Ein Fahrrad oder E-Bike ist gut für das Klima, deine Gesundheit und sogar für deine Steuern! Denn sofern du es als Dienstfahrzeug benutzt, kannst du die Anschaffung und weitere anfallende Kosten dafür steuerlich geltend machen. Welche Regeln es beim Absetzen des E-Bikes oder des Fahrrads zu beachten gibt, erklären wir dir hier – mit Beispielrechnungen, Tabellen und Tipps für Selbstständige.
Neben dem klassischen Fahrrad gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Varianten, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören E-Bikes und Pedelecs, aber auch Rennräder und (E-)Mountainbikes. Allgemein gilt, solange es keine Kfz-Zulassung benötigt, also bis zu 25 km/h fährt, kein Kennzeichen hat oder versicherungspflichtig ist, kannst du das Fahrrad als Selbstständige:r steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines neuen Rads.
| Typ | Unterstützung | Zulassungspflicht | Steuerliche Behandlung | 
|---|---|---|---|
| Fahrrad | keine | nein | Betriebsausgabe, 10 %-Regel | 
| Pedelec | bis 25 km/h | nein | wie Fahrrad | 
| S-Pedelec | über 25 km/h | ja | wie Kfz, geldwerter Vorteil, 1 %-Regel | 
„Selbstständige verschenken oft Steuervorteile, weil sie Kleinigkeiten wie ein Fahrrad nicht berücksichtigen. Dabei zählt jeder Euro, den du sauber absetzen kannst.“
Damit du den Kauf deines oben genannten Fahrrads oder E-Bikes von deiner Einkommensteuer absetzen kannst, musst du es mindestens zu 10 % betrieblich nutzen. Das Gute hierbei ist, der restliche Anteil für deine private Nutzung muss nicht versteuert werden! Hierbei ist das Finanzamt ausnahmsweise recht großzügig, was die private Nutzung angeht.
Nutzt du dein Fahrrad allerdings weniger als 10 % für berufliche Fahrten, wird es als Teil deines Privatvermögens betrachtet und kann nicht in der Einkommensteuer abgesetzt werden.
“Wenn du regelmäßig – also mindestens zu 10 % – berufliche Fahrten, z.B. zum Co-Working-Space machst, kann das Finanzamt die betriebliche Nutzung anerkennen.”
Robert Jödicke - Steuerexperte und Autor
 
        Doch auch wenn du dein Fahrrad weniger als 10 % beruflich nutzt, kannst du die Fahrt zu deinem Arbeitsplatz damit absetzen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Mit dieser Pauschale kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro berechnen. Fährst du mehr als 20 Kilometer, gelten ab dem 21. gefahrenen Kilometer aktuell sogar 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, also auch für Fahrten mit dem Fahrrad oder E-Bike.
Beispiel: Arbeitsweg mit dem Fahrrad absetzen
Du fährst 18 km einfach von deinem Wohnort zum Büro (z. B. ein Coworking-Space) – an 220 Arbeitstagen pro Jahr.
Pauschale: 18 km × 220 Tage × 0,30 € = 1.188 € absetzbare Werbungskosten
Diesen Betrag kannst du in der Anlage N (bei Anstellung) oder als betrieblich bedingte Fahrt in der EÜR (bei selbstständiger Tätigkeit) ansetzen – auch wenn du kein Fahrtenbuch führst und das Fahrrad zu über 90 % privat nutzt.
Die Abschreibung für ein E-Bike oder Fahrrad wird normalerweise als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben. Selbstständige tragen die jährliche Abschreibung in der Anlage EÜR unter „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ ein.
Dazu muss das Fahrrad zuvor im Anlagenspiegel mit den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfasst werden. Als Privatpersonen kannst du die erwähnte Entfernungspauschale in der Anlage N unter „Werbungskosten“ ansetzen, wenn du das Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzt.
Bei Fahrrädern unter 800 Euro netto können die Kosten direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
➡️ Das kannst du als Selbstständige:r alles von der Steuer absetzen!
Du fragst dich wahrscheinlich, wie das Finanzamt feststellen will, dass du das Fahrrad oder E-Bike tatsächlich mehr als 10 % beruflich genutzt hast.
Für den Fall, dass du als Privatperson dein (E)-Bike von der Steuer absetzen möchtest und der gefahrene Anteil tatsächlich vom Finanzamt angezweifelt wird, solltest du deine Fahrten nachweisen können.
Dafür empfiehlt es sich, entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder nachweisen zu können, dass du z. B. regelmäßig zu Kund:innen oder zu deinem Arbeitsplatz gefahren bist. So gehst du auf Nummer sicher, wenn du vorhast, dein E-Bike oder Fahrrad von der Steuer abzusetzen.
Bist du mit deiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und nutzt dein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10 % für berufliche Fahrten, kannst du außerdem die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten. Gleichzeitig musst du aber auch Umsatzsteuer auf die private Nutzung entrichten. Die private Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe betrachtet und unterliegt der Umsatzsteuer. Hier wird anders als bei der Einkommensteuer nicht darauf verzichtet.
Um zu berechnen, wie viel Umsatzsteuer fällig wird, kannst du die 1-%-Methode anwenden. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrrads oder E-Bikes als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser Betrag ist ein Bruttowert, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet werden muss.
Dies mag zunächst kompliziert klingen, doch so schwierig ist es zum Glück nicht.
💡Hier ein Beispiel: Du kaufst ein E-Bike für 2.000 Euro brutto. In diesem Fall musst du für die Privatnutzung deines Firmenfahrrads monatlich 3,19 Euro Umsatzsteuer entrichten. Dies ergibt sich, indem ein Prozent vom Listenpreis von 2.000 Euro (20 Euro) genommen wird, dieser Betrag durch 1,19 geteilt wird (ergibt ca. 16,81 Euro netto) und darauf 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden.
➡️ Erfahre jetzt außerdem, was der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer ist!
Denke daran, dass du nicht nur das Fahrrad oder E-Bike abschreiben kannst, wenn du es neu kaufst. Auch laufende Kosten wie Inspektion, Versicherung, Reparaturen oder Strom für das Laden des Akkus sind zu 100 % absetzbar, wenn du das Bike mindestens 10 % für die Arbeit nutzt. Auch die Kosten für Zubehör wie Licht oder Helm für ein (E-)Bike kann man von der Steuer absetzen.
💡Tipp von Accountable: Wenn du die Steuerlösung von Accountable für deine Buchhaltung und Steuererklärungen nutzt, kannst du Kosten für Reparaturen oder Kettenöl unter Fahrzeug > Sonstige Kosten eintragen und direkt absetzen!
Das E-Bike abschreiben
Die allgemeine Abschreibungsdauer für Fahrräder und auch E-Bikes beträgt 7 Jahre. Zudem werden sie linear abgeschrieben, das bedeutet, jedes Jahr wird der gleiche Anteil abgesetzt. Du kannst also jedes Jahr 1/7 des Gesamtpreises, den du gezahlt hast, abschreiben. Hat dein E-Bike z. B. 2.100 Euro gekostet, wird 7 Jahre lang ein Betrag von 300 Euro abgesetzt.
Kaufst du ein Fahrrad, dass weniger als 1.000 Euro netto kostet, kannst du es sogar direkt im Jahr des Kaufs absetzen. Denn dann fällt es unter „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und gilt demnach als Sofortabschreibung.
Auch wenn du etwa ein neues E-Bike least, statt es zu kaufen, kannst du die Leasingraten absetzen, statt es abzuschreiben.
➡️ So setzt du die Fahrkosten in der Einkommensteuer ab!
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Wenn du nebenberuflich selbstständig bist – zum Beispiel neben deinem Hauptjob freiberuflich arbeitest, eine kleine GbR führst oder einen Etsy-Shop betreibst – kannst du auch in diesem Fall Fahrradkosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen. Das ist vielen nicht bewusst, dabei gelten hier grundsätzlich dieselben Regeln wie bei hauptberuflich Selbstständigen – mit einigen Besonderheiten.
Es gelten die folgenden Fälle:
| Fall | Nutzungsszenario | Steuerliche Behandlung | 
| A | Fahrrad wird nur für die Angestelltentätigkeit genutzt | Entfernungspauschale in der Anlage N absetzen | 
| B | Fahrrad wird auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt | Anschaffung anteilig absetzen in der EÜR: Schätzung (z. B. 30 %) oder Fahrtenbuch erforderlich | 
| C | Fahrrad wird weniger als 10 % für die Selbstständigkeit genutzt | Kein Betriebsausgabenabzug möglich! Arbeitswege können pauschal abgesetzt werden (Anlage N) | 
Grundregel: Wenn du das Fahrrad sowohl privat als auch für deinen Hauptjob und deine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt, musst du den betrieblichen Anteil realistisch schätzen oder dokumentieren.
Gerade bei nebenberuflich Selbstständigen schaut das Finanzamt genauer hin. Folgende Nachweise helfen dir:
💡 Tipp: Halte bei gemischter Nutzung mindestens 10 % für die Selbstständigkeit ein – darunter wird kein Betriebsausgabenabzug akzeptiert.
Anwendungsbeispiel:
Anna ist hauptberuflich angestellt und betreibt nebenberuflich ein Grafikdesign-Business. Ihr neues E-Bike nutzt sie:
In diesem Fall kann Anna 20 % der Anschaffungskosten und laufenden Fahrradkosten als Betriebsausgaben in ihrer EÜR ansetzen. Für die Nutzung zur Festanstellung nutzt sie zusätzlich die Entfernungspauschale in der Anlage N.
Ob du selbstständig, nebenberuflich tätig oder angestellt bist – dein Fahrrad oder E-Bike kann sich auch steuerlich lohnen. Wer es mindestens zu 10 % beruflich nutzt, darf die Anschaffungskosten, laufende Ausgaben und sogar Zubehör als Betriebsausgabe absetzen. Selbst bei geringerer Nutzung lassen sich Fahrtkosten zur Arbeit über die Entfernungspauschale geltend machen – unabhängig vom Verkehrsmittel.
💡 Tipp: Nutze einfache Tools oder Apps wie Accountable, um Fahrten zu dokumentieren und Ausgaben korrekt zu erfassen. So wird dein Rad nicht nur nachhaltig, sondern auch steuerlich clever eingesetzt. In der Accountable App kannst du ein Fahrrad buchen, wenn es über 25 km/h fährt und so steuerlich wie Fahrzeuge behandelt wird.
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Nur bei Zweifeln oder bei höherem Privatanteil – sonst reicht eine realistische Schätzung.
Gilt das auch für gebrauchte Fahrräder?
Ja – die Abschreibung erfolgt dann auf den gezahlten Kaufpreis, Beleg vorausgesetzt.
Kann ich Leasingraten vollständig absetzen?
Ja, bei beruflicher Nutzung kannst du monatlich die Leasingrate absetzen, statt das Rad über Jahre abzuschreiben.
Kann ich das Fahrrad meines Kindes steuerlich absetzen?
Nein. Fahrräder, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden – z. B. von Kindern auf dem Weg zur Kita oder Schule – können nicht (!) steuerlich geltend gemacht werden.
Kann ich mein privat gekauftes Fahrrad nachträglich in die Selbstständigkeit einbringen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn du dein Fahrrad oder E-Bike ursprünglich privat gekauft hast, es aber später überwiegend oder anteilig für deine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt, kannst du es nachträglich ins Betriebsvermögen überführen. Wichtig: Der betriebliche Nutzungsanteil muss mindestens 10 % betragen, sonst ist keine steuerliche Behandlung möglich.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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                Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
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Mehr erfahrenJeden Monat Geld für Steuern zurücklegen – klingt logisch, oder? Doch viele Selbstständige sind...
Mehr erfahrenDie App ist super einfach aufgebaut. Für alle mehr als verständlich. Es gibt tolle verschiedene Optionen um Antworten zu bekommen. Wenn die KI nicht helfen kann, antworten die Steuer Coaches immer sehr schnell und sehr freundlich, so dass man direkt weiter arbeiten kann. Hab Accountable schon mehrfach weiterempfohlen.
Anonym
What I really appreciate is that you can quickly help me with my doubts about taxes, invoicing, and how to do things right in Germany. I've never been freelance and I am not German, so for my this support is crucial, especially because it's so hard to find an advisor in Berlin that I was almost going to give up, but I am happy I started with Accountable. The only thing I would do better is to see in my dashboard the status of the application as freelance to the finanzamt, since that was done through your site and there is no connection to that in my dashboard.
Francisco Javier Aguilar Sanchez
Mein Steuercoach hat zunächst versucht meine Frage besser zu verstehen und Nachfragen gestellt. Nachdem der Sachverhalt nicht direkt geklärt werden konnte, blieb man hartnäckig und hat sich mit Kollegen ausgetauscht, bis ich eine Lösung hatte. Das war genau so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Bin sehr zufrieden
Michael Hofmann
Ich bin echt begeistert von Accountable.
Anonym
Ich hatte ein Problem mit dem Importieren von Eingangsrechnung (Fahrtkosten). Die Aufgabe hat Anahita übernommen und gelöst. Mein Problem wurde ernst genommen, sie hat Kontakt gehalten und schlussendlich wurde es von der IT gelöst. Vielen Dank.
Heinz Wiemers
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Alexander Abel
Ich liebe die Einfachheit, die KI-Unterstützung und dass ich schnell Rückmeldung erhalte:).
Anonym
Hallo! Also ich muss sagen, ich bin so so so positiv überrascht wie hilfsbereit das Accountable Team ist und wie ambitioniert mir bis jetzt geholfen wurde. Sowas habe ich noch nie erlebt :> Ich werde die App weiterhin gerne nutzen. Lg Kristin Speck
Kristin Speck
Ich bin froh, dass es Euch gibt! Bisher war mir Euer Programm nützlich und die Betreuung durch Euch ist recht gut! herzlichen Dank!
Semjon H. N. Semjon