
Bewirtungskosten absetzen: So schreibst du einen Bewirtungsbeleg
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Für Selbständige gehört es zu einem gut funktionierenden Business einfach dazu, Geschäftspartner oder Kunden zum Essen einzuladen (= Bewirtung).
Egal ob Vertragsabschluss im feinen Restaurant oder das Meeting beim Italiener um die Ecke – Anlässe gibt es viele. Auf Dauer geht das aber ganz schön ins Geld.
Die gute Nachricht: einen Großteil der betrieblichen Bewirtungskosten kannst du steuerlich geltend machen. Allerdings ist hier einiges zu beachten, denn das Finanzamt prüft bei der Abrechnung von Geschäftsessen sehr genau. Hier sollten keine Fehler passieren. Im Folgenden erklären wir dir, wie das genau funktioniert.
Bewirtungskosten richtig absetzen
Die gesetzlichen Regelungen, Voraussetzungen und die Pflicht zur Dokumentation im Rahmen der Bewirtungskosten sind im Einkommenssteuergesetz im §4 Abs 5 Nr. 2 aufgelistet.
§ 4 Estg Bewirtung
- Kosten, die du steuerlich geltend machen möchtest, müssen stets mit deiner Selbständigkeit (Unternehmen, Betrieb) in Zusammenhang stehen, also betriebsbedingter Natur sein, bzw. einen geschäftlichen Anlass haben. Das Finanzamt geht sonst davon aus, dass eine Restaurant-Einladung eher privat ist.
Außerdem müssen die Kosten angemessen sein. Dies hängt unter anderem vom Berufsfeld, der Größe und dem Umsatz deines Unternehmens ab. Anders ausgedrückt: Achte darauf, dass deine Bewirtungsaufwendungen stets erklär- & nachvollziehbar sind. Es gibt Branchen, wie zum Beispiel selbständige Außendienstler:innen, für die betriebsbedingte Termine und Meetings (also auch Bewirtungen) mit Kunden oder Geschäftspartner:innen von essentieller Bedeutung sind.
Lädst du also Kunden (Bestands- oder Neukunden) oder Geschäftspartner:innen (Bestands- oder neue Kunden) aus betrieblichen Gründen zum Essen ein, zählen die anfallenden Kosten zu den Betriebsausgaben.
- Bewirtungskosten (inklusive Trinkgeld, Park- & Garderobengebühr) kannst du als Gastgeber:in/Bewirtende:r zu 70 Prozent von der Steuer absetzen. Die restlichen 30 Prozent der Kosten sind nicht absetzbar, denn das Gesetz definiert diesen Teil der Kosten grundsätzlich als privat.Die Begründung: “Der Bewirtende spart durch den Restaurantbesuch private Kosten für den eigenen Haushalt. Schließlich isst er ja mit.” Bei eigenen Mitarbeiter:innen kannst du eine Restaurantrechnung voll ansetzen. Als Gastgeber:in hast du zudem bei jeder Bewirtung eine Dokumentations- und Nachweispflicht.
- Die in der Bewirtungsrechnung enthaltene Umsatzsteuer lässt sich in voller Höhe als Vorsteuer geltend machen, das heißt sie ist voll abzugsfähig. Der Mehrwertsteuersatz bei im Restaurant verzehrten Speisen beträgt in der Regel 19 Prozent.
💡Tipp von Accountable: Gehe bei Trinkgeld auf Nummer sicher. Lasse dir von der oder dem Kellner:in auf dem Beleg das empfangene Trinkgeld bestätigen.
Betriebsveranstaltung
Bei Betriebsveranstaltungen kannst du als selbständige:r Unternehmer:in mit Angestellten von Freibeträgen profitieren. Ausgaben von 110 Euro pro Mitarbeiter:in sind steuerfrei.
- Für deine Steuererklärung benötigst du einen maschinellen Beleg (=Bewirtungsbeleg) der Gaststätte. Eine allgemeine Quittung über „Speisen und Getränke“ reicht nicht.
💡Tipp von Accountable: Um bei den Bewirtungskosten stets den Überblick zu behalten und Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, nutze die Accountable Steuerlösung. Mit der App und Web Version kannst du Bewirtungskosten direkt absetzen und erhältst automatisch einen Hinweis, wenn du den angemessenen Betrag für die Bewirtung überschreitest!
Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen
- Auflistung aller Speisen und Getränke mit Einzel- und Gesamtpreisen
- genaue Angabe des Bewirtungsanlasses und die bewirteten Personen mit Namen
- Name, Datum und Unterschrift des/der Bewirtenden
- die enthaltene Mehrwertsteuer mit angewendetem Steuersatz
- fehlt der maschinelle Beleg, musst du die Angaben schriftlich festhalten
Bewirtungsbeleg – darauf musst du achten!
Lediglich mit “Geschäftsessen” oder “Projektbesprechung” titulierte Anlässe erkennt das Finanzamt meist nicht an. Ein Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang muss klar ersichtlich sein. Empfehlenswert ist die Nennung und die konkrete Erklärung des geschäftlichen Zwecks bzw. Anlasses. Allerdings verhält sich das Finanzamt bei den Dokumentations- und Nachweispflichten bei Rechnungsbeträgen bis 150 Euro in der Regel etwas nachsichtiger.
Aber, wenn nur eine der erforderlichen Angaben fehlt, wird das Finanzamt Bewirtungskosten nicht anerkennen. Allein dieser Grundsatz zeigt die Dringlichkeit, alle Angaben korrekt zu machen.
Verkostungen
Verkostungen oder Produkttestungen können im Gegensatz zu den Bewirtungskosten in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch betriebsbedingte Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner:innen können steuerlich als Betriebsausgabe angerechnet werden.
Bewirtung zu Hause
Anders bei Einladungen in deinem Zuhause: Diese Bewirtungskosten kannst du steuerlich nicht geltend machen. Das zählt nämlich als Privatvergnügen – auch wenn es sich um Kunden oder Geschäftspartner:innen handelt.
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