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Videograf:in – Freiberufler oder Gewerbe? Definition, Beispiele & Steuern

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: November 4, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Du willst Videoproduktion selbstständig machen und überlegst, ob du freiberuflich starten kannst oder ein Gewerbe anmelden musst? Hier bekommst du eine klare Abgrenzung, praxisnahe Beispielrechnungen und konkrete Steuertipps – speziell für Videograf:innen.

Freiberufler oder Gewerbe als Videograf im Überblick

Hier siehst du die wichtigsten Unterschiede zwischen Freiberuf und Gewerbe auf einen Blick. In den vorherigen Abschnitten erklären wir dir jeden Punkt im Detail – so kannst du besser einschätzen, was zu deiner Arbeit passt.

ThemaFreiberufliche VideoproduktionGewerbliche Videoproduktion
SchwerpunktKünstlerisch/journalistisch geprägt, erkennbare HandschriftTechnisch/standardisiert geprägt, arbeitsteilig skalierbar
AnmeldungDirekt beim Finanzamt (Erfassungsbogen)Gewerbeamt (+ automatische IHK)
GewerbesteuerNeinJa, Freibetrag 24.500 Euro, Anrechnung auf ESt
BuchführungEÜR dauerhaftEÜR bis 600.000 Euro Umsatz/60.000 Euro Gewinn, darüber Bilanz
UmsatzsteuerRegel/KUR/IST – gleichTechnisch/standardisiert geprägt, arbeitsteilig skalierbar
Fixkosteneher niedrig (keine IHK, keine GewSt)Gewerbeamt (+ automatische IHK)

Was ist ein Videomaker/Videograf?

Ein:e Videograf:in konzipiert, filmt und produziert Bewegtbildinhalte von der ersten Idee bis zum fertigen Video. Du klärst mit Kund:innen Ziele und Zielgruppe, entwickelst ein kurzes Konzept, organisierst den Dreh und führst ihn mit Kamera, Licht und Ton durch. Anschließend sichtest du das Material, schneidest die besten Szenen zusammen, korrigierst Farben und Ton und spielst die Videos in passenden Formaten aus. So entstehen etwa Imagefilme, Event-Rückblicke, Social-Media-Clips oder Produktvideos. In kleinen Projekten machst du oft alles end-to-end; bei größeren Produktionen arbeitest du mit Assistenz oder spezialisierten Freelancer:innen zusammen.

Videograf:in freiberuflich oder gewerblich? Die saubere Abgrenzung

Ob freiberuflich oder gewerblich, entscheidet der Schwerpunkt deiner Tätigkeit. Überwiegt künstlerisch/journalistische Eigenleistung, spricht viel für Freiberuf. Steht technische Ausführung oder standardisierte Produktion im Vordergrund – oft mit Team und Arbeitsteilung –, ist es regelmäßig Gewerbe. Die Einstufung trifft am Ende das Finanzamt anhand deiner Tätigkeitsbeschreibung im steuerlichen Erfassungsbogen. Beschreibe konkret, was du tust, und nenne Beispiele, die deinen Schwerpunkt belegen.

Was zählt als freiberuflich?

Als freiberuflich arbeitende:r Videoproduzent:in prägst du das Ergebnis persönlich und inhaltlich. Du entwickelst die Geschichte, triffst redaktionelle Entscheidungen und gibst dem Film eine erkennbare Handschrift. Typisch ist, dass Konzept, Dreh und Schnitt aus einer Hand kommen und der künstlerische oder journalistische Anteil überwiegt. Ein Praxisbeispiel wäre eine eigenständig konzipierte Reportage für eine NGO, in der du Dramaturgie, Tonalität und Schwerpunkte selbst festlegst. Diese geistige Eigenleistung spricht regelmäßig für Freiberuflichkeit – also freiberufler Videoproduktion bzw. Videoproduktion freiberuflich.

Beispielrechnung – freiberuflich (pro Jahr, Nettowerte, vereinfacht):

  • Annahmen: Umsatz 60.000 Euro, Betriebsausgaben 25.000 Euro → Gewinn 35.000 Euro
  • Einkommensteuer (grobe Orientierung, progressiv): ≈ 4.500–5.500 Euro
  • Gewerbesteuer: 0 Euro
  • Ergebnis: Es fällt nur Einkommensteuer an; IHK-Pflicht besteht nicht. Du darfst dauerhaft die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für einfache Gewinnermittlung nutzen.

Was fällt unter eine gewerbliche Tätigkeit?

Gewerbliche Videoproduktion liegt näher, wenn der Schwerpunkt auf technischer Ausführung oder standardisierten Formaten liegt. Du setzt dann vor allem Vorgaben um, skalierst über Team/Outsourcing und lieferst wiederkehrende Formate mit gleichbleibender Struktur. Ein Beispiel ist der regelmäßige Event-Mitschnitt nach festem Ablauf, bei dem die kreative Entscheidungshoheit primär bei Auftraggeber:in oder Agentur liegt. In diesem Setting verantwortest du vor allem Reibungslosigkeit, Technik und Kapazität – das spricht tendenziell dafür, ein Gewerbe bzw. ein Kleingewerbe als Videograf:in anzumelden.

Zum besseren Verständnis, eine Beispielrechnung:

  • Annahmen: Umsatz 60.000 Euro, Betriebsausgaben 25.000 Euro → Gewinn 35.000 Euro
  • Gewerbesteuer:
    • Freibetrag 24.500 Euro → davon sind 10.500 Euro gewerbesteuerpflichtig
    • Messbetrag: 10.500 Euro × 3,5 Prozent = 367,50 Euro
    • Bei Hebesatz 400 Prozent: 367,50 Euro × 400 Prozent = 1.470 Euro GewSt
  • Anrechnung § 35 EStG: 1.397 Euro (3,8 × Messbetrag) auf die Einkommensteuer anrechenbar (bis zur tatsächlichen ESt)
  • Einkommensteuer4.500–5.500 Euro, minus Anrechnung bis 1.397 Euro
  • Ergebnis: Meist nur geringe Netto-Mehrbelastung gegenüber freiberuflich; zusätzlich IHK-Beiträge und ggf. mehr Buchführungsaufwand.

➡️ Auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist, gilt es einiges zu beachten!

    So machst du dich in der Videoproduktion selbstständig

    Bevor du mit deiner Videoproduktion richtig durchstartest, solltest du dir eine solide Basis schaffen – mit einem klaren Angebot, fairen Preisen und einer professionellen Außenwirkung. Die folgenden Schritte helfen dir dabei, dich erfolgreich selbstständig zu machen. Folgende Aspekte solltest du berücksichtigen:

    1) Portfolio & Positionierung
    Zeige 3–5 Projekte mit Ziel, Umsetzung und Ergebnis. Ein kurzes Showreel hilft bei der Einordnung. Definiere deinen Schwerpunkt (z. B. Events, Social, Produkt), damit dich passende Kund:innen finden.

    2) Preise & Angebote
    Kalkuliere Arbeitstage für Dreh und Schnitt, Reisekosten und Nutzungsrechte (wo, wie lange und auf welchen Kanälen das Video genutzt wird). Erwähne eine Ausrüstungspauschale – einen Fixbetrag für Kamera, Licht und Ton inklusive Abnutzung, Versicherung und Wartung. Lege Korrekturschleifen fest (z. B. zwei Runden), um Erwartungen und Aufwand zu steuern.

    3) Recht & Organisation
    Sichere Einverständniserklärungen (Personen/Locations) und Musikrechte, um Abmahnungen zu vermeiden. Arbeite mit Backups nach der 3-2-1-Regel: drei Kopien, zwei unterschiedliche Speichermedien, eine Kopie extern.

    4) Marketing & Akquise
    Bitte zufriedene Kund:innen um Testimonials (kurze, zitierfähige Empfehlungen) und veröffentliche sie auf Website und Social Media. Lege ein Google Business Profil an – ein kostenloser Brancheneintrag, der dich in Google Maps und der lokalen Suche sichtbar macht.

    5) Weiterbildung & Prozesse
    Plane Workshops oder Online-Kurse (z. B. Licht, Storytelling, Farbkorrektur). Dokumentiere Abläufe von Angebot bis Abnahme; klare Prozesse sparen Zeit und wirken professionell.

    ➡️Erstes Jahr Selbstständigkeit: Diese Steuerpflichten warten auf dich.

    Steuern in der Videoproduktion – auf den Punkt

    Wenn du dich selbstständig machst, musst du dich auch mit deinen steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Die wichtigsten Steuern für Videograf:innen lassen sich jedoch leicht verstehen – hier bekommst du den Überblick über alles, was relevant ist.

    Einkommensteuer (ESt): Du versteuerst deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Das gilt für Freiberuf und Gewerbe. Der Steuersatz ist progressiv, er steigt also mit dem Einkommen.

    Umsatzsteuer (USt): Unter der Regelbesteuerung weist du USt auf Rechnungen aus und kannst die USt aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen. Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) weist du keine USt aus, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen; Grenzen: 22.000 Euro im Vorjahr, 50.000 Euro im laufenden Jahr. Die Ist-Versteuerung bedeutet: USt erst bei Zahlungseingang abführen – hilfreich für die Liquidität.

    Vertiefend: Kleinunternehmerregelung – alle Details

    Gewerbesteuer (GewSt): Fällt nur beim Gewerbe an. Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro; darüber wird die Steuer über Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde berechnet. Ein Teil wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet.

    Buchführung & Kammer: Freiberuf: dauerhaft EÜR (einfache Gewinnermittlung), keine IHK. Gewerbe: EÜR bis 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn (Vorjahr), darüber Bilanzierung; zusätzlich IHK-Mitgliedschaft mit Beitrag.

    Was kannst du absetzen?

    Betriebsausgaben senken deinen Gewinn – und damit deine Steuer. Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist und per Beleg nachweisbar. Die wichtigsten Kostenblöcke für Videograf:innen:

    • Ausrüstung: Kamera, Objektive, Stative, Licht, Ton, Drohne.
    • IT & Software: Schnittrechner, Monitore, Schnittprogramme, Musik-/Stock-Lizenzen, Cloud-Speicher.
    • Reisekosten: 0,30 Euro/km (privater Pkw), Bahn/ÖPNV, Hotel, Verpflegungspauschalen bei Abwesenheit.
    • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Equipment-/Elektronikversicherung.
    • Marketing: Website, Hosting, Anzeigen, Showreel-Produktion.
    • Weiterbildung: Workshops, Fachkurse, Fachbücher.
    • Externe Leistungen: Assistenz am Set, Sprecher:in, Schnitt/Color, Tonmischung – jeweils mit Rechnung.

    ➡️ Rechnungen schreiben als Selbstständige:r – mit Vorlage und Pflichtangaben

      Sonderpunkte

      Diese Punkte weichen von „normalen“ Ausgaben ab – sie haben eigene Regeln oder gelten nur in bestimmten Fällen:

      • GWG & Abschreibung (AfA): Anschaffungen bis 800 Euro netto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und sind sofort absetzbar. Teurere Technik musst du per Abschreibung über mehrere Jahre verteilen – wichtig für Liquiditätsplanung und Gewinnsteuerung.
      • Nur Gewerbe: IHK-Beiträge sind abziehbar, die Gewerbesteuer dagegen nicht. Sie wird stattdessen auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Das ist besonders, weil es nur Gewerbetreibende betrifft und steuerlich anders behandelt wird als normale Betriebsausgaben.

      Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

      • Kleinunternehmerregelung trotz hoher Investitionen: Du sparst Aufwand, verzichtest aber auf Vorsteuerabzug – bei Kamerakäufen kann das teuer werden.
      • Unklare Rechte: Fehlende Musik- oder Personenrechte führen zu Abmahnrisiken.
      • Dumpingpreise durch weiche Angebote: Ohne klare Leistungsgrenzen (Drehtage, Korrekturen, Nutzungsrechte) schrumpft die Marge.
      • Backups vernachlässigt: Ohne 3-2-1-Backup kann Datenverlust existenzbedrohend sein.
      • Keine Rücklagen: USt- und ESt-Zahlungen kommen sicher – plane sie ein.
      1. ➡️ Steuerrücklage bilden: So vermeidest du Nachzahlungen

      Mini-Checkliste: Selbstständig in der Videoproduktion

      1. Tätigkeit schriftlich beschreiben (mit Beispielen – künstlerisch/journalistisch vs. technisch/standardisiert).
      2. Form wählen: Überwiegt kreativ/journalistisch → Freiberuf; sonst Gewerbe.
      3. Anmelden: Freiberuf beim Finanzamt; Gewerbe beim Gewerbeamt + Finanzamt.
      4. USt-Option prüfen: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung; Ist-Versteuerung für bessere Liquidität.
      5. Preismodell definieren: Arbeitstage, Ausrüstung, Nutzungsrechte, Reisekosten, Korrekturen klar anbieten.
      6. Belege & Rücklagen organisieren: Alles digital ablegen; Rücklagen für ESt/USt bilden.
      7. Rechte & Sicherheit klären: Musik, Personen, Locations; Backups & Versicherungen.

      Fazit: Gewerblich oder freiberuflich als Videograf:in arbeiten?

      Ob du dich als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r registrierst, hängt von deinem Schwerpunkt ab. Wenn du künstlerisch oder journalistisch arbeitest und das Ergebnis selbst prägst, ist Freiberufler die richtige Wahl. Erbringst du dagegen vor allem technische oder standardisierte Leistungen und arbeitest mit einem Team oder im Rahmen von Outsourcing, spricht vieles für die Gewerbeanmeldung.

      FAQ – Häufige Fragen zur Selbstständigkeit als Videograf

      Muss ich als Videograf:in ein Gewerbe anmelden?
      Als Videograf:in musst du nicht zwingend ein Gewerbe anmelden. Wenn deine Arbeit künstlerisch oder journalistisch geprägt ist, kannst du freiberuflich tätig sein. Überwiegen technische oder standardisierte Leistungen, spricht vieles für Gewerbe; entscheidend ist deine Tätigkeitsbeschreibung fürs Finanzamt.

      Wie unterscheidet sich die Steuer zwischen Freiberuf und Gewerbe?
      Die Steuer unterscheidet sich zwischen Freiberuf und Gewerbe vor allem durch die Gewerbesteuer. Beide zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn, aber nur Gewerbe zahlt zusätzlich Gewerbesteuer, die teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Dadurch bleibt der Unterschied oft überschaubar.

      Ist die Kleinunternehmerregelung für Videograf:innen sinnvoll?
      Die Kleinunternehmerregelung ist für Videograf:innen sinnvoll, wenn du niedrige Umsätze hast und wenig investierst. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Bei hohen Anschaffungen ist die Regelbesteuerung häufig vorteilhafter.

      Welche Ausgaben kann ich als Videograf:in absetzen?
      Als Videograf:in kannst du betriebliche Kosten absetzen. Dazu zählen Ausrüstung, IT und Software, Reisekosten, Versicherungen, Marketing, Weiterbildung und externe Leistungen. Im Gewerbe sind zusätzlich IHK-Beiträge abziehbar; die Gewerbesteuer nicht, sie wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

      Ab wann muss ich als Videograf:in bilanzieren?
      Als Videograf:in musst du bilanzieren, wenn du gewerblich tätig bist und über 600.000 Euro Umsatz oder über 60.000 Euro Gewinn im Vorjahr erzielst. Als Freiberufler:in musst du grundsätzlich nicht bilanzieren und darfst die EÜR verwenden.

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      Sophia Author

      Autor - Sophia Merzbach

      Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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