Gründung einer Holding: Steuerliche Aspekte
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Wenn du planst, eine Holding zu gründen, spielt die steuerliche Gestaltung eine entscheidende Rolle. Kluge Planung vorausgesetzt kannst du eine Holding gründen, um Steuern zu sparen und so deine Gewinne zu optimieren. Gleichzeitig hilft dir das Wissen über steuerliche Fallstricke, unnötige Kosten zu vermeiden und so von allen steuerlichenVorteilen einer Holding zu profitieren.
Wenden wir uns zunächst der Frage zu, was genau eine Holding eigentlich ist. Eine Holding-Gesellschaft ist ein Unternehmen, das hauptsächlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und verwaltet. Sie besteht aus einer Muttergesellschaft (der Holding) und mehreren Tochtergesellschaften. Während die Tochtergesellschaften operativ tätig sind, konzentriert sich die Holding auf die Verwaltung und Steuerung dieser Beteiligungen.
Es gibt verschiedene Arten von Holdings, darunter die reine Holding, die keine operative Tätigkeit ausübt, und die Management-Holding, die auch Aufgaben im Management übernimmt.
Für die Gründung einer Holding kannst du verschiedene Rechtsformen wählen, wie die GmbH oder die AG. Die Gründung einer Holding GmbH ist für kleinere Unternehmen aufgrund ihrer Flexibilität und der beschränkten Haftung oft die bessere Wahl. Die AG bietet sich eher für größere Unternehmen an, die Kapital über die Börse aufnehmen möchten. Die richtige Struktur und Rechtsform zu wählen, ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile einer Holding optimal zu nutzen.
Vor- und Nachteile einer Holding-Struktur
Die Gründung einer Holding bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im steuerlichen Bereich und in der Unternehmensstruktur. Einer der größten Vorteile ist die steuerliche Begünstigung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, die es ermöglicht, Gewinne effizient innerhalb der Unternehmensgruppe zu reinvestieren.
Zudem kann eine Holding als zentrale Steuerungseinheit fungieren, was Synergieeffekte zwischen den Tochtergesellschaften fördert und das konzernweite Risikomanagement verbessert. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität, die eine Holding bietet, indem Risiken auf Tochtergesellschaften ausgelagert und Unternehmensanteile leichter veräußert werden können.
Auf der anderen Seite bringt die Verwaltung einer Holding-Struktur auch Nachteile mit sich, insbesondere durch den erheblichen administrativen Aufwand und die hohen Kosten, die sowohl bei der Gründung als auch im laufenden Betrieb anfallen. Diese Komplexität kann besonders für kleinere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Zudem erfordert die Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Pflichten, wie die Verrechnungspreisdokumentation, eine genaue und oft kostenintensive Umsetzung.
Vorteile | Nachteile |
Steuerliche Vorteile bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen | Erhöhter administrativer Aufwand |
Flexibilität in der Unternehmensstruktur | Hohe Gründungs- und Betriebskosten |
Risikominimierung durch Auslagerung operativer Risiken | Komplexität in der Steuer- und Rechtsstruktur |
Synergieeffekte durch zentrale Steuerung | Einschränkungen bei der Verlustverrechnung |
Erleichterte Veräußerung von Unternehmensanteilen | Potenzielle Nachteile durch Anti-Treaty Shopping Regelungen |
Effiziente Gewinnreinvestition | Herausforderungen bei der internationalen Steueroptimierung |
Holding: Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen
Bei einer Holding liegt ein wesentlicher steuerlicher Vorteil in der günstigen Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Wenn eine Tochtergesellschaft Gewinne erzielt und diese als Dividende an die Holding ausschüttet, bleibt ein großer Teil dieser Dividenden steuerfrei. In Deutschland greift hier die sogenannte Beteiligungsfreistellung (§ 8b KStG), die 95 % der Dividenden von der Besteuerung ausnimmt. Ergo gelten lediglich 5 % der Dividenden als steuerpflichtige Einnahmen.
Auch bei Veräußerungsgewinnen, also wenn die Holding Anteile an einer Tochtergesellschaft verkauft, bleibt der Großteil des Gewinns steuerfrei. Das ermöglicht es, Gewinne innerhalb der Unternehmensgruppe weitgehend steuerfrei zu reinvestieren.
Doch Vorsicht: Bestimmte Kosten und Verluste, die mit den Beteiligungen zusammenhängen, können nicht vollumfänglich abgezogen werden. Prüfe also genau, ob diese Regelung für dein Unternehmen vorteilhaft ist.
Gewerbesteuer bei einer Holding
Die Gewerbesteuer stellt eine zusätzliche Steuerbelastung dar, die in vielen Fällen auf Unternehmen zukommt. Für Holding-Gesellschaften gibt es jedoch Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren. Die Holding selbst unterliegt in der Regel keiner Gewerbesteuer, wenn sie ausschließlich Beteiligungen hält und keine operativen Tätigkeiten ausübt. Operative Tochtergesellschaften hingegen sind gewerbesteuerpflichtig.
Eine Möglichkeit, die Gewerbesteuerbelastung zu senken, ist die Nutzung einer sogenannten gewerbesteuerlichen Organschaft. Hierbei werden die Ergebnisse der Tochtergesellschaften mit der Muttergesellschaft (also der Holding) zusammengerechnet, was zu einer Saldierung von Gewinnen und Verlusten innerhalb des Konzerns führen kann – und dadurch zu einer niedrigeren Gesamtsteuerlast.
💡Tipp von Accountable: Für dich als Kleinunternehmer:in oder Selbstständige:r ist es besonders wichtig, die Struktur deiner Holding so zu gestalten, dass du Steuern sparst bzw. unnötige Steuerbelastungen vermeidest.
Internationale Aspekte und Doppelbesteuerung
Wenn du planst, deine Holding-Gesellschaft international aufzustellen oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen zu erwerben, spielen steuerliche Aspekte eine noch größere Rolle. Bei internationalen Holdings besteht das Risiko der Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass du sowohl im Ausland als auch in Deutschland auf dieselben Einkünfte Steuern zahlen musst.
Um das zu vermeiden, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. In der Regel wird die Steuer, die du bereits im Ausland gezahlt hast, auf die in Deutschland fällige Steuer angerechnet.
Zusätzlich existieren besondere Regelungen für internationale Holdings, wie die Hinzurechnungsbesteuerung. Diese greift dann, wenn eine ausländische Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist und dort niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. In diesem Fall werden die Einkünfte in Deutschland besteuert, als wären sie direkt an die deutsche Holding-Gesellschaft ausgeschüttet worden.
Gründung einer Holding und steuerliche Pflichten
Die Gründung einer Holding-Gesellschaft erfordert sorgfältige Planung, insbesondere in steuerlicher Hinsicht. Zunächst musst du die geeignete Rechtsform wählen, die am besten zu deiner Unternehmensstruktur passt. Wie erwähnt, bieten sich für Kleinunternehmer aufgrund ihrer flexiblen und kostengünstigen Struktur meist die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) an.
Nach der Gründung musst du die Holding-Gesellschaft steuerlich registrieren. Das bedeutet, dass du sie beim Finanzamt anmeldest und eine Steuernummer beantragst. Achte außerdem darauf, dass alle steuerlichen Pflichten pünktlich erfüllt werden, wie die Abgabe deiner Steuererklärung. Hinzu kommt, dass du nicht nur die Holding selbst, sondern auch die Beziehungen zu den Tochtergesellschaften steuerlich korrekt abbilden musst. Demnach ist, um die optimalen Strukturen und Prozesse aufzusetzen, eine gründliche steuerliche Beratung entscheidend.
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