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Ab wann zahlst du Steuern für deine Social-Media-Tätigkeit?

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 5 Minuten

Du hast eine größere Follower:innenzahl auf Instagram, TikTok oder YouTube oder einer anderen Social-Media-Plattform und die ersten Sponsor:innen melden sich bei dir? Dann ist das die Gelegenheit, dein Hobby zum Beruf zu machen. Vorher solltest du aber wissen, welche Steuern Influencer:innen ab wann zahlen müssen.

In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Steuerinformationen zusammengetragen, damit der Einstieg als Selbstständige:r im Social-Media-Kosmos gelingt. Auf den ersten Blick scheinen die Steueranforderungen vielleicht ein wenig kompliziert, aber wenn du dranbleibst, wachsen deine Steuerkenntnisse wie deine Follower:innenzahlen und deine Einkünfte.

Welche Steuer zahlst du als Influencer?

Wer mit einem eigenen Kanal oder Account auf Social Media Geld verdient, ist Freiberufler:in und muss unter Umständen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Ob ein, zwei oder alle Steuerarten (oder sogar keine) für deinen persönlichen Fall relevant sind, entscheidet die Höhe deiner Einkünfte.

Wie hoch die Einkünfte in welchem Zeitraum sein dürfen, damit sie steuerfrei bleiben, ist bei jeder Steuerform ein bisschen anders. Wichtig zu wissen ist, dass Einkünfte nicht gleich Einnahmen sind. Unter Einkünften versteht man Gewinne, und die errechnen sich aus den Einnahmen minus den Ausgaben, die für den Beruf getätigt werden müssen.

💡Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Mit der App und der Web Version kannst du deine kompletten Steuerpflichten und Buchhaltung als Influencer erledigen. Du brauchst auch keine Steuer-Vorkenntnisse. Teste es kostenlos!

Einkommensteuer für Influencer

Bist du regelmäßig als Influencer:in tätig, geht das Finanzamt davon aus, dass du Einkünfte aus dieser selbstständigen Arbeit hast. Gerade am Anfang der Social-Media-Karriere kann es natürlich sein, dass deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen und du deshalb gar keine Einkünfte hast. Aber schon die Absicht, Geld mit der Tätigkeit zu verdienen, reicht, damit du dich mit dem Finanzamt auseinandersetzen musst.

Aber keine Sorgen, niemand möchte dir Geld wegnehmen, das du noch gar nicht verdienst. Eine Einkommensteuererklärung muss zwar jeder Selbstständige einreichen, aber Steuerzahlungen kommen erst auf dich zu, wenn du den jährlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro (Stand: 2023) überschreitest.

Der Freibetrag ergibt sich aus den Einkünften aus deiner Social-Media-Tätigkeit plus anderen Einkünften wie zum Beispiel einem Angestelltenverhältnis. Bedenke auch, dass zu den Einkünften auch Werbegeschenke und andere Sachzuwendungen gehören.

Und selbst wenn du über den Freibetrag kommst, heißt das noch nicht zwingend, dass du Steuern zahlen muss. Allerdings solltest du dich von Anfang an:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden.
  • den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” zur Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit deinem Finanzamt zukommen lassen.
  • deine Ausgaben und Einnahmen für die Einkommensteuererklärung dokumentieren (mit Nachweisen).

➡️ Hier findest du alle Infos die du zur Gewerbeanmeldung benötigst.

➡️ Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du kostenlos über die Accountable Website ausfüllen und übermittel.

Gewerbesteuer für Influencer

Als Influencer:in bist du automatisch eine Unternehmer:in. Wenn es richtig gut läuft, kannst du ja auch irgendwann Mitarbeiter:innen einstellen, und dann seid ihr eine richtige Firma. Es macht also nur Sinn, dass du von Anfang an ein Gewerbe anmelden musst und deine Social-Media-Einkünfte gleichzeitig Gewerbeerträge sind.

Auch bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag, der bei 24.500 Euro liegt. Solltest du Steuern für Gewerbetreibende zahlen müssen, musst du eine Gewerbesteuererklärung machen. Wie hoch die Steuer ist, errechnet die Gemeinde, in der du lebst, anhand des sogenannten Hebesatzes. Doch bevor dir das alles jetzt Sorgen bereitet, sei noch gesagt, dass die Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet wird.

Umsatzsteuer für Influencer

Als selbstständige:r Influencer:in mit nachhaltigem (das bedeutet in diesem Fall: immer wiederkehrendem) Einkommen musst du Umsatzsteuer bezahlen. Dabei ist es – anders als bei der Einkommensteuer – nicht wichtig, ob du Gewinn erzielen willst. Ist er da, muss er versteuert werden.

Auch bei dieser Form der Steuer gibt es Höchstbeträge, die dich von einer Steuerpflicht befreien. Wenn deine Umsätze (inklusive der Steuern) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro und laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen, wird keine Umsatzsteuer erhoben.

In diesem Fall bist du Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen angeben. Du bist dann auch nicht zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen berechtigt und musst deine Umsätze nur einmal im Jahr erklären.

Sollten die Umsätze die Höchstgrenzen übersteigen oder möchtest du auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, musst du auf deinen Rechnungen immer eine Umsatzsteuer angeben (19 % oder 7 %). Außerdem kannst du dir die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen von deinem Finanzamt erstatten lassen.

Außerdem bist du jetzt verpflichtet, deine Umsätze und Vorsteuern monatlich oder vierteljährlich in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Voranmeldung ist ein Dokument, in dem du deine Steuerschuld selbst errechnest. Sie ergibt sich aus der Differenz von eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Du überweist sie immer ohne vorherige Aufforderung an den Finanzamt.

Auch noch wichtig zu wissen ist, dass du von deinen Geschäftspartner:innen wie zum Beispiel Agenturen und ähnlichen sogenannte Gutschriften erhalten kannst. Dabei handelt es um Rechnungen, die dein:e Geschäftspartner:in vorsorglich für dich erstellt hat, in denen es also um Umsätze geht, die dir ausgezahlt werden. Deshalb musst du auch diese Umsätze in deiner Voranmeldung fürs Finanzamt einberechnen.

➡️ So einfach funktioniert die Umsatzsteuer-Vornameldung mit Accountable.

Sachzuwendungen als Influencer versteuern

Eine Frage, die sicher irgendwann in deiner Social-Media-Karriere auftauchen wird: Ab wann zahlst du Steuern für Social-Media-Tätigkeiten, für die du etwas anderes als Geld bekommen hast? Immerhin bekommen Influencer:innen nicht selten Produkte zum Testen, Einladungen zu Veranstaltungen oder dürfen kostenlos in Hotels übernachten. All diese Dinge fallen unter Sachzuwendungen und sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtig.

Zugegebenermaßen ist es nicht immer so einfach, den Wert von Sachzuwendung zu kennen. Deshalb im Zweifel lieber bei dem bzw. der Geschäftspartner:in nachfragen und auf jeden Fall alles dokumentieren. Der Beruf der Influencer:in wird von den Finanzämtern sehr ernst genommen, und es gibt durchaus Nachprüfungen, ob wirklich alles versteuert wurde, was zu versteuern ist.

Die Prüfung ist auch nicht schwierig, da bei Influencer:innen die Arbeitsresultate online zugänglich sind. Wenn du also beispielsweise Content auf einer gesponserten Reise erstellst, den du dann postest, solltest du diese Reise auch versteuern. Ansonsten musst du nicht nur Steuern nachzahlen, sondern schlimmstenfalls auch mit rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen und anderem rechnen.

➡️ So versteuerst du Geschenke als Influencer:in!

Arbeitsmaterialien für Social Media von der Steuer absetzen

Bisher ging es viel darum, welche steuerlichen Abgaben du als Influencer:in haben kannst. Allerdings hast du nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So kannst du beispielsweise, wenn du deine Steuern machst, das Handy als Social Media Manager:in absetzen.

Je nachdem, auf welcher Plattform du unterwegs bist, können die Arbeitsmaterialien ganz unterschiedliche sein. Als YouTuber:in brauchst du eine gute Kamera, Podcaster:innen brauchen Mikrofone, Instagramer:innen eventuell Bildbearbeitungsprogramme. Auch die Kosten deines Internetzugangs kannst du als Selbstständige (teilweise) von der Steuer absetzen, wenn du ihn vor allem beruflich nutzt.

Ein Beispiel für steuerlich absetzbares Arbeitsmaterial, das wahrscheinlich alle Influencer:innen betrifft, ist das Smartphone. Anschaffung und laufende Kosten kannst du unter Betriebsausgaben geltend machen. Du musst allerdings nachweisen können, dass du das mobile Endgerät für deine Arbeit nutzt.

💡Tipp von Accountable: Weitere Tipps, mit denen du als Influencer:in Steuern sparen kannst, findest du hier.

Fazit: Dranbleiben und alles dokumentieren

Direkt am Anfang deiner Influencer:innen-Karriere solltest du dich beim Gewerbeamt anmelden, den Fragebogen zu einer gewerblichen Tätigkeit an das Finanzamt schicken und vor allem alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.

Der Fragebogen muss sogar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (also wenn Geld oder Sachzuwendungen das erste Mal zu erwarten sind) erfolgen. Danach heißt es dann, dranzubleiben und sich möglichst regelmäßig um die Buchhaltung kümmern, dann bleibt diese lästige Pflicht am Ende auch stressfrei für dich.

Mit Steuertools wie Accountable sind Buchhaltung und Steuererklärungen zudem schnell erledigt. Die Accountable App behält Freibeträge und Höchstgrenzen für dich im Blick und zeigt dir automatisch, wie viel du von deinem Geld für Steuern zurücklegen musst.

Sieh die Zeit, die du für Buchhaltung und Steuern brauchst einfach als Investition in deine Tätigkeit an. Genauso, wie du dich sicher dafür interessierst, wie du Geld auf der von dir gewählten Plattform verdienen kannst, solltest du immer im Blick haben, wie du dieses Geld versteuern musst.

➡️ Hier findest du schon mal Tipps, wie du auf YouTube Geld verdienen kannst und worauf du beim Versteuern achten solltest.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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