Du hast eine Steuerfrage? Du bekommst unsere Experten-Antwort kostenlos per E-Mail.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein
Die Gewinnermittlung dient zur Feststellung des Gewinns, der nach Abzug betriebsrelevanter Kosten bleibt. Du stellst somit in einem bestimmten Zeitraum deine Einkünfte und Ausgaben gegenüber. Freiberufler:innen können hierzu in der Regel die vereinfachte Buchhaltung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.
Wer eine bestimmte Umsatz- und Gewinngrenze überschreitet, wird wiederum bilanzierungspflichtig. Wir erklären, wie die Gewinnermittlung für Freiberufler:innen als Selbständige funktioniert!
Wie wird Gewinnermittlung für Freiberufler definiert?
Der Erfolg als Freiberufler:in hängt nicht nur von deinem Umsatz, sondern vor allem von deinem Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit in Brutto und Netto ab. Um deinen Gewinn korrekt zu ermitteln, solltest du die steuerrechtliche Definition von Gewinn kennen. Gewinn gilt in diesem Zusammenhang als der Betrag, der nach Abzug aller wichtigen Betriebsausgaben in Netto übrigbleibt. Du kannst dich hierzu an folgender Formel orientieren:
Freiberufler:innen genießen den Vorteil einer vereinfachten Buchführung. Das bedeutet, dass du gemäß §§ 4 Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nicht der Bilanzierungspflicht unterliegst. Du musst zur Gewinnermittlung somit keine Bücher führen und keine regelmäßigen Abschlüsse machen. Der aufwändige Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung für Freiberufler:innen bleibt dir erspart. Das gilt zumindest, solang dein Jahresumsatz unter 600.000 Euro und dein Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegt.
Ein weiterer Vorteil an vereinfachter Buchführung: Die Gewinnermittlung erfolgt ohne Betriebsvermögensvergleich. Kosten und Umsätze sowie Einkünfte und Betriebsausgaben werden lediglich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gegenübergestellt. Kaufst du Büroausstattung im Dezember und zahlst diese im Januar, so ist für die Betriebsausgabe nicht der Kauf, sondern die Rechnungszahlung entscheidend.
Methoden zur Gewinnermittlung im Überblick
Wie bereits angedeutet, bieten sich für Freiberufler:innen zwei Arten der Gewinnermittlung an:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Bilanzierung
Die meisten Freiberufler:innen entscheiden sich für die EÜR, sofern sie nicht einer Bilanzierungspflicht unterliegen. Unter bestimmten Umständen bietet sich jedoch auch eine freiwillige Bilanzierung an, um einen besseren Überblick über Liquidität und Finanzplanung zu erhalten.
Freiberufler:innen, die nicht bilanzierungspflichtig sind und sich nicht freiwillig für Bilanzierung entscheiden, kennen das Formular namens „EÜR“. Dieses füllst du im Rahmen deiner Steuererklärung als Ersatz für eine Gewinnermittlung aus. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasst dubetriebsrelevante Einkünfte und Ausgaben. Aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Gewinn bzw. Verlust, den du für die Einkommenssteuererklärung benötigst.
Im Gegensatz zur Bilanzierung spielt hier das besagte Zufluss-Abfluss-Prinzip, auch Ist-Besteuerung genannt, eine entscheidende Rolle. Während es bei der Bilanzierung darauf ankommt, wann Kosten entstanden sind, kommt es bei der EÜR darauf an, wann Geld tatsächlich überwiesen wird. Genau wie bei der Bilanzierung gilt auch bei der EÜR: Halte dich an offizielle Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen und sammle alle Belege. Accountable erleichtert dir hierfür durch Digitalisierung und Erkennung von Belegen den Verwaltungsaufwand spürbar.
Bei der Gewinnermittlung ziehen Freiberufler:innen auch Ausgaben für Krankenversicherung sowie Unfall- oder Kfz-Versicherung ab. Diese führst du als Sonderausgabe bzw. Betriebsausgabe auf. Hier ist zu beachten, dass du im Falle der Krankenversicherung nur Aufwendungen von bis zu 2.800 Euro als jährliche Sonderausgabe absetzen und vom Gewinn abziehen kannst. Weitere absetzbare Versicherungen sind die Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Pflicht zur Bilanzierung liegt vor, wenn du die gesetzlichen Freibeträge für Umsätze und Gewinne überschreitest. Wann für Freiberufler:innen eine Bilanzierungspflicht gilt, definiert das Handelsgesetzbuch (§ 238 und § 242 Abs. 3) und die Abgabenordnung (§ 140 und 141). Kriterien, die über eine Buchführungspflicht entscheiden, sind:
Rechtsform (GmbH, OHG, UG, KG oder AG)
Handelsregistereintrag
Jährlicher Umsatz (> 600.000 Euro) und Gewinn (> 60.000 Euro)
Bilanzierung findet sich in Abgrenzung zur vereinfachten Buchführung auch häufig unter der Bezeichnung doppelte Buchführung. Der Grund ist einfach: Während bei der EÜR Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden, erfasst du bei der doppelte Buchführung gebuchte Geschäftsvorfälle in zwei Buchungssätzen – also doppelt. Erfasste Vorgänge notierst du somit auf einem Konto und einem Gegenkonto.
Auf einem Konto hältst du fest, wie die Geldbewegung erfolgte, während du auf dem Gegenkonto erfasst, wofür Einnahme oder Ausgabe diente. Hierbei verbuchst du nicht nur Einkünfte und Ausgaben, sondern auchErträge, Aufwendungen, Kapital und Vermögen.
Die doppelte Buchführung bildet die Grundlage für den Jahresabschuss, die Bilanzierung, die Gewinn- und Verlustrechnung und die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung). Da es sich bei der Bilanzierung um eine komplexe Aufgaben handelt, greifen viele Selbstständige zur Expertise von Steuerberater:innen.
Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung
EÜR Eigenschaften
Zufluss- und Abflussprinzip (Ist-Versteuerung)
Erfassung: Ein Buchungssatz pro Vorgang
Gewinnermittlung: Differenz aus Einkünften und Ausgaben definiert Betriebsgewinn
Eröffnungsbilanz: Nicht nötig
Bilanzierung Eigenschaften
Betriebsvermögensvergleich + Gegenüberstellung von Verwendung und Herkunft der Mittel
Erfassung: Zwei Buchungssätze pro Vorgang
Gewinnermittlung: Bilanzierung als Aufschlüsselung des Betriebsvermögens + GuV als Aufschlüsselung des Gewinns im Vergleich zum Vorjahr
Eröffnungsbilanz: Erforderlich
Wann bietet sich eine Bilanzierung für Freiberufler an?
Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, tut gut daran, sich für die EÜR zu entscheiden. Das spart Zeit und Aufwand und erfordert meist keine kostenpflichtige Steuerberatung. Unter bestimmten Umständen ist jedoch auch eine doppelte Buchführung sinnvoll. Das gilt zum Beispiel, wenn du über ein Unternehmen mit hohen Vermögenswerten verfügst, bei dem es schwerfällt, den Überblick zu bewahren.
Während die EÜR nur Posten und Geschäftsvorgänge berücksichtigt, die ein- oder abgehen, umfasst die Bilanzierung auch ausstehende oder anzumahnende Zahlungseingänge und Kosten. Für eine vorausschauende Finanz- und Liquiditätsplanung bietet eine Bilanzierung daher mehr Überblick über den Gesamtzustand des Unternehmens.
Weitere Vorteile einer Bilanzierung: Du kannst kommende Investitionen bereits wie getätigt behandeln oder getätigte, nicht rentable Investitionen vorzeitig abschreiben. Auch im Falle finanzieller Risiken kannst du kommende Kosten bereits vorzeitig als Rücklage abziehen. Gewinnschmälernde, ausstehende Geldstrafen wiederum lassen sich vor ihrer Gültigkeit in die Bilanz miteinbeziehen.
Welche Vorteile bietet die EÜR?
Die Einfachheit der EÜR hinsichtlich Angaben zur Gewinnermittlung ist für Freiberufler:innen ein klarer Vorteil gegenüber der Bilanzierung. Hiervon profitieren kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Freiberufler:innen mit einfachen Vermögenswerten. Du ermittelst am Ende eines Kalenderjahres deinen Gewinn oder Verlust, indem du Einnahmen und Ausgaben im EÜR-Formular einträgst und mit der Steuererklärung einreichst. Die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler:innen erfolgt über Elster.
Vorteile der EÜR:
Aufwand und Kosten gering
Keine doppelte Buchführung
Ist-Versteuerung möglich
Buchführung nach Zufluss-Abfluss-Prinzip
Keine regelmäßige Inventur
Kein Betriebsvermögensvergleich
Keine Kontokorrent- oder Personenkonten
Keine Aufführung von Schulden und Verbindlichkeiten
💡Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Lade dir die kostenlose App herunter oder erstelle dir direkt online einen Account. So hast du von Anfang an deine Buchhaltung, Gewinnermittlung und Steuerpflichten im Griff. Unser Team hilft dir zudem jederzeit persönlich im Chat!
Selbstständig starten, ohne Steuerfehler
Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft
Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann