Du hast den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt? Herzlichen Glückwunsch! Das ist ein wichtiger Meilenstein in deiner Karriere! Doch nun warten nicht nur spannende Projekte und allerhand erste Erfahrungen als Selbstständige:r auf dich, sondern auch ein paar Pflichten. Vor allem im Bereich Steuern.
Gerade im ersten Jahr kann das Thema Steuern überfordernd wirken. Du lernst neue Begriffe, füllst unbekannte Formulare aus und musst strikte Fristen einhalten. Aber keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung und einem soliden Überblick verlierst du schnell die Scheu. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über deine Steuerpflichten im ersten Jahr der Selbstständigkeit wissen musst.
Die ersten 12 Monate in der Selbstständigkeit sind oft die spannendsten. Du arbeitest mit deinen ersten Kund:innen zusammen, strukturierst deinen Arbeitsalltag neu und bist vielleicht zum ersten Mal für alle geschäftlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.
Was viele jedoch unterschätzen: Mit der Gründung deines eigenen Unternehmens beginnt auch deine steuerliche Selbstverantwortung. Du bist ab sofort verpflichtet, verschiedene steuerliche Unterlagen fristgerecht einzureichen und korrekt über deine Einkünfte und Ausgaben zu berichten.
Welche Pflichten das genau sind, erklären wir dir im Einzelnen auf dieser Seite. Hier findest du außerdem eine Übersicht über alle entsprechenden Steuerfristen.
Bevor wir in die einzelnen Steuerarten einsteigen, ist es sinnvoll, dass du dir einen Überblick über die grundlegenden steuerlichen Begriffe verschaffst.
➡️Hier findest du unser kleines Steuer 1x1 für Selbstständige.
Als Selbstständige:r bist duverpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Anders als bei Angestellten, bei denen die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen wird, musst du deine Einnahmen selbst erklären und versteuern.
Wenn du Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit hast, dann musst du diese in einem gesonderten Formular, nämlich der Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angeben.
Dabei gelten alle Einnahmen als steuerpflichtig, die du im vorangegangenen Wirtschaftsjahr eingenommen hast. Das bezieht sich in Deutschland auf den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.
Abgabefrist für deine Einkommensteuererklärung ist dabei der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du also für das Wirtschaftsjahr 2024 deine Steuern machst, musst du die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2025 abgeben. Wenn du eine:n Steuerberater:in nutzt, verlängert sich die Frist meist automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Das wäre in unserem Beispiel also theoretisch der 28. Februar 2026. Doch hier greift eine (letzte) Ausnahme: Der Abgabetermin in diesem Fall ist der 30. April 2026. Dagegen wird die Steuererklärung für das Jahr 2025 – bei Unterstützung durch eine Steuerkanzlei – dann wieder regulär zum 28.02.2027 fällig.
Gut zu wissen: Bis zu der Grenze von 12.096 € (Stand 2025) sind deine Einnahmen steuerfrei. Das heißt, du musst dafür keine Steuerabgaben an den Staat zahlen.
Als Selbstständige:r musst du deiner Einkommensteuererklärung außerdem eine Einnahmenüberschussrechnung beifügen, die auch mit EÜR abgekürzt wird. Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Selbstständige. Statt einer Bilanz reicht es hier, deine Einnahmen von deinen Ausgaben abzuziehen. Diese Gewinnermittlung ist für alle Selbstständigen verpflichtend, die nicht an die Buchführungspflicht gebunden sind. Buchführungspflichtig bist du stand 2025 erst dann, wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 800.000 Euro Umsatz und/oder mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielst.
➡️Wie du die Einnahmenüberschussrechnung richtig ausfüllst, erfährst du in diesem Artikel.
Dabei hast du die Wahl, ob du entweder die Ist- oder die Soll-Versteuerung wählst. Bei der Soll-Versteuerung zählen alle Rechnungen, die du bis zum 31. Dezember eines Jahres gestellt hast, unabhängig davon, ob sie bereits gezahlt wurden. Bei der Ist-Versteuerung wiederum zählt das Datum des Zahlungseingangs.
➡️Ob du etwas von der Steuer absetzen kannst, findest du dabei ganz einfach mit unserem kostenlosen Steuer Rechner heraus.
Ebenfalls wichtig für dich als Selbstständige:r sind potenzielle Steuervorauszahlungen. Damit der Staat nicht bis zur Abgabe deiner Steuererklärung auf sein Geld warten muss, verlangt das Finanzamt unter bestimmten Umständen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.
Das bedeutet nichts anderes, als dass du bereits während des Jahres Steuern zahlst, ähnlich wie es Arbeitnehmer:innen tun, denen die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen werden.
Wann musst du Vorauszahlungen leisten?
„Unterschätze nicht die Wirkung von Steuervorauszahlungen auf deine Liquidität. Mein Tipp: Lege monatlich einen festen Prozentsatz deines Umsatzes für Steuern zurück, wenn du unsicher bist starte mit 50%. So kannst du immer zahlen, wenn dich das Finanzamt auffordert.“
Andreas Reichert - Steuerberater und Partner von Accountable
➡️Wie sich die Steuervorauszahlungen berechnen, kannst du in unserem Guide dazu nachlesen.
Zusammen mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung sowie der Einnahmenüberschussrechnung musst du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Frist hierfür ist ebenfalls der 31. Juli des Folgejahres.
In der Umsatzsteuererklärung musst du all deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen auflisten. Im Prinzip ist dies eine gesammelte Auflistung aller deiner über das Jahr verteilten Umsatzsteuervoranmeldungen, auf die wir gleich zu sprechen kommen.
Achtung: Auch, wenn du als Kleinunternehmer:in von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit bist, musst du einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. So wird zusätzlich kontrolliert, ob du die entsprechenden Umsatzgrenzen, die für Kleinunternehmer gelten, eingehalten hast.
➡️Hier findest du unseren ultimativen Guide für Kleinunternehmer
Wie im Kapitel zuvor bereits erwähnt, müssen umsatzsteuerpflichtige Selbstständige regelmäßig eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Wie oft du dieses Formular online ausfüllen musst, hängt von deinem Umsatz ab und wird entsprechend von deinem Finanzamt festgelegt:
In der Umsatzsteuervoranmeldung listest du alle deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen auf, die du im entsprechenden Zeitraum hattest. Außerdem kannst du hier auch deine betrieblichen Ausgaben angeben, auf die du selbst Umsatz- bzw. in diesem Fall Mehrwertsteuer gezahlt hast. Die Differenz ist deine Zahllast oder dein Erstattungsanspruch.
Achtung: Auch wenn du mal für den festgelegten Zeitraum keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen oder Ausgaben hattest, musst du eine Meldung abgeben. In diesem Fall spricht man von einer Nullmeldung.
➡️Mehr Infos zur Umsatzsteuervoranmeldung für Selbstständige findest du hier.
Falls du umsatzsteuerpflichtige Einnahmen von Kunden hast, die im Ausland ansässig sind, dann musst du zusätzlich zu deiner Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.
In diesem Formular musst du alle sogenannten innergemeinschaftlichen Leistungen angegeben. Diese solltest du vorab als Summe in deiner Umsatzsteuervoranmeldung bereits angegeben haben. In der ZM werden diese nun nach einzelnen Posten aufgeführt, damit das Finanzamt die Vorgänge nachvollziehen und überprüfen kann.
Die Zusammenfassende Meldung muss mindestens quartalsweise und kann monatlich abgegeben werden.
Wie wir gesehen haben, steht am Ende des Steuerjahres für Selbständige die Einkommensteuererklärung an. Wenn diese endlich erledigt und abgeschickt wurde, ist das für viele erstmal eine große Erleichterung.
Doch was, wenn dir plötzlich auffällt, dass du darin einen Fehler gemacht hast? Kannst du diese noch im Nachhinein ändern? Drohen dir Strafen, wenn du falsche Angaben gemacht hast?
Die schnelle Antwort: In den meisten Fällen kannst du ohne Probleme innerhalb von vier Wochen eine Änderung nachreichen. Vor allem, wenn der Fehler zugunsten des Finanzamts ausgefallen ist. Kritisch wird es nur, wenn der Fehler deine eigene Steuerlast senkt und vom Finanzamt als grob fahrlässiger Fehler oder gar als absichtliche Steuerhinterziehung eingestuft wird.
➡️Hier erklären wir dir, was bei einer fehlerhaften Steueranmeldung zu tun ist.
Diese ganzen Steuermeldungen und Formulare können schnell einiges an Zeit kosten. Zum Glück gibt es digitale Helfer, die dir vieles erleichtern.
Dazu gehört auch Accountable. Die App kannst du dir komplett kostenlos im App-Store deiner Wahl herunterladen und so gleich mehrere Möglichkeiten genießen, um deine Buchhaltung zu organisieren.
Zum einen kannst du über Accountable alle relevanten Belege und Rechnungen digitalisieren und speichern. Zum anderen kannst du aus diesen Daten dann direkt mit einem Klick deine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und an dein Finanzamt übermitteln.
➡️Wie einfach das geht, haben wir dir in einem kleinen Guide hier zusammengestellt.
Abgabe | Frist | Inhalt |
Einkommenssteuererklärung | 31. Juli des Folgejahres (Bei Verwendung von Steuerberater:innen Verlängerung auf den 28. Februar des Jahres darauf) | Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit EÜR als Anhang Eventuell weitere Anlagen |
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) | Zusammen mit der Einkommenssteuererklärung | Alle Betriebseinnahmen und alle Betriebsausgaben |
Umsatzsteuererklärung | Zusammen mit der Einkommenssteuererklärung | Summe aller steuerpflichtigen Umsätze Insgesamt bezahlte Vorsteuer (aus eigenen Ausgaben) |
Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich, wenn du im Vorjahr mehr als 9.000 € Umsatzsteuer gezahlt hast. Vierteljährlich, bei bis zu 9.000 € Umsatzsteuer. Jährlich, wenn du unter 2.000 € Umsatzsteuer bleibst. | Umsätze im Meldezeitraum Im Meldezeitraum bezahle Vorsteuer |
Zusammenfassende Meldung | Quartalsweise (Optional auch monatlich) | Rechnungsbeträge der Leistungen und Lieferungen an Kunden im EU-Ausland |
Steuervorauszahlungen | Quartalsweise: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember | Bei mehr als 100 Euro Steuerlast pro Quartal wird das Finanzamt um eine Vorauszahlung bitten |
Ja. Als Selbstständige:r bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben – auch dann, wenn du unter dem Grundfreibetrag verdienst oder die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Ja. Auch wenn du keine Umsatzsteuer erhebst, bist du verpflichtet, einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt prüft damit, ob du die Umsatzgrenze (aktuell 25.000 € im Vorjahr) eingehalten hast.
Das hängt von der Höhe deiner Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab:
Seit 2021 wird die Neugründer-Regel ausgesetzt, wenn die oben genannten Betragsschwellen eingehalten werden.
Verpasste Fristen können zu Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen oder sogar Zwangsgeldern führen. Außerdem kann das Finanzamt dich im Folgejahr zu häufigeren Abgaben verpflichten. Falls du eine Frist nicht einhalten kannst, solltest du vorab eine Fristverlängerung beantragen.
Du kannst deine Steuererklärung auch nachträglich berichtigen – entweder durch eine korrigierte Abgabe (wenn noch nicht bearbeitet) oder durch einen formlosen Antrag auf Änderung bzw. Einspruch (nach Erhalt des Steuerbescheids).
In der Regel nein. Seit 2017 musst du dank der Belegvorhaltepflicht keine Belege mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings musst du sie ordnungsgemäß aufbewahren (6 oder 10 Jahre, je nach Art). Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.
Nachdem du deine Steuererklärung eingereicht hast, erhältst du nach einigen Wochen deinen Steuerbescheid. Bei elektronischer Abgabe über ELSTER oder eine Steuer-Software geht das meist schneller.
Nach Erhalt des Bescheids kannst du den Betrag per Überweisung zahlen oder dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Für Vorauszahlungen erfolgt dies in der Regel ebenfalls per Lastschrift.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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