Du stehst kurz davor, deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen? Du hast eine Geschäftsidee, die du leidenschaftlich verfolgen möchtest, und bist bereit, den nächsten Schritt zu gehen? Doch bevor du loslegen kannst, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die Gewerbeanmeldung. Dieser Prozess kann überwältigend erscheinen, besonders wenn du dich zum ersten Mal damit auseinandersetzt.
Doch keine Sorge: Wir haben eine Liste von 20 Fragen zusammengestellt, die dir bei der Gewerbeanmeldung begegnen können.
Key Takeaways
Gelegenheitsverkäufe sind steuerfrei
Einzelne Verkäufe von gebrauchten Dingen wie Kleidung oder Möbeln bleiben in der Regel steuerfrei, solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Plattformen melden deine Verkäufe automatisch
Seit 2023 müssen Plattformen wie eBay, Etsy oder Kleinanzeigen deine Umsätze an das Finanzamt weitergeben, wenn du mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufst oder über 2.000 Euro einnimmst.
Regelmäßiger Verkauf kann gewerblich sein
Wer systematisch kauft und weiterverkauft oder selbst Produkte herstellt, gilt meist als gewerblich tätig. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen versteuern.
Neue Freigrenze ab 2024
Gewinne aus privaten Verkäufen sind bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (zuvor 600 Euro). Alles darüber hinaus muss versteuert werden.
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Ob gelegentliche Verkäufe oder gewerbliche Tätigkeit – mit Accountable behältst du deine Einnahmen, Belege und Steuerpflichten im Griff und verhinderst böse Überraschungen beim Finanzamt.
Ein Gewerbe musst du immer dann anmelden, wenn du eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, die nicht unter die freien Berufe fällt. Das betrifft Einzelunternehmer:innen, Personengesellschaften wie die GbR und auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG.
Nicht betroffen sind sogenannte Freiberufler:innen, zum Beispiel Ärzt:innen, Designer:innen oder Steuerberater:innen. Sie melden sich direkt beim Finanzamt. Aber Vorsicht: Sobald du zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit ausführst – etwa Produkte verkaufst – musst du diesen Teil separat als Gewerbe anmelden.
Auch Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft gelten nicht als Gewerbe. Sie benötigen jedoch oft andere Genehmigungen, etwa von der Landwirtschaftskammer. Wenn du unsicher bist, hilft eine Rücksprache mit dem Finanzamt oder dem Gewerbeamt.
💡 In diesem Ratgeber haben wir alles zusammengestellt, was du wissen musst, wenn du ein Gewerbe gründest.
Für deine Gewerbeanmeldung brauchst du in den meisten Fällen nur wenige Dokumente. Pflicht ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Wenn du eine GmbH oder UG anmeldest, brauchst du außerdem einen Handelsregisterauszug.
Je nach Branche kann zusätzlich ein Nachweis über deine Qualifikation verlangt werden – etwa ein Meisterbrief oder eine Konzession bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Nicht-EU-Bürger:innen benötigen außerdem einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ausdrücklich erlaubt.
Auch ein Gesellschaftsvertrag oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann notwendig sein – je nachdem, wie dein Unternehmen aufgebaut ist. Am besten informierst du dich vorab beim Gewerbeamt, welche Unterlagen du für dein konkretes Vorhaben brauchst.
In vielen Städten und Gemeinden kannst du dein Gewerbe mittlerweile auch online anmelden. Das spart Zeit und den Weg zum Amt – vorausgesetzt, deine Kommune bietet diesen Service an. Eine kurze Recherche auf der Website deines Gewerbeamts bringt Klarheit.
Bei der Online-Anmeldung füllst du ein Formular aus, lädst deine Unterlagen hoch und bezahlst die Gebühr meist direkt über ein digitales Zahlungssystem. Den Gewerbeschein bekommst du dann per Post oder digital als PDF – je nachdem, wie deine Stadt es handhabt.
Wichtig ist, dass du dich vorher gut informierst, welche Nachweise verlangt werden und in welchem Format sie hochgeladen werden müssen. Auch bei einer Online-Anmeldung gilt: Unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen.
➡️ Mit unserer Anleitung füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung richtig aus
Der Gewerbeschein ist die offizielle Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung. Du bekommst ihn nach erfolgreicher Anmeldung vom Gewerbeamt – entweder direkt vor Ort oder wenige Tage später per Post oder E-Mail.
Er enthält die wichtigsten Angaben zu deinem Unternehmen: Name, Adresse, Rechtsform, Tätigkeitsbeschreibung und Startdatum. Der Gewerbeschein ist ein wichtiges Dokument für viele weitere Schritte – etwa für die Eröffnung eines Geschäftskontos, den Abschluss von Versicherungen oder bei Anfragen von Geschäftspartner:innen.
Beachte: Der Gewerbeschein ersetzt nicht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Dafür musst du zusätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und einreichen – möglichst zeitnah nach der Anmeldung.
In den meisten Fällen musst du dein Gewerbe selbst anmelden – als Gründer:in oder vertretungsberechtigte Person. Das gilt insbesondere für Einzelunternehmen. Bei einer GmbH oder UG übernimmt das meist die Geschäftsführung.
Falls du verhindert bist, kannst du auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Anmeldung für dich zu übernehmen – etwa bei einer postalischen oder persönlichen Anmeldung.
Bei einer Personengesellschaft wie der GbR müssen in der Regel alle geschäftsführenden Gesellschafter:innen separat angemeldet werden. Wichtig ist, dass du beim Ausfüllen des Antrags alle Tätigkeiten vollständig und korrekt angibst, damit es später keine Rückfragen vom Finanzamt oder der IHK gibt.
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Stadt oder Gemeinde in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Die genaue Summe hängt vom Standort und manchmal auch von der Unternehmensform ab.
Wenn du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe anmeldest, kommen möglicherweise noch zusätzliche Kosten auf dich zu – etwa für eine Gaststättenkonzession, ein Führungszeugnis oder die Anerkennung einer Qualifikation. Diese Kosten können je nach Behörde unterschiedlich hoch ausfallen.
Die gute Nachricht: Diese Ausgaben zählen zu den betrieblichen Aufwendungen und lassen sich später steuerlich absetzen – vorausgesetzt, du hebst die Belege auf und erfasst sie in deiner Buchhaltung.
Das hängt davon ab, wie du deine Anmeldung einreichst und wie gut das Gewerbeamt ausgelastet ist. Wenn du persönlich mit vollständigen Unterlagen vorsprichst, bekommst du deinen Gewerbeschein oft direkt ausgehändigt.
Bei einer Online-Anmeldung oder wenn du den Antrag per Post schickst, kann es einige Tage bis hin zu zwei Wochen dauern, bis die Bestätigung bei dir eintrifft. In Großstädten kann sich das Verfahren bei hohem Andrang auch etwas verzögern.
Gut zu wissen: Sobald du die Anmeldung abgeschickt hast, darfst du mit deiner Tätigkeit beginnen – auch wenn der Gewerbeschein noch nicht angekommen ist. Der rechtlich relevante Schritt ist die Anmeldung selbst, nicht das Dokument.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde – und zwar am Standort des Unternehmens, nicht unbedingt an deinem Wohnsitz. Wenn du also in einer anderen Stadt gründest, musst du auch dort die Anmeldung einreichen.
Die genaue Bezeichnung der zuständigen Stelle kann je nach Region variieren. In manchen Kommunen läuft das Ganze über die Stadtverwaltung, in anderen über spezielle Wirtschaftsämter. Immer mehr Städte bieten mittlerweile auch Online-Portale an, über die du alles digital abwickeln kannst.
Ein Blick auf die Website deiner Gemeinde zeigt dir in der Regel sofort, wo du die Anmeldung einreichen kannst, welche Formulare du brauchst und ob eine Terminbuchung erforderlich ist.
Ob dein Hobby zu einem meldepflichtigen Gewerbe wird, hängt vor allem davon ab, ob du regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Solange du gelegentlich etwas verkaufst, zum Beispiel Selbstgemachtes auf einem Flohmarkt oder ein paar gebrauchte Bücher online, ohne dabei Profit zu machen, gilt das als Liebhaberei – und dafür brauchst du kein Gewerbe.
Sobald aber eine gewisse Regelmäßigkeit und eine wirtschaftliche Zielsetzung erkennbar wird – etwa durch einen Etsy-Shop, eine eigene Website oder wiederholte Verkäufe – ändert sich die rechtliche Einordnung. In dem Moment, wo du Geld verdienst und das planvoll betreibst, bist du gewerblich tätig – ganz egal, ob du es „Hobby“ nennst oder nicht.
Grundsätzlich gilt: Wenn du nicht mehr als 410 Euro im Jahr mit deinem Hobby verdienst, wird das vom Finanzamt häufig noch als steuerfreie Nebeneinnahme eingestuft. Ab dieser Grenze kann jedoch eine steuerliche Erfassung erforderlich sein – und bei regelmäßiger Gewinnerzielung droht die Gewerbepflicht. Für Sozialversicherungen liegt die relevante Freigrenze aktuell bei 556 Euro im Monat (sogenannte Minijob-Grenze, Stand 2025), sie ist aber nicht automatisch auf selbstständige Tätigkeiten übertragbar.
Wenn du unsicher bist, hilft oft ein kurzer Anruf beim Gewerbeamt oder eine Rücksprache mit dem Finanzamt. Denn auch kleinere Tätigkeiten, etwa als Hobbymusiker:in, Foodtruck-Betreiber:in auf Events oder Anbieter:in von DIY-Kursen, können gewerbepflichtig sein – je nach Umfang und Dauer.
💡 Selbstständig von zuhause aus – welche Geschäftsidee passt zu dir?
Ja, du kannst mehrere Gewerbe gleichzeitig betreiben – solange du jede Tätigkeit korrekt anmeldest. Das bedeutet: Für jede eigenständige wirtschaftliche Aktivität musst du dem Gewerbeamt mitteilen, was genau du vorhast. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeiten miteinander zusammenhängen oder nicht. Du kannst zum Beispiel einen Shopify-Shop für Kleidung betreiben und gleichzeitig Nachhilfe geben – beides ist separat zu erfassen.
Wichtig ist, dass du alle Tätigkeiten vollständig angibst, um spätere Konflikte mit dem Finanzamt oder der IHK zu vermeiden. In vielen Fällen reicht eine erweiterte Beschreibung im Anmeldeformular aus. Wenn du später weitere Angebote entwickelst, kannst du dein Gewerbe nachträglich um weitere Tätigkeiten ergänzen – ohne alles neu anmelden zu müssen.
Beachte aber, dass je nach Geschäftsfeld unterschiedliche Erlaubnisse oder Qualifikationen erforderlich sein können. So brauchst du für einen Online-Shop meist keine Genehmigung – für ein Catering-Gewerbe aber schon. Und auch steuerlich solltest du von Anfang an mitdenken: Zwar führst du nur eine Steuererklärung ab, aber deine Einnahmen solltest du klar getrennt dokumentieren, um den Überblick zu behalten.
Bereit, in die Selbstständigkeit zu starten? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Zum FragebogenSobald du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, musst du sie auch offiziell anmelden – und zwar vor dem tatsächlichen Start. Es reicht also nicht, einfach loszulegen und die Anmeldung später nachzuholen. Der Tag, an dem du mit deiner Tätigkeit beginnst, sollte idealerweise auch auf dem Gewerbeschein stehen – das ist rechtlich relevant, vor allem für das Finanzamt.
Zwar darfst du nach der Anmeldung direkt loslegen, selbst wenn du den Gewerbeschein noch nicht in den Händen hältst. Aber andersherum funktioniert es nicht: Wer ohne Anmeldung gewerblich tätig wird, riskiert ein Bußgeld und unter Umständen auch Steuernachzahlungen. Denn rückwirkende Anmeldungen sind zwar möglich, können aber teuer werden.
Wenn du dir noch unsicher bist, ob und wann du dein Gewerbe anmelden solltest, hilft eine frühzeitige Abstimmung mit dem Gewerbeamt. So gehst du auf Nummer sicher – besonders, wenn du dich im Übergang von einem Hobby zum Nebenerwerb befindest oder deine Selbstständigkeit gerade erst planst.
💡 Hier geht's zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst.
Der Begriff „Kleingewerbe“ steht nicht für eine eigene Unternehmensform, sondern für eine steuerliche Einstufung, die dir als Gründer:in vereinfachte Pflichten bringt – insbesondere bei der Umsatzsteuer. Wenn du bei der Anmeldung deines Gewerbes angibst, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest, entfällt für dich die Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Das erleichtert sowohl die Buchhaltung als auch die Preisgestaltung.
Die Anmeldung erfolgt wie bei jedem anderen Gewerbe auch über das zuständige Gewerbeamt. Du füllst das Anmeldeformular aus, reichst deine Unterlagen ein und bekommst danach vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Dort gibst du an, ob du als Kleinunternehmer:in starten möchtest.
Wie lange die Anmeldung eines Kleingewerbes dauert, hängt stark von deiner Kommune ab. Wenn du dein Kleingewerbe online anmeldest, erhältst du den Gewerbeschein häufig innerhalb weniger Werktage per E-Mail oder Post. Bei persönlicher Vorsprache ist der Schein oft sofort verfügbar. In Großstädten oder bei postalischer Anmeldung solltest du mit ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Tipp: Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller läuft der Prozess.
Achtung: Seit Anfang 2025 gelten neue, deutlich großzügigere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Dein Umsatz darf im Vorjahr nicht über 25.000 Euro brutto gelegen haben. Für das laufende Jahr gilt: Die Umsatzprognose darf 100.000 Euro brutto nicht überschreiten. Wichtig ist: Es zählt der Bruttobetrag – also der Betrag, den deine Kund:innen zahlen würden, inklusive Umsatzsteuer, auch wenn du selbst keine erhebst.
Ja, das ist grundsätzlich möglich – allerdings solltest du es nicht darauf ankommen lassen. Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist zwar in vielen Fällen problemlos machbar, aber sie kann Bußgelder und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn wer schon Umsätze erzielt, aber sein Gewerbe noch nicht angemeldet hat, handelt formal gesehen ordnungswidrig.
Wie empfindlich ein Versäumnis geahndet wird, hängt vom Einzelfall ab. Bei kurzer Verzögerung und geringen Einnahmen zeigen sich viele Ämter kulant. Je länger du wartest und je höher deine Umsätze, desto größer das Risiko von Nachzahlungen und einem empfindlichen Bußgeld. Auch das Finanzamt könnte deine Umsätze schätzen – was in der Praxis oft ungünstiger ausfällt als die tatsächlichen Zahlen.
Falls du deine Anmeldung verpasst hast, solltest du sie möglichst schnell nachholen. Geh offen mit der Situation um und reiche die Anmeldung samt Startdatum nach. In vielen Fällen bekommst du den Gewerbeschein dennoch rückwirkend ausgestellt – und kannst Ärger weitgehend vermeiden, solange du einsichtig und kooperativ auftrittst.
Wer ein Gewerbe betreibt, ohne es anzumelden, verstößt gegen die Gewerbeordnung – und das kann ernsthafte Konsequenzen haben. Bereits bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder durch eine Anzeige drohen Bußgelder, die je nach Kommune mehrere hundert Euro betragen können. Auch das Finanzamt kann sich einschalten und Steuern nachfordern, selbst wenn du keine Absicht hattest, etwas zu verbergen.
Schlimmer noch: Ohne offizielle Anmeldung fehlt dir der rechtliche Rahmen für dein Unternehmen. Du kannst dann weder Rechnungen mit rechtlicher Gültigkeit schreiben noch ein Geschäftskonto eröffnen oder dich bei Pflichtversicherungen wie der Berufsgenossenschaft registrieren. Auch deine Kund:innen oder Geschäftspartner:innen könnten skeptisch werden, wenn kein Nachweis über deine Selbstständigkeit vorliegt.
Die gute Nachricht: Wenn du die Anmeldung nachholst, bevor eine Behörde aktiv wird, kannst du viele der negativen Folgen vermeiden. Ein offenes Gespräch mit dem Gewerbeamt und eine schnelle Nachmeldung zeigen, dass du die Formalitäten ernst nimmst – und das wirkt sich im Zweifel mildernd aus.
Die gute Nachricht: Sobald du dein Gewerbe anmeldest, geschieht vieles automatisch – so auch die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder, wenn du handwerklich tätig bist, in der Handwerkskammer (HWK). Du musst dich also nicht gesondert dort melden. Die zuständige Berufskammer wird vom Gewerbeamt informiert und setzt sich dann von sich aus mit dir in Verbindung.
Mit der Mitgliedschaft gehen auch Pflichten einher, allen voran die Zahlung eines jährlichen Beitrags. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von deinem Umsatz und deiner Unternehmensform ab. Für Kleingewerbetreibende oder Unternehmen mit geringen Erträgen gibt es in vielen Fällen reduzierte Beiträge oder sogar eine Beitragsbefreiung in den ersten Jahren.
Neben der Beitragspflicht bietet dir die Kammer aber auch echte Mehrwerte: Von kostenlosen Informationsveranstaltungen über Beratungsangebote bis hin zur Unterstützung bei Existenzgründung, Rechtsfragen oder Weiterbildung – die IHK oder HWK kann eine wertvolle Anlaufstelle für dich sein.
Der Begriff „Gewerbe“ klingt vielleicht zunächst abstrakt, umfasst aber in der Praxis eine riesige Bandbreite von Berufen. Typische gewerbliche Tätigkeiten finden sich vor allem in den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastronomie und Produktion. Ob du also einen Friseursalon eröffnest, einen Online-Shop betreibst oder als Fotograf:in tätig wirst – all das sind klassische Gewerbe.
Auch viele freie und kreative Berufe werden als gewerblich eingestuft, sobald sie sich nicht mehr klar einem freien Beruf zuordnen lassen. Ein YouTuber, der Werbeeinnahmen generiert, oder jemand, der digitale Produkte vertreibt, fällt in der Regel unter das Gewerberecht. Entscheidend ist dabei, ob deine Tätigkeit auf Dauer angelegt und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist – und ob sie sich von den sogenannten Katalogberufen der Freiberufler unterscheidet.
Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben ein Gewerbe darstellt oder als freiberuflich eingestuft werden kann, lohnt sich ein kurzer Abgleich mit dem Finanzamt oder der Kammer. Denn eine falsche Einordnung kann im Nachhinein zu Nachzahlungen und Problemen bei der Steuer führen.
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Wenn du handwerklich tätig werden willst, gelten besondere Regeln – vor allem dann, wenn es sich um ein sogenanntes zulassungspflichtiges Handwerk handelt. In diesem Fall musst du dich nicht nur beim Gewerbeamt melden, sondern auch in die sogenannte Handwerksrolle eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation.
Berufe wie Elektriker:in, Dachdecker:in oder Bäcker:in fallen unter diese zulassungspflichtigen Gewerke. Ohne entsprechenden Abschluss darfst du diese Tätigkeiten nicht eigenverantwortlich anbieten. Bei zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Berufen – zum Beispiel im Bereich der Kosmetik, Raumausstattung oder Gartenpflege – genügt dagegen in den meisten Fällen die Gewerbeanmeldung allein.
Die Handwerkskammern übernehmen hier eine prüfende und beratende Funktion. Sie entscheiden, ob dein Berufsweg oder dein Abschluss den Anforderungen genügt – und sie beraten dich auch, wenn du in einem zulassungsfreien Bereich starten willst. Achte darauf, dass du dich frühzeitig informierst, denn ohne Eintragung in die Handwerksrolle darfst du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben – selbst wenn du über praktische Erfahrung verfügst.
Einige Gewerbe gelten als besonders sensibel – entweder weil sie mit erhöhten Risiken verbunden sind oder weil sie in einem Bereich tätig sind, der staatlich reguliert wird. Diese sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerbe dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis aufgenommen werden. Dazu zählen etwa das Gaststättengewerbe, Spielhallen, das Bewachungsgewerbe, der Pfandleihbetrieb oder auch der Handel mit Waffen oder Sprengstoffen.
Wer in einem solchen Bereich tätig werden will, muss deutlich mehr Unterlagen vorlegen als bei einem klassischen Gewerbe. Neben dem üblichen Anmeldeformular braucht es häufig ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug, den Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit und unter Umständen auch ein Sachkundezeugnis. Die Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren.
Hinzu kommt, dass diese Gewerbe nach der Anmeldung auch regelmäßig kontrolliert werden – etwa durch das Ordnungsamt, die Polizei oder spezialisierte Aufsichtsbehörden. Wenn du in einem solchen Bereich gründen willst, solltest du dir im Vorfeld genau ansehen, welche Bedingungen gelten, welche Fristen du einhalten musst und welche Nachweise du brauchst. So vermeidest du Verzögerungen und kannst sicher starten.
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Wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast, gelten grundsätzlich die gleichen Schritte für die Gewerbeanmeldung wie für deutsche Gründer:innen – es gibt aber einige zusätzliche Anforderungen. Entscheidend ist vor allem, ob du aus einem EU-Mitgliedsstaat kommst oder nicht.
Als EU-Bürger:in profitierst du von der Freizügigkeit innerhalb der EU und brauchst in der Regel keine zusätzliche Erlaubnis, um ein Gewerbe zu gründen. Du meldest dein Gewerbe ganz normal beim Gewerbeamt an – genauso wie jede:r andere auch. Komplizierter wird es für Menschen aus Nicht-EU-Staaten: Hier ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich, der ausdrücklich die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Ohne diesen darfst du kein Gewerbe anmelden.
Zusätzlich verlangen manche Behörden den Nachweis deiner beruflichen Qualifikation, zum Beispiel durch Zeugnisse oder Abschlüsse, und unter Umständen auch deren Anerkennung in Deutschland. Gerade im handwerklichen oder medizinischen Bereich kann es erforderlich sein, die Gleichwertigkeit deiner Ausbildung nachzuweisen.
Wenn du unsicher bist, lohnt sich vorab ein Gespräch mit der zuständigen Ausländerbehörde, der Handwerkskammer oder dem Gewerbeamt. So stellst du sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind – und deine Anmeldung nicht an einem fehlenden Dokument scheitert.
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, bleibt das nicht im stillen Kämmerlein – denn das Gewerbeamt informiert im Hintergrund automatisch eine ganze Reihe von weiteren Stellen. Das geschieht im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten und sorgt dafür, dass dein Unternehmen auch steuerlich und rechtlich korrekt erfasst wird.
Zunächst geht eine Meldung an das Finanzamt, das dir anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) wird informiert, damit du dort als Mitglied geführt wirst. Zusätzlich wird die für dich zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigt – sie ist unter anderem für deine gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Je nach Art deines Gewerbes wird außerdem das statistische Landesamt informiert. In bestimmten Fällen erhalten auch andere Behörden eine Mitteilung – etwa das Gesundheitsamt, wenn du im Lebensmittelbereich tätig bist, oder die Polizei bei erlaubnispflichtigen Gewerben.
Wichtig für dich: Du musst dich nicht selbst um all diese Meldungen kümmern, denn das übernimmt das Gewerbeamt. Achte aber darauf, dass du auf Post von Finanzamt & Co. zügig reagierst, denn viele dieser Stellen erwarten innerhalb weniger Wochen deine Rückmeldung oder Anmeldung.
Tipp: Nutze die Zeit nach der Anmeldung, um deine Buchhaltung aufzusetzen, ein Geschäftskonto zu eröffnen und dich über steuerliche Pflichten zu informieren. So bist du von Anfang an gut aufgestellt – und ersparst dir späteren Aufwand.
💡 Weiterführender Artikel: Steuerliche Pflichten im ersten Jahr der Selbstständigkeit
Wenn du es ganz praktisch magst, hilft dir diese Mini-Checkliste weiter – so behältst du den Überblick, was du vor, während und nach der Anmeldung erledigen solltest:
Vor der Anmeldung:
Während der Anmeldung:
Nach der Anmeldung:
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startpunkt deiner Selbstständigkeit. Wer gut vorbereitet ist, erspart sich nicht nur Zeit, sondern auch unnötige Komplikationen. Egal ob nebenbei, als Vollzeitgründung oder mit mehreren Standbeinen: Eine sauber durchgeführte Anmeldung sorgt dafür, dass du von Anfang an rechtlich sicher aufgestellt bist.
Und das Beste: Der Aufwand ist überschaubar – besonders dann, wenn du deine Unterlagen parat hast und weißt, welche Schritte wann anstehen. Mit etwas Planung ist der Weg durch das Anmeldeverfahren schnell geschafft. Und danach? Kannst du dich ganz auf dein Business konzentrieren.
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20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Hilfreich
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