Als Kleingewerbebetreibene:r stehst du vor einer Vielzahl von Aufgaben. Neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit musst du dich auch um Themen wie Buchhaltung und Steuern kümmern. Gerade in der Anfangszeit kann das schnell überfordern. Daher nehmen viele Selbstständige gerne professionelle Unterstützung in Anspruch.
Doch lohnt sich ein:e Steuerberater:in auch im Kleingewerbe? Welche Aufgaben kann sie bzw. er übernehmen und wie unterstützt dich eine Steuerberatung speziell als Kleinunternehmer:in? In diesem Blogartikel beantworten wir diese Fragen ausführlich und geben dir wertvolle Tipps für die Praxis.
Ein:e Steuerberater:in ist ein:e Expert:in für Steuerrecht und Finanzen. Sie oder er betreut nicht nur große Unternehmen, sondern auch Selbstständige wie Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende. Gerade für kleine Unternehmen ist ein:e Steuerberater:in oft mehr als nur ein:e Zahlenspezialist:in. Sie bzw. er hilft dir zwar einerseits dabei, deine Steuererklärungen optimal zu gestalten und etwaige Steuervorteile zu nutzen. Andererseits wirst du aber auch bei Gründungsfragen beraten, dir wird bei der Wahl der richtigen Rechtsform geholfen, steuerliche Vorteile erklärt und du wirst im Alltag bei der Umsetzung deiner steuerlichen Pflichten unterstützt.
Das bedeutet konkret:
Außerdem verlängern sich einige Abgabefristen, wenn du dich steuerlich beraten lässt.
Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer:in“ klingen ähnlich, meinen aber zwei unterschiedliche Dinge:
Ein Kleingewerbe ist ein kleiner Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerberechts. Du betreibst ein Kleingewerbe, wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, keine kaufmännische Buchführung machen musst und unterhalb bestimmter Umsatz- und Größenmerkmale bleibst. Die meisten Einzelunternehmen ohne großen Verwaltungsaufwand gelten als Kleingewerbe. Ob du zusätzlich als „Kleinunternehmer:in“ giltst, hat damit zunächst nichts zu tun.
Kleinunternehmer:in ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kannst du diese Regelung in Anspruch nehmen. Dann musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Die genauen Unterschiede erklären wir dir in unserem Artikel Kleingewerbe vs Kleinunternehmer:in.
Brauche ich als Kleinunternehmen oder Kleingewerbe überhaupt eine:n Steuerberater:in?
Kleinunternehmer:innen und Leiter:innen von Kleingewerben fragen sich oft, ob sie die Hilfe eines Steuerbüros brauchen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine:n Steuerberater:in zu beauftragen. Viele erledigen ihre Buchhaltung und Steuererklärung mit Hilfe von Tools wie ELSTER oder Apps wie Accountable selbst. Trotzdem kann eine professionelle Beratung besonders in folgenden Fällen sinnvoll sein:
Viele Steuerberater:innen bieten Einsteigerpakete oder Beratungen speziell für Kleinunternehmer:innen an. Diese sind auf einfache Strukturen und geringe Umsätze ausgelegt und daher meist auch kostengünstiger als klassische Unternehmensberatung.
Weitere Fragen beantworten wir dir in unserem Blogartikel Selbstständigkeit: Brauche ich eine:n Steuerberater:in?
Die Höhe der Gebühren, die ein:e Steuerberater:in für ihre bzw. seine Leistungen abrechnen darf, ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die wichtigste Größe dabei ist der sogenannte Gegenstandswert. Dabei handelt es sich als Gewerbetreibende:r um den Höheren Wert deines Jahresumsatzes oder deiner Jahresausgaben.
In den Anlagen zur StBVV findest du genaue Tabellen, die die Gebühren für verschiedene Leistungen in Abhängigkeit vom Gegenstandswert festlegen. Dein:e Steuerberater:in kann je nach Leistung, die er oder sie erbringt einen im §24 StBVV bestimmten Anteil der in der Anlage festgelegten Gebühr als Kosten geltend machen.
Beispiel: Für die Erstellung deiner Gewerbesteuererklärung darf die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater laut § 24 StBVV zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr aus der Anlage StBVV berechnen. Wenn deine Jahreseinnahmen bei 8.000 Euro lagen, beträgt die Gebühr, die nach der Anlage StBVV angesetzt werden darf, 514 Euro. Das bedeutet, die Beratung kann dich zwischen 51,4 Euro und 308,4 Euro kosten.
Ein Tipp: Lass dir vorab ein konkretes Angebot geben oder kläre im Erstgespräch, welche Leistungen für dein Kleingewerbe wirklich notwendig sind.
Auch wenn du ein Kleingewerbe betreibst oder Kleinunternehmer:in bist, bist du steuerpflichtig. Welche Steuern du zahlen musst, hängt vor allem von deinem Gewinn und deiner Umsatzhöhe ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten:
Jede:r Selbstständige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. Einkommensteuer zahlen – davon sind Kleingewerbe nicht ausgenommen. Grundlage ist dein Gewinn, den du mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst. Die Frist zur Abgabe endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wenn du dich jedoch von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater unterstützen lässt, verlängert sich diese Frist auf den letzten Februartag des darauffolgenden Jahres.
Als gewerblich tätige:r Unternehmer:in musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Erst wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, wird tatsächlich Gewerbesteuer fällig. Liegt dein Gewinn darunter, bleibt die Steuerbelastung bei null. Gib die Gewerbesteuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres ab. Bekommst du Hilfe durch eine:n Steuerberater:in für Kleingewerbe, verlängert sich deine Frist um acht Monate.
Hier greift die Kleinunternehmerregelung. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst dann keine Umsatzsteuer ausweisen und musst auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Falls du dich für dieRegelbesteuerung entscheidest, bist du umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du deinen Kund:innen Umsatzsteuer auf deine Umsätze berechnen und diese an das Finanzamt abführen musst. Bei Regelbesteuerung musst du regelmäßig, zum zehnten Tag des jeweiligen Folgemonats, deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt abgeben.
Für das gesamte Jahr musst du dann so wie bei der Einkommenssteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. In dieser sind all deine Umsatzsteuerlasten des Jahres vermerkt und werden mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen verglichen, um zu schauen, ob du noch Geld bezahlen musst oder sogar zurück bekommst.
Achtung: Wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung wechselst, bist du für fünf Jahre daran gebunden.
Gerade für Kleinunternehmer:innen ist die Steuerwelt voller Fallstricke. Auch wenn die Kleinunternehmerregelung Erleichterung bringt, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Seit 2024 musst du als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben, sofern du ausschließlich umsatzsteuerfreie Einnahmen hattest.
Steuerberater:innen bieten nicht nur Service, sie geben dir auch Sicherheit. Gerade für Kleinunternehmer:innen kann sich das lohnen:
Ja. Vor allem dann, wenn du wenig Erfahrung hast, deine Buchhaltung effizient auslagern willst oder größere Pläne mit deinem Gewerbe hast. Auch wenn du aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst, hilft dir ein:e Steuerberater:in beim Übergang in die Regelbesteuerung.
Am besten informierst du dich frühzeitig und vereinbarst ein unverbindliches Erstgespräch. Viele Steuerberater:innen bieten faire Paketpreise oder pauschale Beratung speziell für Kleinunternehmer:innen an.
Ob du dich für professionelle Hilfe entscheidest oder deine Steuern selbst erledigst: Wichtig ist, dass du deine steuerlichen Pflichten ernst nimmst. Nur so vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt und hast den Kopf frei für dein eigentliches Business.
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Grundsätzlich ja – vor allem, wenn du dich gut mit den Anforderungen und Fristen auskennst. Viele Kleinunternehmer:innen nutzen Tools wie ELSTER oder Buchhaltungs-Apps. Trotzdem kann ein:e Steuerberater:in gerade in der Gründungsphase oder bei Unsicherheiten wertvolle Hilfe leisten. Auch wenn dein Geschäft wächst oder du aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst, ist professionelle Unterstützung sinnvoll.
Ja, viele Steuerberater:innen bieten auch Pauschalpreise oder Zeitabrechnungen an. Diese können vor allem für Kleingewerbetreibende mit überschaubaren Strukturen sinnvoll sein. Achte darauf, im Erstgespräch zu klären, welche Modelle angeboten werden.
Nein. Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bist du nicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Entscheidest du dich jedoch für die Regelbesteuerung, musst du regelmäßig Voranmeldungen abgeben – in der Regel monatlich oder vierteljährlich.
Ja. Gerade in der Gründungsphase ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein zentrales Dokument. Ein:e Steuerberater:in kann dir helfen, die richtigen Angaben zu machen. Etwa zur Umsatzsteuerpflicht, zur geplanten Gewinnermittlung oder zur Anmeldung als Arbeitgeber:in, falls du Mitarbeitende beschäftigst.
Du solltest alle wichtigen Unterlagen bereithalten: deine Steuernummer, Belege zu Einnahmen und Ausgaben, ggf. Kontoauszüge, vorhandene Rechnungen sowie eine Übersicht deiner Geschäftstätigkeit. Je besser du vorbereitet bist, desto zielgerichteter kann dein:e Steuerberater:in arbeiten – und du sparst dir (kostenpflichtige) Rückfragen.
Ja. Die Kosten für die Steuerberatung sind Betriebsausgaben und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Auch private Beratungskosten im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung können teilweise als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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