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Das Ehrenamt in der Steuererklärung: So gibst du die Tätigkeit richtig an

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 5 Minuten

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Das entspricht etwa 40% der Bevölkerung und zeigt, dass Ehrenämter weit verbreitet sind und sich viele Menschen in ihrer Freizeit für ein guten Zweck engagieren.

Die wenigsten wissen jedoch, dass man mit seinem Engagement auch Steuern sparen kann. Hier erklären wir dir, worauf du achten musst, wenn du dein Ehrenamt in der Steuererklärung geltend machen willst. 

Die Ehrenamtspauschale 

Per Definition versteht man unter einem Ehrenamt das freiwillige Ausführen einer nicht bezahlten Tätigkeit, die dem Gemeinwohl der Gesellschaft oder eine bestimmten Gruppe von Menschen dient. Egal, ob in Sportvereinen, bei der Feuerwehr, in der Kirche oder sozialen Einrichtungen: Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, sind genauso zahlreich wie unterschiedlich. Auch wenn du für dein Engagement nicht im üblichen Sinne bezahlt wirst, kann dir trotzdem eine finanzielle Aufwandsentschädigung für deine aufgewendete Zeit oder mögliche Ausgaben gezahlt werden. Hierbei handelt es sich um die Ehrenamtspauschale, auch Ehrenamtsfreibetrag genannt.

Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der bis zu einem Betrag von 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei ist. Alle Einnahmen, die über diesen Betrag hinaus gehen, müssen dagegen versteuert werden. Mit der Ehrenamtspauschale kannst du dein Ehrenamt in der Steuererklärung geltend machen. Dabei solltest du beachten, dass diese personenbezogen ist und damit nicht auf Ehepartner:innen übertragen werden kann. 

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Voraussetzungen für den Ehrenamtsfreibetrag 

Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein sogenannter Jahresbetrag: Übst du deine ehrenamtliche Tätigkeit nur wenige Monate aus, musst du trotzdem den vollen Betrag anrechnen und kannst diesen nicht zeitanteilig aufteilen. Er wird auch nur dann einmal gewährt, wenn Du mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten auf einmal ausübst. Anspruch hast du auf die Ehrenamtspauschale auch nur dann, wenn:

  • Du deine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung ausübst. Die Art deines Engagements ist dabei nicht relevant. Du kannst z.B. als Platz- oder Gerätewart:in, Jugendleiter:in, Vereinsvorstand, Reinigungsdienst oder Bürokraft tätig sein. 
  • Deine ehrenamtliche Tätigkeit in einem ideellen Bereich stattfindet und einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck zugutekommt. Dazu zählt unter anderem die Arbeit in Alten- und Pflegeheimen, Sportvereinen, Kirchen, Werkstätten für behinderte Menschen, Einrichtungen für Jugendliche, Tierschutzeinrichtungen oder bei der Feuerwehr.
  • Es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Dein Engagement für einen guten Zweck darf also nicht mehr als ein Drittel der Zeit betragen, die du für deinen Hauptberuf aufbringst. Der Richtwert beträgt hierbei 14 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Gleichzeitig ist ein Vollzeitjob keine Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Daher können auch Student:innen, Arbeitslose oder Rentner von der Ehrenamtspauschale Gebrauch machen.

Wer hat keinen Anspruch auf die Ehrenamtspauschale?

Grundsätzlich gilt: Die Ehrenamtspauschale kann nicht für Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, die dem wirtschaftlichen Nutzen eines Vereins oder einer Organisation oder einem kommerziellen Zweck dienen. Dazu zählen unter anderem:

  • Amateursportler
  • Sponsoring-Beauftragte
  • Betreiber:in einer Vereinsgaststätte
  • Imbissverkäufer:in bei Vereinsfesten
  • Verkäufer:in von Eintrittskarten
  • Personen, die im Bereich der Vermögensverwaltung tätig sind
  • Verkäufer:in im vereinseigenen Laden

Du kannst die Ehrenamtspauschale auch nicht beanspruchen, wenn deine ehrenamtliche Tätigkeit bereits mit einer anderen Aufwandsentschädigung, wie etwa der Übungsleiterpauschale honoriert wird. Bei dieser handelt es sich ebenfalls um eine steuer- und sozialabgabenfreie Vergütung. Die Höhe beträgt jedoch bis zu 3.000 Euro im Jahr. Im Gegensatz zum Ehrenamtsfreibetrag gelten hier jedoch bestimmte Vorgaben in Bezug auf die Art der Tätigkeit. Die Übungsleiterpauschale kann z.B. von ehrenamtlichen Pfleger:innen, Erzieher:innen, oder Ausbilder:innen in Anspruch genommen werden.

So gibst du dein Ehrenamt in der Steuererklärung an

Die Ehrenamtspauschale ist zwar steuerfrei, jedoch weiterhin eine Einnahme und muss daher auch in der Steuererklärung angegeben werden. Da diese keiner bestimmten Einkunftsart unterliegt, wird sie dort eingetragen, wo du auch jene, aus deinem Hauptberuf einträgst. Dabei wird zwischen Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen unterschieden:

  • Arbeitnehmer:in: Deine Aufwandsentschädigung für dein ehrenamtliches Engagement bis höchstens 840 Euro trägst du in Anlage N in Zeile 27 ein. Übersteigen deine Einnahmen den Ehrenamtsfreibetrag, wird die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen. Die Aufwendungen bzw. Werbungskosten deines Ehrenamts kannst du in deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 87 vermerken.
  • Selbstständige: Deine erhaltene Aufwandsentschädigung trägst du als Selbstständige:r in die Zeilen 46/47 der Anlage S ein, einen steuerpflichtigen Gewinn auf der ersten Seite der selben Anlage in Zeile 4 oder 11. Übersteigen deine Einnahmen den Höchstbetrag der Ehrenamtspauschale, musst du zusätzlich eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) abgegeben. Bei einem Überschuss von mehr als 410 Euro, musst du diese Anlage mit allen Informationen zu deiner ehrenamtlichen Tätigkeit aus der Steuererklärung per Elster, sprich elektronisch, an das Finanzamt übermitteln.

Werbungskosten im Ehrenamt in der Steuererklärung

Wenn dir durch deine ehrenamtliche Tätigkeit Kosten entstehen, hast du grundsätzlich Anspruch darauf, diese ersetzt zu bekommen. Egal, ob du eine Aufwandsentschädigung erhältst oder nicht. Dazu gehören z.B.:

  • Fahrtkosten
  • Reisekosten 
  • Materialkosten
  • Arbeitsmittel
  • Telefonkosten

Diese Aufwendungen als Werbungskosten im Ehrenamt in deiner Steuererklärung geltend zu machen ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Laut § 3c EstG gilt zunächst grundsätzlich, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn deine Aufwandsentschädigung den Ehrenamtsfreibetrag übersteigt und deine Ausgaben gleichzeitig den steuerfreien Höchstbetrag von 840 Euro übersteigen. Deutlich einfacher ist es, wenn du dir deine Aufwendungen vom jeweiligen Verein oder der Einrichtung erstatten lässt. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, diese als Aufwandsspende geltend zu machen.

Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen

Bei einer sogenannten Aufwandsspende musst du als ehrenamtliche:r Mitarbeiter:in zunächst eine schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Verein oder der Einrichtung aussprechen, in der du erklärst, dass du kein Geld annehmen möchtest. Dies kannst du nicht nur für angefallene Kosten, sondern auch generell für eine Aufwandsentschädigung tun. Hast du das getan, wird dir eine Spendenquittung ausgestellt. Die Aufwandspende trägst du wie eine Geldspende unter Sonderausgaben ein. Für entstandene Kosten im Rahmen deines Ehrenamts musst du für die Steuererklärung die entsprechenden Nachweise aufheben.  

Über eine Rückspende kannst du dir ebenfalls entstandene Werbungskosten im Ehrenamt in deiner Steuererklärung geltend machen. Dazu lässt du dir deine Ausgaben zunächst auszahlen und spendest diese anschließend. Danach erhältst du auch in diesem Fall eine Spendenquittung und vermerkst den Spendenbetrag als Sonderausgabe. Durch Aufwands- und Rückspende kannst du deine ehrenamtliche Tätigkeit auch ohne Vergütung in der Steuererklärung geltend machen. 

Ehrenamtspauschale mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder Minijob kombinieren

Du kannst deine ehrenamtliche Tätigkeit auch als Arbeitnehmer:in ausüben, vorausgesetzt du bist nicht anderweitig  angestellt und schließt einen Arbeitsvertrag mit der jeweiligen gemeinnützigen Organisation. Das hat den Vorteil, dass dir z.B. als Student:in nicht nur die Ehrenamtspauschale, sondern auch der steuerfreie Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro zusteht. Dadurch stehen dir im Jahr insgesamt bis zu 2.040 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu. 

Auch als Minijobber:in kannst du die Ehrenamtspauschale zusätzlich in Anspruch nehmen. Dabei kannst du dir diese einmal im Jahr, anteilig blockweise oder anteilig pro Monat auszahlen lassen. Insgesamt wird dein gemeinnütziges Engagement durch die Ehrenamtspauschale also zu einer Win-Win-Situation.

FAQ: Ehrenamt in der Steuererklärung

Kann ich ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst in bestimmten Fällen ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen und Einschränkungen, die berücksichtigt werden müssen. Z.B. muss die Organisation oder der Verein, für den du ehrenamtlich arbeitest, als gemeinnützig anerkannt sein.

Ist ein Ehrenamt eine selbstständige Tätigkeit?

Ein Ehrenamt ist in Deutschland normalerweise keine selbstständige Tätigkeit im Sinne einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind im Allgemeinen nicht gewinnorientiert und werden aus sozialen, gemeinnützigen oder persönlichen Gründen ausgeübt. Dennoch kannst du dafür eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten und musst darauf bis zu einem Gewissen Betrag keine Steuern zahlen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit?

Für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht als Übungsleitertätigkeit gelten, gibt es die Ehrenamtspauschale. Diese beträgt im Jahr 2023 bis zu 840 Euro pro Jahr. Du musst finanzielle Aufwandsentschädigungen, die du für deine Arbeit bekommst, bis zu diesem Betrag nicht versteuern.

Wer kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen?

Du kannst die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen, wenn du eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Vereinen oder gemeinnütziger Organisation ausübst. Um die Ehrenamtspauschale zu nutzen, musst du deine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Wenn deine Aufwandsentschädigungen mehr als den Pauschbetrag von 840€ pro Jahr überschreitet, musst du die weiteren Einkünfte versteuern.

Was zählt zur Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale gilt für Einkünften aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Darunter fallen Einkünfte, die durch ehrenamtliche Arbeit für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen erzielt werden. Diese Einkünfte können z.B. Aufwandsentschädigungen, Vergütungen oder Sachleistungen fallen.


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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