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Steuern für Influencer: Ab wann musst du für Social- Media-Tätigkeiten Steuern zahlen?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Mai 1, 2026

Lesezeit: 6 Minuten

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Du verdienst mit Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch die ersten Euro – oder bekommst schon kostenlose Produkte, Reisen oder Einladungen? Dann wird aus deinem Hobby schnell eine steuerlich relevante Tätigkeit. Genau ab diesem Punkt solltest du dich mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beschäftigen.

Die gute Nachricht: Du musst nicht sofort auf jeden Euro Steuern zahlen. Wichtig ist aber, dass du deine Tätigkeit rechtzeitig anmeldest, Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentierst und Sachzuwendungen nicht vergisst. Gerade bei Influencer:innen schauen die Finanzbehörden aktuell sehr genau hin.

Steuern für Influencer – kurz zusammengefasst

  • Influencer-Tätigkeiten gelten steuerlich oft gewerbliche Einkünfte.
  • Einkommensteuer fällt erst an, wenn deine gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
  • Gewerbesteuer wird meist erst relevant, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt.
  • Sachzuwendungen wie Produkte, Reisen oder Hotels können ebenfalls steuerpflichtig sein.

Welche Steuern musst du als Influencer:in überhaupt zahlen?

Als Influencer:in kommen in Deutschland grundsätzlich drei Steuerarten in Frage: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele am Anfang unterschätzen: Wer mit Werbekooperationen, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder ähnlichen Social-Media-Leistungen Geld verdient, erzielt in der Praxis oft gewerbliche Einkünfte. Für viele Influencer:innen ist daher ein Gewerbe näherliegend als eine freiberufliche Tätigkeit.

Beispiel: Du postest gegen Bezahlung eine Story für eine Kosmetikmarke, verlinkst einen Rabattcode und erhältst zusätzlich kostenlose Produkte. Dann liegt typischerweise eine nachhaltige, selbstständige und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit vor.

Video: Selbstständig als Creator:in auf TikTok, Insta und YouTube

Möchtest du als Creator:in auf Social Media durchstarten und erfahren, wie du dein Business anmeldest und steuerliche Pflichten erfüllst? In diesem Video erfährst du, wie du deine Selbstständigkeit anmeldest und deine Einnahmen korrekt versteuerst! Von Einkommens- bis Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, und Tipps zur Buchhaltung—hier erfährst du, was Creator:innen über ihre steuerlichen Pflichten wissen müssen.

Ab wann musst du als Influencer:in Einkommensteuer zahlen?

Einkommensteuer zahlst du nicht ab dem ersten Euro Umsatz, sondern erst dann, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt über dem Grundfreibetrag liegen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften. Einkünfte sind dein Gewinn – also das, was nach Abzug deiner betrieblichen Ausgaben übrig bleibt. Dazu zählen aber nicht nur Geldzahlungen, sondern unter Umständen auch Werbegeschenke, kostenlose Dienstleistungen oder andere geldwerte Vorteile.

Beispiel: Du nimmst im Jahr 18.000 Euro über Kooperationen ein. Für Kamera, Schnittsoftware, Handy, Reisekosten und Internet gibst du 6.500 Euro aus. Dein Gewinn liegt dann bei 11.500 Euro. Allein aus der Influencer-Tätigkeit würdest du damit noch unter dem Grundfreibetrag liegen. Hast du zusätzlich einen Nebenjob, werden die Einkünfte zusammengerechnet.

Warum musst du dich trotzdem schon vorher beim Finanzamt melden?

Auch wenn am Anfang noch keine Einkommensteuerzahlung anfällt, musst du deine Tätigkeit trotzdem anmelden. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss nach Aufnahme deiner Tätigkeit elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Das ist für viele Creator:innen der entscheidende Punkt: Steuerpflicht und Anmeldungspflicht sind nicht dasselbe. Auch wenn du noch unter Freibeträgen liegst, brauchst du früh eine saubere steuerliche Basis.

➡️Mehr zu Steuernummern in Deutschland

➡️Hier findest du alle Infos, die du zur Gewerbeanmeldung benötigst. 

➡️Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du kostenlos über die Accountable Website ausfüllen und übermitteln.

Wann kommen Steuervorauszahlungen auf dich zu?

Sobald das Finanzamt sieht, dass du mit deiner Social-Media-Tätigkeit regelmäßig Gewinne erzielst, kann es vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden typischerweise zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig und orientieren sich an deinem voraussichtlichen Jahresgewinn. Für Influencer:innen ist das besonders wichtig, weil hohe Kooperationseinnahmen nicht automatisch bedeuten, dass das Geld auch frei verfügbar ist. Wenn du keine Rücklagen bildest, kann die erste Vorauszahlung schnell zu einem Liquiditätsproblem werden.

➡️Welche Steuern zahlen Gewerbetreibende – und wie lässt sich sparen?

Musst du als Influencer:in ein Gewerbe anmelden?

In vielen Fällen: ja. Wer regelmäßig Leistungen gegen Geld oder Vorteile erbringt, sollte die Gewerbeanmeldung früh prüfen.

Das ist besonders wichtig, weil sich daraus weitere Pflichten ergeben können:

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • oft IHK-Mitgliedschaft
  • später eventuell Gewerbesteuererklärung

Beispiel: Du machst regelmäßig bezahlte Kooperationen auf TikTok, stellst Rechnungen an Agenturen und arbeitest mit Affiliate-Netzwerken. Dann solltest du nicht warten, bis „es größer wird“, sondern deine Tätigkeit von Anfang an ordentlich anmelden.

Ab wann wird Gewerbesteuer für Influencer relevant?

Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften grundsätzlich erst an, wenn dein Gewerbeertrag höher als 24.500 Euro ist.

Für viele Creator:innen ist das anfangs noch kein Problem. Trotzdem solltest du die Steuerart kennen, weil sie ab einem wachsenden Business schnell relevant wird. Die konkrete Höhe hängt später auch vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.

Beispiel: Dein Gewinn aus Social Media liegt bei 20.000 Euro. Dann fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an. Steigt dein Gewerbeertrag später auf 30.000 Euro, kommst du über den Freibetrag – und das Thema wird akut.

Ab wann musst du als Influencer:in Umsatzsteuer zahlen?

Bei der Umsatzsteuer geht es nicht um deinen Gewinn, sondern um deine Umsätze. Erfüllst du die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung, sind deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit.

Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, darfst aber im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Sobald du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du in der Regelbesteuerung grundsätzlich Umsatzsteuer berechnen, Rechnungen korrekt ausstellen und je nach Einstufung Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Welche Umsatzsteuer gilt bei Social-Media-Leistungen?

Für typische Influencer-Leistungen gilt in vielen Fällen 19 % Umsatzsteuer.

Beispiel: Du schreibst einer Agentur eine Rechnung über 1.000 Euro netto für eine Werbekooperation. Als Regelbesteuerer:in kommen in der Regel 190 Euro Umsatzsteuer dazu. Dein Rechnungsbetrag liegt dann bei 1.190 Euro brutto.

➡️So einfach funktioniert die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Accountable.

Musst du Geschenke, PR-Samples und Reisen als Influencer:in versteuern?

Ja, oft schon. Produkte, Hotelübernachtungen, Einladungen zu Veranstaltungen oder komplette Reisen können Sachzuwendungen sein, die steuerlich relevant werden.

Gerade das wird in der Praxis oft unterschätzt. Viele Creator:innen denken: „Ich habe ja gar kein Geld bekommen.“ Steuerlich zählt aber nicht nur Geld. Auch ein geldwerter Vorteil kann eine Einnahme sein, wenn du ihn als Gegenleistung für Content, Erwähnungen oder Reichweite erhältst.

Beispiel: Ein Hotel lädt dich für zwei Nächte kostenlos ein. Im Gegenzug postest du drei Stories und ein Reel. Dann kann der Wert des Aufenthalts eine steuerpflichtige Einnahme sein.

Wie dokumentierst du Sachzuwendungen richtig?

Hier gilt wirklich: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Bewahre deshalb diese Unterlagen auf:

  • Kooperationsvertrag oder E-Mail-Absprachen
  • Rechnungen oder Gutschriften
  • Angaben zum Marktwert des Produkts oder der Reise
  • Screenshots der veröffentlichten Posts
  • Zahlungs- oder Liefernachweise

➡️Geschenke für Influencer versteuern: Wichtige Informationen

Was gilt bei ausländischen Auftraggebern und Plattformen?

Arbeitest du als Influencer:in mit Agenturen, Plattformen oder Marken aus dem Ausland, gelten bei der Umsatzsteuer oft besondere Regeln. Dann ist nicht immer deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen. Entscheidend ist, an wen du deine Leistung erbringst und wo dein Geschäftspartner sitzt. Gerade bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen. Deshalb solltest du Rechnungen an ausländische Auftraggeber:innen besonders sorgfältig prüfen.

Welche Ausgaben kannst du als Influencer:in von der Steuer absetzen?

Die gute Nachricht: Du kannst viele betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Denn bei der Einkommensteuer zählt am Ende dein Gewinn, nicht dein Umsatz.

Typische absetzbare Ausgaben sind zum Beispiel:

  • Smartphone und laufende Handy-Kosten
  • Kamera, Objektive, Mikrofon, Licht
  • Laptop, Software, Schnittprogramme, Cloud-Tools
  • anteilige Internetkosten
  • Reisekosten für berufliche Termine
  • Requisiten oder Arbeitsmittel für Content-Produktion

Nicht jede Ausgabe rund um deinen Content ist automatisch vollständig absetzbar. Entscheidend ist, ob sie betriebsbedingt ist und wie stark sie tatsächlich für deine selbstständige Tätigkeit genutzt wird. Gerade bei Handy, Laptop, Kamera, Reisen, Homeoffice oder Internetkosten ist oft nur der berufliche Anteil abzugsfähig, wenn du die Gegenstände oder Leistungen auch privat nutzt. Besonders vorsichtig solltest du bei Kleidung, Kosmetik oder privaten Reisen mit Content-Bezug sein, denn hier akzeptiert das Finanzamt einen Betriebsausgabenabzug häufig nur unter engen Voraussetzungen. Je besser du die berufliche Nutzung dokumentierst, desto sicherer ist deine steuerliche Einordnung.

Beispiel: Du kaufst ein Smartphone für Content, Nachrichten mit Kund:innen und Story-Produktion. Nutzt du es zu 80 % beruflich, ist in der Regel auch nur dieser berufliche Anteil steuerlich relevant.

➡️Weitere Tipps, mit denen du als Influencer:in Steuern sparen kannst, findest du hier.

Welche Pflichten hast du ab dem Start deiner Social-Media-Selbstständigkeit?

Sobald du mit deiner Tätigkeit regelmäßig Einnahmen erzielen willst, solltest du drei Dinge direkt sauber aufsetzen:

  1. Tätigkeit einordnen und ggf. Gewerbe anmelden
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fristgerecht abschicken
  3. laufende Buchhaltung mit Belegen, Rechnungen und Nachweisen führen

Vor allem Punkt zwei wird oft zu spät erledigt. Der Fragebogen sollte möglichst früh elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Was passiert, wenn du deine Influencer-Einnahmen nicht angibst?

Social-Media-Aktivitäten stehen zunehmend im Fokus der Finanzbehörden. Weil Posts, Kooperationen und Markenpartnerschaften öffentlich sichtbar sind, lassen sich Einnahmen oft leichter nachvollziehen als in vielen anderen Branchen.

Wer Einnahmen oder Sachzuwendungen nicht erklärt, riskiert Steuernachzahlungen, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall auch straf- oder bußgeldrechtliche Folgen.

Fazit: Ab wann zahlst du als Influencer:in Steuern?

Sobald du mit Social Media regelmäßig Geld oder geldwerte Vorteile verdienen willst, solltest du das Thema Steuern ernst nehmen. Anmelden musst du deine Tätigkeit früh. Zahlen musst du Einkommensteuer meist erst, wenn deine gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.

Gewerbesteuer wird in der Regel erst ab mehr als 24.500 Euro Gewerbeertrag relevant. Bei der Umsatzsteuer kommt es vor allem darauf an, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

Am wichtigsten ist aber etwas anderes: Dokumentiere von Anfang an alles sauber. Also Geldzahlungen, Gratisprodukte, Reisen, Gutschriften und Ausgaben. Dann bleibt deine Buchhaltung überschaubar – und du vermeidest böse Überraschungen.

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FAQs: Häufige Fragen zu Steuern für Influencer

Musst du schon mit wenigen Follower:innen Steuern zahlen?

Nicht die Follower-Zahl ist entscheidend, sondern ob du regelmäßig Einnahmen oder geldwerte Vorteile erzielst. Auch mit kleiner Reichweite kann deine Tätigkeit steuerlich relevant sein.

Sind kostenlose Produkte immer steuerpflichtig?

Nicht immer pauschal, aber oft dann, wenn sie Gegenleistung für eine Kooperation sind. Dann können sie als Sachzuwendung steuerlich relevant werden.

Musst du als Influencer:in sofort Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?

Nein. Solange du die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllst, stellst du Rechnungen in der Regel ohne Umsatzsteuer aus.

Sophia Author

Autor:in - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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