Spätestens wenn du darüber nachdenkst, in Zukunft dein:e eigene:r Chef:in zu sein, wird auch das Thema Steuern für Gewerbetreibende für dich interessant. Im Gegensatz zu deinem früheren Angestelltenverhältnis gibt es an dieser Stelle einiges zu beachten. Die gute Nachricht: So kompliziert wie die Regelungen anfangs erscheinen, sind sie gar nicht. Wir beantworten im Folgenden die wichtigsten Fragen.
Als Gewerbetreibende werden all diejenigen bezeichnet, die auf selbstständiger Basis arbeiten und für diese Zwecke ein Gewerbe anmelden. Die Eintragung in das Handelsregister und der entsprechende Gewerbeschein weisen das Unternehmen als Gewerbebetrieb aus. Als gesetzliche Grundlage hierfür fungiert die Gewerbeordnung (GewO).
Selbstständige, die der Kategorie der Gewerbetreibenden zuzuordnen sind, arbeiten auf eigene Rechnung und zum Zwecke ihrer persönlichen wirtschaftlichen Gewinnerzielung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften handelt, wobei für Letztere gesonderte Regelungen gelten.
💡Gewerbe oder Freiberufler? Angehörige der freien Berufe – beziehungsweise Freiberufler:innen – sind zwar auch den Selbstständigen zuzuordnen, jedoch müssen sie im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer bezahlen. Ob du bei Gründung deiner Firma als Gewerbetreibende:r oder Freiberufler:in bewertet wirst, entscheidet in der Regel das Finanzamt mit der Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Als Gewerbetreibende:r Steuern zu zahlen ist obligatorisch und unausweichlich. Neben der Einkommensteuer – die auch nichtselbstständige Arbeitnehmer:innen zahlen – fallen für Inhaber:innen eines Gewerbes vor allem die zwei folgenden Steuerarten an:
Sobald du dein Gewerbe regelkonform beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet hast, darfst du deine Leistungen anbieten. Nun bist du nicht nur befähigt, Rechnungen an deine Kund:innen zu stellen, sondern auch dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen – vorausgesetzt dein im Jahr erwirtschafteter Gewinn liegt über 24.500 Euro. Diese Höchstgrenze gilt als Freibetrag, der jedoch nur von Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften in Anspruch genommen werden darf. Kapitalgesellschaften sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.
💡Gewerbe anmelden! Wenn du es als Gewerbetreibende:r versäumst, dein Gewerbe anzumelden, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Außerdem fordert das Finanzamt seinen entsprechenden Anteil in Form einer Nachzahlung. Speziell für Neuunternehmer:innen können die Sanktionen durchaus das Ende des Betriebs bedeuten.
Als Selbstständige:r hast du grundsätzlich die Möglichkeit, dich bei Gründung deines Unternehmens für die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu entscheiden – allerdings nur dann, wenn dein Vorjahresgewinn maximal 22.000 Euro beträgt. Ist das nicht der Fall, kommst du nicht an der Regelbesteuerung vorbei und musst Umsatzsteuer zahlen – darfst jedoch auch die Umsatzsteuer bei deinem Finanzamt geltend machen.
💡 Mehr Gewinn als gedacht - was nun? Machst du doch mehr Gewinn in einem Jahr, als zu zunächst dachtest und überschreitest den Betrag von 22.000 Euro, musst du in die Regelbesteuerung wechseln. Keine Sorge, dies geht in der Regel ganz einfach: Wechsel zur Regelbesteuerung.
Die Umsatzsteuererklärung muss einmal im Jahr an das Finanzamt abgegeben werden. Darüber hinaus gilt in Deutschland die Verpflichtung zur Umsatzsteuervoranmeldung. Abhängig von deinem Jahresgewinn erfolgt diese entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
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Unabhängig von den drei Hauptsteuerarten – der Einkommen-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer – fallen für dich als Gewerbetreibende:r unter bestimmten Voraussetzungen Steuern an wie:
Wie hoch die tatsächlich zu entrichtenden Steuern für Gewerbetreibende sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Höhe der Gewerbesteuer wird zum Beispiel im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Als Basis für die Berechnung dient dein erwirtschafteter Gewinn. Ebenjener wird in der Regel mit 3,5 Prozent und dem sogenannten Hebesatz multipliziert, der wiederum von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich angesetzt wird.
Die Feststellung der Umsatzsteuerhöhe folgt einem simplen Schema: Sie errechnet sich aus deinem Umsatz multipliziert mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz. Der Umsatz ist mit dem Erlös (und nicht mit dem Gewinn) gleichzusetzen. Er ist die Summe deiner tatsächlichen Einnahmen.
💡Welcher Umsatzsteuersatz? In Deutschland werden aktuell zwei unterschiedliche Umsatzsteuersätze zur Versteuerung herangezogen. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt zum Beispiel für den Lebensmittelgrundbedarf – etwa für Brot, Milch oder Babynahrung – sowie für Zeitschriften, Eintrittskarten, Bücher und mehr. Alles, was nicht ermäßigungsberechtigt ist, wird mit 19 Prozent Umsatzsteuer versteuert.
Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem Gesamteinkommen und dem zum Tragen kommenden Einkommensteuersatz. Das Gesamteinkommen umfasst all deine Einnahmen – sei es aus selbstständiger, nichtselbstständiger, frei-, haupt- oder nebenberuflicher Arbeit.
Für eine bessere Übersicht fassen wir die Berechnungswege für die einzelnen Steuerarten in der folgenden Tabelle für dich zusammen. Die Angaben beziehen sich auf Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften.
Steuerart |
Berechnungsformel |
Freibetrag |
Gewerbesteuer |
Ertrag x 3,5 % x Hebesatz |
24.500 Euro (im Vorjahr) |
Umsatzsteuer |
Umsatz x Umsatzsteuersatz |
22.000 Euro (im Vorjahr) |
Einkommensteuer |
Steuerpflichtiges Einkommen x Einkommensteuersatz |
8.600 Euro (im Vorjahr) |
Gewerbetreibende müssen Steuern bezahlen – das heißt jedoch nicht, dass keine Möglichkeit besteht, die Höhe der Abgaben bis zu einem gewissen Maße zu beeinflussen.
An dieser Stelle sollte insbesondere der Begriff Abschreibungen von hohem Interesse sein, denn diese können maßgeblich dazu beitragen, deine jährliche Steuerschuld zu reduzieren. Abhängig vom Kaufpreis deiner angeschafften Güter erfolgt die Abschreibung entweder sofort (im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern) oder über einen festen Zeitraum hinweg verteilt.
Ebenfalls von der Steuer absetzbar sind Arbeitsmittel, die zu mindestens 90 Prozent deiner gewerblichen Tätigkeit zuzuschreiben sind, sowie die Kosten für deinen Firmenwagen und dein Arbeitszimmer. Auch Weiterbildungen samt Material, Kommunikations-, Werbungs-, Versicherungskosten und Spenden sind steuerlich absetzbar.
💡Wie hoch die tatsächlichen Anteile der jeweiligen steuerlichen Absetzbarkeit im Einzelnen sind, erfährst du in unserem Beitrag „Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?“.
Einsparpotenzial ist nicht nur dann gegeben, wenn du Betriebsausgaben und Co. in deiner Steuererklärung geltend machst. Mindestens ebenso wichtig ist es, festgelegte Fristen einzuhalten, denn das Finanzamt reagiert bei verspäteten Zahlungen schnell mit horrenden Verzugszinsen. Dazu muss es nicht kommen, wenn du alle Stichtage einhältst. Das gilt insbesondere für die fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und eventuellen Einkommensteuervorauszahlungen.
Bei einer hohen Steuerschuld hat das Finanzamt das Recht, dich im Folgejahr zu Steuervorauszahlungen zu verpflichten. Für dich als Unternehmer:in soll der Vorteil darin bestehen, dass die zu leistende Summe in mehreren Teilbeträgen anstatt in einem – unter Umständen hohen – Gesamtbetrag getilgt wird. Es ist sinnvoll, als Gewerbetreibende:r die Steuern für das gesamte Jahr im Kopf zu behalten und die entsprechenden Beträge als finanzielles Polster zurückzulegen. Das gilt im Besonderen für den Fall, dass hohe Steuerbelastungen auf dich zukommen.
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20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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