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Du möchtest ein Kleingewerbe anmelden? Dann führst du in der Regel drei wichtige Schritte durch: Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an, füllst anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt aus und richtest deine Buchhaltung von Anfang an korrekt ein.
Viele Gründer:innen verwechseln dabei das Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge: Das Kleingewerbe beschreibt deine Unternehmensform, die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.
In diesem Guide erfährst du Schritt für Schritt:
wann du ein Kleingewerbe anmelden musst,
welche Unterlagen und Kosten auf dich zukommen,
welche Steuern und Pflichten du beachten musst,
wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist
und welche typischen Fehler Gründer:innen vermeiden sollten.
Außerdem berücksichtigen wir alle wichtigen Regelungen für 2026, darunter die aktuellen Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung, die Buchführungsgrenzen sowie die Anforderungen rund um E-Rechnungen und die digitale Belegaufbewahrung.
Kleingewerbe anmelden – Key Takeaways
Ein Kleingewerbe meldest du zuerst beim Gewerbeamt anNach der Gewerbeanmeldung musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen. Erst danach erhältst du deine Steuernummer und kannst deine steuerlichen Pflichten vollständig erfüllen.
Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind nicht dasselbeDas Kleingewerbe beschreibt deine gewerbliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer und ist eine freiwillige steuerliche Regelung, wenn du die geltenden Umsatzgrenzen einhältst.
Von Anfang an eine saubere Buchhaltung aufbauenRichte direkt ein System für Rechnungen, Belege und Steuerrücklagen ein. So sparst du Zeit bei der Steuererklärung, vermeidest Fehler und erfüllst wichtige Pflichten wie EÜR, E-Rechnungen und die digitale Belegaufbewahrung.
Prüfe regelmäßig, welche Steuern und Pflichten für dich geltenJe nach Umsatz, Gewinn und Branche können Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer relevant werden. Auch Anforderungen wie E-Rechnungen, Aufbewahrungsfristen oder Kammermitgliedschaften solltest du im Blick behalten.
Mit der richtigen Software wird der Start deutlich einfacherMit Accountable erledigst du Buchhaltung, Rechnungen, Steuererklärungen und Steuerrücklagen an einem Ort. So kannst du dein Kleingewerbe professionell organisieren und dich auf den Aufbau deines Business konzentrieren.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das du in einer einfachen Unternehmensform betreibst – zum Beispiel als Einzelunternehmen oder als GbR. Entscheidend ist, dass dein Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht.
Das bedeutet: Du musst dein Kleingewerbe in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Außerdem reicht meist eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, solange keine Buchführungspflicht entsteht.
Wichtig ist aber: Der Begriff Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Er beschreibt vielmehr, dass dein Gewerbe überschaubar bleibt und nicht den umfassenden Pflichten eines kaufmännischen Betriebs unterliegt.
Beispiel: Du verkaufst handgemachte Produkte über einen Onlineshop, bietest nebenberuflich Fotografie an oder arbeitest gewerblich als virtuelle Assistenz. Dann kann ein Kleingewerbe für deinen Start passend sein – solange Umfang, Umsatz und Organisation überschaubar bleiben.
Sobald dein Betrieb deutlich wächst, viele Mitarbeiter:innen beschäftigt oder komplexe Abläufe hat, kann sich das ändern. Dann kann eine Handelsregistereintragung oder eine umfangreichere Buchführungspflicht relevant werden.
Suchst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Du willst dich selbstständig machen? Dann findest du hier den kostenlosen und offiziellen Fragebogen. Einfach ausfüllen und direkt ans Finanzamt übermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung werden oft verwechselt, meinen aber zwei verschiedene Dinge. Ein Kleingewerbe beschreibt die Art deines Gewerbes, während die Kleinunternehmerregelung eine umsatzsteuerliche Sonderregelung ist.
Das heißt: Du kannst ein Kleingewerbe anmelden, ohne die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Umgekehrt können auch Freiberufler:innen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, obwohl sie gar kein Gewerbe anmelden müssen.
Begriff
Was bedeutet das?
Wo meldest du dich an?
Was ist steuerlich wichtig?
Kleingewerbe
Ein gewerbliches Unternehmen ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb
Gewerbeamt und Finanzamt
Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
Kleinunternehmer:in
Eine umsatzsteuerliche Regelung nach § 19 UStG
Auswahl im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus
Freiberufler:in
Eine selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG, z. B. künstlerisch, lehrend oder beratend
Direkt beim Finanzamt
Du meldest kein Gewerbe an und zahlst keine Gewerbesteuer
Beispiel: Du eröffnest einen kleinen Etsy-Shop und verkaufst handgemachte Kerzen. Dann bist du gewerblich tätig und musst ein Kleingewerbe anmelden. Wenn dein Umsatz unter den geltenden Grenzen bleibt, kannst du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Bist du dagegen als freie:r Texter:in, Designer:in oder Dozent:in tätig, kann deine Arbeit als freiberufliche Tätigkeit gelten. Dann brauchst du kein Kleingewerbe, musst deine Selbstständigkeit aber trotzdem beim Finanzamt anmelden.
Wann musst du ein Kleingewerbe anmelden?
Du musst ein Kleingewerbe anmelden, sobald du eine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Das gilt auch dann, wenn du erst nebenberuflich startest oder zunächst nur geringe Umsätze erwartest.
Entscheidend ist nicht, ob du schon viel verdienst. Wichtig ist, dass du planmäßig am Markt auftrittst – zum Beispiel mit einem Onlineshop, regelmäßigen Dienstleistungen oder Angeboten für Kund:innen.
Muss ich auch ein nebenberufliches Kleingewerbe anmelden?
Ja, auch ein nebenberufliches Kleingewerbe musst du anmelden, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist. Es spielt keine Rolle, ob du hauptberuflich angestellt bist, studierst oder nur wenige Stunden pro Woche selbstständig arbeitest.
Beispiel: Du arbeitest in Teilzeit angestellt und verkaufst am Wochenende regelmäßig selbst gemachte Produkte über Etsy. Dann handelt es sich in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit – und du brauchst eine Gewerbeanmeldung.
Muss ich ein Kleingewerbe anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?
Ja, auch bei kleinen Einnahmen kann eine Gewerbeanmeldung nötig sein. Es gibt keine allgemeine Mindestgrenze, ab der du dein Kleingewerbe erst anmelden musst.
Einmalige private Verkäufe, zum Beispiel über Kleinanzeigen, sind normalerweise kein Gewerbe. Verkaufst du aber regelmäßig Waren oder bietest dauerhaft Leistungen an, kann daraus schnell eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit werden.
Wann ist eine Tätigkeit freiberuflich statt gewerblich?
Freiberufliche Tätigkeiten sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Wenn du also zum Beispiel künstlerisch, lehrend, beratend, wissenschaftlich oder heilberuflich arbeitest, meldest du dich in der Regel direkt beim Finanzamt.
Ob deine Tätigkeit wirklich freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt. Mehr dazu findest du weiter unten im Abschnitt zur Abgrenzung zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe.
Welche Unterlagen brauchst du für die Kleingewerbeanmeldung?
Für die Kleingewerbeanmeldung brauchst du in der Regel deinen Personalausweis, deine Anschrift, eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und den geplanten Starttermin. Je nach Branche können zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen nötig sein.
Typische Angaben und Unterlagen sind:
dein Personalausweis oder Reisepass
deine private Anschrift und Kontaktdaten
die Anschrift deines Betriebs, falls sie abweicht
eine konkrete Beschreibung deiner gewerblichen Tätigkeit
das geplante Startdatum deines Kleingewerbes
bei bestimmten Tätigkeiten zusätzliche Erlaubnisse oder Nachweise
Für manche Gewerbe brauchst du besondere Genehmigungen. Das kann zum Beispiel im Bewachungsgewerbe, in der Gastronomie, im Handwerk, bei Finanzdienstleistungen oder bei bestimmten Transportdiensten relevant sein.
Tipp: Prüfe vor der Anmeldung bei deiner Stadt oder Gemeinde, ob für deine Tätigkeit besondere Voraussetzungen gelten. So vermeidest du Verzögerungen und unnötige Rückfragen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Kleingewerbe?
Für ein Kleingewerbe brauchst du keine besondere Ausbildung, kein Mindestkapital und keine komplizierte Gründungsstruktur. Wichtig ist vor allem, dass deine Tätigkeit gewerblich, selbstständig und auf Dauer angelegt ist.
Typische Rechtsformen für ein Kleingewerbe sind das Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Eine GmbH oder UG zählt dagegen nicht als Kleingewerbe, weil Kapitalgesellschaften immer als kaufmännische Unternehmen gelten.
Welche Rechtsform passt zu deinem Kleingewerbe?
Die einfachste Variante ist das Einzelunternehmen. Du gründest allein, entscheidest selbst und brauchst kein Startkapital. Dafür trägst du aber auch die unternehmerische Verantwortung.
Eine GbR passt, wenn du dein Kleingewerbe gemeinsam mit einer oder mehreren Personen gründest. Beide Varianten sind unkompliziert, bringen aber grundsätzlich persönliche Haftung mit sich.
Beispiel: Du startest allein mit einem kleinen Onlineshop? Dann ist meist ein Einzelunternehmen naheliegend. Gründest du mit einer Freundin ein gemeinsames Catering-Angebot, kann eine GbR besser passen.
Welche Grenzen gelten aktuell für ein Kleingewerbe?
Aktuell solltest du vor allem die aktuellen Buchführungsgrenzen kennen. Bleibst du unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn und bist nicht aus anderen Gründen buchführungspflichtig, kannst du deinen Gewinn in der Regel per EÜR ermitteln. § 241a HGB nennt diese Grenzen für Einzelkaufleute; auch die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO arbeitet mit 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn.
Wichtig: Diese Werte sind keine feste „Erlaubnisgrenze“ für dein Kleingewerbe. Überschreitest du sie, musst du nicht automatisch deine Rechtsform ändern. Es kann aber sein, dass du zur doppelten Buchführung und Bilanzierung wechseln musst.
Außerdem kann bei starkem Wachstum eine Handelsregistereintragung relevant werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn dein Betrieb nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht – etwa durch viele Aufträge, Mitarbeiter:innen, Lagerbestand oder komplexe Abläufe.
Wie kannst du ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe meldest du zuerst beim zuständigen Gewerbeamt an. Danach informierst du das Finanzamt über deine Tätigkeit und richtest alle wichtigen steuerlichen und organisatorischen Grundlagen ein.
Der genaue Ablauf kann je nach Stadt oder Gemeinde etwas unterschiedlich sein. Die wichtigsten Schritte sind aber fast immer gleich.
Schritt 1: Prüfe, ob deine Tätigkeit gewerblich ist
Bevor du dein Kleingewerbe anmeldest, solltest du klären, ob deine Tätigkeit wirklich gewerblich ist. Verkaufst du Waren, betreibst du einen Onlineshop oder bietest du regelmäßig Dienstleistungen mit Gewinnerzielungsabsicht an, handelt es sich meist um ein Gewerbe.
Freiberufliche Tätigkeiten meldest du dagegen direkt beim Finanzamt an. Wenn du unsicher bist, beschreibe deine Tätigkeit möglichst konkret und lass sie vom Finanzamt einordnen.
Schritt 2: Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an
Die eigentliche Gewerbeanmeldung erledigst du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Städte bieten die Anmeldung inzwischen online an. Alternativ kannst du sie persönlich vor Ort oder schriftlich einreichen.
Für die Anmeldung brauchst du vor allem deine persönlichen Daten, eine Tätigkeitsbeschreibung und den geplanten Starttermin. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten können weitere Nachweise dazukommen.
Tipp: Beschreibe deine Tätigkeit so konkret wie möglich. Statt „Dienstleistungen“ ist zum Beispiel „Onlinehandel mit handgemachten Produkten“ oder „Social-Media-Dienstleistungen für Unternehmen“ deutlich hilfreicher.
Schritt 3: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt normalerweise das Finanzamt. Trotzdem musst du deine selbstständige Tätigkeit zusätzlich steuerlich erfassen lassen.
ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest
wie du deinen Gewinn ermittelst, meist per EÜR
Nach der Prüfung erhältst du deine Steuernummer. Diese brauchst du, um deine Rechnungen korrekt auszustellen und deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
Schritt 4: Prüfe die Kleinunternehmerregelung
Im Fragebogen entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Sie kann sinnvoll sein, wenn du am Anfang nur geringe Umsätze erwartest und deine Kund:innen vor allem Privatpersonen sind.
Mit der Kleinunternehmerregelung weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus. Dafür darfst du aber auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Ausgaben abziehen.
Beispiel: Du startest nebenberuflich mit einem kleinen Etsy-Shop und verkaufst hauptsächlich an Privatkund:innen. Dann kann die Kleinunternehmerregelung deinen Einstieg vereinfachen.
Schritt 5: Warte auf deine Steuernummer
Sobald das Finanzamt deinen Fragebogen bearbeitet hat, bekommst du deine Steuernummer. Für vollständige Rechnungen brauchst du in der Regel eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID.
Du darfst deine Tätigkeit grundsätzlich schon vorher vorbereiten und auch erste Aufträge annehmen. Für die saubere Abrechnung solltest du aber einplanen, dass die Bearbeitung beim Finanzamt etwas dauern kann.
Schritt 6: Kläre IHK, HWK und Berufsgenossenschaft
Nach deiner Gewerbeanmeldung werden oft automatisch weitere Stellen informiert. Dazu gehören je nach Tätigkeit die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ob und welche Beiträge du zahlen musst, hängt von deiner Branche, deinem Gewinn und deiner Kammer ab. Gerade bei handwerklichen Tätigkeiten solltest du früh prüfen, ob zusätzliche Anforderungen gelten.
Auch die Berufsgenossenschaft solltest du nicht ignorieren. Prüfe, ob du zusätzlich reagieren musst und ob du als Unternehmer:in selbst pflichtversichert bist oder dich freiwillig versichern kannst.
Schritt 7: Beantrage eine Betriebsnummer, wenn du Mitarbeiter:innen einstellst
Wenn du Mitarbeiter:innen, Auszubildende oder Minijobber:innen einstellst, brauchst du eine Betriebsnummer für deinen Beschäftigungsbetrieb. Sie wird nicht pro Person vergeben, sondern für deinen Betrieb.
Die Betriebsnummer ist wichtig, damit du Beschäftigte korrekt zur Sozialversicherung melden kannst. Solange du allein arbeitest und keine Beschäftigten hast, brauchst du sie in der Regel nicht.
Schritt 8: Richte Buchhaltung und Belegablage ein
Nach der Anmeldung beginnt der laufende Teil deiner Selbstständigkeit: Du musst Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Belege sauber dokumentieren. Für viele Kleingewerbetreibende reicht dafür die Einnahmenüberschussrechnung.
Seit 2025 solltest du außerdem sicherstellen, dass du E-Rechnungen empfangen und korrekt speichern kannst. Auch digitale Belege müssen vollständig, nachvollziehbar und geordnet abgelegt werden.
Tipp: Richte deine Buchhaltung direkt zu Beginn ein. So vermeidest du Chaos bei der Steuererklärung und behältst jederzeit den Überblick über deine Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen.
Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich viel. In vielen Fällen liegen die Gebühren ungefähr zwischen 15 und 65 €.
Damit ist der Start in ein Kleingewerbe meist deutlich günstiger als die Gründung einer UG oder GmbH. Du brauchst kein Mindestkapital, keinen Notartermin und in der Regel auch keinen Handelsregistereintrag.
Welche Kosten entstehen bei der Gewerbeanmeldung?
Die wichtigste direkte Ausgabe ist die Gebühr beim Gewerbeamt. Sie wird fällig, wenn du dein Gewerbe anmeldest – egal, ob du die Anmeldung online, persönlich oder schriftlich erledigst.
Je nach Tätigkeit können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für:
besondere Genehmigungen oder Erlaubnisse
ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
eine Eintragung bei der Handwerkskammer
berufliche Versicherungen
Buchhaltungssoftware oder steuerliche Beratung
Beispiel: Du startest mit einem kleinen Onlineshop für Druckprodukte. Dann zahlst du meist nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung und richtest anschließend deine Buchhaltung ein. Eröffnest du dagegen ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, können zusätzliche Nachweise und Gebühren dazukommen.
Welche laufenden Kosten solltest du einplanen?
Nach der Anmeldung können laufende Betriebskosten entstehen, zum Beispiel für IHK/HWK, Versicherungen, Software, Geschäftskonto oder Steuerberatung. Welche davon relevant sind, hängt stark von deiner Tätigkeit ab.
Tipp: Lege dir direkt ein separates Geschäftskonto oder zumindest ein eigenes Unterkonto an. So trennst du private Ausgaben und betriebliche Kosten sauber voneinander und sparst dir später viel Arbeit bei der Steuererklärung.
Mit einem Kleingewerbe zahlst du nicht automatisch eine eigene „Kleingewerbesteuer“. Stattdessen gelten die normalen Steuerarten für gewerbliche Selbstständige: Einkommensteuer, eventuell Umsatzsteuer und je nach Gewinn auch Gewerbesteuer.
Welche Steuern für dich konkret relevant sind, hängt vor allem von deinem Gewinn, deinem Umsatz und deiner Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung ab.
Einkommensteuer: Dein Gewinn zählt
Die Einkommensteuer zahlst du auf dein zu versteuerndes Einkommen. Dein Gewinn aus dem Kleingewerbe wird dabei mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet.
Gewinn bedeutet: Du ziehst deine betrieblichen Ausgaben von deinen Einnahmen ab.
Beispiel: Du erzielst mit deinem Kleingewerbe 18.000 € Einnahmen und hast 5.000 € Betriebsausgaben. Dein Gewinn liegt also bei 13.000 €. Dieser Betrag fließt in deine Einkommensteuererklärung ein.
Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, fällt Einkommensteuer an.
Tipp: Lege dir von Anfang an Steuerrücklagen zurück. Gerade wenn dein Kleingewerbe wächst, können Einkommensteuer-Nachzahlungen und Vorauszahlungen schnell zur Belastung werden.
Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Ohne Kleinunternehmerregelung weist du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus, führst sie ans Finanzamt ab und darfst im Gegenzug Vorsteuer aus deinen eigenen Ausgaben abziehen.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gelten dafür die Grenzen von 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € Umsatz im laufenden Kalenderjahr.
Wichtig bei Neugründung: Startest du dein Kleingewerbe neu, ist im Gründungsjahr grundsätzlich die Grenze von 25.000 € entscheidend. Der Umsatz, mit dem du diese Grenze überschreitest, ist nicht mehr steuerfrei.
Beispiel: Du startest 2026 mit einem kleinen Nebenbusiness und erwartest 15.000 € Umsatz. Dann kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, weil du weniger Umsatzsteuer-Bürokratie hast und deine Rechnungen für Privatkund:innen günstiger wirken.
Aber Achtung: Die Kleinunternehmerregelung ist nicht immer die beste Wahl. Wenn du hohe Ausgaben hast, teure Geräte kaufst oder viele Geschäftskund:innen betreust, kann die Regelbesteuerung sinnvoller sein. Dann kannst du die gezahlte Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben zurückholen.
Wann musst du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?
Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du deine Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden. Wie oft das nötig ist, hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast ab.
Liegt deine Zahllast im Vorjahr bei mehr als 9.000 €, gibst du monatliche Voranmeldungen ab. Bei mehr als 2.000 € bis 9.000 € reicht in der Regel die vierteljährliche Abgabe. Bei bis zu 2.000 € kann dich das Finanzamt von der laufenden Voranmeldung befreien. Die generelle monatliche Abgabe für Neugründungen ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt.
Gewerbesteuer: Erst ab höherem Gewinn relevant
Da ein Kleingewerbe eine gewerbliche Tätigkeit ist, kann grundsätzlich auch Gewerbesteuer anfallen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Erst der darüberliegende Betrag wird für die Gewerbesteuer relevant. Der Freibetrag ergibt sich aus § 11 GewStG.
Beispiel: Dein Kleingewerbe erzielt 22.000 € Gewinn. Dann liegst du unter dem Freibetrag und zahlst in der Regel keine Gewerbesteuer. Bei 30.000 € Gewinn wäre nur der Betrag oberhalb von 24.500 € relevant.
Die genaue Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Dieser Hebesatz ist je nach Stadt unterschiedlich und beeinflusst, wie viel Gewerbesteuer du tatsächlich zahlen musst.
Welche Steuererklärungen musst du abgeben?
Mit einem Kleingewerbe gibst du in der Regel eine Einkommensteuererklärung ab. Dazu kommt meistens die Anlage EÜR, in der du deine Einnahmen und Ausgaben zusammenfasst.
Je nach Situation können außerdem weitere Erklärungen nötig sein:
eine Umsatzsteuererklärung, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst
eine Gewerbesteuererklärung, wenn dein Gewinn über dem Freibetrag liegt oder das Finanzamt sie anfordert
Tipp: Auch wenn dein Kleingewerbe klein startet, solltest du deine Einnahmen und Ausgaben laufend dokumentieren. So wird die Steuererklärung deutlich einfacher – und du weißt jederzeit, wie profitabel dein Business wirklich ist.
„Richte dir direkt zu Beginn ein klares System für Rechnungen, Belege und Steuerrücklagen ein. So kannst du dein Kleingewerbe langfristig gut organisieren.“ Tino Keller, Gründer von Accountable
Welche Pflichten gelten nach der Anmeldung deines Kleingewerbes?
Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes beginnt der wichtigste Teil: Du musst deine Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Belege sauber dokumentieren. So stellst du sicher, dass deine Steuererklärung korrekt ist und du bei Rückfragen des Finanzamts alle Unterlagen schnell findest.
Auch wenn ein Kleingewerbe oft unkompliziert startet, gelten trotzdem klare Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Besonders wichtig sind dabei deine EÜR, deine Rechnungen, digitale Belege und seit 2025 auch der Empfang von E-Rechnungen.
Muss ich mit einem Kleingewerbe eine EÜR machen?
In den meisten Fällen reicht für dein Kleingewerbe die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Dabei stellst du deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber und ermittelst daraus deinen Gewinn.
Die EÜR ist deutlich einfacher als eine Bilanz. Du musst also keine doppelte Buchführung führen, solange du nicht buchführungspflichtig wirst. Trotzdem solltest du deine Belege regelmäßig sortieren und deine Ausgaben eindeutig deinem Gewerbe zuordnen.
Beispiel: Du verdienst mit deinem Onlineshop 28.000 € und hast 9.000 € Ausgaben für Material, Versand, Software und Werbung. In der EÜR ergibt sich daraus ein Gewinn von 19.000 €.
Musst du E-Rechnungen empfangen können?
Ja, seit 2025 müssen auch kleine Unternehmen im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Für den Empfang reicht zunächst ein E-Mail-Postfach, wichtig ist aber, dass du die Rechnung korrekt speichern und verarbeiten kannst.
Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF. Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD, damit sie maschinell ausgelesen werden kann.
Als Kleinunternehmer:in musst du für deine eigenen steuerfreien Umsätze grundsätzlich keine E-Rechnung ausstellen. Du musst E-Rechnungen aber empfangen und aufbewahren können.
Tipp: Richte dir direkt eine feste E-Mail-Adresse für Rechnungen ein, zum Beispiel [email protected]. So landen deine E-Rechnungen und Belege nicht zwischen privaten Nachrichten.
Wie lange musst du Belege aufbewahren?
Rechnungen und Buchungsbelege musst du grundsätzlich 8 Jahre aufbewahren. Für bestimmte Unterlagen wie Bücher, Aufzeichnungen oder Jahresabschlüsse können weiterhin 10 Jahre gelten. Die Frist für Buchungsbelege wurde ab 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Grundlage ist § 147 AO.
Wichtig ist: Digitale Belege solltest du nicht einfach nur ausdrucken. Wenn du eine Rechnung digital erhältst, musst du sie auch digital und nachvollziehbar speichern. Bei E-Rechnungen reicht es nicht, nur eine lesbare PDF-Ansicht abzulegen; das strukturierte Originalformat muss erhalten bleiben.
Was gilt bei Bargeschäften?
Wenn du Bargeld annimmst, musst du deine Einnahmen vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Das gilt zum Beispiel für Marktstände, kleine Läden, Gastronomieangebote oder Barzahlungen bei Dienstleistungen.
Nutzt du ein elektronisches Kassensystem, muss es die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Arbeitest du mit einer offenen Ladenkasse, brauchst du besonders saubere tägliche Aufzeichnungen. Maßgeblich ist § 146a AO.
Tipp: Halte Bargeschäfte von Anfang an ordentlich fest. Gerade bei Barumsätzen schaut das Finanzamt oft genauer hin.
Welche Angaben müssen auf deine Rechnungen?
Auch mit einem Kleingewerbe musst du korrekte Rechnungen schreiben. Dazu gehören unter anderem dein Name und deine Anschrift, die Anschrift deiner Kund:innen, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Leistungsbeschreibung und der Rechnungsbetrag. Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 14 UStG.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, weist du keine Umsatzsteuer aus. Dann solltest du auf deiner Rechnung einen Hinweis ergänzen, zum Beispiel:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du den passenden Umsatzsteuersatz ausweisen und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Welche Versicherungen solltest du prüfen?
Neben Steuern und Buchhaltung solltest du auch deine Versicherungen prüfen. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt stark von deiner Tätigkeit ab.
Für viele Kleingewerbetreibende sind diese Versicherungen relevant:
Betriebshaftpflicht, wenn durch deine Arbeit Schäden bei Kund:innen entstehen können
Berufshaftpflicht, wenn du beratend, planend oder kreativ arbeitest
Rechtsschutzversicherung, wenn du dich gegen Vertragsstreitigkeiten absichern möchtest
Krankenversicherung, wenn deine Selbstständigkeit hauptberuflich wird
Tipp: Starte nicht mit zu vielen Versicherungen auf einmal. Prüfe zuerst, welche Risiken bei deiner konkreten Tätigkeit wirklich realistisch sind. Ein:e Fotograf:in braucht oft eine andere Absicherung als jemand mit kleinem Onlineshop.
➡️ Du willst wissen, wie sauber deine Unterlagen bei einer Prüfung sein müssen? Dann lies unseren Guide zur Betriebsprüfung.
Welche Vorteile und Nachteile hat ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist für viele Gründer:innen ein unkomplizierter Einstieg in die Selbstständigkeit. Du kannst schnell starten, hast vergleichsweise wenig Bürokratie und brauchst kein hohes Startkapital.
Trotzdem solltest du die Nachteile kennen. Denn auch ein kleines Gewerbe bringt steuerliche Pflichten, persönliche Haftung und organisatorische Verantwortung mit sich.
Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
Der größte Vorteil ist die einfache Gründung. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an, füllst danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und kannst anschließend offiziell loslegen.
Weitere Vorteile sind:
Du brauchst kein Mindestkapital wie bei einer GmbH oder UG.
Die Anmeldung ist meist günstig und schnell erledigt.
Du musst in der Regel keine Bilanz erstellen, sondern nutzt die EÜR.
Du kannst klein starten und dein Angebot Schritt für Schritt testen.
Die Kleinunternehmerregelung kann dir den Einstieg bei der Umsatzsteuer erleichtern.
Beispiel: Du willst nebenberuflich handgemachten Schmuck verkaufen. Mit einem Kleingewerbe kannst du deine Idee erst einmal testen, ohne direkt eine komplexe Unternehmensstruktur aufzubauen.
Welche Nachteile hat ein Kleingewerbe?
Der wichtigste Nachteil ist die persönliche Haftung. Wenn du als Einzelunternehmer:in oder GbR gründest, haftest du grundsätzlich mit deinem privaten Vermögen.
Auch die Außenwirkung kann eine Rolle spielen. Ein Kleingewerbe wirkt oft weniger professionell als eine GmbH, vor allem bei größeren Kund:innen, Ausschreibungen oder Investor:innen.
Weitere mögliche Nachteile sind:
Du haftest in der Regel privat und unbeschränkt.
Dein Unternehmensname ist stärker eingeschränkt als bei Handelsregisterfirmen.
Bei Wachstum können Buchführungspflichten und weitere Anforderungen entstehen.
Du musst deine Steuern, Belege und Fristen selbst zuverlässig organisieren.
Eine GbR kann riskant sein, weil Gesellschafter:innen grundsätzlich auch füreinander haften.
Tipp: Prüfe früh, ob eine Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht für deine Tätigkeit sinnvoll ist. Gerade bei Dienstleistungen, Beratung oder Arbeit mit Kundeneigentum kann das wichtig sein.
Wann lohnt sich ein Kleingewerbe besonders?
Ein Kleingewerbe lohnt sich vor allem, wenn du mit überschaubarem Risiko startest und dein Geschäftsmodell erst einmal ausprobieren möchtest. Das gilt zum Beispiel für kleine Onlineshops, lokale Dienstleistungen oder nebenberufliche Projekte.
Wenn du dagegen schnell wachsen, Mitarbeiter:innen einstellen oder größere finanzielle Risiken eingehen willst, solltest du auch andere Rechtsformen prüfen. Eine UG oder GmbH kann dann wegen der Haftungsbeschränkung besser passen.
Muss ich als Freiberufler:in ein Kleingewerbe anmelden?
Nein, als Freiberufler:in musst du normalerweise kein Kleingewerbe anmelden. Du meldest deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und füllst dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Der Unterschied ist wichtig: Ein Kleingewerbe betrifft gewerbliche Tätigkeiten. Freiberufliche Tätigkeiten gelten dagegen als eigene Kategorie im Steuerrecht und sind in § 18 EStG geregelt.
Welche Tätigkeiten gelten als freiberuflich?
Zu den freien Berufen gehören vor allem künstlerische, unterrichtende, beratende, wissenschaftliche und heilberufliche Tätigkeiten. Typische Beispiele sind Journalist:innen, Designer:innen, Dozent:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.
Auch manche digitale Tätigkeiten können freiberuflich sein. Das gilt zum Beispiel für bestimmte kreative, beratende oder programmierende Leistungen. Ob deine Arbeit wirklich als freiberuflich zählt, entscheidet im Zweifel aber das Finanzamt.
Beispiel: Du arbeitest als freie:r Texter:in und schreibst Blogartikel für Unternehmen. Dann kann deine Tätigkeit freiberuflich sein. Verkaufst du dagegen zusätzlich eigene Schreibwaren über einen Onlineshop, brauchst du für diesen Teil wahrscheinlich ein Gewerbe.
Wann wird aus einer freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe?
Eine Tätigkeit kann gewerblich werden, wenn der verkaufende, handelnde oder stark organisatorische Anteil im Vordergrund steht. Das passiert zum Beispiel, wenn du nicht nur kreative Leistungen anbietest, sondern regelmäßig Produkte verkaufst.
Auch gemischte Tätigkeiten kommen vor. Dann kann ein Teil deiner Arbeit freiberuflich sein und ein anderer Teil als Gewerbe gelten.
Beispiel: Du bist Fotograf:in und erstellst individuelle Auftragsfotos. Das kann freiberuflich sein. Verkaufst du zusätzlich regelmäßig Fotoprodukte, Presets oder Drucke über einen Shop, kann dieser Verkauf gewerblich sein.
Was solltest du tun, wenn du unsicher bist?
Wenn du nicht sicher bist, ob du ein Kleingewerbe anmelden musst, solltest du deine Tätigkeit möglichst genau beschreiben. Entscheidend ist, womit du tatsächlich Geld verdienst und wie du am Markt auftrittst.
Du kannst deine Einschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird.
➡️ Wenn du überwiegend für eine:n Auftraggeber:in arbeitest, ist auch das Thema Scheinselbstständigkeit wichtig.
Welche häufigen Fehler solltest du beim Kleingewerbe anmelden vermeiden?
Viele Fehler bei der Gewerbeanmeldung entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Unsicherheit. Gerade am Anfang ist oft unklar, ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, ob die Kleinunternehmerregelung passt oder welche Pflichten nach der Anmeldung folgen.
Wenn du diese Punkte früh klärst, vermeidest du Rückfragen vom Finanzamt, falsche Rechnungen und unnötigen Stress bei deiner ersten Steuererklärung.
Fehler 1: Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung verwechseln
Verwechsle Kleingewerbe nicht mit der Kleinunternehmerregelung. Das eine betrifft deine gewerbliche Tätigkeit, das andere nur die Umsatzsteuer.
Prüfe deshalb zuerst, ob deine Tätigkeit gewerblich ist. Erst danach entscheidest du, ob die Kleinunternehmerregelung steuerlich sinnvoll für dich ist.
Fehler 2: Die Tätigkeit zu ungenau beschreiben
Viele Gründer:innen schreiben bei der Anmeldung nur Begriffe wie „Dienstleistungen“, „Online-Business“ oder „Handel“ in das Formular. Das kann zu Rückfragen führen, weil Gewerbeamt und Finanzamt deine Tätigkeit nicht eindeutig einordnen können.
Besser ist eine konkrete Beschreibung. Statt „Onlinehandel“ kannst du zum Beispiel „Onlinehandel mit handgemachten Wohnaccessoires“ schreiben. Statt „Marketing“ passt eher „Social-Media-Dienstleistungen für kleine Unternehmen“.
Je genauer deine Tätigkeitsbeschreibung ist, desto leichter kann das Finanzamt deine Tätigkeit steuerlich einordnen.
Fehler 3: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät ausfüllen
Nach der Gewerbeanmeldung musst du dich auch steuerlich beim Finanzamt erfassen lassen. Dafür nutzt du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Viele Gründer:innen warten damit zu lange. Das kann dazu führen, dass sich die Vergabe deiner Steuernummer verzögert und du Rechnungen nicht korrekt ausstellen kannst.
Tipp: Erledige den Fragebogen möglichst direkt nach der Gewerbeanmeldung. So kannst du schneller sauber abrechnen und vermeidest unnötige Verzögerungen.
Fehler 4: Umsatz und Gewinn unrealistisch schätzen
Im Fragebogen musst du deinen erwarteten Umsatz und Gewinn angeben. Diese Schätzung ist wichtig, weil das Finanzamt daraus unter anderem mögliche Vorauszahlungen ableitet.
Schätzt du zu niedrig, können später hohe Nachzahlungen entstehen. Schätzt du zu hoch, können deine Vorauszahlungen unnötig hoch ausfallen.
Plane deshalb realistisch: Berücksichtige deine erwarteten Einnahmen, aber auch Kosten für Material, Software, Werbung, Versicherungen und andere Betriebsausgaben.
Fehler 5: Belege, Rechnungen und E-Rechnungen nicht sauber speichern
Auch mit einem kleinen Gewerbe musst du Rechnungen, Ausgabenbelege und E-Rechnungen nachvollziehbar aufbewahren. Lege dir deshalb direkt ein klares System an.
Sinnvoll sind getrennte Ordner für Einnahmen, Ausgaben, E-Rechnungen und Steuerunterlagen. So sparst du dir später viel Zeit bei der EÜR und bei Rückfragen des Finanzamts.
Fehler 6: Versicherungen erst prüfen, wenn etwas passiert
Versicherungen wirken am Anfang oft wie ein Nebenthema. Trotzdem kann eine passende Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht wichtig sein, wenn durch deine Arbeit Schäden entstehen können.
Das gilt besonders, wenn du bei Kund:innen vor Ort arbeitest, fremde Sachen nutzt, beratend tätig bist oder Produkte verkaufst.
Beispiel: Du montierst als Kleingewerbetreibende:r Möbel bei Kund:innen und beschädigst versehentlich den Boden. Ohne passende Versicherung kann das schnell teuer werden.
Fazit: So meldest du dein Kleingewerbe richtig an
Ein Kleingewerbe anzumelden ist meist unkompliziert, wenn du die Reihenfolge kennst. Zuerst prüfst du, ob deine Tätigkeit wirklich gewerblich ist. Danach meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt an und erledigst die steuerliche Registrierung beim Finanzamt.
Wichtig ist, dass du nicht nur an die Anmeldung denkst. Auch Steuern, Buchhaltung, E-Rechnung, Belegaufbewahrung und Versicherungen gehören von Anfang an dazu. So vermeidest du typische Fehler und kannst dein Business sauber aufbauen.
Gerade wenn du klein startest, ist ein Kleingewerbe oft eine gute Lösung. Du brauchst kein Mindestkapital, kannst deine Idee testen und deine Buchhaltung meist mit einer einfachen EÜR erledigen.
Achte aber darauf, deine Entwicklung regelmäßig zu prüfen. Wenn dein Umsatz, dein Gewinn oder deine betrieblichen Abläufe wachsen, können neue Buchführungspflichten oder andere Anforderungen entstehen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Kleingewerbe anmelden
Kann ich ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?
Ja, du kannst ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden. Das gilt zum Beispiel, wenn du zusätzlich zu deinem Job Produkte verkaufst, Dienstleistungen anbietest oder ein kleines Online-Business startest.
Wichtig ist: Auch ein nebenberufliches Gewerbe musst du beim Gewerbeamt anmelden, sobald du dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest. Außerdem solltest du prüfen, ob du deine Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber melden musst.
Informiere auch deine Krankenkasse, wenn deine nebenberufliche Selbstständigkeit wächst. Sie prüft, ob deine Tätigkeit weiterhin nebenberuflich bleibt oder als hauptberufliche Selbstständigkeit gilt.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Ein Kleingewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Die Kleinunternehmerregelung betrifft dagegen nur die Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Du kannst also ein Kleingewerbe führen und trotzdem Umsatzsteuer ausweisen. Du kannst aber auch ein Kleingewerbe führen und zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn du die geltenden Umsatzgrenzen einhältst.
Wie lange dauert es, ein Kleingewerbe anzumelden?
Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist oft schnell erledigt. Wenn du alle Unterlagen hast, dauert sie online oder vor Ort meist nur wenige Minuten.
Mehr Zeit kann die steuerliche Registrierung beim Finanzamt brauchen. Erst wenn dein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bearbeitet wurde, erhältst du deine Steuernummer für Rechnungen und Steuererklärungen.
Kann ich ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist in vielen Gemeinden möglich, sollte aber nicht deine Standardlösung sein. Wenn du schon länger gewerblich tätig bist, kann das Gewerbeamt Nachfragen stellen oder ein Bußgeld prüfen.
Melde dein Kleingewerbe deshalb am besten vor dem Start oder spätestens direkt zu Beginn deiner Tätigkeit an. So bist du auf der sicheren Seite und vermeidest unnötige Probleme.
Muss ich mit einem Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen?
Nicht unbedingt. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und führst auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
Entscheidest du dich für die Regelbesteuerung oder überschreitest du die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung, musst du Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und abführen. Dafür kannst du dann aber auch Vorsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben abziehen.
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Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann