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Mit dem Investitionsabzugsbetrag clever Steuer sparen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Wenn du als Selbstständige:r, Freelance:r oder Inhaber:in einer kleinen Firma deine Steuerbelastung gezielt lenken willst, solltest du dich mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) beschäftigten. Vor allem in guten Geschäftsjahren mit hohen Gewinnen erweist er sich als ein nützliches Instrument.

Denn so kannst du geplante Anschaffungen bereits absetzen, bevor du das Geld tatsächlich ausgegeben hast. 

Was ist der IAB / Investitionsabzugsbetrag?

Eingeführt wurde der Investitionsabzugsbetrag mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz im Jahr 2008, die genaue Regelung findest du im Einkommensteuergesetz (§7g). Der IAB ersetzte damals die sog. „Ansparabschreibung“, die einem ähnlichen Prinzip folgte.

Und das gilt immer noch: Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du schon jetzt einen Teil deiner Ausgaben, die du in näherer Zukunft für eine bestimmte Anschaffung tätigst, steuerlich absetzen.

Aus Sicht des Finanzamtes senkt der IAB deinen Gewinn – dadurch sinken auch die Steuern, die du aktuell zahlen müsstest. Das hat zwei positive Auswirkungen: Die Steuervorauszahlungen fürs kommende Jahr fallen niedriger aus. Und da sich deine Zahlungsfähigkeit (Liquidität) erhöht, kannst du auch leichter Rücklagen bilden, die sich dann für die spätere Anschaffung nutzen lassen. Auf diese Weise erleichtert der IAB die Finanzierung bestimmter Investitionen. 

Einen Haken gibt es aber: Wenn du den Investitionsabzugsbetrag nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums nutzt, musst du den IAB rückwirkend auflösen. Dadurch kann es für die Steuerjahre, in denen du den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen hast, zu Nachzahlungen ans Finanzamt kommen. Unter Umständen fallen 6 Prozent Nachzahlungszinsen an.

💡Freelancer und Selbstständige aufgepasst: In diesem Ratgeber haben wir für dich die wichtigsten Steuertipps für Freelancer zusammengestellt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Investitionsabzugsbetrag?

Damit du die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags nutzen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel, dass du als Selbstständige:r bzw. Freiberufler:in tätig bist. Dann kannst du den IAB in der Einkommenssteuererklärung angeben. Aber auch Chefs bzw. Chefinnen von Gewerbebetrieben oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können den IAB geltend machen.

Zudem gibt es weitere Kriterien:

  • Seit 2020 liegt die Gewinngrenze bei max. 200.000 Euro für alle Betriebsformen. 
  • Die Art des Jahresabschlusses spielt keine Rolle: möglich sind sowohl Bilanzierung als auch Einnahme-Überschuss-Rechnung.
  • Abgesetzt werden darf nur Anlagevermögen (das schließt zum Beispiel Ware aus, die zum Verkauf bestimmt ist)
  • Der IAB gilt zudem nur für bewegliche und abnutzbare Güter, zum Beispiel Fahrzeuge, Computer, Büromöbel oder Maschinen (Immobilien, Grundstücke und andere unbewegliche Wirtschaftsgüter werden nicht berücksichtigt). Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Gegenstände neu oder gebraucht sind.
  • Der Gegenstand muss im Jahr des Kaufs und im Folgejahr mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden und einen räumlichen Bezug zum Betrieb aufweisen. Auch eine Weitervermietung ist zulässig.

💡Noch eine Anmerkung zum Thema Software und IAB: Eigentlich gehören Software-Programme und -Lizenzen zu den immateriellen Wirtschaftsgütern, die beim Investitionsabzugsbetrag nicht berücksichtigt werden.

Doch es gibt eine Ausnahme: Zahlst du für die Software weniger als 800 Euro netto (Kaufpreis ohne Umsatzsteuer), zählt sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). In diesem Fall gilt auch Software als „materielles Wirtschaftsgut“ und kann für den IAB herangezogen werden. Das gilt sogar für Software-Pakete, deren Gesamtpreise über 800 Euro netto liegen. Denn jedes einzelnes Programm wird separat betrachtet.

Der IAB darf auf drei Jahre aufgeteilt werden

Wenn du nun beabsichtigst, etwas für dein Unternehmen zu kaufen, das die entsprechenden Kriterien erfüllst, darfst du den Investitionsabzugsbetrag bilden. Dabei darfst du seit 2020 maximal 50 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises von deinem Gewinn abziehen (bis 2019 waren es nur 40 Prozent). Du kannst auch mehrere Sachen auf einmal ansetzen. Aber dabei musst du aufpassen, dass du die Höchstgrenze für die Summe aller Investitionsabzugsbeträge nicht überschreitest. Diese liegt bei 200.000 Euro. 

Du kannst den IAB entweder einmalig oder auf maximal drei Jahre verteilen. Einzelheiten zur Funktion der anzuschaffenden Sache oder eine genaue Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten musst du mittlerweile nicht mehr angeben. 

Der zeitliche Rahmen zwischen IAB in der Steuererklärung und tatsächlicher Anschaffung liegt bei drei Jahren. Das bedeutet: Wenn du für 2022 einen Investitionsabzugsbetrag geltend machst, musst du die jeweilige Sache spätestens im Jahr 2025 auch wirklich kaufen. Eine Ausnahme besteht für die Steuerjahre 2017 und 2018. Hast du in diesen Jahren den IAB genutzt, hast du in beiden Fällen bis Ende 2022 Zeit, die geplante Investition zu realisieren. 

Investitionsabzugsbetrag – ein Beispiel

Anita betreibt ein florierendes Handwerksunternehmen im Umland einer größeren Stadt. Ihre Firma besitzt eigene Büro- und Produktionsgebäude. Nun will sie in den kommenden Jahren eine Photovoltaik-Anlage samt Pufferspeicher anschaffen und ihre Gebäude weitestgehend mit eigenem Sonnenstrom versorgen. Die Kosten für die Anlage und den Einbau schätzt die Energieberatung auf rund 120.000 Euro. 

Anita kann damit eine Summe von 60.000 Euro als Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Je nach Gewinnsituation kann sie den IAB einmalig nutzen oder über drei Jahre verteilen. Nach dem Einbau der PV-Anlage wird der IAB zwar dem Gewinn des Jahres hinzugerechnet, allerdings darf Anita den Wert der Anschaffungskosten gleich wieder um denselben Betrag herabsetzen. 

Dadurch sinkt aber auch entsprechend der Wert, der ausschlaggebend für die weiteren Abschreibungen ist. Da PV-Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren verfügen, darf Anita für diesen Zeitraum 3.000 Euro pro Jahr als Abschreibung ansetzen

Investitionsabzugsbetrag auflösen: Steuern werden rückwirkend fällig

Im Wirtschaftsleben ändern sich ja oft Pläne, das ist auch bei Investitionen nicht anders. Angenommen, du hattest die Anschaffung einer teuren neuen Maschine geplant und die Hälfte der Kaufsumme bereits als Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung aufgenommen. Doch nun brauchst du die Maschine nicht mehr und möchtest sie gar nicht mehr kaufen – was nun? 

In diesem Fall musst du den Investitionsabzugsbetrag auflösen. Dazu werden die Steuerbescheide des Jahres, in dem du den IAB in Anspruch genommen hast, korrigiert (es können auch mehrere Jahre sein, wenn du den Betrag verteilt hast). Durch die Berichtigung steigt in der Regel der zu versteuernde Gewinn für das jeweilige Jahr, wodurch sich Steuernachzahlungen ergeben. 

Doch nicht nur die Nachzahlung musst du nun begleichen, sondern es werden auch Zinsen fällig. Dabei wird der Betrag ab dem 15. Monat nach dem Ende des entsprechendes Steuerjahres mit 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich ein Zinssatz von 6 Prozent. 

Auch in anderen Fällen ist eine Auflösung des Investitionsabzugsbetrag notwendig, zum Beispiel:

  • Wenn du zwar investiert hast, der Gegenstand aber nicht begünstigt ist.
  • Wenn der Gegenstand weniger als zwei Jahre im Betrieb verblieb oder genutzt wurde.
  • Wenn der Gegenstand innerhalb der ersten beiden Jahre nach Anschaffung zu mehr als 10 Prozent privat genutzt wurde.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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