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Influencer:innen verdienen oft nicht nur mit klassischen Honoraren, sondern auch mit Affiliate-Provisionen, Gratisprodukten, Einladungen oder Livestream-Zahlungen. Genau deshalb ist das Thema Steuern hier oft komplizierter als bei vielen anderen Selbstständigen. Die Finanzverwaltung hat für Social-Media-Akteur:innen sogar eigene Hinweise veröffentlicht.
Hast du dich schon gefragt, welche Einnahmen du wirklich versteuern musst und welche Kosten du absetzen kannst? Dann findest du hier die wichtigsten Antworten – auf aktuellstem Stand und sauber getrennt in unterschiedliche Themenfelder.
Steuertipps für Influencer:innen – kurz zusammengefasst
Influencer-Einnahmen sind in vielen Fällen steuerpflichtig – auch bei Sachleistungen und Vorteilen in Geldeswert.
Für den Arbeitsweg gilt seit 2026 die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw kannst du dagegen typisierend 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen.
Häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale sind zwei verschiedene Regeln und müssen getrennt geprüft werden.
Grundlagen
Welche Steuern müssen Influencer:innen überhaupt zahlen?
Influencer:innen können mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und unter Umständen auch mit Gewerbesteuer zu tun haben. Welche Steuerarten im Einzelfall greifen, hängt davon ab, wie du arbeitest, wie du deine Einnahmen erzielst und wie deine Tätigkeit steuerlich eingeordnet wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) behandelt Influencer:innen ausdrücklich als steuerlich relevante Unternehmer:innen.
Wichtig ist dabei: Steuerlich zählen nicht nur Geldzahlungen. Auch Produkte, Hotelaufenthalte, Reisen oder andere Vorteile können relevant sein. Gerade in der Praxis ist das ein zentraler Unterschied beim Verdienst von Influencer:innen im Vergleich zu vielen klassischen Solo-Selbstständigkeiten.
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Gewerbeanmeldung
Muss ich als Influencer:in ein Gewerbe anmelden?
Oft ja. Viele Influencer-Tätigkeiten werden steuerlich gewerblich eingeordnet, vor allem wenn sie stark auf Werbung, Kooperationen, Affiliate-Marketing und Vermarktung ausgerichtet sind. Das BMF formuliert in seinen Hinweisen für Influencer:innen auch den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ganz pauschal sollte man es trotzdem nicht sagen. Im Einzelfall können auch publizistische oder künstlerische Anteile eine Rolle spielen. Für die Praxis gilt aber: Sobald du regelmäßig mit Marken arbeitest, Produkte bewirbst oder Reichweite vermarktest, solltest du die gewerbliche Einordnung ernsthaft prüfen.
Welche Einnahmen via Content und Plattformen sind steuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle betrieblich veranlassten Einnahmen steuerlich relevant. Dazu zählen zum Beispiel Kooperationshonorare, Plattformerlöse, Werbevergütungen, Affiliate-Provisionen und viele andere Zahlungen, die du wegen deiner Tätigkeit erhältst. Betriebsausgaben sind umgekehrt die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Für die Praxis heißt das: Alles, was du wegen deiner Arbeit als Influencer:in bekommst, solltest du zunächst als steuerlich relevant behandeln und sauber dokumentieren. Das ist der sicherste Ausgangspunkt für Buchhaltung und Steuererklärung.
Gehören Affiliate-Provisionen zum steuerpflichtigen Einkommen?
Ja. Affiliate-Einnahmen gehören grundsätzlich zu deinen steuerpflichtigen Einnahmen. Das gilt unabhängig davon, ob die Provision über Amazon, ein Partnernetzwerk oder direkt über ein Unternehmen kommt. Auch diese Erlöse entstehen aus deiner unternehmerischen Tätigkeit.
Sobald du mit ausländischen Netzwerken oder Plattformen arbeitest, kann zusätzlich die umsatzsteuerliche Einordnung komplizierter werden. Dann lohnt sich ein genauer Blick auf den Leistungsort und die Abrechnung.
Muss ich Livestream-Zahlungen oder Donations versteuern?
In der Praxis solltest du solche Zahlungen nicht vorschnell als steuerfreie Spenden behandeln. Bei Influencer:innen und Streamer:innen sind solche Beträge regelmäßig betrieblich veranlasste Einnahmen oder zumindest steuerlich zu prüfen. Das gilt besonders dann, wenn hinter der Zahlung eine erkennbare Gegenleistung steht.
Beispiel: Zahlt jemand für einen Shoutout, eine Reaktion oder eine bestimmte Aktion im Stream, spricht viel dafür, dass diese Zahlung mit deiner Tätigkeit zusammenhängt. Dann solltest du sie in deiner Buchhaltung erfassen.
Da das Finanzamt solche Einkünfte kontrollieren kann, solltest du:
Alle Einnahmen erfassen (auch kleine Spenden).
Klare Buchhaltung führen: Notiere, ob eine Spende freiwillig oder mit einer Gegenleistung verbunden war.
Bank- und PayPal-Transaktionen abspeichern, um Nachweise zu haben.
Muss ich Geschenke, PR-Samples und Gratisprodukte versteuern?
Oft ja. Gerade bei Influencer:innen nennt die Finanzverwaltung ausdrücklich Waren, Dienstleistungen, Einladungen, Übernachtungen und ähnliche Vorteile als steuerlich relevante Fälle. Diese Sachzuwendungen sind laut BMF einkommensteuerlich und auch umsatzsteuerlich zu prüfen.
Maßgeblich ist nicht, ob du das Produkt gekauft hast, sondern ob dir daraus ein wirtschaftlicher Vorteil zufließt. Behältst du ein Produkt im Rahmen einer Kooperation oder erhältst du es als Gegenleistung für Content, ist das steuerlich regelmäßig relevant.
Was gilt bei Einladungen, Reisen oder Hotelübernachtungen durch Marken?
Auch solche Vorteile können steuerlich relevant sein. Gerade bei Pressetrips oder Event-Einladungen ist wichtig, ob du dafür im Gegenzug Content, Berichterstattung oder andere Leistungen erbringen sollst. Dann liegt die steuerliche Relevanz besonders nahe.
Beispiel: Eine Marke lädt dich für zwei Nächte in ein Hotel ein und erwartet dafür Storys oder Reels. Dann solltest du diese Einladung nicht als privaten Bonus behandeln, sondern als Teil deiner beruflichen Tätigkeit sauber dokumentieren. Das BMF empfiehlt hier ausdrücklich: Dokumentieren. Dokumentieren. Dokumentieren.
💡 Tipp: Falls du viele Gratisprodukte oder Einladungen bekommst, kann sich eine Beratung durch eine:n Steuerberater:in lohnen – besonders, wenn du nicht sicher bist, ob eine Steuerpflicht besteht. Du könntest aber auch den KI-Steuerberater von Accountable mal fragen.
Umsatzsteuer
Ab wann muss ich als Influencer:in Umsatzsteuer zahlen?
Ob du Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt unter anderem davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst. Maßgeblich sind dafür seit 2025 die Grenzen von 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Diese Regeln gelten auch 2026 weiter.
Sobald du darüber liegst oder freiwillig zur Regelbesteuerung optierst, musst du auf deine steuerpflichtigen Leistungen in der Regel Umsatzsteuer berechnen. Gleichzeitig kannst du dann meist auch Vorsteuer auf berufliche Ausgaben geltend machen.
💡 Wichtig: Falls du mit ausländischen Partnern arbeitest (z. B. US- oder UK-Netzwerke), gelten spezielle Regelungen für die Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer. Kläre das mit deinem Steuerbüro!
Wann sind Zahlungen oder Gratisprodukte umsatzsteuerlich relevant?
Umsatzsteuer wird relevant, wenn eine Leistung gegen Entgelt vorliegt. Das kann bei Influencer:innen nicht nur bei Geldzahlungen, sondern auch bei Sachleistungen der Fall sein, wenn sie Teil einer Gegenleistung sind. Genau darauf weist das BMF bei Sachzuwendungen ausdrücklich hin.
Beispiel: Du bekommst ein Produkt kostenlos und verpflichtest dich dafür zu einem Reel oder mehreren Storys. Dann ist nicht nur das Produkt für die Einkommensteuer interessant, sondern unter Umständen auch die umsatzsteuerliche Behandlung.
Arbeitsort & Homeoffice
Kann ich ein häusliches Arbeitszimmer als Influencer:in absetzen?
Ja, aber nur dann, wenn wirklich ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Dafür brauchst du einen abgetrennten Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist und ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke reicht nicht aus.
Zusätzlich gilt: Ein Abzug ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Entscheidend ist dabei der qualitative Schwerpunkt deiner Tätigkeit.
Was kann ich beim anerkannten Arbeitszimmer abziehen?
Wenn dein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, kannst du entweder die tatsächlichen anteiligen Raumkosten ansetzen oder stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 € wählen. Die Lohnsteuer-Hinweise nennen diese Jahrespauschale ausdrücklich als Alternative zu den tatsächlich ermittelten Aufwendungen.
Zu den typischen Kosten gehören anteilig etwa Miete, Nebenkosten, Heizung oder andere raumbezogene Aufwendungen. Die Jahrespauschale ist praktisch, wenn du nicht jede Einzelposition gesondert aufteilen möchtest.
Was gilt für ein Home-Studio?
Bei Influencer:innen ist ein Home-Studio oft ein Sonderfall. Entscheidend ist, wie der Raum tatsächlich genutzt wird. Ein Raum für Planung, Skripte, Schnitt, Organisation und administrative Arbeit kann eher ein Arbeitszimmer sein. Ein Raum mit starkem Produktionscharakter muss im Einzelfall genauer eingeordnet werden.
Kann ich die Homeoffice-Tagespauschale nutzen?
Ja, aber diese Regel ist nicht dasselbe wie das anerkannte Arbeitszimmer. Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem du überwiegend in der häuslichen Wohnung gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast. Sie beträgt 6 € pro Kalendertag.
Die Tagespauschale kann außerdem auch dann infrage kommen, wenn dir für die jeweilige Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und du in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast. Dann kann sie unter Umständen sogar an Tagen möglich sein, an denen du zusätzlich auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hast.
Kann ich Arbeitszimmer und Tagespauschale gleichzeitig ansetzen?
Nicht für denselben Zeitraum. Die Lohnsteuer-Hinweise sagen ausdrücklich, dass die Tagespauschale zusätzlich zu Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder zur Jahrespauschale für denselben Zeitraum nicht zulässig ist. Wechseln die Verhältnisse im Jahr, können aber für verschiedene Zeiträume unterschiedliche Regeln greifen.
Betriebsausgaben
Welche Kosten kann ich als Influencer:in sonst noch absetzen?
Grundsätzlich kannst du alle Aufwendungen abziehen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für Influencer:innen sind das oft Kamera, Mikrofon, Licht, Stativ, Schnittsoftware, Musiklizenzen oder andere Tools für die Content-Produktion.
Wichtig ist aber die saubere Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung. Sobald ein Gegenstand gemischt genutzt wird, solltest du den beruflichen Anteil nachvollziehbar dokumentieren.
Kann ich Kleidung für die Content-Produktion steuerlich absetzen?
In den meisten Fällen nein. Die Absetzbarkeit von Kleidung bleibt steuerlich meist problematisch, solange sie privat tragbar ist. Typische Influencer-Outfits sind deshalb regelmäßig keine unproblematische Betriebsausgabe, auch wenn sie für Shootings oder Kooperationen gekauft wurden. Das folgt aus der allgemeinen Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Veranlassung.
Sind Kamera, Licht, Requisiten und Software steuerlich absetzbar?
Ja, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Gerade bei Influencer:innen gehört dieser Block oft zu den wichtigsten Betriebsausgaben. Bei gemischter Nutzung solltest du den beruflichen Anteil sauber dokumentieren und realistisch schätzen.
Kann ich Geschäftsreisen als Influencer:in steuerlich absetzen?
Ja, wenn die Reise betrieblich veranlasst ist. Dazu zählen etwa Reisen zu Kund:innen, Events, Produktionen, Messen oder Fortbildungen. Bei Auswärtstätigkeiten können insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwendungen relevant sein.
Wichtig ist die saubere Trennung zwischen Dienstreise und Arbeitsweg. Genau hier entstehen in der Praxis besonders viele Missverständnisse.
Welche Fahrtkosten gelten bei einer Dienstreise?
Für eine Auswärtstätigkeit mit deinem eigenen Pkw kannst du entweder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten oder pauschale Kilometersätze ansetzen. In der Praxis wird häufig der pauschale Satz von 0,30 € je gefahrenem Kilometer genutzt. Bei der Dienstreise zählt also die gefahrene Strecke, typischerweise Hin- und Rückfahrt.
Welche Fahrtkosten gelten für den Arbeitsweg?
Für den regelmäßigen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt nicht die Reisekostenregel, sondern die Entfernungspauschale. Seit 1. Januar 2026 beträgt sie 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung entfällt.
Das ist also etwas anderes als die 0,30 € bei einer Dienstreise. Vereinfacht gesagt gilt: Arbeitsweg = 38 Cent einfache Strecke, Dienstreise = 30 Cent je gefahrenem Kilometer.
Was gilt bei gemischten Reisen?
Wenn eine Reise teils beruflich, teils privat ist, musst du die Kosten aufteilen. Gerade bei Creator-Reisen, Pressetrips oder verlängerten Wochenenden ist das relevant. Der berufliche Teil sollte sauber dokumentiert werden, damit du den betrieblichen Anteil im Zweifel nachvollziehbar belegen kannst.
Sozialversicherungen
Bin ich als Influencer:in sozialversicherungspflichtig?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt stark davon ab, ob deine Tätigkeit eher gewerblich, publizistisch oder künstlerisch geprägt ist. Für viele Influencer:innen ist deshalb vor allem die Frage interessant, ob die Künstlersozialkasse in Betracht kommt.
Komme ich als Influencer:in für die KSK infrage?
Möglich ist das, wenn deine Tätigkeit tatsächlich publizistisch oder künstlerisch geprägt ist. Die Künstlersozialkasse (KSK) nennt dafür außerdem ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen über 3.900 € als wichtige Grenze für die Versicherungspflicht.
Wer dagegen überwiegend Werbeleistungen für Unternehmen erbringt, sollte nicht automatisch von einer KSK-Zugehörigkeit ausgehen. Auch hier zählt der tatsächliche Schwerpunkt deiner Arbeit.
💡 Tipp: Kläre frühzeitig, wie du dich sozialversichern möchtest. Besonders wichtig ist die Krankenversicherung, denn Selbstständige müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Fazit: Welche Steuer-Fragen sollten Influencer:innen zuerst klären?
Für Influencer:innen sind vor allem diese Fragen entscheidend: Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?Welche Vorteile musst du erfassen?Ist eine Fahrt Arbeitsweg oder Dienstreise? Und: Greift bei dir ein häusliches Arbeitszimmer oder nur die Tagespauschale? Genau an diesen Stellen passieren die häufigsten Fehler.
Am wichtigsten ist deshalb eine saubere Dokumentation. Halte Kooperationen, Gratisprodukte, Reisen, Arbeitstage zuhause und private Mitnutzung nachvollziehbar fest. So lässt sich deine steuerliche Situation deutlich besser einordnen – und du bist auf Nachfragen des Finanzamts besser vorbereitet.
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FAQ: Häufige Fragen zu Steuern für Influencer:innen
Gilt für meine Fahrt zu einem Coworking-Space die 38-Cent-Pauschale?
Nur dann, wenn dieser Ort steuerlich deine erste Tätigkeitsstätte ist. Bei einer Auswärtstätigkeit gelten stattdessen die Reisekostenregeln.
Kann ich ohne separates Arbeitszimmer trotzdem etwas fürs Arbeiten zuhause absetzen?
Ja. Dafür gibt es die Tagespauschale von 6 € pro Tag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein eigenes Zimmer ist dafür nicht erforderlich.
Kann ich im selben Jahr Arbeitszimmer und Tagespauschale nutzen?
Ja, aber nicht für denselben Zeitraum. Für unterschiedliche Zeiträume kann jeweils die passende Regel gelten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Autor:in - Sophia Merzbach
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31.03.2026
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vuno7
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11.05.2024
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09.04.2026
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