: Du hast eine größere Software-Investition gemacht, die du sofort absetzen wolltest – das Finanzamt aber hat sie über drei Jahre abgeschrieben. Wenn du unsicher bist, ob das korrekt ist, kann eine fachliche Prüfung viel Geld wert sein.

Deine Optionen im Überblick

1. Steuerbescheid vom Steuerberater prüfen lassen

Wenn du dir bei der Bewertung deines Steuerbescheids unsicher bist oder größere Beträge auf dem Spiel stehen, ist ein:e Steuerberater:in die richtige Anlaufstelle. Besonders bei komplexen Sachverhalten – etwa Abschreibungen, Investitionen oder mehreren Einkunftsarten – lohnt sich die fachliche Prüfung. Die Kosten hängen vom Aufwand ab und liegen meist zwischen 30 und 70 Euro pro angefangene halbe Stunde. Manche Kanzleien bieten auch Pauschalpreise an, vor allem wenn du dort ohnehin deine Steuererklärung machen lässt.

💡 Tipp: Frag direkt nach, ob die Prüfung des Bescheids im Jahrespaket enthalten ist oder separat berechnet wird. Das spart böse Überraschungen.

2. Steuerbescheid online prüfen lassen

Es gibt mittlerweile auch verschiedene Online-Dienste, bei denen du deinen Steuerbescheid bequem digital prüfen lassen kannst. Das funktioniert meist über den Upload des Bescheids oder die Übermittlung deiner ELSTER-Daten. Die Anbieter gleichen deine Erklärung mit dem Bescheid ab und melden dir Abweichungen zurück – oft sogar automatisch. Die Preise variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang. Komplett kostenlose Prüfungen sind in der Regel nur ein Einstieg in kostenpflichtige Angebote oder bieten keinen individuellen Support.

💡 Wichtig: Achte darauf, dass der Anbieter transparent mit Kosten und Leistungsumfang umgeht – und dass du im Zweifel auch echte Rückfragen stellen kannst.

3. Prüfung durch den Lohnsteuerhilfeverein - nur für Arbeitnehmer

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten vielen Steuerpflichtigen eine günstige Alternative zum Steuerberater – allerdings nicht für alle. Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, kannst du dort keine Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt auch für nebenberuflich Selbstständige. Der Service richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen oder Studierende ohne selbstständige Einkünfte.

💡 Achtung: Für Selbstständige ist der Lohnsteuerhilfeverein keine Option – auch wenn die Mitgliedsbeiträge attraktiv wirken.

4. Steuer-Coaching durch Accountable

Wenn du deine Steuererklärung mit Accountable erstellt hast, bist du auf der sicheren Seite: Unsere Steuer-Garantie stellt sicher, dass bei Fehlern in der Steuererklärung Nachzahlungen abgedeckt werden. Außerdem unterstützen dich die Accountable Steuer-Coaches bei Fragen rund um deinen Steuerbescheid. Du kannst Rückfragen stellen und bekommst Hilfe bei der Interpretation, falls notwendig.

💡 Tipp: Nutze die Möglichkeit, offene Punkte direkt im Gespräch zu klären, das ist oft einfacher als selbst zu raten, wo das Finanzamt etwas gestrichen hat.

Steuerbescheid online prüfen - mit ELSTER oder Steuersoftware

Du möchtest deinen Steuerbescheid selbst online prüfen? Gute Nachricht: Mit den richtigen Tools kannst du Abweichungen schnell erkennen – ganz ohne Taschenrechner oder manuelles Vergleichen.

Steuerbescheid prüfen mit ELSTER

Wenn du deine Steuererklärung über Mein ELSTER eingereicht hast, kannst du dort auch den Bescheid digital abrufen und vergleichen:

  1. Melde dich bei Mein ELSTER an.
  2. Öffne deine eingereichte Steuererklärung.
  3. Lade den elektronischen Steuerbescheid herunter.
  4. Nutze die Funktion „Bescheid prüfen“: ELSTER zeigt dir direkt an, wo das Finanzamt von deiner Erklärung abgewichen ist.

💡 Tipp: Achte beim Vergleich besonders auf rote Markierungen – sie zeigen Abweichungen, z. B. gekürzte Betriebsausgaben oder nicht anerkannte Pauschalen.

Steuerbescheid prüfen mit WISO oder anderer Steuersoftware

Auch Programme wie WISO Steuer, Smartsteuer oder Taxfix bieten automatische Bescheidprüfungen an – vorausgesetzt, du hast deine Erklärung dort erstellt. Der Vorteil: Du musst nichts manuell abgleichen. Die Software:

  • lädt deinen elektronischen Bescheid automatisch oder per PDF-Upload
  • vergleicht deine ursprünglichen Angaben mit den Werten aus dem Bescheid
  • zeigt dir abweichende Positionen übersichtlich an
  • gibt oft sogar konkrete Hinweise, ob ein Einspruch sinnvoll sein könnte

💡 Tipp: Bei WISO und anderen Programmen kannst du dir häufig auch eine grafische Übersicht anzeigen lassen – inklusive Vorschlägen, wie du auf Abweichungen reagieren solltest.

Fazit: Steuerbescheid prüfen lohnt sich - besonders für Selbstständige

Ein Steuerbescheid ist kein Brief, den man ungelesen abheften sollte. Ob du eine Erstattung bekommst oder nachzahlen musst: Du solltest den Bescheid immer sorgfältig prüfen – besonders als Selbstständige:r. Denn gerade bei Betriebsausgaben, der EÜR oder Freibeträgen kommt es häufig zu Abweichungen.

Mit einer klaren Checkliste, dem Blick für typische Fehlerquellen und etwas Zeit kannst du deinen Steuerbescheid in den meisten Fällen selbst prüfen. Und wenn du Unterstützung brauchst, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung – von Steuersoftware bis zur Beratung durch Profis. Wichtig ist: Nutze die Einspruchsfrist von einem Monat, wenn du Fehler entdeckst. So sicherst du dir, was dir zusteht – und vermeidest unnötige Nachzahlungen.

💡 Mit Accountable erledigst du deine Steuererklärung ganz einfach und erhältst zusätzlich noch eine Garantie darauf: Kommt es aufgrund der App zu Fehlern in deiner Steuererklärung, erstatten wir dir die daraus resultierende Steuernachforderungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro!

FAQ - Häufige Fragen zur Prüfung des Steuerbescheids

Kann ich meinen Steuerbescheid selbst prüfen – oder sollte ich das lieber machen lassen?

Wenn du deine Erklärung gut dokumentiert hast und dich im Thema auskennst, kannst du den Bescheid in vielen Fällen selbst prüfen. Bei Unsicherheiten oder größeren Abweichungen lohnt sich eine professionelle Unterstützung.

Was kostet es, den Steuerbescheid prüfen zu lassen?

Beim Steuerberater zahlst du je nach Aufwand – meist zwischen 30 und 70 Euro pro angefangene halbe Stunde. Online-Dienste bieten teils günstigere Pauschalen. Wenn du Accountable nutzt, ist die Prüfung deines Steuerbescheids kostenlos & inklusive.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Du hast in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Bei Postversand gilt die Bescheid-Zustellung drei Tage nach dem Ausstellungsdatum als erfolgt.

Wie kann ich meinen Bescheid online prüfen?

Mit Mein ELSTER oder Software wie WISO Steuer kannst du den Steuerbescheid automatisch mit deiner Erklärung abgleichen. Abweichungen werden dir dort direkt angezeigt.

Gibt es andere Steuerbescheide außer der Einkommensteuer?

Ja. Als Selbstständige:r bekommst du oft auch Bescheide zur Umsatzsteuer und – falls gewerblich tätig – zur Gewerbesteuer. Auch diese solltest du gründlich prüfen, da hier ebenfalls schnell Fehler passieren können.

Kann ich meinen Steuerbescheid kostenlos prüfen lassen?

Vollständig kostenlose Prüfungen sind selten. Manche Tools bieten einen begrenzten Gratis-Check, bei Accountable ist die Prüfung durch Steuer-Coaches aber kostenfrei enthalten, wenn du die Erklärung dort erstellt hast.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

Accountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.

Anonym

Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.

Regine Müller-Waldeck

Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.

Peter Goerke

Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!

Anonym

Bis jetzt alles Top, guter Sapport.

John Niehaus

sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.

Sergej Rothermel

Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!

Birgit Kleinert

Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit

Peter Albuscheit

Alles super, sehr freundlich und hat mir bei der Lösung meines Problems geholfen.

Alexander Adam

Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung.

Frank Meier