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Abschreibungen: AfA, Poolabschreibungen & Co. für Selbständige

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Wenn Du als Selbständiger Steuern sparen möchtest, dann sind sollten Dir Abschreibungen etwas sagen. Wie Abschreibungen steuerlich angewendet werden, findest Du in §7 EStG. Das wichtigste haben wir Dir aber auch in diesem Artikel zusammengefasst.

 

Also warum Abschreibungen? Was für einen Einfluss haben sie auf Deine Steuern? Sind Abschreibungen freiwillig oder musst Du sogar abschreiben? Grundsätzlich gilt, dass man nicht abschreiben muss. Aber es lohnt sich für Dich, da Du dadurch Deinen Gewinn, den Du auf Steuern zahlen musst, reduzieren kannst. Du sparst also Steuern; wie viel kann pauschal nicht gesagt werden und ist von individuellen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann zwischen zwei Abschreibungsarten unterschieden werden: der Absetzung für Abnutzung (AfA) und geringwertige Güter (GWG).

💡Accountable-Tipp: Für alle Abschreibungsarten gilt: sofern neben der beruflichen auch eine private Nutzung getätigt wird, muss der Anteil der privaten Nutzung vom Anschaffungspreis abgezogen werden. Liegt der Anteil der privaten Nutzung unter 10%, so kann trotzdem der komplette Betrag abgeschrieben werden.

 

Wie funktionieren Abschreibungen? Die AfA vorgestellt!

Wenn Du selbständig bist und Dein eigenes Unternehmen hast, dann wirst Du vermutlich eine Menge Gegenstände erwerben, um Deiner Tätigkeit nachgehen zu können. Sobald Du eine Maschine, einen Firmenwagen oder andere Güter für Deinen Betrieb gekauft hast, sinkt deren Wert. Abschreibungen bilden diese Wertminderung im betrieblichen Rechnungswesen ab. Dabei sind die Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen. Gleichzeitig sinkt  damit Dein Gewinn und Du kannst Steuern sparen. Normalerweise schreibst Du teure Anschaffungen für Deine Firma über mehrere Jahre bei der Steuer ab. Für eine Vielzahl von Anschaffungen gibt es festgelegte Zeiträume, die abgeschrieben werden können. Dies bedeutet, dass für verschiedene Anschaffungen unterschiedliche Abschreibungszeiten gelten. Kaufst Du z.B. einen hochwertigen Computer für 3.000 Euro, so kannst Du diesen gemäß der Vorgabe vom Finanzamt über 3 Jahre abschreiben. Pro Monat macht dies somit 83,33 Euro, die Du abschreiben kannst. Der Abschreibungszeitpunkt beginnt erst zum Zeitpunkt der Anschaffung. Nach 36 Monaten gilt dann der Computer als abgeschrieben und hat somit keinen steuerlichen Wert mehr, unabhängig davon, ob Du das Gerät noch verwendest. Die gleichmäßige Abschreibung über einen längeren Zeitraum wird auch lineare Abschreibung genannt.

 

Eine andere Möglichkeit der Abschreibung ist die sogenannte Leistungsabschreibung. Diese Art der Abschiebung kann dann sinnvoll sein, wenn durch die Nutzung ein ungleichmäßiger Verschleiß verursacht wird. So könnte z.B. ein Fahrzeug nicht mit einer konstanten Summe, sondern mit einem Faktor je Kilometer abgeschrieben werden. 

💡Accountable-Tipp: Die AfA-Tabellen mit allen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums findest Du hier.

Wie lange kann ich eine Anschaffung abschreiben?

Das Finanzministerium veröffentlicht regelmäßig Listen aus denen entnommen werden kann, wie lange eine Anschaffung abgeschrieben werden kann. Als Basis für die Dauer der Abschreibung gilt die sogenannte gewöhnliche Nutzungsdauer. Eine aktuelle Liste mit den verschiedenen Abschreibungsfristen stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung. Für einige typische Arbeitsmittel sieht das so aus: 

  • Notebook/Computer/Drucker 3 Jahre
  • Fotokopierer 5 Jahre
  • Dienstwagen 6 Jahre
  • Büromöbel 13 Jahre

Sollte ein Gegenstand, den Du per AfA über mehrere Jahre abschreibst, mal kaputtgehen, dann kannst die Sonder-AfA; auch außerplanmäßige Abschreibung genannt;  nutzen und den gesamten Restwert in dem Jahr absetzen, indem der Gegenstand nicht mehr nutzbar war.

Und was ist mit der GWG?

Neben der AfA gibt auch die Abschreibungsart GWG, die für Anschaffungen mit einem geringen Kaufpreis angewendet wird. Liegt der Kaufpreis unter 800 Euro (netto) so kann die Anschaffung in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. So kann z.B. ein Tablett oder ein günstiges Notebook, welches unter 800 Euro (netto) gekostet hat, komplett in einer Summe abgeschrieben werden. 

Für Gewerbetreibende und Selbständige: die Poolabschreibung

Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Poolabschreibung. Diese können allerdings nur Gewerbetreibende, Freiberufliche und Selbständige nutzen. Der Vorteil der Poolabschreibung liegt in der gleichmäßigeren Abschreibung, wodurch der Gewinn besser verteilt werden kann. Jedoch gelten Poolabschreibungen nicht für alle Arten der Anschaffungen. Um die Poolabschreibung zu nutzen, musst Du in einem Kalenderjahr mehrere Anschaffungen getätigt haben, deren Preis zwischen 250 Euro und 1000 Euro netto liegt. In diesem Fall kannst Du die Kosten addieren und zu einer Summe zusammenfassen. Der zusammengefasste Betrag kann dann über fünf Jahre mit je 20% abgesetzt werden. Dabei spielt im Gegensatz zur AfA der Anschaffungszeitpunkt im Kalenderjahr keine Rolle. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die gekauften Produkte beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar sind (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG). Unter selbständig nutzbar versteht man, dass das angeschaffte Gerät eigenständig ohne andere Hilfsmittel genutzt werden kann. So würde ein normaler Drucker oder Monitor nicht ohne einen Computer genutzt werden können und würde somit nicht unter die Poolabschreibung fallen. 

 

Die Qual der Wahl: Pool bilden oder lieber GWG-Regelung?

Als Gewerbetreibender, Selbständiger oder auch als Freiberufler musst Du Dich jedes Jahr neu entscheiden, ob Du einen Pool bilden willst oder von der GWG-Regelung Gebrauch machen möchtest. Denn es ist nicht zulässig in einem Kalenderjahr gleichzeitig die GWG-Regelung und die Poolabschreibung zu nutzen. Ein Sonderfall ist die Abschreibung von Forderungen. Im Normalfall stellst Du für Deine Leistung eine Rechnung und ein Zahlungsziel für Deinen Auftraggeber. Jedoch kann es vorkommen, dass Dein Auftraggeber inzwischen nicht mehr zahlungsfähig ist. Sobald Dir bekannt wird, dass eine Forderung tatsächlich ausfällt, kannst Du diesen Zahlungsausfall steuerlich endgültig abschreiben.  

 

Egal, welche Art der Abschreibung Du wählst: Abschreibungen können Deine Steuerlast massiv beeinflussen und es lassen sich einige Euros sparen. Auf die Plätze, fertig, abgeschrieben!

 

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This article is presented to you by the Accountable Team, a diverse group of accountants and seasoned freelancers active in Belgium. Thanks to the real-life experience and expertise in topics such as self-employment, taxes, bookkeeping, VAT, and many more, the Accountable Team is able to share insights and practical advice to empower others on their freelance journey. We are dedicated to helping the self-employed thrive in today’s dynamic work environment and fostering a community of independent professionals.

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