Du hast eine Steuerfrage? Du bekommst unsere Experten-Antwort kostenlos per E-Mail.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein
Die Anlage N ist ein zentraler Bestandteil der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen – und damit unter Umständen auch für Freelancer:innen und Selbstständige interessant. Zudem ermöglicht die Anlage N, beruflich bedingte Werbungskosten geltend zu machen. In dieser Anleitung erfährst du, wie du die Anlage N bei ELSTER ausfüllst.
Was ist die Anlage N?
Die Anlage N ist ein Bestandteil der Steuererklärung und dient der Erfassung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, also Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis. Dazu gehören Gehälter, Löhne, Abfindungen und ähnliche Vergütungen. Neben den Einnahmen können in der Anlage N auch Werbungskosten geltend gemacht werden, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zusammenhängen. Das umfasst unter anderem Kosten für Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.
Freelancer:innen mit Minijob: Selbstständige, die einen Nebenjob ausüben, bei dem sie angestellt sind, tragen ihre Einkünfte aus dem Minijob ebenfalls in der Anlage N ein, sofern diese nicht pauschal versteuert wurden.
Angestellte, die beruflich bedingte Ausgaben geltend machen möchten: Wenn du z. B. hohe Werbungskosten hast, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen (Stand: 2024), lohnt sich die detaillierte Angabe dieser Kosten in der Anlage N.
Personen mit besonderen Einkünften: Abfindungen, Kurzarbeitergeld, steuerpflichtige Zuschüsse oder Vergütungen.
💡Tipp von Accountable: Wenn du parallel selbstständig und angestellt tätig bist, musst du nicht nur die Anlage N, sondern auch die Anlage S oderAnlage G (je nach Art der selbstständigen Tätigkeit) ausfüllen.
Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du die wichtigsten Angaben bei ELSTER in die Anlage N korrekt einträgst. Kleiner Tipp: Einfacher geht’s mit Accountable!
1. Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)
eTIN (Zeile 4)
Die eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Sie ist nur anzugeben, wenn keine Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
Arbeitslohn (Zeilen 5–20)
Diese Angaben werden von deinem:deiner Arbeitgeber:in elektronisch an das Finanzamt übermittelt und sind meist bereits im System hinterlegt.
Prüfen und ergänzen: Kontrolliere die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung (Nr. 3–7) und ergänze gegebenenfalls.
Wurde die Energiepreispauschale ausgezahlt (Lohnsteuerbescheinigung, Buchstabe „E“), ist sie im Bruttolohn enthalten.
Arbeitslohn aus mehreren Jobs
Hast du mehrere Arbeitsverhältnisse, fasse die Werte der zweiten und weiteren Lohnsteuerbescheinigungen zusammen und trage diese mit Steuerklasse VI ein.
Besonderheiten (Zeilen 11–21)
Versorgungsbezüge (Zeilen 11–16): Für Pensionen oder Betriebsrenten, steuerfreie Anteile werden berücksichtigt.
Abfindungen (Zeilen 17–20): Trage hier Jubiläumszahlungen oder Entschädigungen ein. Das Finanzamt kann Unterlagen zur Zahlung anfordern.
Arbeitslohn ohne Steuerabzug (Zeile 21): Z. B. ausländische Einkünfte oder Entschädigungen durch private Versicherungen.
Auslandstätigkeit (Zeilen 22–25)
Steuerfreie Auslandseinkünfte (z. B. durch Doppelbesteuerungsabkommen) gehören hierhin. Reiche bei Bedarf die Anlage N-AUS ein.
2. Werbungskosten (Seiten 2–4)
Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen. Typische Beispiele sind die Entfernungspauschale, Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Computer, Bücher) und Fortbildungen oder Verpflegungskosten bei Dienstreisen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € Werbungskosten pro Jahr. Höhere Ausgaben müssen nachgewiesen werden.
Fahrtkosten (Zeilen 31–40)
Für den Weg zur Arbeit kannst du eine Pauschale von 0,38 € pro Kilometer (Stand 2026) ansetzen.
Bei wechselnden Einsatzorten können höhere Kosten geltend gemacht werden.
Berufsverbände und Gewerkschaften (Zeile 41)
Trage hier Mitgliedsbeiträge oder Umlagen ein.
Arbeitsmittel (Zeilen 42–43)
Hier trägst du beruflich genutzte Gegenstände wie Schreibtische, Werkzeuge oder Fachliteratur ein. Einzelne Anschaffungen bis 110 € werden ohne detaillierte Prüfung akzeptiert.
Homeoffice-Pauschale (Zeile 45)
Für Tage, an denen du ausschließlich von zu Hause gearbeitet hast, kannst du 5 € pro Tag, maximal 600 € pro Jahr geltend machen.
Fortbildungskosten (Zeile 46)
Absetzbar sind Ausgaben für berufliche Weiterbildungen, Umschulungen oder ein Zweitstudium.
Weitere Werbungskosten (Zeilen 47–49)
Hier ist Platz für außergewöhnliche beruflich bedingte Kosten, z. B. Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit.
Auswärtstätigkeiten (Zeilen 61–72)
Abzugsfähig sind Kosten für Dienstreisen oder Einsätze an wechselnden Orten (Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten).
Werbungskosten in Sonderfällen (Zeilen 73–78)
In den Zeilen 73–78 der Anlage N kannst du besondere Werbungskosten erfassen, die nicht auf den allgemeinen Seiten 2, 3 und 4 des Formulars eingetragen werden dürfen. Diese Angaben sind für spezifische Fälle vorgesehen, beispielsweise für
juristische Streitigkeiten um Versorgungsbezüge (Eintrag nur notwendig, wenn tatsächliche Kosten höher als 102 € sind),
Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre,
steuerfreien Arbeitslohn,
Inlandstätigkeit mit Wohnsitz in Belgien (eine Besonderheit).
Hinweis von Accountable: Diese Werbungskosten dürfen nicht auf den allgemeinen Seiten der Anlage N (z. B. Zeilen 61–72) angegeben werden. Und für die meisten Sonderfälle wird das Finanzamt Nachweise anfordern, z. B. Gerichtsbeschlüsse oder Steuerbescheinigungen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine eigene Anlage zur Steuererklärung, die sich ausschließlich mit der doppelten Haushaltsführung befasst. Diese liegt vor, wenn ein:e Arbeitnehmer:in neben dem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen eine weitere Unterkunft in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte unterhält.
In den Zeilen 91–99 musst du unter anderem folgende Informationen angeben:
den Grund für die doppelte Haushaltsführung (z. B. Versetzungen, ein Arbeitgeberwechsel oder eine neue Arbeitsstelle),
den auswärtigen Beschäftigungsort,
den Zeitpunkt, zu dem der zweite Haushalt eingerichtet wurde,
Angaben zum Hauptwohnsitz, insbesondere ob dort ein eigener Hausstand geführt wird.
Wahlrecht (Zeile 99)
In bestimmten Fällen kannst du entscheiden, ob du den Kostenabzug für die doppelte Haushaltsführung geltend machst oder stattdessen die Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und erster Tätigkeitsstätte als Wege zur Arbeit angibst. Dies kann günstiger sein, wenn du häufig zwischen den beiden Orten pendelst.
Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann