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Viele kennen Amazon Flex noch als Möglichkeit, selbstständig Pakete für den Versand-Riesen auszuliefern und dabei gutes Geld zu verdienen. Doch in Deutschland wurde der Dienst bereits 2022 eingestellt – trotzdem suchen viele bis heute nach Informationen, wie man als Solo-Selbstständige:r im Lieferdienst arbeiten kann. Kein Wunder: Die Nachfrage nach schnellen Lieferungen ist hoch, und Fahrjobs versprechen freie Zeiteinteilung sowie einen unkomplizierten Start in die Selbstständigkeit.
In diesem Überblick erfährst du, was sich seit dem Ende von Amazon Flex geändert hat, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie du wirklich selbstständig Pakete oder Kurieraufträge annehmen kannst.
Selbstständig für Lieferdienste arbeiten – kurz zusammengefasst
Amazon Flex wurde 2015 vom Online-Händler eingeführt und setzte auf flexible Lieferfahrten, die von selbstständigen Fahrer:innen übernommen wurden.
Der Dienst wurde in Deutschland 2022 eingestellt, doch selbstständige Lieferjobs sind weiterhin über Paketdienste, Kurierfirmen und Plattformpartner möglich.
Die realen Verdienste fallen oft niedriger aus als erwartet, weil hohe Fahrzeug- und Versicherungskosten berücksichtigt werden müssen.
Mit guter Planung kann sich die Tätigkeit dennoch lohnen, vor allem mit mehreren Auftraggebern und einem klaren Überblick über alle Kosten.
Gibt es Amazon Flex noch? – Der aktuelle Stand in Deutschland und der EU
Amazon Flex wurde 2015 in den USA eingeführt, um Lieferengpässe abzufedern und private Fahrer:innen flexibel in die Paketzustellung einzubinden. Das Prinzip war einfach: Fahrer:innen buchen über die App Zeitblöcke und liefern Pakete auf eigene Rechnung aus. Das Modell wuchs schnell und wurde 2017 auch nach Deutschland gebracht.
Hier bot Amazon Flex vielen Menschen erstmals die Möglichkeit, ohne feste Arbeitszeiten in die selbstständige Zustellung einzusteigen. Zeitweise war der Dienst in über 60 Verteilzentren aktiv. Gleichzeitig zeigte sich aber früh, dass das Modell in Deutschland durch strenge Regeln für Plattformarbeit, Versicherungen und Selbstständigkeit komplexer umzusetzen war als in den USA.
Amazon Flex: Dienst wurde 2022 in Deutschland eingestellt
Nach mehreren Jahren Test- und Aufbauphase stellte Amazon Flex den Betrieb in Deutschland am 7. Juni 2022 offiziell ein. Die App wurde deaktiviert, offene Lieferblöcke wurden beendet und die Fahrer:innen erhielten eine Mitteilung über das Aus. Offiziell sprach Amazon von einer „Evaluation“ des Modells.
Hintergrund war jedoch vor allem die strategische Umstellung auf das Delivery Service Partner (DSP)-Netzwerk. Amazon arbeitet seither fast ausschließlich mit kleinen Transportunternehmen zusammen, die mehrere Fahrer:innen beschäftigen und komplette Touren übernehmen. Solo-Selbstständige passen damit weniger in die langfristige Logistikplanung des Unternehmens. Einige ehemalige Flex-Fahrer:innen wurden ausdrücklich eingeladen, sich bei diesen DSPs zu bewerben.
Blick ins europäische Ausland – wo Amazon Flex heute noch aktiv ist
Während Amazon Flex in Deutschland eingestellt wurde, ist der Dienst in einigen Ländern Europas weiterhin aktiv, etwa in Spanien oder Großbritannien. Auch dort verschiebt sich der Fokus jedoch zunehmend weg von einzelnen selbstständigen Fahrer:innen hin zu professionellen Transportpartnern. Das Flex-Modell bleibt also bestehen, verändert sich aber strukturell – und Solo-Selbstständige spielen international eine immer geringere Rolle.
Selbstständig als Lieferfahrer:in – Das musst du beachten
Auch wenn Amazon Flex hierzulande nicht mehr verfügbar ist, bleibt das Interesse an flexiblen Lieferjobs und selbstständiger Kurierarbeit groß. Viele möchten weiterhin eigene Touren übernehmen, ihre Zeiten selbst einteilen und ohne großen bürokratischen Aufwand ein kleines Gewerbe betreiben. Damit das gelingt, solltest du die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Anforderungen kennen.
Steuerliche Anmeldung – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du deine selbstständige Tätigkeit auch beim Finanzamt melden. Das machst du über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du zum Beispiel online über ELSTER ausfüllst. Der Fragebogen ist Pflicht, damit das Finanzamt dir:
eine Steuernummer für dein Gewerbe,
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls nötig),
und die Höhe deiner Vorauszahlungen
zuweisen kann.
Im Fragebogen gibst du unter anderem an:
welche Tätigkeit du ausübst (z. B. Kurier- und Lieferdienste),
Gewerbeanmeldung & neue Regeln für Kurier- und Postdienste
Wenn du selbstständig Pakete oder Kurieraufträge ausliefern möchtest, musst du zwingend ein Gewerbe anmelden. Dafür gehst du zu deinem Gewerbeamt und gibst eine passende Tätigkeitsbeschreibung an, zum Beispiel „Kurier- und Lieferdienst“.
Seit 2024 gilt zusätzlich eine wichtige Neuerung: Unternehmen, die Post- oder Kurierdienstleistungen anbieten, müssen sich im Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Diese Registrierung ersetzt die frühere Postlizenz. Sie soll sicherstellen, dass Anbieter zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig sind.
Die Eintragung ist verpflichtend, wenn du dauerhaft gewerblich Sendungen transportierst. Für reine Kleintransporte oder lokale Botendienste kann es Ausnahmen geben – hier lohnt sich ein kurzer Blick in die Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Fährst du mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, benötigst du außerdem eine gesonderte Transportgenehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Für normale Pkw oder Transporter unterhalb dieser Grenze reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Wichtig: Scheinselbstständigkeit vermeiden
In der Lieferdienst-Branche ist das Thema Scheinselbstständigkeit besonders relevant. Die Behörden prüfen streng, ob du wirklich unternehmerisch tätig bist oder faktisch wie eine angestellte Person arbeitest.
in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingegliedert bist,
feste Anweisungen bekommst,
kaum eigenes unternehmerisches Risiko trägst,
nur für einen Auftraggeber tätig bist.
Aktuelle Gerichtsurteile aus den letzten Jahren zeigen: Die tatsächliche Durchführung zählt – nicht der Vertragstext. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen für Sozialabgaben, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber.
Wie viel kannst du als selbstständige:r Kurierfahrer:in verdienen?
Die Verdienstmöglichkeiten als selbstständige:r Lieferfahrer:in fallen sehr unterschiedlich aus. Dein Einkommen hängt vor allem davon ab, wie viele Aufträge du bekommst, wie groß deine Region ist und wie hoch deine Fahrleistung ausfällt. Realistisch ist, dass du mit mehreren Auftraggebern arbeitest oder spezielle Touren über lokale Händler und Kurierdienste übernimmst.
Übliche Stundensätze & Vergütungsmodelle
Typische Vergütungen liegen bei 15–25 € pro Fahrt, abhängig von Region und Anbieter. Einige Kurierdienste nennen z. B. 20 € pro Auftrag im Stadtgebiet (z. B. Saatkary Cargo).
Andere Daten aus deiner Recherche zeigen, dass Plattformen wie Amazon Flex früher mit bis zu 25 € pro Stunde geworben haben – ein Wert, der in der Praxis jedoch selten erreicht wurde.
Die meisten selbstständigen Lieferfahrer:innen erreichen heute einen durchschnittlichen Brutto-Stundenumsatz von etwa 18–22 €, abhängig von Nachfrage, Tourenlänge und Planbarkeit.
Wichtig: Alle Angaben beziehen sich auf Brutto-Umsätze, von denen du Betriebsausgaben und Steuern abziehen musst.
Als selbstständige:r Lieferfahrer:in nutzt du dein Fahrzeug gewerblich – und dafür gelten andere Regeln als für private Nutzung. Wichtig ist vor allem eine gewerbliche Kfz-Versicherung, die inzwischen je nach Fahrzeug und Region spürbar teurer geworden ist. Die Versicherer rechnen mit 10–25 % höheren Beiträgen als noch vor einigen Jahren.
Zu den laufenden Fahrzeugkosten gehören außerdem:
Treibstoff (Benzin/Diesel ca. 1,66–1,68 €/Liter, Stand 2025)
Wartung und Reparaturen (durchschnittlich ca. 600 € pro Jahr)
Reifen, Verschleißteile, Ölwechsel
Kfz-Steuer
gewerbliche Haftpflichtversicherung als sinnvoller Zusatzschutz
Sonstige Kosten wie Parktickets etc.
💡 Achtung: Bei einer monatlichen Fahrleistung von 3.000–4.000 km solltest du allein für dein Fahrzeug monatlich mit 370–600 € rechnen.
Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind Rücklagen von 20–30 % sinnvoll (je nach Gesamteinkommen)
Netto
Je nach Steuerlast bleiben realistisch 850–950 € Netto.
Alternativen zu Amazon Flex – Diese Optionen hast du
Auch wenn Amazon Flex nicht mehr verfügbar ist, gibt es derzeit mehrere Möglichkeiten, selbstständig Liefer- oder Kurieraufträge anzunehmen. Viele Paketdienste arbeiten mit Subunternehmern, Plattformen greifen auf Fahrer:innen über Partnerfirmen zurück, und regionale Same-Day-Dienste suchen regelmäßig Unterstützung. Die folgenden Optionen gehören zu den realistischsten Einstiegswegen.
Paketdienste mit Subunternehmer-Strukturen
Einige große Paketdienstleister organisieren ihre Zustellung über Partnerunternehmen, die wiederum selbstständige Kurierfahrer:innen einsetzen. Damit bestehen weiterhin Möglichkeiten, als Solo-Selbstständige:r Aufträge zu übernehmen.
Hermes
Hermes arbeitet bundesweit mit rund 350 Depotpartnern zusammen. Ein Teil der Zustellung wird von selbstständigen Fahrer:innen übernommen, der Großteil jedoch von Angestellten.
DPD
DPD setzt vollständig auf ein System von selbstständigen Transportunternehmen („Systempartner“). Diese Systempartner beschäftigen sowohl angestellte als auch selbstständige Zusteller:innen.
GLS
GLS nutzt für die Zustellung auf der letzten Meile ebenfalls Subunternehmerunternehmen. Rund 400 Transportpartner sind bundesweit eingebunden.
💡 Tipp: Die Arbeit über Paketdienste bietet eine stabile Auftragslage, aber meist weniger Flexibilität. Außerdem solltest du genau auf Vertragsgestaltung und Arbeitsabläufe achten, um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Regionale Kurierdienste & Same-Day-Spezialisten
Der Markt für regionale Kurier- und Direktfahrten ist vielfältig. Viele dieser Anbieter vergeben regelmäßig Aufträge an selbstständige Fahrer:innen, oft für zeitkritische oder punktuelle Einsätze.
GO! Express & Logistics
GO! arbeitet bundesweit mit externen Kurierfahrer:innen zusammen, insbesondere für eilige Direktfahrten wie Dokumente oder Ersatzteillieferungen.
pickshare
Pickshare betreibt ein städtisches Same-Day- und Next-Day-Modell und kooperiert dafür mit lokalen Händler:innen. Auslieferungen erfolgen je nach Stadt per E-Bike oder Pkw.
fastr.express
Fastr.express vermittelt europaweite Direktfahrten und kurzfristige Kurieraufträge, die von selbstständigen Fahrer:innen übernommen werden können.
Frachtenbörsen
Plattformen wie Flex’n’Fast Freight oder Timocom vermitteln Kurier- und Transportaufträge direkt. Einige sind kostenfrei nutzbar, andere arbeiten mit monatlichen Gebühren.
💡 Tipp: Diese Angebote bieten mehr unternehmerische Freiheit, dafür aber weniger planbare Touren. Die Vergütung pro Auftrag kann höher ausfallen als bei Paketdiensten, schwankt aber stärker.
Eigener Kurierdienst – Perspektive für Fortgeschrittene
Viele Selbstständige entscheiden sich nach einiger Zeit dafür, einen eigenen kleinen Kurierdienst aufzubauen. Auftraggeber sind oft:
Einzelhändler in der Umgebung
Apotheken
Arztpraxen
Werkstätten
E-Commerce-Shops
Die Nachfrage nach Same-Day-Services steigt in vielen Regionen weiter an. Studien aus deinem Dokument bestätigen, dass der Markt für schnelle Zustellungen wächst und Unternehmen vermehrt flexible Lösungen suchen.
💡 Wichtig ist jedoch: Wenn du dich dafür entscheidest, gewerblich Post- oder Kurierdienstleistungen anzubieten, musst du dich ins Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur eintragen lassen.
Die wichtigsten Steuern & Abgaben für Lieferfahrer:innen
Wenn du selbstständig als Lieferfahrer:in arbeitest, gelten für dich die üblichen steuerlichen Regeln für Gewerbetreibende. Dazu gehören die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer (sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt) sowie verschiedene Betriebsausgaben rund um dein Fahrzeug. Seit 2024/2025 haben sich einige Werte geändert – deshalb ist ein aktueller Überblick besonders wichtig.
Kleinunternehmerregelung – neue Umsatzgrenzen seit 2025
Umsatz im laufenden Jahr maximal 100.000 € (Prognosegrenze)
Neugründer:innen müssen keine Umsatzprognose mehr vorlegen (Vereinfachung ab 2025)
Für viele selbstständige Lieferfahrer:innen lohnt sich diese Regelung, da die Umsatzsteuer entfällt und du deine Preise einfacher kalkulieren kannst. Allerdings kannst du dann keine Vorsteuer aus Fahrzeugkosten oder Reparaturen abziehen.
Die Höhe deiner Einkommensteuer hängt von deinem Jahresgewinn ab – also von deinen Einnahmen minus aller Betriebsausgaben.
Wichtig ist vor allem der Grundfreibetrag, der bei 12.096 € pro Jahr (2025) liegt.
Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen darüber liegt, fällt Einkommensteuer an. Für viele Neben- oder Einstiegstätigkeiten spielt dieser Freibetrag daher eine große Rolle.
Tipp: Falls du den Lieferdienst hauptberuflich betreibst, empfiehlt es sich, jeden Monat 20–30 % des Gewinns als Rücklage zu bilden – für Steuern und für schlechte Zeiten.
Wichtige Pauschalen & absetzbare Kosten
Als selbstständige:r Lieferfahrer:in kannst du zahlreiche Ausgaben rund um dein Fahrzeug und deine Touren steuerlich geltend machen. Dazu gehören sowohl tatsächliche Kosten als auch Pauschalen, die das Erfassen erleichtern.
Besonders wichtig: Ohne bewusstes Einplanen der Beiträge können die monatlichen Fixkosten schnell steigen.
💡 Tipp: Wir haben auch einen besonderen Steuerrechner für Selbstständige: Du kannst in weniger als 2 Minuten erfahren, wie viel du als Selbstständiger netto verdienen würdest – und wie viel Steuern du zahlen müsstest.
Buchhaltung und Steuern für Lieferdienste: So behältst du den Überblick
Wenn du als selbstständige:r Lieferfahrer:in arbeitest – egal ob für regionale Kurierdienste, Plattformpartner oder eigene Kund:innen –, ist es wichtig, deine Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren. Denn du bist selbst dafür verantwortlich, alle Steuern korrekt zu berechnen und fristgerecht abzugeben. Eine klare Buchhaltung hilft dir außerdem, deinen tatsächlichen Gewinn im Blick zu behalten und böse Überraschungen zu vermeiden.
Tipp: Mit einer strukturierten Vorgehensweise und der richtigen Software kannst du dir viel Arbeit ersparen.
Einnahmen korrekt erfassen
Alle Einnahmen, die du über deine Lieferaufträge erhältst, gelten als betrieblich und müssen in deiner Gewinnermittlung auftauchen. Das gilt unabhängig davon, ob du:
pro Auftrag bezahlt wirst,
Stundenpauschalen erhältst,
Tages- oder Wochenpauschalen vereinbart hast.
In Accountable kannst du deine Einnahmen entweder:
manuell eintragen,
als Foto oder PDF hochladen,
per E-Mail importieren,
oder ein bestehendes Dokument scannen.
Wichtig ist, dass jede Einnahme einem Auftrag zugeordnet werden kann. Dadurch erstellt die App automatisch deinen laufenden Gewinn – die Grundlage für deine Einkommensteuer.
Betriebsausgaben richtig absetzen
Als Lieferfahrer:in hast du viele abzugsfähige Kosten, die deine Steuerlast senken. Dazu gehören zum Beispiel:
Kraftstoffkosten
Wartung, Reparaturen und Verschleiß
gewerbliche Kfz-Versicherung
Parkgebühren und Maut
Arbeitsmittel (z. B. Smartphone-Halterung, Ladesets, Schutzkleidung)
Alle Belege kannst du direkt in Accountable erfassen. Die App ordnet sie automatisch den richtigen Kategorien zu und berücksichtigt sie in deiner Gewinnberechnung. So siehst du sofort, wie viel du durch die Ausgaben steuerlich sparst.
Umsatzsteuer und Steuerpflichten automatisch im Blick
Je nachdem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder zur Regelbesteuerung optiert hast, zeigt dir Accountable genau an:
ob du Umsatzsteuer abführen musst,
wann deine Umsatzsteuervoranmeldung fällig ist,
wie viel Vorsteuer du aus Betriebsausgaben zurückbekommst,
und welche Steuerformulare du am Jahresende brauchst.
Die App erstellt deine Voranmeldungen automatisch – du kannst sie mit wenigen Klicks direkt ans Finanzamt übermitteln.
Steuerschätzungen & Rücklagen immer aktuell
Im Steuerbereich der App findest du jederzeit eine aktuelle Hochrechnung deiner Steuerlast für das laufende Jahr. Das gibt dir Sicherheit bei der Frage:
„Wie viel bleibt mir netto übrig?“
„Wie viel sollte ich für die Steuer zurücklegen?“
Gerade bei Berufen mit stark schwankenden Einnahmen – wie Lieferdiensten – ist das ein großer Vorteil.
Alles an einem Ort – für eine entspannte Steuererklärung
Am Ende des Jahres erstellt Accountable auf Basis deiner erfassten Einnahmen und Ausgaben:
die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR),
deine Umsatzsteuererklärung (falls nötig),
und unterstützt dich bei der Einkommensteuererklärung.
Du musst keine Tabellen führen und keine Belege sortieren – alles liegt bereits strukturiert in der App vor.
Fazit – Lohnt sich die Selbstständigkeit als Lieferfahrer:in?
Die Selbstständigkeit als Lieferfahrer:in kann eine gute Möglichkeit sein, flexibel zu arbeiten und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Allerdings zeigt der Blick auf Kosten, Versicherungen und Steuern, dass die Tätigkeit oft weniger lukrativ ist, als sie auf den ersten Blick wirkt.
Allein die monatlichen Fahrzeugkosten liegen je nach Fahrleistung häufig bei 370–600 €. Dazu kommen die Beiträge zur Krankenversicherung, mögliche Rücklagen für Reparaturen und die Einkommensteuer. Die früher oft beworbenen „25 € pro Stunde“ sind in der Praxis meist nicht realistisch, wie verschiedene Marktanalysen zeigen.
Trotzdem kann die Tätigkeit attraktiv sein, wenn du:
flexibel arbeiten möchtest,
dir ein Netzwerk aus mehreren Auftraggebern aufbaust,
deine Kosten im Blick behältst,
und gut bezahlte, zeitkritische Kurierfahrten nutzt.
Für viele Selbstständige ist langfristig ein eigener kleiner Kurierdienst eine interessante Option – etwa in Zusammenarbeit mit lokalen Händler:innen oder über regionale Same-Day-Dienste. Dieser Bereich wächst weiterhin, besonders in städtischen Regionen.
Häufig gestellte Fragen zu Amazon Flex und selbstständigen Liefer- & Kurier-Fahrer:innen
Warum gibt es Amazon Flex in Deutschland nicht mehr?
Amazon Flex wurde am 7. Juni 2022 in Deutschland eingestellt. Amazon begründete dies mit einer internen Evaluation und stellte zeitgleich stärker auf das Netzwerk der Delivery Service Partner (DSPs) um, also kleine Transportunternehmen mit eigenen Fahrer:innen.
Kann ich trotzdem als selbstständige:r Paket- oder Lieferfahrer:in arbeiten?
Ja. Auch ohne Amazon Flex gibt es zahlreiche Möglichkeiten, selbstständig Lieferaufträge anzunehmen — etwa über Paketdienste mit Partnerstrukturen, regionale Kurierdienste oder Same-Day-Plattformen.
Welche Gewerbeanmeldung brauche ich für Lieferaufträge?
Für Liefer- und Kurierdienste musst du ein Gewerbe anmelden. Seit 2024 ist zusätzlich für Post- und Kurierdienstleistungen die Registrierung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur vorgeschrieben.
Kann ich als Lieferfahrer:in die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, solange deine Umsätze die neuen Grenzen ab 2025 einhalten: bis 25.000 € im Vorjahr und maximal 100.000 € im laufenden Jahr. Bei Überschreitung erfolgt automatisch ein unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung.
Wie hoch sind die tatsächlichen Fahrzeugkosten?
Bei einer monatlichen Fahrleistung von 3.000–4.000 km musst du typischerweise mit 370–600 € reinen Fahrzeugkosten rechnen. Diese umfassen Kraftstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen. Die Reparaturkosten lagen zuletzt bei durchschnittlich rund 603 € pro Fahrzeug und Jahr.
Wie vermeide ich Scheinselbstständigkeit?
Wichtig ist, dass du unternehmerische Entscheidungen selbst triffst – etwa über Arbeitszeiten, Touren, Preise oder Auftraggeber. Wenn du ausschließlich für einen Anbieter arbeitest, feste Anweisungen erhältst oder eng in Betriebsabläufe eingebunden bist, besteht ein erhöhtes Risiko. Die aktuelle Rechtsprechung legt den Schwerpunkt stark auf die tatsächliche Arbeitssituation.
Wo finde ich gut bezahlte Kurieraufträge?
Neben großen Paketdiensten bieten vor allem regionale Kurierdienste, Same-Day-Spezialisten (wie GO! oder pickshare) und digitale Frachtenbörsen (z. B. Timocom, Flex’n’Fast Freight) regelmäßig Aufträge für selbstständige Fahrer:innen. Vergütungen liegen hier oft höher, schwanken aber je nach Dringlichkeit und Strecke.
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31.03.2026
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vuno7
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20.05.2025
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