Wenn du planst, eine Immobilie zu vermieten oder zu verpachten, ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte genau zu verstehen. Denn die daraus resultierenden Einkünfte können nicht nur eine wichtige Einkommensquelle sein, sondern bieten auch die Möglichkeit zur Optimierung deiner Gesamtsteuerlast. Die richtige steuerrechtliche Behandlung ist jedoch oft komplex. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Steuern bei Vermietung und Verpachtung relevant sind und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden im Einkommensteuergesetz (EStG) in § 21 als eigenständige Einkunftsart behandelt und sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Sie umfassen alle Einkünfte, die aus der Überlassung von Immobilien oder anderen Wirtschaftsgütern wie Grundstücken, Gebäudeteilen oder Schiffen erzielt werden.
Die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung sind in der Steuererklärung in der Anlage V getrennt von den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) anzugeben.
Für die weitere Besteuerung der Vermietung und Verpachtung wird zwischen privater und gewerblicher Vermietung und Verpachtung unterschieden:
Handelt es sich um eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit, gibt es in Bezug auf die Steuern aus der Vermietung und Verpachtung einige Besonderheiten zu beachten:
Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die der Steuer unterliegen, gehören:
Um die Steuern aus der Vermietung und Verpachtung korrekt abzurechnen, ist eine detaillierte Buchführung erforderlich.
Neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können zahlreiche Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Damit diese Kosten dein zu versteuerndes Einkommen mindern können, müssen sie sorgfältig erfasst und im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Typische Werbungskosten sind in diesem Zusammenhang:
💡Tipp von Accountable: Übersteigen deine abzugsfähigen Kosten deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst du den steuerlichen Verlust mit deinen anderen Einkunftsarten verrechnen. Dadurch verringert sich deine Gesamtsteuerlast.
Wird eine Immobilie nicht vermietet oder verpachtet, fallen zwar keine Einkünfte, wohl aber laufende Kosten an. Hier gibt es eine Reihe von Fällen, in denen auch diese von der Steuer absetzbar sind. Kosten, die sich auf die Berechnung der Steuern aus Vermietung und Verpachtung auswirken können, sind beispielsweise:
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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