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KI-Tools als Betriebsausgabe: Was darfst du steuerlich absetzen?

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Juni 2, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Ob Texte mit ChatGPT, Bilder mit Midjourney oder Videoschnitt mit KI-Unterstützung – viele Selbstständige und Freelancer:innen nutzen bereits heute künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag. Und warum auch nicht? KI-Tools sparen Zeit, machen Prozesse effizienter und eröffnen kreative Möglichkeiten. Doch mit der Nutzung stellt sich schnell eine praktische Frage: Kannst du die Kosten für KI-Tools steuerlich absetzen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

In diesem Beitrag erfährst du, welche KI-Tools als Betriebsausgabe infrage kommen, was das Finanzamt dabei genau sehen will und wie du die Kosten korrekt buchst. 

Was gilt grundsätzlich als Betriebsausgabe?

Bevor wir ins Detail gehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Grundlagen: Was versteht das Finanzamt eigentlich unter einer Betriebsausgabe?

Definition laut Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 4 EStG)

„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“

Das heißt: Alle Kosten, die du beruflich veranlasst hast, kannst du steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, sie sind notwendig, angemessen und nachvollziehbar dokumentiert.

Typische Beispiele für Betriebsausgaben aus dem digitalen Alltag

  • Software-Abos und Online-Dienste
  • Fachliteratur, Lernplattformen, Tools für Kommunikation und Projektmanagement
  • Design-, SEO- oder Automatisierungstools
  • Webhosting, Domains, Cloudspeicher
  • und natürlich: KI-gestützte Tools, sofern sie beruflich genutzt werden

Wichtig ist immer: Der betriebliche Zusammenhang muss erkennbar sein. Wenn du also ein KI-Tool wie ChatGPT nutzt, um bessere Angebote zu schreiben, Kundentexte zu erstellen oder interne Prozesse zu beschleunigen, ist das in der Regel ganz klar betrieblich veranlasst.

➡️ Das ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von KI-Tools

Du willst ChatGPT, Midjourney oder Canva Pro steuerlich absetzen? Grundsätzlich ist das möglich – aber nur, wenn ein paar wichtige Kriterien erfüllt sind. Das Finanzamt will sehen, dass das Tool betrieblich veranlasst ist, also ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird

💡 Wichtig: Nutzt du das Tool ausschließlich privat, ist es nicht absetzbar. Bei gemischter Nutzung (z. B. 70 % beruflich, 30 % privat) darfst du nur den beruflichen Anteil geltend machen – dieser muss schätzbar und plausibel sein.

1. Beruflicher Nutzen muss klar erkennbar sein

Die wichtigste Voraussetzung ist die betriebliche Veranlassung. Das heißt: Du nutzt das Tool in direktem Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit. 

Textbasierte KI-Tools

Diese Tools sind vor allem in der Content-Erstellung, im Marketing oder bei der Automatisierung von Kommunikation im Einsatz:

  • ChatGPT (OpenAI)
  • Jasper (Texterstellung & Copywriting)
  • Neuroflash (deutscher Anbieter mit DSGVO-Fokus)
  • Notion AI (KI-gestützte Text- und Strukturfunktionen innerhalb von Notion)

💡 Steuerlich relevant, wenn du z. B. Angebote schreibst, E-Mails formulierst, Social-Media-Texte generierst oder Inhalte für deine Website erstellst.

➡️ Die besten KI-Tools: So nutzt du künstliche Intelligenz im Beruf

Bild- & Design-KI

Diese Tools helfen dir, Illustrationen, Social-Media-Grafiken oder Produktbilder zu erstellen – automatisiert oder per Text-Prompt:

  • Midjourney, DALL·E, Adobe Firefly
  • Canva Pro mit KI-Funktionen wie „Magic Design“ oder „Text to Image“
  • RunwayML (KI-basierte Bild- und Videobearbeitung)

💡 Betrieblich absetzbar, wenn du sie zur Gestaltung von Marketingmaterialien, Präsentationen oder Webseiten nutzt.

Audio- & Video-KI

KI-gestützte Tools für Sprachsynthese, Transkription, Schnitt und Vertonung sind auf dem Vormarsch:

  • Descript (Videos schneiden, transkribieren, automatisch vertonen)
  • ElevenLabs (realistische KI-Stimmen)
  • Synthesia (KI-Videos mit Avataren)
  • Runway (Video-Editing & visuelle Effekte mit KI)

💡 Besonders interessant für Freelancer:innen im Medien-, Content- oder Bildungsbereich.

➡️ Hier stellen wir dir 5 besten KI-Tools für Videoschnitt und -bearbeitung vor.

Automatisierung und KI-Funktionen in bestehenden Tools

Viele bekannte Tools bieten mittlerweile integrierte KI-Funktionen, z. B.:

  • Notion AI (KI-Assistenz in der Dokumentation und Planung)
  • NotebookLM (Google KI für Notizen und Recherche, automatisierte Zusammenfassungen und Quellenbezüge)
  • Zapier mit AI-Add-ons (Prozessautomatisierung)
  • Grammarly oder DeepL Write (Sprachoptimierung, Stilverbesserung)

➡️ Die besten KI-Tools für die Arbeit: Office und Projektmanagement

2. Du brauchst eine ordentliche Rechnung

Damit du die Kosten ansetzen kannst, brauchst du einen Beleg mit folgenden Pflichtangaben:

  • vollständiger Name und Adresse des Anbieters
  • Leistungsbeschreibung (z. B. „ChatGPT Plus – Monatliches Abo“)
  • Betrag, ggf. mit Umsatzsteuer
  • Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
  • ggf. deine eigene Anschrift (bei Tools mit Rechnungsadresseingabe)

💡 Tipp: Bei US-Anbietern wie OpenAI oder Midjourney fehlt oft die Umsatzsteuer. In dem Fall greift das Reverse-Charge-Verfahren – dazu mehr weiter unten.

3. Dokumentation: Beleg sichern & Nutzung nachvollziehbar machen

  • Rechnung als PDF oder E-Mail archivieren (am besten digital)
  • Tool über ein geschäftliches Konto oder Firmenkarte bezahlen
  • bei gemischter Nutzung: kurze Notiz oder Screenshot der typischen Anwendungen aufbewahren (z. B. für Nachfragen bei einer Prüfung)
  • Hinweis in deiner Buchhaltung, wofür du das Tool nutzt (z. B. „Bildgenerierung für Kundenprojekte“)

4. Einmalzahlung vs. Abo: Unterschiede bei der Absetzung

  • Monatliches oder jährliches Abo: zählt als laufende Betriebsausgabe – du kannst die Kosten im jeweiligen Jahr vollständig absetzen.
  • Einmalige Lizenzen über 800 € netto: müssen ggf. aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden (wie bei Software allgemein üblich).
  • Kleinbetragsrechnungen (unter 250 € brutto): können ohne ausführliche Angaben ins Kassenbuch übernommen werden – trotzdem ist ein Beleg Pflicht!

Was du nicht absetzen darfst

  • Tools, die du rein privat nutzt (z. B. zur Bildgenerierung für dein Hobby)
  • Free-Versionen oder Trials ohne Rechnung
  • Tools, bei denen du keinen Nachweis über die Zahlung hast (z. B. über privates PayPal ohne Kontoauszug)

Wie buchst du KI-Tools korrekt?

Du hast die Rechnung – und jetzt? Damit deine Ausgaben für ChatGPT, Midjourney & Co. steuerlich anerkannt werden, musst du sie auch ordnungsgemäß verbuchen. Je nach genutztem Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) kannst du KI-Tools in der Regel unter Software, Online-Dienste oder Werbekosten verbuchen:

SKR03SKR04Anwendung
4930 Software6805 SoftwareAbo- oder Lizenzkosten für Tools
4950 Werbekosten6640 WerbekostenCanva, Midjourney für Grafikdesign
4900 Sonstiger Aufwand6600 Sonstiger Aufwandfalls keine klare Zuordnung möglich

💡 Tipp: Wenn du mit einer Buchhaltungssoftware arbeitest (z. B. Accountable, Lexoffice, sevDesk), kannst du dort oft ein eigenes Schlagwort für „KI-Tools“ anlegen – das macht die Auswertung einfacher.

KI-Tools aus dem Ausland: Steuerliche Besonderheiten

Viele KI-Tools stammen von Anbietern außerhalb der EU – etwa OpenAI (ChatGPT), Midjourney oder ElevenLabs. Wer solche Services beruflich nutzt, sollte die steuerlichen Besonderheiten genau kennen. Denn bei Rechnungen aus Drittländern gelten andere Regeln als bei Käufen innerhalb Deutschlands oder der EU.

Digitale Leistungen aus dem Nicht-EU-Ausland (z. B. USA, UK)

Bei Leistungen von Unternehmen außerhalb der EU – z. B. OpenAI (USA) oder ElevenLabs (UK) – greift das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG. Das bedeutet: Nicht der Anbieter, sondern Du als Leistungsempfänger:in musst die Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen.

Deine To-dos:

  • Nettorechnung prüfen: Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer.
  • Vermerk ergänzen: Auf dem Beleg (oder im Buchungstext) muss stehen:
    „Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG“
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Den Nettobetrag trägst Du in der Zeile „Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers“ ein.
  • Keine USt-ID nötig, aber sinnvoll: Sie hilft bei der eindeutigen Zuordnung – besonders bei Buchhaltungs- oder Steuerprüfungen.
  • Dokumentation sichern: Rechnung (PDF) + Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung aufbewahren.

💡 Kleinunternehmer:innen schulden keine Umsatzsteuer, müssen aber trotzdem den Auslandsbezug dokumentieren.

Rechnungen in Fremdwährung korrekt buchen

Viele Anbieter stellen Rechnungen in US-Dollar oder Britischem Pfund. In Deutschland muss die Buchung jedoch in Euro erfolgen.

So gehst Du vor:

  • Tageskurs verwenden: Nutze den EZB-Referenzkurs oder den Tageskurs der Bundesbank zum Rechnungsdatum.
  • Umrechnung dokumentieren: Buchhaltungsprogramme übernehmen das oft automatisch.
  • Beleg in EUR beilegen: Kontoauszug oder PayPal-Beleg mit Euro-Betrag aufheben – wichtig für Nachweise bei Rückfragen des Finanzamts.

➡️ Rechnungen in Fremdwährungen ausstellen: Anleitung für Selbstständige

Leistungen von EU-Anbietern

Beziehst Du KI-Tools von Anbietern innerhalb der EU (z. B. Synthesia aus Irland), gelten andere Regeln – aber auch hier ist Vorsicht geboten:

Voraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren:

💡 Tipp: Ob eine USt-ID gültig ist, kannst Du im EU-VIES-System prüfen.

Was auf der Rechnung stehen muss

Unabhängig davon, woher der Anbieter kommt, solltest Du jede Rechnung auf diese Punkte prüfen:

PrüfkriteriumMuss enthalten sein
Leistungserbringer inkl. Anschriftz. B. „OpenAI, L.L.C., San Francisco, USA“
Rechnungsnummer & LeistungsdatumFür die eindeutige Zuordnung notwendig
Hinweis auf Reverse ChargeFalls nicht vorhanden, selbst ergänzen (§ 13b UStG)
Deine USt-ID (bei EU-Leistungen)Falls Reverse Charge innerhalb der EU genutzt wird
LeistungsbeschreibungZweck der Leistung sollte erkennbar sein

Beispiel: So buchst Du ChatGPT Plus (OpenAI)

  • Preis: 20 $ pro Monat (etwa 18,50 € netto)
  • Rechnung: Von „OpenAI, L.L.C., San Francisco, USA“, ohne Umsatzsteuer
  • Buchung: Nettobetrag als „Leistung aus dem Drittland“ erfassen
  • Vermerk: „Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG“
  • Nachweise sichern: PDF-Rechnung + Kontoauszug in EUR
  • USt-Voranmeldung: Zeile „Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers“

Fazit: KI nutzen und clever als Betriebsausgabe absetzen

KI-Tools gehören für viele Selbstständige und Freelancer:innen längst zum Arbeitsalltag – ob bei der Texterstellung, im Design oder für die Automatisierung von Prozessen. Die gute Nachricht: Solange du diese Tools beruflich nutzt und ordentlich dokumentierst, kannst du sie fast immer als Betriebsausgabe geltend machen.

💡 Tipp zum Schluss: Je früher du dir eine saubere Routine für KI-Ausgaben zulegst, desto entspannter wird deine nächste Steuererklärung – und desto mehr kannst du steuerlich herausholen.

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FAQ: Die häufigsten Fragen zu KI-Tools & Steuer

Kann ich ChatGPT absetzen, wenn ich es auch privat nutze?

Ja, anteilig. Wenn du ChatGPT sowohl beruflich als auch privat nutzt, kannst du den beruflichen Anteil als Betriebsausgabe geltend machen. Dieser Anteil muss nachvollziehbar geschätzt und dokumentiert werden – z. B. 70 % beruflich, 30 % privat. Reine Privatnutzung ist nicht absetzbar.

Was mache ich mit Tools, die in Dollar abgerechnet werden?

Kein Problem – du rechnest den Betrag in Euro zum Tageskurs der Bundesbank um (Rechnungsdatum) oder nutzt den Betrag, der vom Konto abgebucht wurde. Wichtig: Rechnung + Kontoauszug sichern, damit der Betrag nachvollziehbar ist.

Muss ich bei OpenAI Umsatzsteuer zahlen?

Ja, aber indirekt: Bei Anbietern aus Nicht-EU-Ländern wie OpenAI musst du das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Du bekommst eine Nettorechnung und musst selbst die Umsatzsteuer berechnen und in deiner USt-Voranmeldung angeben. Diese ist je nach Tätigkeit oft direkt wieder als Vorsteuer abziehbar.

Was ist mit Free-Versionen oder Test-Zugängen?

Kostenlose Tools oder Testphasen kannst du natürlich nicht als Betriebsausgabe ansetzen – es fehlt ja eine Zahlung. Aber: Wenn du im Anschluss ein kostenpflichtiges Abo abschließt, ist ab diesem Zeitpunkt die Absetzbarkeit möglich, sofern beruflich genutzt.

Darf ich auch Canva Pro oder Notion AI absetzen?

Ja – sofern du sie beruflich nutzt. Auch wenn KI hier nur ein Feature von vielen ist, zählt die gesamte Anwendung als Tool für deine selbstständige Tätigkeit. Canva Pro z. B. kannst du als Werbekosten oder Software verbuchen, Notion AI je nach Einsatzbereich.

Muss ich als Kleinunternehmer:in etwas Besonderes beachten?

Als Kleinunternehmer:in musst du keine Umsatzsteuer abführen – das Reverse-Charge-Verfahren greift bei dir nicht. Trotzdem musst du belegen, dass du das Tool beruflich nutzt, und brauchst eine ordentliche Rechnung. Tipp: Tools möglichst über ein Geschäftskonto zahlen und Belege gut ablegen.

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Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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