Kennst du das auch? Du denkst, du hast alles richtig gebucht, und plötzlich fragt das Finanzamt nach Belegen, korrekten Absetzungen oder einem lückenlosen Fahrtenbuch? Keine Sorge: Damit bist du nicht allein.
In diesem Artikel zeigen wir dir 10 typische Fehler, die bei Betriebsausgaben und Abschreibungen häufig passieren – und erklären, wie du sie ganz einfach vermeidest. So kannst du deine Buchhaltung entspannt und sicher angehen und gleichzeitig bares Geld sparen.
Viele Selbstständige buchen ihre jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) ordnungsgemäß in die Buchhaltung ein. Doch wenn das Wirtschaftsgut später verkauft, verschenkt oder privat genutzt wird, wird es häufig vergessen, wieder auszubuchen. Die Folge: Das Anlagegut taucht weiterhin in der Buchführung und im Betriebsvermögen auf – obwohl es längst weg ist. Spätestens bei einer Betriebsprüfung gibt das Probleme, weil du dann nachweisen musst, warum du für ein nicht mehr vorhandenes Wirtschaftsgut immer noch Abschreibungen geltend gemacht hast.
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Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und darfst dafür auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Doch beim Verbuchen der Betriebsausgaben passiert oft der Fehler: Viele tragen den Nettobetrag der Rechnung ein, so wie es Regelbesteuernde tun. Damit werden die Betriebsausgaben künstlich reduziert – und du zahlst am Ende mehr Einkommensteuer, weil dein Gewinn zu hoch ausgewiesen wird.
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Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gilt das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG): Ausgaben und Einnahmen zählen immer in dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist – nicht, wann die Rechnung geschrieben oder erhalten wurde. Viele buchen aber trotzdem nach dem Rechnungsdatum. Das führt dazu, dass Betriebsausgaben fälschlicherweise in einem anderen Jahr landen und die Steuerberechnung durcheinandergerät. Im schlimmsten Fall zahlst du dadurch zu früh oder zu spät Steuern.
Viele Selbstständige führen ihr Fahrtenbuch eher locker – tragen Fahrten nachträglich ein oder vergessen, Start- und Zielorte sowie den konkreten Anlass zu notieren. Das Finanzamt erkennt solche Fahrtenbücher fast nie an. Die Folge: Es wird ein pauschaler Privatanteil angenommen (oft 50 % oder mehr), was deine steuerlich absetzbaren Kfz-Kosten deutlich mindert.
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Für Rechnungen bis 250 € netto (Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV) gelten vereinfachte Anforderungen: Es müssen z. B. kein gesonderter Umsatzsteuerausweis und keine vollständige Anschrift des Leistungsempfängers angegeben werden. Viele Selbstständige wissen das gar nicht und stellen trotzdem unnötig komplizierte Rechnungen aus. Noch häufiger passiert es, dass sie solche Kleinbetragsrechnungen in der Buchhaltung wie normale Rechnungen verbuchen, was bei einer Prüfung zu Rückfragen führen kann.
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Viele Selbstständige wissen gar nicht, dass sie größere geplante Investitionen schon vorab steuermindernd berücksichtigen können – und zahlen so in umsatzstarken Jahren unnötig hohe Steuern. Der Investitionsabzugsbetrag (kurz) erlaubt dir, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter schon jetzt gewinnmindernd abzusetzen. Der IAB (nach § 7g EstG) senkt deine Steuerlast, obwohl du die Anschaffung erst in den nächsten drei Jahren realisierst.
Gerade Freiberufler:innen wie Journalist:innen, Künstler:innen, Schriftsteller:innen oder bestimmte Dozent:innen sammeln häufig mühsam jeden einzelnen Beleg, um ihre Betriebsausgaben nachzuweisen. Dabei könnten sie in vielen Fällen stattdessen einfach eine gesetzliche Betriebsausgabenpauschale nutzen. Diese erlaubt es, pauschal einen Prozentsatz der Einnahmen als Betriebsausgaben abzuziehen – ohne Einzelnachweise. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, macht sich unnötig viel Arbeit und riskiert sogar, am Ende weniger abzusetzen, als die Pauschale gebracht hätte.
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Viele Kleinunternehmer:innen gehen davon aus, dass sie keine Abschreibungen (AfA) brauchen, weil sie ja keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Dabei hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Die AfA betrifft die Einkommensteuer – und die zahlen auch Kleinunternehmer:innen. Wer teure Anschaffungen, z. B. für Computer, Kameras oder Werkzeuge, entweder gar nicht abschreibt oder direkt komplett im ersten Jahr ansetzt, verschenkt dabei oft bares Geld.
Denn: Kosten, die über 800 € netto liegen (GWG-Grenze), müssen auf mehrere Jahre verteilt werden. Wer das nicht tut und alles sofort geltend macht, riskiert im nächsten Jahr unnötig hohe Gewinne (weil dann keine AfA mehr übrig ist) und damit auch eine höhere Steuerlast.
💡 Tipp: Durch die Verteilung senkst du deinen Gewinn gleichmäßiger über die Jahre – und vermeidest zu hohe Steuervorauszahlungen.
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Ein nettes Essen mit Kund:innen, ein Kaffee mit potenziellen Geschäftspartner:innen – das gehört für viele Selbstständige einfach dazu. Steuerlich werden solche Bewirtungskosten aber streng behandelt: Nur 70 % sind tatsächlich als Betriebsausgabe abziehbar, die restlichen 30 % gelten als privat veranlasst und sind nicht absetzbar. Viele verbuchen versehentlich den vollen Betrag, was das Finanzamt spätestens bei einer Prüfung beanstandet.
Ein zweites Problem: Ohne korrekten Bewirtungsbeleg (mit Datum, Anlass, Ort und Teilnehmenden) werden Bewirtungskosten oft gar nicht anerkannt.
Ein kleines Präsent für treue Kund:innen oder Kooperationspartner:innen – das ist sympathisch, kann aber steuerlich heikel sein. Geschenke an Geschäftspartner:innen sind nämlich nur bis 35 € netto pro Jahr und Empfänger:in als Betriebsausgabe abzugsfähig. Viele Selbstständige kennen diese Grenze gar nicht oder übersehen, dass schon ein Geschenk für 36 € netto dazu führt, dass der gesamte Betrag nicht mehr abziehbar ist. Es gilt hier eine strikte „Alles-oder-nichts“-Regel.
Ein weiteres Problem: Wer solche Geschenke nicht gesondert bucht, sondern unter allgemeine Werbekosten mischt, riskiert, dass das Finanzamt bei einer Prüfung nachfragt – und schlimmstenfalls alles streicht.
➡️ Nicht nur Geschenke können bei der Steuer angegeben werden. Hier stellen wir dir weitere überraschende Dinge vor, die von der Steuer absetzbar sind.
Wie du siehst, passieren selbst gut organisierten Selbstständigen schnell Fehler bei Betriebsausgaben und Abschreibungen. Manche wirken auf den ersten Blick harmlos, können aber bei einer Steuerprüfung teuer werden oder dafür sorgen, dass du unnötig hohe Steuern zahlst.
Die gute Nachricht: Mit ein wenig Aufmerksamkeit, einem klaren System für Belege und Buchungen und dem Wissen um die typischen Stolperfallen kannst du das leicht vermeiden. So bleibt mehr Zeit (und Budget) für das, was dir wirklich wichtig ist – dein Business.
💡 Tipp: Wenn du dabei Unterstützung möchtest, schau dir Tools wie die Accountable-App an. Damit kannst du Belege direkt digital erfassen, Einnahmen & Ausgaben automatisch zuordnen und behältst Abschreibungen, Fahrtkosten & Co. immer im Blick.
➡️ Mehr Infos findest du in unserem Grundlagen-Artikel „Buchhaltung für Selbstständige: Grundlagen, Möglichkeiten und hilfreiche Tipps“.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Markus Thomas Boldt
Markus ist ein erfahrener Steuerberater-Partner bei Accountable. Er schreibt und berät zu den Themen Finanzplanung, Steuerstrategien und Unternehmensgründung.
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