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Steuererklärung mit einem Klick: Lohnt sich MeinELSTER+ auch für Selbstständige?

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: August 17, 2026

Lesezeit: 7 Minuten

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Die Steuererklärung auf dem Smartphone prüfen und direkt absenden: Das ermöglicht seit dem 1. Juli 2026 die neue Ein-Klick-Funktion in MeinELSTER+. Das klingt auch für Selbstständige nach weniger Bürokratie. Wir erklären, ob sich die Funktion für Freelancer:innen lohnt und wohin sich die digitale Steuerverwaltung entwickelt.

Steuererklärung mit einem Klick – kurz zusammengefasst

  • MeinELSTER+ erstellt einen Steuervorschlag aus bereits vorliegenden Daten und steuerlichen Pauschalen. Nutzer:innen können den Vorschlag prüfen, anpassen und über die App übermitteln.
  • Zum Start richtet sich die Funktion an ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen und Menschen mit Alterseinkünften ohne weitere Einkünfte.
  • Bei einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit fehlen die Geschäftszahlen für die Gewinnermittlung.
  • Nützlich kann MeinELSTER+ trotzdem sein, wenn du im betreffenden Steuerjahr noch nicht oder nicht mehr selbstständig warst.

Was ist die Steuererklärung mit einem Klick?

Die „Steuererklärung mit einem Klick“ ist eine Funktion der kostenlosen App MeinELSTER+. Seit Juli 2026 können ausgewählte Steuerpflichtige damit ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2025 abgeben.

Dafür greift die Finanzverwaltung auf elektronisch übermittelte Informationen zurück. Dazu gehören beispielsweise Lohndaten, Rentenbezüge sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge.

Aus diesen Angaben und gesetzlichen Pauschalen erstellt die App einen Steuererklärungsvorschlag samt Vorschau auf den voraussichtlichen Steuerbescheid. Du kannst die Daten kontrollieren, ändern und anschließend digital übermitteln.

Das Wort „Ein-Klick“ beschreibt daher vor allem den letzten Schritt. Eine eigene Prüfung bleibt wichtig, denn persönliche Ausgaben und besondere Lebensumstände sind dem Finanzamt nicht immer bekannt.

Wie funktioniert MeinELSTER+?

Für die Nutzung brauchst du ein gültiges ELSTER-Benutzerkonto und die MeinELSTER+-App. Die Anmeldung für die neue Funktion ist seit dem 31. März 2026 möglich.

So läuft die Abgabe ab

  1. Du verbindest MeinELSTER+ mit deinem ELSTER-Konto.
  2. Das Finanzamt stellt dir einen vorausgefüllten Vorschlag für 2025 bereit.
  3. Du vergleichst die Angaben mit deinen Bescheinigungen und Unterlagen.
  4. Fehlende oder falsche Daten kannst du vor der Abgabe anpassen.
  5. Danach übermittelst du die Erklärung direkt über die App.

Die Funktion soll vor allem das erneute Abtippen von Informationen vermeiden, die Arbeitgeber, Versicherungen oder Rententräger bereits gemeldet haben. Für die erste Nutzergruppe kommen bundesweit rund 11,5 Millionen Menschen infrage.

Welche Daten liegen dem Finanzamt häufig schon vor?

Dazu gehören vor allem:

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • gesetzliche und private Rentenbezüge
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • bestimmte Lohnersatzleistungen
  • weitere elektronisch übermittelte Bescheinigungen

Wer diese Zahlen nicht mehr selbst übertragen muss, spart Zeit und vermeidet viele Eingabefehler. Nicht automatisch enthalten sind jedoch sämtliche Kosten, die du persönlich getragen hast.

➡️ Weiterführender Artikel: Steuerfristen 2025: Diese Fristen solltest du nicht verpassen

Für wen ist MeinELSTER+ gedacht – und für wen nicht?

Zum Start deckt MeinELSTER+ bewusst nur einfache steuerliche Verhältnisse ab. Sobald weitere Einkunftsarten oder zusätzliche Anlagen nötig werden, reicht der automatisch erstellte Vorschlag nicht aus.

MeinELSTER+ kann passenMeinELSTER+ reicht in der Regel nicht aus
Ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innenSelbstständige und Freelancer:innen
Menschen mit Alterseinkünften ohne weitere EinkünfteGewerbetreibende
Keine zusätzlichen EinkunftsartenAngestellte mit selbstständiger Nebentätigkeit
Wesentliche Daten wurden elektronisch gemeldetEinkünfte aus Vermietung
Keine Gewinnermittlung notwendigKomplexe Auslands- oder Beteiligungssachverhalte


Auch Verheiratete und Familien gehören zum Start noch nicht zur vollständigen Zielgruppe. Die Finanzverwaltung plant jedoch, das Angebot in den kommenden Jahren auf weitere Personengruppen auszuweiten. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen als eigene Einkunftsart nach § 21 EStG gesondert erklärt werden.

Warum reicht MeinELSTER+ für Selbstständige nicht aus?

Bei Angestellten entstehen die zentralen Steuerdaten in der Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber meldet Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und weitere Angaben direkt an das Finanzamt.

Deine Geschäftsvorgänge kennt die Finanzverwaltung dagegen nicht. Kund:innen melden normalerweise nicht jede Rechnung, und Händler übermitteln nicht automatisch, ob du einen Laptop privat oder betrieblich gekauft hast. Welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss, regelt § 14 UStG.

Diese Informationen sammelst du erst in deiner Buchhaltung:

  • Honorare und andere Betriebseinnahmen
  • Software, Arbeitsmittel und Bürokosten
  • berufliche Versicherungen
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Weiterbildungen und Marketingausgaben
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer – der Vorsteuerabzug richtet sich nach § 15 UStG
  • Abschreibungen auf größere Anschaffungen nach § 7 EStG

Aus den Zahlen ermittelst du deinen steuerpflichtigen Gewinn:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Nimmst du beispielsweise 40.000 Euro ein und hast 10.000 Euro abziehbare Betriebsausgaben, beträgt dein Gewinn 30.000 Euro. Erst dieser Betrag fließt in deine Einkommensteuererklärung ein.

Selbstständige brauchen zusätzliche Anlagen zur Steuererklärung

Viele Freelancer:innen und kleinere Unternehmen ermitteln ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Das Ergebnis wird anschließend über die Anlage S oder Anlage G erklärt. Die Gewinnermittlung per EÜR ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt.

Je nach Tätigkeit kommen weitere Erklärungen hinzu:

MeinELSTER+ kann diese betrieblichen Angaben nicht aus persönlichen Versicherungs- und Lohndaten ableiten.

Beispiel: Nebenberuflich selbstständig

Lea arbeitet vier Tage pro Woche angestellt und übernimmt nebenbei Textaufträge. Im Jahr 2025 stellt sie ihren Kund:innen 8.000 Euro in Rechnung.

Ihre Lohndaten kennt das Finanzamt bereits. Die Ausgaben für ihr Notebook, Software-Abos und ihre Website fehlen jedoch. Lea muss daher ihren Gewinn aus der Nebentätigkeit ermitteln und zusätzlich in der Einkommensteuererklärung angeben.

Die Höhe der Einnahmen ist für diese grundsätzliche Einordnung nicht ausschlaggebend. Auch eine kleine Nebentätigkeit kann zusätzliche Steuerangaben erforderlich machen. Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben vollständig erklärt werden.

➡️ Weiterführender Artikel: Die 10 häufigsten Fehler bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Kann MeinELSTER+ eine Steuersoftware für Selbstständige ersetzen?

Eine Software für Selbstständige setzt viel früher an. Sie unterstützt dich nicht erst bei der fertigen Einkommensteuererklärung, sondern bereits bei der laufenden Dokumentation deiner Geschäftsvorgänge.

Am Beispiel von Accountable zeigt sich der Unterschied besonders deutlich:

MeinELSTER+, Mein ELSTER und Accountable im Vergleich

FunktionMeinELSTER+Mein ELSTERAccountable
Einkommensteuererklärung übermittelnBei einfachen, unterstützten FällenJa, per FormulareingabeJa, geführt bei unterstützten Fällen
Betriebseinnahmen laufend erfassenNeinNeinJa
Rechnungen und E-Rechnungen erstellenNeinNeinJa
Betriebsausgaben verwaltenNeinManuelle FormulareingabeJa, inklusive Kategorisierung
Belege digital erfassenBelegablageBelegablageJa, mit Zuordnung zur Buchhaltung
Bankbewegungen verknüpfenNeinNeinJa
EÜR erstellenNeinFormular zur EingabeJa, aus den erfassten Daten
Umsatzsteuer übermittelnNeinJa, per FormularJa, bei unterstützten Fällen
Steuerliche Hinweise und PrüfungenNeinNeinJa

Accountable kann Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen, E-Rechnungen und Bankbewegungen während des Jahres zusammenführen. Aus den bestätigten Geschäftszahlen lassen sich unter anderem EÜR und unterstützte Steuererklärungen vorbereiten und übermitteln. Der genaue Funktionsumfang hängt vom Tarif und vom jeweiligen Steuerfall ab.

Belegablage ist noch keine Buchhaltung

Mit MeinELSTER+ kannst du Rechnungen und andere Belege fotografieren. Die App erkennt bestimmte Werte und schlägt eine Zuordnung zu Feldern der späteren Steuererklärung vor. Eine digitale Belegablage sorgt dafür, dass Rechnungen und Quittungen geordnet auffindbar bleiben.

Bei einem betrieblichen Beleg sind jedoch weitere Fragen zu klären: War der Kauf vollständig geschäftlich? Welcher Umsatzsteuersatz gilt? Muss die Anschaffung sofort abgezogen oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden?

MeinELSTER+ digitalisiert den Beleg, erfasst aber nicht automatisch seine gesamte steuerliche Bedeutung.

➡️ Weiterführender Artikel: Die beste Steuersoftware für Selbstständige 2026 im Vergleich

Wo liegen die Risiken der Ein-Klick-Steuererklärung?

Der Vorschlag erleichtert die Abgabe, ersetzt aber keine eigene Kontrolle. Vor allem drei Punkte solltest du beachten.

Vorausgefüllte Daten können Fehler enthalten

Auch elektronisch gemeldete Angaben können unvollständig oder falsch sein. Vergleiche deshalb Lohn, Renten und Versicherungsbeiträge mit deinen Unterlagen.

Für die vollständige und richtige Erklärung bleibst du selbst verantwortlich. Ein automatisch erstellter Vorschlag ändert daran nichts.

Persönliche Ausgaben fehlen häufig

Das Finanzamt weiß normalerweise nicht, ob du selbst Geld für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Handwerkerleistungen ausgegeben hast.

Auch Spenden, Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen sind nicht zwingend vollständig enthalten. Wer den Vorschlag sofort bestätigt, könnte daher steuerlich abziehbare Kosten übersehen.

Ein vorausgefüllter Steuervorschlag ist bequem, bildet aber nicht automatisch alle persönlichen Abzugsmöglichkeiten ab.

Deshalb solltest du die Angaben sorgfältig prüfen und fehlende Ausgaben ergänzen.

Tino Keller, Mitgründer von Accountable Mitgründer von Accountable

Pauschalen bilden nicht jeden Einzelfall ab

Eine Pauschale kann praktisch sein, wenn deine tatsächlichen Kosten darunter liegen. Hast du mehr ausgegeben, solltest du prüfen, ob der höhere Betrag berücksichtigt werden kann.

Hast du beispielsweise 1.800 Euro für Arbeitsmittel und Weiterbildung gezahlt, kann eine individuelle Angabe günstiger sein als die reine Anwendung einer Pauschale.

➡️ Weiterführender Artikel: Die 9 wichtigsten Steuerpauschalen für Selbstständige

Was sollten Selbstständige stattdessen tun?

Selbstständige müssen ihre Einnahmen, Ausgaben und Belege laufend erfassen. So lassen sich der Gewinn und die erforderlichen Steuererklärungen am Jahresende korrekt erstellen.

  1. Geschäftsvorgänge dokumentieren: Erfasse Rechnungen, Zahlungseingänge und Betriebsausgaben möglichst zeitnah.
  2. Belege zuordnen: Verknüpfe Belege mit Bankbewegungen und der passenden steuerlichen Kategorie.
  3. Gewinn und Steuerpflichten prüfen: Erstelle deine EÜR und kläre, ob zusätzlich Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer anfällt. Prüfe außerdem, ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für dich infrage kommt.
  4. Erklärungen übermitteln: Reiche die Einkommensteuererklärung und alle erforderlichen Anlagen vollständig ein.

Mit Accountable kannst du deine Geschäftszahlen bereits während des Jahres aufbereiten und für die unterstützten Steuererklärungen nutzen.

Fazit: Für Selbstständige bleibt der eine Klick vorerst Zukunftsmusik

MeinELSTER+ löst ein echtes Problem: Viele Menschen müssen Daten nicht mehr erneut eingeben, die der Finanzverwaltung längst bekannt sind. Für einfache Arbeitnehmer- und Rentenfälle ist das eine spürbare Erleichterung.

Bei Selbstständigen liegt die eigentliche Arbeit jedoch an einer anderen Stelle. Bevor eine Steuererklärung entstehen kann, müssen sie ihre Geschäftsvorgänge dokumentieren, Ausgaben einordnen und daraus den steuerpflichtigen Gewinn berechnen.

Solange diese betrieblichen Informationen nicht automatisch vorliegen, kann MeinELSTER+ weder eine EÜR noch die laufende Buchhaltung ersetzen. Trotzdem zeigt die Funktion, in welche Richtung es geht: mehr vorausgefüllte Daten, weniger manuelle Eingaben und stärker digitale Prozesse.

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Häufige Fragen zur Steuererklärung mit einem Klick

Können nebenberuflich Selbstständige MeinELSTER+ nutzen?

Für den gesamten Steuerfall reicht die Ein-Klick-Funktion normalerweise nicht aus. Neben dem Arbeitslohn musst du auch den Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit erklären.

Dafür sind eine Gewinnermittlung und zusätzliche Anlagen notwendig.

Kann ich MeinELSTER+ nutzen, wenn ich mich erst 2026 selbstständig gemacht habe?

Für deine Steuererklärung 2025 kann das möglich sein. Voraussetzung ist, dass du 2025 keine selbstständigen Einnahmen oder betrieblichen Ausgaben hattest und dein übriger Steuerfall unterstützt wird.

Ersetzt MeinELSTER+ die Anlage EÜR?

Nein. Für die EÜR werden deine individuellen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben benötigt. Diese Geschäftszahlen liegen dem Finanzamt nicht automatisch vor.

Muss ich den Steuervorschlag vor dem Absenden prüfen?

Ja. Vergleiche alle vorausgefüllten Daten mit deinen Unterlagen und ergänze fehlende Angaben. Das gilt besonders für persönliche Ausgaben und weitere Einkünfte.

Auch bei einer vorausgefüllten Erklärung bist du für die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Angaben verantwortlich.

Infografik

MeinELSTER+ – für wen passt es?

MeinELSTER+ deckt einfache Steuerfälle ab. Sobald Gewinneinkünfte oder Vermietung dazukommen, reicht es in der Regel nicht mehr.

Geeignet

MeinELSTER+ kann passen

Wenn alle Punkte auf dich zutreffen

  • ledig und kinderlos
  • ausschließlich angestellt
  • einfache Renteneinkünfte
  • keine zusätzlichen Einkunftsarten
  • keine Gewinnermittlung notwendig

Nicht ausreichend

MeinELSTER+ reicht meist nicht aus

Wenn einer der Punkte zutrifft

  • selbstständig oder freiberuflich
  • gewerblich tätig
  • nebenberuflich selbstständig
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • komplexe Auslands- oder Beteiligungsfälle

Die beiden Seiten sind nicht gleichwertig: Links müssen alle Punkte zutreffen, damit MeinELSTER+ genügt. Rechts genügt ein einziger Punkt, damit es nicht mehr ausreicht.

Eignung von MeinELSTER+ für die Einkommensteuererklärung: Vergleich der Voraussetzungen und der Ausschlusskriterien.

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Autor:in - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

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Reviews.io

Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.

Patric S

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Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden

marco moertzsch

Google 20.11.2025

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vuno7

App Store 20.11.2025

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OMR 20.05.2025

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