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Steuerberater für Kleingewerbe & Kleinunternehmen 

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: August 12, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Als Kleingewerbebetreibene:r stehst du vor einer Vielzahl von Aufgaben. Neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit musst du dich auch um Themen wie Buchhaltung und Steuern kümmern. Gerade in der Anfangszeit kann das schnell überfordern. Daher nehmen viele Selbstständige gerne professionelle Unterstützung in Anspruch.

Doch lohnt sich ein:e Steuerberater:in auch im Kleingewerbe? Welche Aufgaben kann sie bzw. er übernehmen und wie unterstützt dich eine Steuerberatung speziell als Kleinunternehmer:in? In diesem Blogartikel beantworten wir diese Fragen ausführlich und geben dir wertvolle Tipps für die Praxis.

Was macht eine Steuerberater für Kleingewerbe und Kleinunternehmen?

Ein:e Steuerberater:in ist ein:e Expert:in für Steuerrecht und Finanzen. Sie oder er betreut nicht nur große Unternehmen, sondern auch Selbstständige wie Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende. Gerade für kleine Unternehmen ist ein:e Steuerberater:in oft mehr als nur ein:e Zahlenspezialist:in. Sie bzw. er hilft dir zwar einerseits dabei, deine Steuererklärungen optimal zu gestalten und etwaige Steuervorteile zu nutzen. Andererseits wirst du aber auch bei Gründungsfragen beraten, dir wird bei der Wahl der richtigen Rechtsform geholfen, steuerliche Vorteile erklärt und du wirst im Alltag bei der Umsetzung deiner steuerlichen Pflichten unterstützt.

Das bedeutet konkret:

Außerdem verlängern sich einige Abgabefristen, wenn du dich steuerlich beraten lässt. 

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer:in“ klingen ähnlich, meinen aber zwei unterschiedliche Dinge:

Ein Kleingewerbe ist ein kleiner Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerberechts. Du betreibst ein Kleingewerbe, wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, keine kaufmännische Buchführung machen musst und unterhalb bestimmter Umsatz- und Größenmerkmale bleibst. Die meisten Einzelunternehmen ohne großen Verwaltungsaufwand gelten als Kleingewerbe. Ob du zusätzlich als „Kleinunternehmer:in“ giltst, hat damit zunächst nichts zu tun.

Kleinunternehmer:in ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du diese Regelung in Anspruch nehmen. Dann musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Die genauen Unterschiede erklären wir dir in unserem Artikel Kleingewerbe vs Kleinunternehmer:in.

Brauche ich als Kleinunternehmen oder Kleingewerbe überhaupt eine:n Steuerberater:in?

Kleinunternehmer:innen und Leiter:innen von Kleingewerben fragen sich oft, ob sie die Hilfe eines Steuerbüros brauchen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine:n Steuerberater:in zu beauftragen. Viele erledigen ihre Buchhaltung und Steuererklärung mit Hilfe von Tools wie ELSTER oder Apps wie Accountable selbst. Trotzdem kann eine professionelle Beratung besonders in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Du hast wenig Erfahrung mit Buchhaltung und Steuern.
  • Du willst dich auf dein Tagesgeschäft konzentrieren.
  • Du bist dir unsicher, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen solltest. 
  • Du bist dir unsicher, wie du die Gewerbeanmeldung korrekt durchführen sollst.
  • Du möchtest Fehler vermeiden, die zu Nachzahlungen führen könnten.
  • Du möchtest dich von steuerlichen Fristen und Formalitäten entlasten.
  • Du brauchst Hilfe bei deinem Businessplan.
  • Dein Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt. 
  • Du planst Investitionen und brauchst Hilfe bei der steuerlichen Bewertung.
  • Du möchtest von möglichen Steuervorteilen profitieren.
  • Du planst die Einstellung von Mitarbeitenden.

Viele Steuerberater:innen bieten Einsteigerpakete oder Beratungen speziell für Kleinunternehmer:innen an. Diese sind auf einfache Strukturen und geringe Umsätze ausgelegt und daher meist auch kostengünstiger als klassische Unternehmensberatung. 

Weitere Fragen beantworten wir dir in unserem Blogartikel Selbstständigkeit: Brauche ich eine:n Steuerberater:in?

Was kostet ein Steuerberater?

Die Höhe der Gebühren, die ein:e Steuerberater:in für ihre bzw. seine Leistungen abrechnen darf, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die wichtigste Größe dabei ist der sogenannte Gegenstandswert. Dabei handelt es sich als Gewerbetreibende:r um den Höheren Wert deines Jahresumsatzes oder deiner Jahresausgaben.

In den Anlagen zur StBVV findest du genaue Tabellen, die die Gebühren für verschiedene Leistungen in Abhängigkeit vom Gegenstandswert festlegen. Dein:e Steuerberater:in kann je nach Leistung, die er oder sie erbringt einen im §24 StBVV bestimmten Anteil der in der Anlage festgelegten Gebühr als Kosten geltend machen.

Beispiel: Für die Erstellung deiner Gewerbesteuererklärung darf die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater laut § 24 StBVV zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr aus der Anlage StBVV berechnen. Wenn deine Jahreseinnahmen bei 8.000 Euro lagen, beträgt die Gebühr, die nach der Anlage StBVV angesetzt werden darf, 514 Euro. Das bedeutet, die Beratung kann dich zwischen 51,4 Euro und 308,4 Euro kosten. 

Ein Tipp: Lass dir vorab ein konkretes Angebot geben oder kläre im Erstgespräch, welche Leistungen für dein Kleingewerbe wirklich notwendig sind.

Weitere Faktoren, die die Kosten einen Steuerberater für Kleingewerbe beeinflussen:

  • Umfang der Leistungen: Welche Leistungen erbringt dein:e Steuerberater:in? Benötigst du nur Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung oder auch bei der laufenden Buchführung? Je mehr dein:e Steuerberater:in macht, desto mehr rechnet sie bzw. er natürlich auch ab. 
  • Erfahrung deine:r Steuerberater:in: Erfahrene Steuerberater:innen nehmen in der Regel höhere Honorare als Berufsanfänger:innen.
  • Sonstiges: Neben den normalen Gebühren können noch weitere Kosten anfallen, z. B. für Porto, Kopien oder Fahrtkosten. Diese Kosten muss dein:e Steuerberater:in gesondert abrechnen.

Welche steuerlichen Pflichten gelten für Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer?

Auch wenn du ein Kleingewerbe betreibst oder Kleinunternehmer:in bist, bist du steuerpflichtig. Welche Steuern du zahlen musst, hängt vor allem von deinem Gewinn und deiner Umsatzhöhe ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten:

Einkommensteuer

Jede:r Selbstständige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. Einkommensteuer zahlen – davon sind Kleingewerbe nicht ausgenommen. Grundlage ist dein Gewinn, den du mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst. Die Frist zur Abgabe endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wenn du dich jedoch von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater unterstützen lässt, verlängert sich diese Frist auf den letzten Februartag des darauffolgenden Jahres.  

Gewerbesteuer

Als gewerblich tätige:r Unternehmer:in musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Erst wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, wird tatsächlich Gewerbesteuer fällig. Liegt dein Gewinn darunter, bleibt die Steuerbelastung bei null. Gib die Gewerbesteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres ab. Bekommst du Hilfe durch eine:n Steuerberater:in für Kleingewerbe, verlängert sich deine Frist um acht Monate.

Umsatzsteuer

Hier greift die Kleinunternehmerregelung. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst dann keine Umsatzsteuer ausweisen und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Falls du dich für dieRegelbesteuerung entscheidest, bist du umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du deinen Kund:innen Umsatzsteuer auf deine Umsätze berechnen und diese an das Finanzamt abführen musst. Bei Regelbesteuerung musst du regelmäßig, zum zehnten Tag des jeweiligen Folgemonats, deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt abgeben. 

Für das gesamte Jahr musst du dann so wie bei der Einkommenssteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. In dieser sind all deine Umsatzsteuerlasten des Jahres vermerkt und werden mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen verglichen, um zu schauen, ob du noch Geld bezahlen musst oder sogar zurück bekommst. 

Achtung: Wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung wechselst, bist du für fünf Jahre daran gebunden.

Welche Besonderheiten gelten für Kleinunternehmer?

Gerade für Kleinunternehmer:innen ist die Steuerwelt voller Fallstricke. Auch wenn die Kleinunternehmerregelung Erleichterung bringt, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

  • Rechnungen müssen einen Hinweis enthalten, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (z. B.: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.").
  • Bei Gründung musst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
  • Du bist nicht von der Einkommensteuererklärung befreit.
  • Auch die EÜR musst du jährlich übermitteln.

Seit 2024 musst du als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben, sofern du ausschließlich umsatzsteuerfreie Einnahmen hattest.

Wie kann ein Steuerberater konkret helfen?

Steuerberater:innen bieten nicht nur Service, sie geben dir auch Sicherheit. Gerade für Kleinunternehmer:innen kann sich das lohnen:

  • Beratung bei der Gründung: Was musst du beim Finanzamt melden? Welche Formulare sind wichtig? Welche Steuern betreffen dich?
  • Laufende Unterstützung: Du bekommst Hilfe bei Buchhaltung, Umsatzprognose, Abschreibungen und mehr.
  • Steuererklärung: Deine Daten werden korrekt aufbereitet und fristgerecht übermittelt.
  • Finanzplanung: Du bekommst Hinweise zu Steuerrücklagen, Investitionen oder Rücklagen bei Steuervorauszahlungen.
  • Kommunikation mit dem Finanzamt: Du musst nicht selbst telefonieren, schreiben oder dich in komplexe Vorgaben einlesen.

Fazit: Lohnt sich ein Steuerberater für Kleingewerbe?

Ja. Vor allem dann, wenn du wenig Erfahrung hast, deine Buchhaltung effizient auslagern willst oder größere Pläne mit deinem Gewerbe hast. Auch wenn du aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst, hilft dir ein:e Steuerberater:in beim Übergang in die Regelbesteuerung.

Am besten informierst du dich frühzeitig und vereinbarst ein unverbindliches Erstgespräch. Viele Steuerberater:innen bieten faire Paketpreise oder pauschale Beratung speziell für Kleinunternehmer:innen an.

Ob du dich für professionelle Hilfe entscheidest oder deine Steuern selbst erledigst: Wichtig ist, dass du deine steuerlichen Pflichten ernst nimmst. Nur so vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt und hast den Kopf frei für dein eigentliches Business.

➡️ Post vom Finanzamt: Das bedeuten die häufigsten Briefe

FAQ - Steuerberater für Kleingewerbe

Kann ich mir den Steuerberater sparen, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze? 

Grundsätzlich ja – vor allem, wenn du dich gut mit den Anforderungen und Fristen auskennst. Viele Kleinunternehmer:innen nutzen Tools wie ELSTER oder Buchhaltungs-Apps. Trotzdem kann ein:e Steuerberater:in gerade in der Gründungsphase oder bei Unsicherheiten wertvolle Hilfe leisten. Auch wenn dein Geschäft wächst oder du aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst, ist professionelle Unterstützung sinnvoll.

Gibt es Alternativen zur klassischen Abrechnung nach Gegenstandswert? 

Ja, viele Steuerberater:innen bieten auch Pauschalpreise oder Zeitabrechnungen an. Diese können vor allem für Kleingewerbetreibende mit überschaubaren Strukturen sinnvoll sein. Achte darauf, im Erstgespräch zu klären, welche Modelle angeboten werden.

Muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, obwohl ich Kleinunternehmer:in bin?

Nein. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bist du nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Entscheidest du dich jedoch für die Regelbesteuerung, musst du regelmäßig Voranmeldungen abgeben – in der Regel monatlich oder vierteljährlich.

Hilft mir ein Steuerberater auch beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung?

Ja. Gerade in der Gründungsphase ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein zentrales Dokument. Ein:e Steuerberater:in kann dir helfen, die richtigen Angaben zu machen. Etwa zur Umsatzsteuerpflicht, zur geplanten Gewinnermittlung oder zur Anmeldung als Arbeitgeber:in, falls du Mitarbeitende beschäftigst.

Wie kann ich mich auf das erste Gespräch mit dem Steuerberater vorbereiten?

Du solltest alle wichtigen Unterlagen bereithalten: deine Steuernummer, Belege zu Einnahmen und Ausgaben, ggf. Kontoauszüge, vorhandene Rechnungen sowie eine Übersicht deiner Geschäftstätigkeit. Je besser du vorbereitet bist, desto zielgerichteter kann dein:e Steuerberater:in arbeiten – und du sparst dir (kostenpflichtige) Rückfragen.

Kann ich Steuerberatungskosten steuerlich absetzen?

Ja. Die Kosten für die Steuerberatung sind Betriebsausgaben und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Auch private Beratungskosten im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung können teilweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Autor - Sophia Merzbach

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