Privatpersonen wie Unternehmen müssen sie jedes Jahr machen: die Steuererklärung. Doch welche Steuern zahlt eigentlich eine Personengesellschaft? In diesem Beitrag erklären wir, welche Steuern du zahlst und welche Fristen du beachten musst.
Um dich im Steuerdschungel zurechtzufinden, ist es zunächst einmal wichtig, zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Denn beide Unternehmensformen werden unterschiedlich besteuert.
Wenn mehrere Personen zusammen ein Unternehmen gründen wollen, haben sie die Möglichkeit, zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft zu wählen. Im Rahmen des Steuerrechts werden beide Gesellschaftsformen unterschiedlich besteuert. Zu den Personengesellschaften gehören:
Zu den Kapitalgesellschaften zählen dagegen:
Personengesellschaften sind im Unterschied zu Kapitalgesellschaften keine juristischen Personen. Das bedeutet, dass sie nicht recht- und geschäftsfähig sind. Daher erfolgt die Besteuerung des Gewinns einer Personengesellschaft über die Einkommensteuer der Gesellschafter:innen. In einer Kapitalgesellschaft wird der Gewinn dagegen direkt und unabhängig von den Gesellschafter:innen versteuert.
Der Gewinn einer Personengesellschaft wird zum Jahresende ermittelt und anschließend auf die Gesellschafter:innen verteilt, die dadurch Gewinneinkünfte erzielen. Der Gewinn wird entweder zu gleichen Anteilen auf die Gesellschafter:innen aufgeteilt oder nach einem Verteilungsschlüssel, der bei der Gründung im Gesellschaftervertrag festgelegt wurde.
Die Gesellschafter:innen müssen die durch die Gesellschaft erzielten Gewinne in ihrer Einkommensteuer versteuern. Neben der Einkommensteuer ist für Personengesellschaften auch die Umsatzsteuer und in den meisten Fällen die Gewerbesteuer abzuführen.
Die aus der Gesellschaft erzielten Einkünfte müssen von den Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft als Einkommen in ihrer privaten Steuererklärung angegeben werden. Für die Versteuerung der Einkünfte gelten die Regeln des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nach diesem müssen Gesellschafter:innen wie andere Selbstständige auch ihre Einkünfte aus folgenden Tätigkeitsbereichen versteuern:
Es ist auch möglich, dass mehrere Einkunftsarten nebeneinander vorliegen. Dann wird die Summe aller Einkünfte versteuert.
Bei der Abgabe der Steuererklärung für Personengesellschaften gibt es bestimmte Fristen. Deine Einkommensteuererklärung solltest du bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben. Jedoch verschieben sich in den nächsten Jahren die Termine. Etwa gilt für die Einkommensteuererklärung 2022 der 30.September 2023 als Fristende. Beauftragst du einen Steuerberater, verlängert sich die Frist ebenfalls. Dann muss die Steuererklärung bis zum folgenden Februar beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Häufig sind Personengesellschaften auch gewerblich tätig. In diesem Fall ist das Unternehmen auch als Gewerbe angemeldet und du hast einen Gewerbeschein erhalten. Als Gewerbetreibende zahlst du auch die Gewerbesteuer (GewO), sobald die Gesellschaft mehr als 24.500 Euro Gewinn macht. Dies ist die Grenze des Freibetrags für die Gewerbesteuer.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer gilt der Gesamtgewinn der Personengesellschaft als Grundlage. Anders als bei der Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer von der Personengesellschaft direkt gezahlt und nicht über die Einkünfte der Gesellschafter:innen. Aber: Auch der Gewinn, der euch als Gesellschafter:innen ausgezahlt wird, zählt zum Gesamtgewinn der Personengesellschaft und muss daher in der Gewerbesteuer berücksichtigt werden.
Die Gewerbesteuer wird pro Jahr berechnet. Ihre Höhe wird von zwei Faktoren beeinflusst: dem Steuersatz und dem Hebesatz. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und kann daher je nach Ort unterschiedlich sein. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt dann so:
Gewerbesteuer = Gesamtgewinn x 3,5 % x Hebesatz
[Info] Was passiert, wenn der Gewinn unter dem Freibetrag liegt? Auch wenn der Freibetrag von 24.500 Euro unterschritten wird, musst du die Gewerbesteuererklärung einreichen, obwohl du keine Steuern zahlst. Dies nennt man dann eine Nullmeldung.
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zur Gewerbesteuer von Personengesellschaften ist der 31. Mai des folgenden Jahres. Falls du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist auf den 30. September. Es ist auch möglich, eine weitere Verlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Diese Fristverlängerung wird aber nicht immer gewährt. Versuche daher, deine Steuererklärung möglichst pünktlich fertigzustellen.
Wie Selbstständige zahlen auch Personengesellschaften Umsatzsteuer (USt). Die Umsatzsteuer liegt bei 19 bzw. 7 Prozent. Welcher Steuersatz für dich gilt, hängt von deinen Produkten und Leistungen ab. Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent greift zum Beispiel bei Büchern und Zeitschriften und für bestimmte Lebensmittel. Die Umsatzsteuer kannst du an deine Kund:innen weitergeben. Dafür weist du diese auf Rechnungen, die du ihnen stellst, gesondert aus.
Die Umsatzsteuererklärung ist einmal pro Jahr einzureichen. Außerdem musst du auf die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) achten. Die Umsatzsteuer, die du von deinen Kund:innen erhalten hast, wird an das Finanzamt weitergereicht. Je nach Höhe des Gewinns geschieht das monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Gleichzeitig gibst du die Umsatzsteuervoranmeldung ab. In dieser werden die Einnahmen und Ausgaben für den jeweiligen Zeitraum aufgelistet. Gleichzeitig kannst du dir über die Umsatzsteuervoranmeldung zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.
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Als Personengesellschaft kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dich somit von der Zahlung der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UstG) befreien lassen. Dies gilt dann, wenn der steuerpflichtige Jahresumsatz im letzten Jahr unter 22.000 Euro lag und im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen wird. Auch die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung entfällt in diesem Fall. Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlst, muss diese auch nicht auf Rechnungen ausgewiesen werden.
Im Rahmen der Umsatzsteuer wird zwischen Ist- und Sollbesteuerung unterschieden. Im Allgemeinen gilt für Personengesellschaften die Sollbesteuerung. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer direkt nach der Rechnungsstellung an das Finanzamt gezahlt werden muss.
Es kann dabei passieren, dass du die Zahlung an das Finanzamt bereits tätigen muss, obwohl der Geldeingang deiner Kund:in noch nicht erfolgt ist. Hier gehst du gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für eine Personengesellschaft aber auch die Istbesteuerung gelten:
Bei der Istbesteuerung zahlst du die Umsatzsteuer erst dann, wenn dein:e Kund:in die Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Du musst also nicht gegenüber dem Finanzamt in Vorleistung gehen.
Personengesellschaften müssen in der Regel Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Die Einkommensteuer wird über die private Steuererklärung der Gesellschafter der Personengesellschaft gezahlt. Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt hingegen die Gesellschaft. Bei der Umsatzsteuer kommt die Sollbesteuerung zur Anwendung. Sofern man nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss auch die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Personengesellschaft gewerblich tätig, ist Gewerbesteuer zu zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer unterscheidet sich je nach Standort.
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Autor - Markus Thomas Boldt
Markus ist ein erfahrener Steuerberater-Partner bei Accountable. Er schreibt und berät zu den Themen Finanzplanung, Steuerstrategien und Unternehmensgründung.
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