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In Deutschland ist die Dokumentation der Gewinne von Unternehmen gegenüber dem Finanzamt Pflicht. Bei der Steuererklärung für eine selbstständige Tätigkeit über ELSTER steht dir mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine deutlich leichtere Methode zur Verfügung als beispielsweise die doppelte Buchführung.
Wie die Anlage EÜR für Freiberufler- und Kleinunternehmer:innen sowie Gewerbetreibende funktioniert, erfährst du hier.
Wer darf eine EÜR einreichen?
Eine EÜR dürfen grundsätzlich Unternehmer:innen einreichen, die nicht nach §238 des Handelsgesetzbuches zur Buchführung verpflichtet sind. So kann die Anlage EÜR für eine selbstständige Tätigkeit als Nachweis für die Gewinne oder auch Verluste des Betriebs verwendet werden. Gewerbetreibende dürfen eine EÜR erstellen, wenn sie weniger als 600.000 Euro Umsatz pro Jahr machen und jährlich einen Gewinn von weniger als 60.000 Euro erzielen. In diesem Fall sind sie als Unternehmer:innen von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Wer also keine Bilanz erstellen muss, kann die EÜR als Nachweis für seine Gewinne und Verluste verwenden.
Was wird in der EÜR verrechnet?
Grundsätzliche werden in der Anlage EÜR in ELSTER alle Betriebseinnahmen und alle Betriebsausgaben miteinander verrechnet. Die Differenz, die sich daraus ergibt, ist der Gewinn.
Betriebseinnahmen sind beispielsweise
Erlöse
aus Warenverkäufen
aus Dienst- und Werkleistungen
aus der Vermietung von Anlagevermögen
aus dem Verkauf von Anlagevermögen
aus Kapitalanlagen
Provisionseinnahmen
Abfindungen und Ablösen
Gewinne aus der Veräußerung
von betrieblichen Kapitalanlagen
von Grundstücken
Private Nutzung von
Kraftfahrzeugen
Telefon
Sachentnahmen
Betriebsausgaben sind beispielsweise
Einkäufe
Waren
Dienstleistungen
Ersatzbeschaffungen
Reparaturen
Laufende Kosten
Miete
Personalkosten
Versicherungen
Instandhaltung
Betriebliche Steuern
Reisen
Spesen
Fahrtkosten mit Zug und KFZ
Rücklagen
Werbekosten
Bewirtungskosten
Geschenke
Externes Marketing
Anlagegegenstände
Verkauf von Sacheinlagen
Damit das Ausfüllen der Anlage EÜR dir als Freiberufler:in leicht von der Hand geht, bietet sich eine gute Organisation deiner betrieblichen Kontobewegungen an. Die Einnahmen und Ausgaben sollten bereits im Vorfeld als detaillierte Posten notiert werden. Eine EÜR geht auch ohne Einnahmen, nur mit deinen Ausgaben. Wie du aus diesen Posten den Gewinn am einfachsten ermittelst, erklären wir dir in unserem Blogbeitrag zur EÜR. Dort beantworten wir dir unter anderem auch diese wichtigen Fragen:
Wie funktioniert das Zufluss- und Abflussprinzip?
Wie trage ich die Umsatzsteuer in die EÜR ein?
Wie trage ich die Vorsteuer in die EÜR ein?
Was sind Entnahmen und Einlagen?
In der Auflistung von Beispielen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben findest du die Punkte Sachentnahmen und Sacheinlagen. Auch im Formular der Anlage EÜR in ELSTER werden Entnahmen und Einlagen abgefragt. Aber was versteht man darunter überhaupt?
Einlagen und Entnahmen sind im Finanzwesen eine Abführung vom Betriebsvermögen oder eine Zuführung zum Betriebsvermögen. Das Betriebsvermögen besteht aus Eigenkapital, Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie Verbindlichkeiten. Der Gewinn ergänzt das Betriebsvermögen, ist aber keine Einlage. Bei Entnahmen und Einlagen kann es sich um Geld, Dienstleistungen oder Wirtschaftsgüter handeln. Dazu gehören:
Barentnahmen u. Bareinlagen
Waren
Erzeugnisse
Nutzungen
Leistungen
Wie es der Name erahnen lässt, entnimmt bei der Entnahme der steuerpflichtigen Unternehmer oder die steuerpflichtige Unternehmerin Geld, Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen vom Betrieb für seine bzw. ihre Privatnutzung. Es kann sich auch um andere betriebsfremde Zwecke handeln. Umgekehrt überführt bei der Einlage der oder die Steuerpflichtige einen Geld- oder Sachwert von der privaten oder betriebsfremden Nutzung in den Betrieb.
Entnahmen und Einlagen bei Freiberufler
Gerade bei Freiberufler:innen ist das Betriebsvermögen für die Entnahme zum Lebensunterhalt von Bedeutung. Da sich Selbstständige bei einer freiberuflichen Tätigkeit kein Gehalt auszahlen, müssen sie durch Privatentnahme aus dem betrieblichen Vermögen ihre Aufwendungen entschädigen. Darunter fällt auch die aufgewendete Arbeitszeit.
Willst du stattdessen von deinem Privatgeld oder deinen Sachwerten in deinen Betrieb investieren, kannst du mit der Einlage das Betriebsvermögen erhöhen. Besteuert wird dieses Betriebsvermögen übrigens nicht, sondern nur der Gewinn. Allerdings müssen laufende Einnahmen aus dem Betriebsvermögen, zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalanlagen, mit den Betriebseinnahmen versteuert werden. Im Gegenzug dafür kannst du laufende Kosten vom Betriebsvermögen, beispielsweise Instandhaltungskosten, mit den Betriebsausgaben absetzen. Aus diesen Gründen wird auch in der EÜR die Entnahmen und Einlagen von Freiberuflern aus einem Wirtschaftsjahr erfragt.
Bar- und Sachentnehmen werden verschieden gehandhabt
In der Anlage EÜR für Freiberufler und andere Selbstständige werden all diese Sachen bei der Gewinnermittlung wichtig. Bar- und Sachentnahmen werden dabei unterschiedlich gehandhabt. Jegliche Vorgänge mit Bargeld werden in der EÜR nicht berücksichtigt.
Sachentnahmen wiederum können berücksichtigt werden, müssen jedoch mit unterschiedlichen Werten bearbeitet werden. So müssen die Steuerpflichtigen die Sachentnahmen als Betriebseinnahmen verbuchen. Entnimmst du also beispielsweise ein gekauftes Wirtschaftsgut, musst du dessen Einkaufswert als Betriebseinnahme anrechnen. Bei Sacheinlage wiederum ist die Abnutzung und der Teilwert zu beachten. Als Betriebsausgabe kannst du bei einem Gegenstand nur den Wert zum Zeitpunkt der Einlage anrechnen, also ein Teil seines Ursprungswerts. Die Abnutzung wiederum teilt sich in zwei Kategorien:
Abnutzbarer Anlagegegenstand: Gewinnauswirkung bei Abschreibung
Nicht abnutzbarer Anlagegenstand: Gewinnauswirkung bei Verkauf
Die Auswirkung dieser Einlagen zeigt sich also erst nach einer gewissen Zeitspanne, weshalb sie nicht zwangsläufig im Jahr der Einlage steuerlich berücksichtigt werden kann.
Gedanken zu Einlagen und Entnahmen solltest du bereits in der Planung einer Selbstständigkeit berücksichtigen. Welche Kosten sonst noch auf dich bei der Gründung zukommen, kannst du hier nachlesen: Gründungskosten: Das kostet der Start in die Selbstständigkeit.
Die EÜR ohne Einnahmen berechnen
Die Einnahmenüberschussrechnung kann und muss auch dann erstellt werden, wenn es für den Freiberufler:innen oder Gewerbetreibenden sicher keine Gewinne gibt. Ein separates Formular oder eine Erklärung gibt es hierfür nicht. Der oder die Steuerpflichtige trägt einfach in Elster in die EÜR keine Einnahmen ein. Da die Felder des Formulars nicht leer bleiben dürfen, muss der Wert 0 eingetragen werden.
Die Anlage EÜR in ELSTER bearbeiten
Die EÜR kannst du ganz bequem und digital über ELSTER einreichen. Das standardisierte Formular ist über die Startseite von MeinElster abrufbar. Unter dem Reiter Formulare und Leistungen findest du den Menüpunkt Alle Formulare, welche dir per Mausklick in alphabetischer Reihenfolge angezeigt werden. Hier ist auch die Einnahmenüberschussrechnung verlinkt.
Zu der Einnahmenüberschussrechnung gehören je nach Bedarf noch Zusatzanlagen:
AVEÜR: Anlagevermögen
Anlage SZ: nicht abziehbare Schuldzinsen
Anlage SE: Sondergewinnermittlung (Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben)
Anlage AVSE: Anlagenverzeichnis zur Anlage SE (Sonderbetriebsvermögen)
Anlage ER: Ergänzungsrechnung (Wertkorrekturen)
Anlage LuF: Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft
Diese Anlagen können auch noch nach dem Ausfüllen des Hauptformulars EÜR zur ergänzenden Bearbeitung ausgewählt werden.
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31.03.2026
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LisNutz
11.05.2024
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Willi H
09.04.2026
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