Die Umsatzsteuer ist für viele Selbstständige:r eine echte Herausforderung – vor allem am Anfang oder wenn sich etwas im Business ändert. Mal wird sie zu hoch oder zu niedrig berechnet, mal gar nicht ausgewiesen, obwohl sie müsste. Und manchmal macht Excel einfach, was es will. In diesem Beitrag zeigen wir dir die häufigsten Umsatzsteuer-Fallen aus dem Alltag von Selbstständigen – und wie du sie mit einfachen Mitteln umgehen kannst.
Das Problem: Fehler bei der Umsatzsteuer sind nicht nur ärgerlich, sondern können richtig teuer werden. Im schlimmsten Fall musst du Umsatzsteuer nachzahlen, auf die du gar keinen Anspruch mehr hast – oder verlierst den Vorsteuerabzug für Ausgaben, die du eigentlich geltend machen könntest. Auch das Finanzamt schaut bei der Umsatzsteuer ganz genau hin – und Prüfungen gibt es schneller, als man denkt.
Die gute Nachricht: Viele dieser Fehler lassen sich ganz leicht vermeiden – wenn man weiß, worauf zu achten ist.
Dieser Fehler ist ein echter Klassiker – und passiert öfter, als du vielleicht denkst. Du schreibst eine Rechnung, bist eigentlich umsatzsteuerpflichtig – aber vergisst, die Umsatzsteuer korrekt auszuweisen. Entweder fehlt der Hinweis ganz, oder du gibst nur den Bruttobetrag an, ohne Steuersatz und Steuerbetrag. Manchmal steht da einfach nur „inkl. MwSt.“ – das reicht aber nicht.
Warum das ein Problem ist:
So machst du es richtig:
Eine Rechnung mit Umsatzsteuer muss folgende Angaben enthalten:
Beispiel:
Position | Betrag |
Webdesign | 1.000,00 € |
zzgl. 19 % USt | 190,00 € |
Gesamtbetrag | 1.190,00 € |
💡 Tipp: Lege dir eine standardisierte Vorlage an – z. B. in Excel – und prüfe vor dem Versand jede Rechnung mit einer kleinen Checkliste. So schleichen sich keine Flüchtigkeitsfehler ein.
Nicht jede Leistung wird automatisch mit 19 % Umsatzsteuer berechnet – auch wenn das der Standardsteuersatz ist. Für bestimmte Leistungen gilt ein ermäßigter Satz von 7 % (z. B. bei bestimmten Publikationen, Kunst, Eintrittskarten oder Lebensmitteln). Gleichzeitig gibt es auch Leistungen, die vollständig von der Umsatzsteuer befreit sind – etwa bestimmte Bildungsangebote oder medizinische Leistungen.
Typischer Fehler:
Du wendest aus Versehen den falschen Steuersatz an – zum Beispiel 7 % statt 19 %, weil du annimmst, dein digitales Produkt zähle zu den Ausnahmen. Oder du setzt 0 % an, weil du eine Leistung fälschlich für steuerfrei hältst.
Warum das problematisch ist:
Beispiel: Falsch angesetzter Steuersatz bei einer Designleistung
Position | Falsch (7 %) | Richtig (19 %) |
Nettobetrag | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
Umsatzsteuer | 70,00 € | 190,00 € |
Gesamtbetrag | 1.070,00 € | 1.190,00 € |
➡️ Das kann eine Differenz von 120 € zu wenig abgeführter Steuer bedeuten.
💡 Tipp:
Wenn du als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG tätig bist, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Trotzdem passiert genau das häufig – etwa durch falsch konfigurierte Tools, Vorlagen mit Standardsteuersätzen oder Copy-Paste-Fehler.
Warum das ein Problem ist:
Beispiel: Rechnung mit und ohne USt als Kleinunternehmer:in
Falsch (mit USt) | Richtig (ohne USt) |
Social-Media-Beratung: 450,00 € | Social-Media-Beratung: 450,00 € |
zzgl. 19 % USt: 85,50 € | Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ |
Gesamtbetrag: 535,50 € | Gesamtbetrag: 450,00 € |
💡 Tipp:
Sobald du über die Grenzen hinweg arbeitest – etwa für Kund:innen in der EU oder Drittstaaten – gelten besondere Regeln. Vor allem bei B2B-Leistungen im EU-Ausland ist häufig das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden. Viele Selbstständige vergessen das – oder wenden es an, obwohl es nicht greift.
Häufige Fehler:
Beispiel: Reverse-Charge korrekt auf der Rechnung
Position | Betrag |
Webentwicklung Firmenwebsite | 1.800,00 € |
Hinweis: | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG).“ USt-IdNr. des Kunden: FR123456789 |
Gesamtbetrag | 1.800,00 € (keine USt) |
💡 Tipp:
➡️ Rechnungen ins Ausland stellen: Das musst du beachten
Gerade wenn dein Business wächst, wird es kritisch: Du bleibst formal in der Kleinunternehmerregelung – aber deine Umsätze überschreiten die gesetzlich erlaubten Grenzen. Das kann passieren, wenn du neue Kund:innen gewinnst, digitale Produkte anbietest oder höhere Tagessätze verlangst.
Was gilt seit 01.01.2025?
Wenn du diese Grenzen überschreitest, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig – auch rückwirkend, wenn du es zu spät bemerkst.
Beispiel:
Jahr | Umsatz (brutto) | Status |
2024 | 22.500 € | Kleinunternehmer:in |
2025 (Plan) | 102.000 € | → Regelbesteuerung nötig |
💡 Tipp:
Die Umsatzsteuererklärung zu machen, umfasst mehr als das bloße Ausfüllen eines Formulars. Wer hier ungenau arbeitet oder Zusammenhänge nicht kennt, riskiert Nachzahlungen, Zinsforderungen oder unnötigen Verwaltungsaufwand.
Typische Probleme:
💡 Tipp:
Stornierungen und Gutschriften gehören zum Alltag – und trotzdem führen sie häufig zu Fehlern beim Umsatzsteuerausweis. Besonders heikel wird es, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht korrekt referenziert wird oder die Umsatzsteuer nicht entsprechend angepasst wird.
Häufige Stolperfallen:
Beispiel: Stornorechnung korrekt aufgebaut
Position | Betrag |
Stornierung der Rechnung Nr. 1045 vom 15.04.2025 | |
Nettobetrag | -1.000,00 € |
19 % Umsatzsteuer | -190,00 € |
Gesamtbetrag | -1.190,00 € |
✅ Damit wird die ursprüngliche Leistung korrekt rückgängig gemacht – sowohl für dich als auch fürs Finanzamt.
💡 Tipp:
Viele Selbstständige erstellen ihre Rechnungen in Excel – was grundsätzlich völlig in Ordnung ist. Doch schon kleine Formelfehler, falsche Rundungen oder unklare Struktur führen schnell zu falschen Beträgen oder einem unvollständigen Ausweis der Umsatzsteuer.
Typische Probleme:
Beispiel für eine fehlerhafte vs. korrekte Berechnung (Excel)
Beschreibung | Falsch | Richtig |
Nettobetrag | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
Formel USt (falsch: *0.07) | 70,00 € (falscher Satz) | 190,00 € (korrekt: *0.19) |
Bruttobetrag | 1.070,00 € | 1.190,00 € |
💡 Tipp:
Viele Selbstständige konzentrieren sich bei der Umsatzsteuer auf ihre Hauptleistungen – und vergessen, dass auch „kleine“ oder gelegentliche Umsätze steuerpflichtig sein können. Typisch sind z. B. der Verkauf von Softwarelizenzen, Online-Kursen oder E-Books, Workshops, Vorträge oder sogar der Verkauf gebrauchter Geräte aus dem Betriebsvermögen.
Was häufig schiefgeht:
💡 Tipp:
Nicht nur bei deinen eigenen Rechnungen kann etwas schiefgehen – auch fehlerhafte Eingangsrechnungen sind eine häufige Quelle für USt-Probleme. Denn: Vorsteuer darfst du nur aus ordnungsgemäßen Rechnungen ziehen.
Was häufig fehlt oder falsch ist:
Wenn du trotzdem die Vorsteuer abziehst und das Finanzamt eine Prüfung durchführt, kann das teuer werden: Du musst die Vorsteuer zurückzahlen, oft mit Zinsen – und manchmal mit einem unangenehmen Brief oben drauf.
💡 Tipp:
Umsatzsteuer klingt kompliziert – und ehrlich gesagt: manchmal ist sie das auch. Aber viele typische Fehler lassen sich ganz einfach vermeiden, wenn du ein paar Grundlagen kennst und systematisch vorgehst.
Ob es um den richtigen Steuersatz geht, um korrekte Rechnungen, Stornos, Kleinunternehmergrenzen oder Eingangsbelege – wer seine Prozesse im Griff hat, spart sich nicht nur unnötige Nachzahlungen, sondern auch eine Menge Nerven.
🔍 Tipp: Arbeite mit klaren Vorlagen, prüfe regelmäßig deine Rechnungen und Umsätze – und frag lieber einmal zu viel als zu wenig nach, wenn du unsicher bist. Denn bei der Umsatzsteuer gilt: Korrekt ist besser als kreativ.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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