Als Freelancer:in oder Selbstständige:r ist es entscheidend, dass du deine Ausgaben klug managst und dabei keine steuerlichen Vorteile verpasst. Dazu gehören auch Spesen. Manchmal kannst du sie bei Kund:innen abrechnen, aber manchmal auch nicht.
In unserem Artikel geben wir Tipps für eine korrekte Spesenabrechnung – von der Erfassung deiner Betriebsausgaben bis hin zu digitalen Tools, die dir das Leben erleichtern.
Spesen (abgeleitet vom lateinischen Ausdruck „spesa“) sind Ausgaben, die dir im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Man unterscheidet vier Kategorien:
Während Angestellte in Firmen private Auslagen, die während einer Geschäftsreise entstanden sind, über die interne Reisekostenabrechnung zurückholen können, ist die Spesenabrechnung für Freelancer:innen und Selbstständige nicht ganz so einfach. So ist es nicht selbstverständlich, dass Kund:innen für diese Kosten auch wirklich aufkommen. Damit es für dich nicht später heißt „außer Spesen nix gewesen“, muss vertraglich geregelt sein, dass Spesen abgerechnet werden können.
💡Tipp von Accountable: Ein potenzieller Kunde möchte die Spesen nicht übernehmen, aber Reisekosten werden unvermeidlich sein? Dann musst du solche Ausgaben im Angebot bereits einpreisen oder bei der Honorarkalkulation gegebenenfalls einen höheren Stundensatz ansetzen.
Die gesetzlichen Regelungen betreffen vor allem die Reisekostenabrechnung und den sogenannten Verpflegungsmehraufwand. Für Reisekosten kann man entweder die tatsächliche Höhe ansetzen (Bahn- und Zugreisen), während Autofahrten über einen Pauschalbetrag (bis 20 Kilometer: 0,30 Euro pro Kilometer, ab 21. Kilometer: 0,38 Euro pro Kilometer) abgerechnet werden.
➡️ Mehr zum Thema: Reisekostenabrechnung für Selbstständige und Freelancer
Beim Verpflegungsmehraufwand unterscheidet man für zwischen der großen und der kleinen Spesenpauschale. Der volle Betrag wird nur gezahlt, wenn du die Kosten für die Verpflegung selbst trägst. Übernimmt deine Kundin zum Beispiel das Mittagessen, muss der Betrag entsprechend gekürzt werden.
💡Hinweis von Accountable: Die Spesenpauschalen sollten im Rahmen des sog. „Wachstumschancengesetzes“ um jeweils 2 Euro erhöht werden. Doch es können weiterhin wie in 2023 28 bzw. 14 Euro pro Tag geltend gemacht werden.
➡️ 9 wichtige Steuerpauschalen für Selbstständige
Wenn deine Kund:innen Spesen übernehmen, brauchst du eine Abrechnung, die möglichst klar strukturiert und leicht verständlich ist. Zudem sollte sie vollständig sein. Heißt: Alle relevanten Informationen (Datum, Beschreibung der Ausgabe, Netto- und Bruttobeträge sowie Umsatzsteuer) müssen aus der Tabelle hervorgehen. Füge der Spesenabrechnung auch Kopien aller notwendigen Belege bzw. Spesenquittungen bei, um die Ausgaben zu belegen. Last, but not least: Stelle sicher, dass deine Kontaktdaten und die Bankverbindung vollständig und korrekt sind.
Das folgende Beispiel kannst du als Muster für deine Spesenabrechnung verwenden:
Max Mustermann Datum: 31. Januar 2024
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Telefon: 01234 567890
E-Mail: [email protected]
Steuernummer: 123/456/7890
An:
Firma Kunde GmbH
Kundenstraße 2, 23456 Kundenstadt
Ansprechpartner: Frau/Herr Kunde
Projekt: Website-Relaunch
Spesenabrechnung
Abrechnungszeitraum: 1. Januar 2024 - 31. Januar 2024
Datum | Beschreibung der Ausgabe | Betrag (Netto) | USt. (%) | Betrag (Brutto) |
03.01.2024 | Bahnfahrt zum Meeting in Kundenstadt | 80,00 € | 7 | 85,60 € |
03.01.2024 | Mittagessen mit Kunde | 30,00 € | 19 | 35,70 € |
15.01.2024 | Parkgebühren für Kundentermin | 10,00 € | 19 | 11,90 € |
24.01.2024 | Druckkosten für Projektunterlagen | 15,00 € | 19 | 17,85 € |
Summe | 135,00 € | 151,05 € |
Gesamtsumme der Spesen: 151,05 €
Bitte überweisen Sie den oben genannten Betrag bis zum 14. Juli 2024 auf folgendes Konto:
Bankverbindung:
Max Mustermann
IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90
BIC: MUSBDEFFXXX
Anmerkungen:
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Spesen, die für geschäftliche Zwecke entstanden sind, können auch als Betriebsausgaben von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Allerdings musst du die „doppelte Berücksichtigung“ vermeiden. Das bedeutet, dass du Spesen, die du bereits von einem oder einer Kund:in erstattet bekommen hast, nicht noch einmal als Betriebsausgabe angeben kannst. Wenn dein:e Kund:in aber nur einen Teil bezahlt hast, kannst du jedoch den Rest der Spesen über die Steuererklärung geltend machen.
➡️ Das ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten
Folgende Spesennachweise akzeptieren die Finanzämter in der Regel:
💡Tipp von Accountable: Bei der Spesenabrechnung musst du zwischen Übernachtungs- und Verpflegungskosten trennen – achte also darauf, dass in der Hotelrechnung das Frühstück separat ausgewiesen wird.
Für manche Kosten gibt es keine Belege, zum Beispiel für Parkgebühren oder das Trinkgeld im Restaurant. Wenn du sie trotzdem als Spesen bei der Steuererklärung ansetzen willst, benötigst du einen sog. „Eigenbeleg“. Welche Anforderungen gelten, erklären wir im Ratgeber „Eigenbelege: Ersatz für verlorene oder nicht ausgestellte Belege“.
Die Nutzung digitaler Tools für die Spesenabrechnung bietet eine Fülle von Vorteilen, die weit über die reine Zeitersparnis hinausgehen. Software-Lösungen und Apps wie Accountable automatisieren nicht nur mühsame Prozesse, sondern erhöhen auch die Genauigkeit deiner Finanzdaten. Mit Funktionen wie Beleg-Scannen und automatischer Datenerfassung reduzieren die Tools Fehlerquellen, die bei manueller Eingabe auftreten können. Darüber hinaus ermöglichen sie eine nahtlose Integration in bestehende Buchhaltungssysteme, was eine konsistente und transparente Finanzverwaltung gewährleistet.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die Mobilität: Spesen können direkt vor Ort erfasst und verarbeitet werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Zudem bieten diese Tools oft Echtzeit-Einblicke in deine Finanzen, was eine effektive Budgetkontrolle und -planung ermöglicht.
➡️ Die nützlichsten Apps für Selbstständige
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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Yuriy Gromov
Super Tipps, sehr hilfsbereit, bisher super zufrieden
Philipp Nowak
Ole hat superschnell geantwortet und den Nagel auf den Kopf getroffen. Weiter so, Ole!
Anonym
Die Einfachheit und Übersichtlichkeit und vor allem – falls nötig – den sehr persönlichen Kontakt mit helfendem Personal
Anonym
Sehr gut.....
Oleksandr Antosiuk
Ja man muss sagen alles super auch wenn es zwar dauert bis wer antwortet auf grund der Masse an Anfragen kann ich die kompetenz und die weiter bearbeitung und die Erklärungen der Mitarbeiter nur weiterempfehlen! Sie erklären auch so das ein Anfänger alles super versteht und damit super Arbeiten kann.
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Jacqueline Walther