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Crowdfunding und Steuern: Diese Regeln musst du beachten

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Crowdfunding zählt zu beliebten Finanzierungsmodellen für Produkt- und Projektideen. Hierbei kommen zum Beispiel klassisches Crowdfunding auf Spendenbasis, kredit- oder aktienbasiertes Crowdfunding oder auch Crowdfunding mit Gegenleistung in Frage. Je nach Finanzierungsmodell können verschiedene steuerliche Anforderungen gelten.

Wir erklären dir, wann du Crowdfunding versteuern musst, welches Crowdfunding als steuerpflichtig gilt und wie sich mit Crowdfunding Steuervorteile nutzen lassen.

Was ist Crowdfunding?

Crowdfunding bedeutet Schwarmfinanzierung und bezeichnet eine Methode zur Finanzierung von Projekten, Produkten, Startup-Gründungen, Immobilien oder Dienstleistungen. Hierbei legen deine Unterstützer:innen Beträge in individuellen, freiwilligen oder vorgegebenen Höhen zusammen. Die Finanzierung erfolgt häufig über spezielle Crowdfunding-Plattformen online. Bekannte Anbieter für Crowdfunding-Plattformen umfassen Kickstarter, Patreon, Indiegogo oder GoFundMe.

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Welche Crowdfunding-Modelle gibt es?

Welches Steuerrecht für Crowdfunding gilt, hängt unter anderem vom Crowdfunding-Modell ab. Zu gängigen Finanzierungsmodellen per Crowdfunding zählen:

  • Klassisches Crowdfunding (mit Gegenleistung): Die Ursprungsidee klassischen Crowdfundings, auch Crowdsponsoring genannt, sieht eine nicht finanzielle Gegenleistung für Geldgeber:innen vor. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein fertiges Produkt oder Kompensationen wie Geschenke oder Kunstobjekte.
  • Crowdfunding als Spende: Die Finanzierung erfolgt spendenbasiert mit einem meist festen Finanzierungsziel. Bei Nichterreichen des Finanzierungsziels besteht die Möglichkeit, dass Geldgeber:innen ihre Geldbeträge zurückerhalten. Häufige Anwendungsmöglichkeiten sind gemeinnützige und soziale Anliegen. Geldgeber:innen erwarten hierbei keine Gegenleistung, Beteiligung oder Rückzahlung, sollte das Spendenziel erreicht werden.
  • Crowdlending (Schwarmkredit): Beim Crowdlending handelt es sich um ein Darlehensprinzip, bei dem verschiedene Geldgeber:innen Geldbeträge beisteuern und eine Rückzahlung erwarten. Hierbei können verschiedene vereinbarte Rückzahlungsmodalitäten wie Zinsen zur Anwendung kommen.
  • Crowdinvesting (aktienbasiert): Beim aktienbasierten Crowdfunding erhalten Geldgeber:innen durch kleine oder größere Geldbeträge eine Beteiligung am finanzierten Projekt oder Unternehmen. Die Beteiligung kann in einer Teilhabe in steigendem Unternehmenswert, in Gewinnausschüttungen oder anderen Renditen liegen. Es handelt sich um ein partiarisches Darlehen, also eine stille Beteiligung ohne Mitspracherecht.

Wann musst du Crowdfunding versteuern?

Ob du Crowdfunding versteuern musst, hängt von der Art des Crowdfundings, von der Höhe der Geldbeträge, von deiner Rechtsform (beispielsweise Verein, GbR, UG) sowie von deinem oder vom Wohnsitz deiner Schwarmfinanzierer:innen ab. Einnahmen aus Finanzierungsrunden können zum Beispiel der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Schenkungssteuer oder der Körperschaftssteuer unterliegen. Die folgenden grundsätzlichen Regeln musst du beachten:

Form des Crowdfunding und die steuerliche Behandlung 

Folgende steuerliche Aspekte solltest du beim Crowdfunding je nach Art beachten:

  • Klassisches Crowdfunding: Wenn du als Unterstützer:in eine Gegenleistung erhältst, kannst du den Crowdfundingbetrag nicht steuerlich absetzen. Grund dafür ist, dass es sich durch die Gegenleistung nicht um eine Spende oder Sonderausgabe handelt und die Geldempfänger:innen meist nicht steuerbegünstigt sind.
  • Spendenbasiertes Crowdfunding: Handelt es sich um eine Finanzierung ohne finanzielle oder nicht finanzielle Gegenleistung, so kannst du deinen Finanzierungsbetrag unter Umständen als Spende absetzen. Ob es sich um eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne einer steuerrechtlich anerkannten Spende handelt, hängt unter anderem davon ab, ob die Initiator:innen gemäß Abgabenordnung spendenbegünstigt sind.
  • Crowdlending und Crowdinvesting: Sowohl beim Lending als auch beim Investing erhältst du in der Regel eine finanzielle, eigenkapitalähnliche Gegenleistung oder Beteiligung. Ein Spendenabzug kommt somit auch hier nicht in Frage.

Diese Steuern sind für Crowdfunding wichtig 

Je nach Finanzierungshöhe, Rechtsform und Fallkonstellation spielen folgende Steuern für Crowdfunding eine Rolle:

  • Umsatzsteuer: Als Crowdfunding-Initiator:in musst du keine Umsatzsteuer entrichten, wenn deine Geldgeber:innen keine Gegenleistung erhalten. Es handelt sich somit um einen nicht steuerpflichtigen Zuschuss. Bei Gegenleistung fällt eine Umsatzbesteuerung je nach Fall bei Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH zwischen 7 oder 19 Prozent an. Bei symbolischen oder ideellen Gegenleistungen kann wiederum eine Umsatzsteuerbefreiung möglich sein. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro sind umsatzsteuerbefreit. Privatpersonen ohne Umsatzabsichten gelten ebenfalls als umsatzsteuerbefreit.
  • Einkommenssteuer: Erzielst du als Privatperson Einnahmen aus deinem Crowdfunding, so gelten diese als einkommenssteuerpflichtig. Das gilt jedoch nur, wenn du damit den aktuellen Steuerfreibetrag nicht überschreitest.
  • Schenkungssteuer: Erhältst du per Crowdfunding eine gegenleistungsfreie Unterstützung, so gilt diese steuerrechtlich als Betriebseinnahme. Beachte daher, dass die Höhe der Schenkung den Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro nicht überschreitet.
  • Körperschaftssteuer: Bei Spendenbeträgen per Crowdfunding für gemeinnützige Organisationen oder Projekte fällt eine Körperschaftssteuer an, wenn die jährlichen Geschäftseinnahmen bei über 35.000 Euro liegen.

Wann ist Crowdfunding steuerfrei?

Grundsätzlich können Geldbeträge bei Crowdfunding nach Steuerrecht als Spende oder Sonderausgabe gelten und steuerlich absetzbar sein. Dafür müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Die Spende darf nicht mit einer Gegenleistung oder dem eigenen Betriebszweck zusammenhängen. Zudem muss sie der oder die steuerbegünstigte Geldempfänger:in durch eine Zuwendungsbestätigung bestätigen. Der oder die Geldempfänger:in muss darüber hinaus zu gemeinnützigen, sozialen, kirchlichen, öffentlichen, kulturellen oder politischen Organisationen und Vereinen zählen.

Für Projektbetreiber:innen mit gemeinnützigen, sozialen und wohltätigen Zielen sind Spenden grundsätzlich steuerfrei. Im Bereich Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung von steuerbegünstigten Organisationen kann hingegen eine Umsatzbesteuerbefreiung oder -ermäßigung vorliegen, wenn Umsätze unter der Freigrenze bleiben.

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Wie lassen sich mit Crowdfunding-Spenden Steuern sparen?

Spenden sind eine Möglichkeit, um mit Crowdfunding Steuern zu sparen. Ob eine Crowdfunding-Zuwendung als Spende gilt, hängt von komplexen Faktoren ab. Dazu zählt die Frage, ob der oder die Spendenempfänger:in oder Projektinitiator:in eine steuerliche Zuwendungsbestätigung nach § 50 der EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ausstellen darf.

Initiator:innen und Geldempfänger:innen dürfen gemäß gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Regeln Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Crowdfunding-Plattform tritt als Treuhänder auf
  • Geldempfänger:in ist eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
  • Geldgeber:innen erhalten keine Gegenleistung
  • Finanzierung erfolgt einzig zur Durchführung des Crowdziels
  • Geldbeträge lassen sich eindeutig einzelnen Geldgeber:innen zuordnen
  • Reguläre Zuwendungsbestätigungen dürfen ausgestellt werden (einfache Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen gemäß Nachweiserleichterungen nach § 50 EStDV sind nur möglich, wenn das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO gilt)

Da es sich bei Steuerpflichten und Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit Crowdfunding um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich, vor einer Crowdfunding-Kampagne eine:n Steuerberater:in hinzuzuziehen.

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