Ob du willst oder nicht – ab 2025 wirst du als Selbstständige:r mit dem Thema E-Rechnung in Berührung kommen. Denn klassische Papierrechnungen oder einfache PDFs reichen bald nicht mehr aus. Stattdessen brauchst du eine digitale Rechnung, die bestimmten Standards entspricht – und automatisch weiterverarbeitet werden kann.
Dieser Leitfaden gibt dir den vollständigen Überblick: Was genau ist eine E-Rechnung? Welche Formate gibt es? Was schreibt das Gesetz vor? Und wie kannst du ganz praktisch E-Rechnungen erstellen, empfangen und an dein Steuerbüro weitergeben?
Diese Seite bündelt alle wichtigen Grundlagen, zeigt dir die Vorteile auf – und verlinkt zu vertiefenden Artikeln, wenn du es genauer wissen willst.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird. Das bedeutet: Sie ist so aufgebaut, dass sie von Computersystemen automatisch gelesen und verarbeitet werden kann. Meist handelt es sich dabei um Formate wie XML oder ZUGFeRD, die genau festlegen, wo welche Information steht – zum Beispiel Rechnungsnummer, Betrag oder Steuersatz.
Im Unterschied dazu sind Papierrechnungen oder einfache PDFs für Maschinen nur schwer lesbar. Eine PDF muss erst manuell geöffnet und geprüft werden. Bei einer E-Rechnung läuft das anders: Dein Buchhaltungsprogramm oder das deines Kunden kann die Datei direkt einlesen und alle relevanten Daten herausziehen – ohne dass jemand Hand anlegen muss.
E-Rechnungen sind weit mehr als nur ein neues Pflicht-Format. Sie bringen dir als Selbstständige:r oder Kleinunternehmer:in spürbare Vorteile im Arbeitsalltag:
Damit eine Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie ein maschinenlesbares Datenformat enthalten. Am häufigsten genutzt werden XRechnung und ZUGFeRD.
Die XRechnung ist ein spezielles XML-basiertes Format, das für den Austausch von Rechnungen mit öffentlichen Auftraggeber:innen in Deutschland entwickelt wurde. Seit 2020 ist sie für alle Lieferant:innen, die Rechnungen an Bundesbehörden stellen, verpflichtend.
Das heißt:
💡 Tipp: Viele Buchhaltungslösungen unterstützen XRechnung bereits, sodass du dich nicht selbst mit XML-Dateien auseinandersetzen musst.
Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert eine PDF-Rechnung mit eingebetteten XML-Daten. So kannst du die Rechnung ganz normal anschauen und gleichzeitig erfüllt sie die technischen Anforderungen an eine E-Rechnung.
Das ist besonders praktisch, wenn du:
Viele Selbstständige und kleine Unternehmen starten mit ZUGFeRD, weil es unkompliziert ist und von vielen Tools standardmäßig angeboten wird.
Zur Veranschaulichung folgt jetzt eine Beispielrechnung einmal in der klassischen PDF-Ansicht und einmal in XML (ein Auszug):
E-Rechnung – Beispiel (PDF-Ansicht)
Rechnung
Musterfirma GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
USt-IdNr.: DE123456789
Rechnung an:
Kundin Beispiel
Kundenstraße 12
54321 Kundenstadt
USt-IdNr.: DE987654321
Rechnungsnummer: RE-2025-001
Rechnungsdatum: 25.06.2025
Leistungszeitraum: 01.06.2025 – 15.06.2025
Zahlungsziel: 14 Tage netto
Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamtpreis |
1 | Webdesign Landingpage | 1 | 800,00 € | 800,00 € |
2 | Hosting (Juni 2025) | 1 | 20,00 € | 20,00 € |
Zwischensumme netto: 820,00 €
+ 19 % MwSt: 155,80 €
Gesamtbetrag brutto: 975,80 €
Bankverbindung:
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 00
BIC: GENODEF1M01
XML-Ausschnitt (XRechnung / ZUGFeRD-kompatibel)
Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) ist kein Rechnungsformat, sondern ein Netzwerk, das den sicheren und standardisierten Austausch von E-Rechnungen ermöglicht – innerhalb Deutschlands, der EU und international. Es funktioniert ein bisschen wie ein E-Mail-System, nur speziell für Rechnungen und andere Geschäftsdokumente.
Das Besondere an Peppol:
Peppol wird immer wichtiger, weil es europaweit gefördert wird und viele öffentliche Einrichtungen Rechnungen inzwischen nur noch über dieses Netzwerk annehmen.
Neben PEPPOL gibt es auch andere Übertragungswege:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland schrittweise verpflichtend eingeführt. Wenn du also Rechnungen an andere Unternehmen stellst (B2B) oder mit öffentlichen Auftraggeber:innen zusammenarbeitest, musst du künftig elektronische Rechnungen im vorgeschriebenen Format ausstellen.
Die Pflicht zur E-Rechnung basiert ursprünglich auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU, die den elektronischen Rechnungsaustausch im öffentlichen Beschaffungswesen regelt. In Deutschland wurde diese Vorgabe zunächst durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt, die schon länger für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt.
Neu ist nun das Wachstumschancengesetz, das die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung auch im B2B-Bereich konkret regelt. Damit wird die E-Rechnung endgültig für alle Unternehmer:innen verbindlich, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen – egal, ob du Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder Teil einer kleinen GbR bist.
Keine Sorge: Die Umstellung erfolgt nicht von heute auf morgen. Das Wachstumschancengesetz sieht Übergangsregelungen bis Ende 2027 vor. In dieser Zeit können noch „klassische“ Rechnungen (z. B. PDF) genutzt werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ab 2028 gilt die Pflicht dann ohne Ausnahme: Rechnungen zwischen Unternehmen müssen dann zwingend in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt und über passende Kanäle (z. B. Peppol) verschickt werden.
➡️ Falsch oder wahr? Die größten Mythen rund um E-Rechnungen.
Die gute Nachricht zuerst: Für dich als Selbstständige:n ändert sich bei der Rechnungserstellung meist gar nicht so viel. Du musst keine XML-Dateien selbst programmieren oder komplizierte Formate basteln. Moderne Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme übernehmen das für dich – du wählst einfach aus, in welchem Format die Rechnung verschickt werden soll.
➡️ Der Weg zur E-Rechnung: Alle Voraussetzungen und Anforderungen
Du willst wissen, wie man in einer E‑Rechnung unterschiedliche Umsatzsteuersätze, wie 7 % und 19 %, korrekt ausweist? Die Antwort liefert dieser kompakte Leitfaden: Unterschiedliche Umsatzsteuersätze in der E‑Rechnung.
➡️ E-Rechnung erstellen – einfach, professionell, gesetzeskonform
Damit das klappt, sollte dein Rechnungstool:
Viele E-Rechnungs-Tools für Selbstständige haben das schon an Bord – so auch Accountable. Dort kannst du deine Rechnungen ganz normal schreiben und sie direkt als E-Rechnung über Peppol verschicken. Einfacher geht’s kaum.
Zum Weiterlesen:
➡️ E-Rechnungssoftware richtig nutzen: So gelingt der Umstieg ohne Stolperfallen
➡️ E-Rechnungen prüfen – ein Muss für Selbstständige
➡️ E-Rechnung stornieren und Gutschrift richtig abwickeln
Tipp: Buchhaltung und Steuer gleich mitdenken
Wenn du sowieso gerade deine Rechnungssoftware prüfst, lohnt sich ein Blick aufs Gesamtpaket. Accountable bietet dir die automatische Verbuchung der Einnahmen, einen Abgleich mit deinem Geschäftskonto und die Vorbereitung deiner Steuererklärung. So hast du alles an einem Ort und sparst dir doppeltes Erfassen.
Nicht nur beim Erstellen, sondern auch beim Empfangen von E-Rechnungen musst du als Selbstständige:r künftig einiges beachten. Denn ab 2025 wird es immer häufiger vorkommen, dass deine Lieferant:innen dir statt PDFs oder Papierrechnungen echte E-Rechnungen im XML-Format schicken.
Ein Vorteil der strukturierten E-Rechnungen ist, dass du sie mit einem Klick digital an dein Steuerbüro übergeben kannst. Statt Papierordnern oder chaotischen PDF-Sammlungen bekommt dein:e Steuerberater:in alle Rechnungsdaten in einem maschinenlesbaren Format, was die Steuererklärung deutlich beschleunigt.
E-Rechnungen sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Auch innerhalb der EU und darüber hinaus gewinnt der elektronische Rechnungsaustausch immer mehr an Bedeutung.
Überblick: E-Rechnungs-Regelungen in ausgewählten Ländern
Land | Pflicht B2G | Pflicht B2B | Gängige Formate / Plattformen |
Deutschland | Ja (seit 2020) | Ab 2025 schrittweise | XRechnung, ZUGFeRD, Peppol |
Frankreich | Ja | Seit 2024 verpflichtend | Factur-X, Chorus Pro |
Italien | Ja | Seit 2019 verpflichtend | FatturaPA, SDI |
Spanien | Ja | Seit 2024 verpflichtend | Facturae, FACE |
Österreich | Ja | freiwillig | ebInterface, Peppol |
Niederlande | Ja | freiwillig | UBL, Peppol |
Schweden | Ja | freiwillig | Peppol BIS |
Portugal | Ja | Seit 2023 verpflichtend | CIUS-PT, UBL |
Polen | Ja | freiwillig | CIUS, KSeF |
💡 Hinweis: B2G steht für Business-to-Government und bezeichnet Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung oder staatlichen Einrichtungen.
Tipp: Mehr Infos und welche Anforderungen in welchem Land gelten, findest du in den Factsheets der EU-Kommission.
Die E-Rechnung wird ab 2025 immer umfassender zur Pflicht – und das betrifft auch dich als Freelancer:in, Selbstständige:n oder Kleinunternehmer:in. Doch statt das nur als zusätzliche Bürokratie zu sehen, kannst du die Chance nutzen:
Informiere dich jetzt, ob deine Software E-Rechnungen unterstützt, und starte entspannt in die Zukunft der Rechnungsstellung. So bist du nicht nur gesetzeskonform, sondern sicherst dir auch einen Vorsprung gegenüber Mitbewerber:innen.
Tipp: Hier beantwortet unser Steuerexperte Robert Jödicke die wichtigsten Fragen rund um E-Rechnungen.
Weitere Ratgeber aus dem Bereich E-Rechnung:
➡️ E-Rechnung und Reisekosten: Das musst du wissen
➡️ E-Rechnungen für spezielle Branchen und Berufsgruppen
➡️ E-Rechnung und die Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was Selbstständige jetzt wissen müssen
➡️ E-Rechnungen & E-Commerce-System: Wie integriere ich die elektronische Rechnungsstellung?
➡️ E-Rechnung & Datenschutz: Wer sieht meine Rechnungsdaten?
➡️ E-Rechnung: Seminarbuchungen richtig abrechnen
Was ist der Unterschied zwischen einer E-Rechnung und einer PDF-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten (z. B. XML), die direkt von Buchhaltungsprogrammen verarbeitet werden können. Eine PDF ist nur eine Bild- bzw. Textdatei – sie muss meist manuell eingelesen werden.
Muss ich ab 2025 immer E-Rechnungen schreiben?
Ja, sobald du Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellst. Für Privatkund:innen (B2C) gilt die Pflicht zunächst nicht. Spätestens ab 2028 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich dann ohne Ausnahme verpflichtend.
Was passiert, wenn ich ab 2025 keine E-Rechnungen ausstelle?
Dann riskierst du, dass deine Kund:innen deine Rechnungen nicht mehr akzeptieren oder Zahlungen verzögern. Außerdem kannst du gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
Brauche ich dafür unbedingt neue Software?
Wahrscheinlich nicht – viele gängige Rechnungs- und Buchhaltungstools (wie z. B. Accountable) können schon heute E-Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format erstellen und versenden.
Muss ich E-Rechnungen auch archivieren?
Ja. Elektronische Rechnungen musst du 10 Jahre lang revisionssicher aufbewahren (§ 147 AO). Dein Rechnungsprogramm übernimmt das meist automatisch.
Was ist Peppol?
Peppol ist ein internationales Netzwerk, über das E-Rechnungen sicher und standardisiert verschickt werden können. Viele Behörden und große Unternehmen verlangen Rechnungen mittlerweile über diesen Weg.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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