Wenn du als Influencer:in Geld verdienst und ein regelmäßiges Einkommen durch Werbeeinnahmen oder Sachzuwendungen erwirtschaftest, solltest du wissen, ob du dein Einkommen versteuern musst oder nicht.
Wir erklären dir anhand eines Steuer-Guides des Finanzministeriums Baden-Württemberg, ob und wann du als Influencer:in Steuern für Geschenke zahlen musst und wie es sich mit Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer verhält.
Grundsätzlich kann neben der monetären Vergütung für Werbung, die du auf deinen Kanälen verbreitest, jedes Geschenk von Unternehmen zu Testzwecken als Influencer:in relevant für die Versteuerung sein. Ob Übernachtungen im Hotel, Schmuck, Kleidung, elektronische Geräte, Events oder ganze Reisen – jede Zuwendung, die du kostenlos von Unternehmen erhältst, gilt ebenfalls als Einkommen.
Ob du bestimmte Sachzuwendungen versteuern musst, hängt davon ab, wie hoch der Marktwert des Geschenkes ist und ob deine Gesamteinkünfte einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Um deiner Influencer:innentätigkeit steuerrechtlich einwandfrei nachzugehen, solltest du deine Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Sachzuwendungen genau dokumentieren, um anfallende Steuern korrekt entrichten zu können.
In unserer Infografik zeigen wir dir, welche Geschenke du wie versteuern musst.
💡Tipp von Accountable: Erfahre auf unserem Blog außerdem, was du als Influencer:in von der Steuer absetzen kannst.
Nicht immer, wenn du ein Geschenk als Influencer:in erhältst, musst du dies automatisch versteuern. Es gibt einige Ausnahmen und Fälle, in denen du als Infuencer für Geschenke keine Steuer entrichten musst, und zwar folgende:
Ob du für deine Influencer:innentätigkeit Steuern entrichten musst, hängt zunächst davon ab, wie viele Einnahmen du regelmäßig erwirtschaftest. Nach Angaben des Landesministeriums für Finanzen Baden-Württemberg können Einkommenssteuern, Gewerbesteuern und Umsatzsteuern fällig werden, sobald ein bestimmter Freibetrag überschritten wird:
Als Influencer:in musst du Einkommensteuern an den Staat entrichten, sobald deine Einkünfte einen bestimmten jährlichen Freibetrag überschreiten. Hier zählen alle Einkünfte, die innerhalb eines Kalenderjahres anfallen; dazu gehören sowohl die Einkünfte, die du als Influencer:in einnimmst, als auch Einkünfte aus anderen Tätigkeiten, die zum Beispiel im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses anfallen.
Einkünfte sind hier jedoch nicht mit Einnahmen gleichzusetzen, sondern sie sind die Differenz aus all deinen Einnahmen und den sogenannten Werbungskosten, also Kosten, die du aufbringen musst, um deinen Beruf auszuüben. Als Sonderausgaben kannst du darüber hinaus bestimmte Kosten wie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung oder Spenden von deinen Einnahmen abziehen.
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Als Influencer:in bist du selbstständig und betreibst ein Gewerbe. Dafür meldest du dich beim zuständigen Gewerbeamt an. Für deinen Gewerbeertrag, also die Einkünfte, die du mit deinem Gewerbe erzielst, liegt der Freibetrag bei 24.500 Euro. Sobald du diesen Betrag überschreitest, musst du Gewerbesteuer abführen und eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
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Auch Umsatzsteuern sind für dich als Influencer:in relevant, da du selbstständig und wiederkehrend Einnahmen erzielst. Ab einem gewissen Betrag bist du dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und Rechnungen zu stellen, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Wenn deine Umsätze zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer für das vergangene Jahr voraussichtlich nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen, ist für dich keine Umsatzsteuer fällig, da du steuerlich als Kleinunternehmer eingestuft wirst. Das Schreiben von Rechnungen ist in diesem Fall auch leichter, da du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst. In jedem Fall musst du jedoch eine Umsatzsteuerjahreserklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abgeben, auch wenn du als Kleinunternehmer eingestuft wirst.
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Als Influencer:in musst du Geschenke, die du von Unternehmen zu Testzwecke erhältst, um sie zu bewerben, als Sachzuwendungen in deinen Einnahmen angeben. Um im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeiten korrekt deine Ein- und Ausgaben nachzuvollziehen, ist es notwendig, das Datum und den Marktwert von Sachzuwendungen genau zu dokumentieren, um später deine jährlichen Einkünfte zu ermitteln.
Auch bei Sachzuwendungen gibt es Ausnahmen, bei denen du nicht selbst für die Versteuerung sorgen musst, zum Beispiel, indem das betreffende Unternehmen selbst für die Pauschalbesteuerung von 30% aufkommt.
Für dich als Influencer:in gibt es ebenfalls wie für andere Selbstständige einen jährlichen Freibetrag für deine Einkünfte. Sobald du diesen überschreitest, bist du gegebenenfalls einkommenssteuer-, gewerbesteuer- oder umsatzsteuerpflichtig. Informiere dich zur Sicherheit, ob sich die Freibeträge für das aktuelle Kalenderjahr geändert haben und stelle sicher, dass du dein Gewerbe rechtzeitig anmeldest, bevor du als Influencer:in regelmäßig Einnahmen erzielst. Erfahre außerdem mehr darüber, was du beachten musst, wenn du mit Instagram Geld verdienst.
Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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