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Arbeiten als Videomaker: Steuern und Selbstständigkeit

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Als Videomaker in der Selbstständigkeit hast du die Freiheit, deiner Leidenschaft nachzugehen und Videos zu produzieren, die dich kreativ fordern und begeistern. Das Hobby zum Beruf zu machen, bringt jedoch auch eine ganze Reihe an Herausforderungen mit sich. In diesem Blogbeitrag geben wir dir Tipps für die Arbeit als selbstständiger Videomaker und erklären dir alles, was du über Steuern wissen musst. 

Wie kann ich mich als Videomaker selbstständig machen?

Um deinem Traumjob nachzugehen und dich als Video Creator selbstständig zu machen, brauchst du keine offiziellen Qualifikationen oder einen bestimmten Abschluss, da die Berufsbezeichnung Videograf:in nicht geschützt ist. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Videoproduzent:in oder Mediengestalter:in Bild und Ton kann jedoch gerade zu Beginn deiner Laufbahn dafür sorgen, dass du sicherer in den Beruf startest und über ein größeres Fachwissen und praktische Erfahrungen verfügst. Entscheidender für eine erfolgreiche Karriere in der Videobranche sind jedoch andere Faktoren: 

  1. Erstelle ein Portfolio: Um potenzielle Kund:innen von deinem Talent und deinem Können zu überzeugen, solltest du ein aussagekräftiges Portfolio mit deinen besten Arbeiten anfertigen. Richte deine eigene Website oder einen YouTube-Kanal ein, um dein Portfolio zu präsentieren und deine Arbeit zu verbreiten. Dein Portfolio sollte deinen einzigartigen Stil, deine Kreativität und dein technisches Fachwissen hervorheben.
  2. Baue ein Netzwerk auf: Eine gute Vernetzung ist in der Videobranche von entscheidender Bedeutung. Nutze die sozialen Medien, um dich mit anderen Videograf:innen, Produzent:innen oder Produktionsfirmen zu vernetzen und mit Follower:innen zu interagieren. Sorge dafür, dass dich Menschen auf deinen Kanälen kontaktieren können, um Anfragen für Aufträge zu senden und deine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Stärke zudem die Kundenbindung, indem du kulant agierst.
  3. Lege deine Preise fest: Um als selbständiger Video Creator faire und angemessene Preise für deine Dienstleistungen anzubieten, solltest du einige Vergleichswerte im Blick haben. Informiere dich über die Marktpreise und berücksichtige bei der Festlegung deiner Preise deine Erfahrung und Fähigkeiten. Auch Faktoren wie die Kosten für deine Ausrüstung, die Bearbeitungszeit der Aufträge und die Reisekosten müssen hier berücksichtigt werden. Eine ausführliche Anleitung zur Ermittlung deines Honorars findest du in unserem Beitrag über Honorare bei freiberuflichen Tätigkeiten.
  4. Erstelle einen Zeitplan: Wenn du als selbständiger Video Creator arbeitest, kann es leicht passieren, dass du dich in deiner Arbeit verlierst und vergisst, Pausen zu machen. Um zu viel Stress oder einen Burnout zu vermeiden, solltest du einen Zeitplan erstellen, der es dir ermöglicht, dein Arbeits- und Privatleben in Einklang zu bringen. Plane deine Arbeit so, dass du deine persönlichen Verpflichtungen berücksichtigen kannst und setze dir für die Bearbeitung deiner Aufträge realistische Fristen.
  5. Bilde dich weiter und halte nach aktuellen Trends Ausschau: Die Videobranche entwickelt sich ständig weiter, und es ist wichtig, sich über die neuesten Trends und Technologien zu informieren, um relevant zu bleiben. Verfolge Branchenblogs, besuche Workshops und nimm an Online-Foren teil, um über die neuesten Trends und Techniken informiert zu bleiben.

Die Arbeit als selbständiger Videomaker erfordert Hingabe, harte Arbeit und ständiges Lernen. Wenn du unsere Tipps befolgst, hast du die Chance, dich als erfolgreicher Video Creator zu etablieren und eine nachhaltige Karriere aufbauen.

Als Video Creator Steuern zahlen: Das musst du beachten 

Für Videoproduzent:innen, die freiberuflich tätig sind, gelten die gleichen steuerlichen Verpflichtungen wie andere Freiberufler:innen. Damit du ausreichend auf mögliche anfallende Steuern vorbereitet bist, solltest du im Voraus deine Einnahmen und Ausgaben gründlich dokumentieren und genügend Geld beiseitelegen, um mögliche anfallende Steuerabgaben leisten zu können.

Einkommenssteuer

Für freiberufliche Tätigkeiten unterliegst du zuallererst der Einkommenssteuerpflicht. Der vom Finanzamt festgelegte Steuersatz hängt dabei von deinen individuellen erzielten Einnahmen abzüglich deiner Ausgaben ab. Um deine Steuerschuld zu berechnen, zieht das Finanzamt alle Einkünfte aus deiner selbstständigen Arbeit heran. Es gibt jedoch einen gewissen Freibetrag: Im Jahr 2023 liegt dieser laut Angaben des Bundesfinanzministeriums bei 10.908 Euro, für 2024 ist eine Anhebung auf 11.604 Euro vorgesehen.

➡️ Mache nicht diese 5 häufigen Fehler in der Steuererklärung!

Umsatzsteuer

Auch Umsatzsteuern werden für dich als Video Creator relevant. Als Freiberufler:in bist du zu festgelegten Terminen dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Darin gibst du zunächst die Vorsteuer an, die du selbst gezahlt hast. Das ist die Summe der Mehrwertsteuer, die du für Rechnungen an Dritte überweisen musstest. Gleichzeitig gibst du in der Umsatzsteuervoranmeldung auch Mehrwertsteuerbeträge an, die du deinen eigenen Kunden in Rechnung gestellt hast. Diese Umsatzsteuerbeträge gehören dir also nicht.

Bei der Abführung der Umsatzsteuer wird zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterschieden. Bei der Soll-Versteuerung führst du mithilfe der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer für alle aktuellen Rechnungen an das Finanzamt ab – das gilt auch, wenn die Kund:innen dein Honorar noch gar nicht überwiesen haben. Bei der Ist-Besteuerung hingegen zahlst du die Umsatzsteuer erst dann, wenn alle Rechnungen bereits von deinen Kund:innen bezahlt wurden. Die letztere Form ist für Freiberufler:innen oft angenehmer, da sie für Steuern nicht in Vorleistung gehen müssen.

💡Mit der Steuerlösung von Accountable machst du deine Umsatzsteuervoranmeldung direkt per App oder am Laptop. Du musst nur deine Einnahmen und Ausgaben scannen oder eintragen und kannst die Voranmeldung in wenigen Klicks an dein Finanzamt übermitteln. So einfach geht’s!

Kleinunternehmerregelung 

Als Solo-Selbstständige:r kannst du beim Finanzamt die sogenannte Kleinunternehmerregelung für dich geltend machen. Wenn dein Umsatz im Gründungsjahr weniger als 22.000 Euro sowie im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz beträgt, gilt für dich die Umsatzsteuerbefreiung. Damit entfällt für dich auch die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Diese Regelung hat jedoch einen Nachteil: Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, kannst du bei deiner Steuererklärung auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn du beispielweise für neues Filmequipment höhere Anschaffungskosten planst, wirkt sich die Kleinunternehmerregelung negativ auf dich aus, weil du die bereits gezahlten Umsatzsteuern nicht abziehen darfst.

➡️ Solltest du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Erfahre es hier! 

Arbeiten selbstständig als Videomaker: Freiberuflich oder gewerblich?

Ob du als Videomaker:in ein Gewerbe anmelden musst oder freiberuflich tätig bist, wird im Einzelfall entschieden. Eine Einstufung als Freiberufler:in ist möglich, wenn es sich zu einem Großteil um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Sobald du jedoch Mitarbeitende beschäftigst bzw. eine Firma gründest und somit nicht mehr alle fachlichen Leistungen selbst aus eigener Hand erbringst, musst du in jedem Fall ein Gewerbe anmelden. Eine mögliche Anerkennung als Freiberufler:in erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

➡️ Mache hier den Test, ob du eher ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausführst!

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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