Selbstständiges Arbeiten ist für viele Student:innen der absolute Traum: Du kannst zeitlich und örtlich flexibel arbeiten und gleichzeitig im besten Falle dein Wissen aus dem Studium direkt in deine zukünftige Karriere investieren
Allerdings gibt es für selbstständige Student:innen ein paar steuerliche Besonderheiten, die du beachten musst. Was diese Besonderheiten sind, wie es mit der Krankenversicherung aussieht und was du sonst noch über die Selbstständigkeit als Student:in wissen solltest, verraten wir dir auf dieser Seite.
Inhaltsverzeichnis
Ob in der Gastronomie, im Eventbereich oder in einem Unternehmen: Der Jobmarkt für Studierende hält viele Optionen bereit. Dabei können diese mit deinem Studium zu tun haben oder nicht. Es gibt hierbei verschiedene Anstellungsformen. Studierende können als Teilzeitkräfte, Minijobber:innen oder auch Werkstudierende angestellt werden.
Praktisch für dich ist bei so einer Anstellung, dass du dich durch den Status als Angestellte:r in der Regel nicht um viel kümmern musst. Das Unternehmen ist dafür zuständig, alle relevanten Abgaben zu tätigen und Steuern abzuführen. Du musst außerdem keine Rechnungen schreiben, sondern hast in der Regel ein festgelegtes Einkommen, das an eine Anzahl von Stunden gebunden ist. Oder du füllst einen formlosen Stundenzettel aus.
Bestimmte Arbeitszeiten oder eine gewisse Stundenzahl funktionieren jedoch nicht für alle Studierende. Viele haben während der Semesterzeit nicht die zeitlichen Kapazitäten einen Job regelmäßig auszuführen und die Arbeit kollidiert mit dem Stundenplan oder der Prüfungszeit. Hier ist die Möglichkeit, sich alsStudent:in selbstständig zu machen, eine interessante Option.
Kann man als Student:in selbstständig sein? Grundsätzlich steht es jedem und jeder Studierenden frei, sich neben dem Studium selbstständig zu machen. Die Selbstständigkeit an sich bietet nämlich gerade für Student:innen einige Vorteile.
Du kannst dir dein Arbeitspensum frei einteilen und so zum Beispiel den Großteil deiner Aufträge in den Semesterferien oder in einer weniger stressigen Phase des Studiums erledigen.
Selbständige Jobs für Studierende sind dabei vielfältig: von schriftstellerischen Tätigkeiten für Blogs, übersetzenden Tätigkeiten für Unternehmen, Promo auf Festivals oder Design-Aufträgen – was du machen möchtest, ist in erster Linie ganz von deinen Fähigkeiten abhängig.
Darüber hinaus kannst du selbstständige Arbeit in der Regel örtlich ungebunden ausüben. Das heißt, dass du dir als selbstständige Student:in Zeit sparst, die du sonst zu deinem Nebenjob gependelt wärst, und darüber hinaus Aufträge aus ganz Deutschland und sogar aus dem Ausland annehmen kannst.
➡️ Rechnungen ins Ausland stellen: Das musst du beachten
Um dich als Student:in selbstständig zu machen, fallen die gleichen Voraussetzungen an, wie bei jedem anderen Selbstständigen auch:
➡️ Selbständig im Studium: Basics für selbständige Studierende
Um dich als Student:in selbstständig zu machen brauchst du als erstes eine Idee. Dabei musst du nicht das Rad neu erfinden, sondern kannst im besten Falle deine eigenen Interessen und Fähigkeiten nutzen, um damit nebenbei ein wenig Geld zu verdienen.
➡️Mit diesen 7 Jobs kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen
Nachdem du dir überlegt hast, womit du dich selbstständig neben dem Studium machen willst, geht es an den offiziellen Teil: Du musst dich bei deinem zuständigen Finanzamt als selbstständig anmelden.
Dafür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und erhältst ein paar Wochen später deine neue Steuernummer, über die du nun offiziell selbstständig als Student:in arbeiten und Rechnungen stellen kannst.
➡️Hier findest du einen kompletten Guide dazu, wie du dich selbstständig machen kannst
Achtung: Bevor du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst, musst du dir im Klaren darüber sein, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberufler:in tätig sein wirst. Denn je nachdem, was auf dich zutrifft, ergeben sich unterschiedliche Pflichten für dich.
Wenn du freiberuflich als Student:in arbeiten willst, dann musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort angeben, dass du eine freie Tätigkeit ausüben wirst.
➡️So füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig aus
Als freie Tätigkeit gelten alle Jobs, die:
➡️ Freelancer, Freiberufler:in oder freie Mitarbeitende:r – Diese Unterschiede solltest du kennen
Um als Studierende:r ein Gewerbe anzumelden, füllst du ebenfalls den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Zusätzlich musst du dich beim Gewerbeamt melden und dir dort einen Gewerbeschein für deine Tätigkeit holen. Der kostet je nach Standort zwischen 20 und 65 Euro.
Außerdem musst du für dein Gewerbe auch die Gewerbesteuer abführen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde berechnet, in der dein Gewerbe ansässig ist.
Du bist dir nicht sicher, in welche Kategorie du fällst? Dann mach doch einfach unser Quiz und finde es heraus!
Prinzipiell sind deinem Verdienst keine Grenzen gesetzt. Du kannst nur in den Semesterferien arbeiten und einen geringeren Verdienst haben oder aber deinen vollen zeitlichen Umfang nutzen und so viel verdienen, wie du kannst.
Mit einem höheren Einkommen ergeben sich allerdings auch ein paar zusätzliche Pflichten für dich: Wenn dein Einkommen den aktuellen Freibetrag von 11.784 Euro übersteigt (Stand: 2024), musst du es versteuern. Außerdem kann ein hohes Einkommen als selbstständige Student:in auch deinen Studierendenstatusbei deiner Krankenversicherung beeinflussen, was eventuell mit höheren Beiträgen für dich verbunden ist.
Schließlich kann dein selbstständiges Einkommen auch einen Einfluss darauf haben, ob und wie viel BAföG du für dein Studium beziehen kannst.
Wenn du finanzielle Unterstützung benötigst, um dir dein Studium zu finanzieren, kannst du BAföG beantragen. Das ändert sich auch nicht, wenn du neben deinem Studium selbstständig arbeitest.
Allerdings musst du dabei genau auf den Freibetrag achten, den du neben dem Bezug des BAföGs verdienen darfst. Für selbstständig arbeitende Studierende liegt der monatliche Freibetrag 2024, der neben dem Bezug des BAföGs verdient werden darf, bei 330 Euro. Da aber das BAföG-Amt hier noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale dazu rechnet, erhöht sich der Freibetrag auf 556 Euro im Monat.
Gut zu wissen: Das BAföG-Amt schaut sich immer den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten an. Das heißt, dass du auch mal einen Monat mehr als 520,92 Euro verdienen kannst, sofern du auf das ganze Jahr gerechnet unter 6.250 Euro Verdienst bleibst. (Stand: 2024)
➡️Mehr zur Berechnung deiner BAföG Einkommensgrenze erfährst du hier
Student:innen, die selbstständig arbeiten, erfahren keine steuerliche Sonderbehandlung, sondern unterliegen den gleichen Regeln, wie alle anderen Selbständigen auch. Wie jede:r andere arbeitstätige Deutsche müssen auch selbstständige Student:innen ihre Einnahmen versteuern – sofern sie über die Einkommensteuer Freigrenze von 11.784 Euro kommen. (Stand: 2024)
In diesem Fall musst du als selbstständige Student:in also jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der du deine selbstständigen Einnahmen offenlegst.
Wenn Du im ersten Jahr unter 22.000 Euro im Jahr verdienst und im Folgejahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreitest, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Den Status als Kleinunternehmer:in beantragst du auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die Vorteile: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und bist daher auch nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. So kannst du deine Leistungen möglicherweise auch günstiger anbieten als die (nichtstudentische) Konkurrenz.
Dass du als Kleinunternehmer:in keine Vorsteuer abziehen kannst, sollte jedoch kein Problem sein. Hohe Investitionen wirst du während deiner Selbstständigkeit als Student:in höchstwahrscheinlich nicht tätigen.
➡️Wann du als Kleinunternehmer giltst, erfährst du hier
Und wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du zusätzlich die Gewerbesteuer abführen.
Als Student:in kannst du deine Studienkosten in der Steuererklärung absetzen. Als selbstständige:r Student:in kannst du die Kosten, die im Rahmen des Studiums angefallen sind, als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung deiner Einkommensteuererklärung angeben und dadurch deine Steuerlast mindern.
➡️ So funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung
Die folgenden Ausgaben kannst du dabei unter anderem geltend machen:
➡️ Was du sonst noch alles von der Steuer absetzen kannst, haben wir dir hier zusammengefasst
Wenn du an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule eingeschrieben bist, dann giltst du sozialversicherungsrechtlich als Student:in. Dieser Status räumt dir einige Vorteile ein. So genießt du zum Beispiel als Student:in geringere Beiträge für deine Krankenversicherung und kannst unter anderem im öffentlichen Nahverkehr von reduzierten Ticketpreisen profitieren.
Der Studierendenstatus gilt aber nur dann, wenn du dich hauptsächlich mit deinem Studium beschäftigst. Das heißt, dass du den Großteil deiner Zeit mit dem Studieren verbringst. Sobald du aber mehr als 20 Stunden neben deinem Studium arbeitest (beispielsweise als selbstständige Student:in), erlischt dein Studierendenstatus – und somit auch die damit einhergehenden Vorzüge.
Gut zu wissen: Wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest, aber diese Arbeit nur an den Wochenenden oder ausschließlich abends oder nachts ausüben, bleibt dein Studierendernstatus erhalten.
Während du als Student:in keinen gesonderten Status in deiner Selbständigkeit genießt, gibt es doch einige Aspekte, derer du dir im Vorfeld Bewusst sein solltest.
Einer ist die Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum 25. Lebensjahr besteht die Möglichkeit der günstigen Familienversicherung. Jedoch nur, wenn du nicht mehr als 520 Euro bei (bei Minijobs) pro Monat verdienst. Für selbstständig arbeitende Studierende gilt eine Grenze von 485 Euro monatlich.
Als nebenberufliche selbständige:r Student:in hast du die Möglichkeit, dich für ca. 120 bis 130 Euro pro Monat studentisch zu versichern. Die Einstufung als nebenberufliche Tätigkeit ist abhängig von dem Umfang deiner Tätigkeit.
Bei einem Hauptstudium dürfen Studierende allgemein nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du mehr arbeitest, dann hat dies Auswirkungen auf deinen Sozialversicherungsstatus.
💡Tipp von Accountable: Wenn du unter 25 bist und studierst, können deine Eltern Kindergeld für dich beziehen – auch wenn du selbständig bist.
Für viele Studenten führt kein Weg an einem Nebenjob während des Studiums vorbei. Das selbstständige Arbeiten ist dabei gerade wegen der örtlichen und zeitlichen Ungebundenheit oft eine hervorragende Möglichkeit, um sich die Studentenkasse ein wenig aufzubessern.
In nur ein paar Schritten ist die Selbstständigkeit auch schnell angemeldet - und wenn du unter der Steuerfreigrenze bleibst, musst du nicht mal eine Steuererklärung für deine Nebentätigkeit abgeben.
Falls du mehr verdienst, solltest du jedoch neben deinen damit entstehenden Steuerpflichten auch auf deinen Studentenstatus achten, um eventuell höhere Krankenversicherungsbeiträge zu umgehen.
Wenn du diese Punkte jedoch im Blick hast, dann ist die Selbstständigkeit eine tolle Möglichkeit, um Arbeitserfahrung zu sammeln und neben dem Studium Geld zu verdienen.
➡️ Wir haben dir selbstverständlich auch alle Infos zusammengestellt, wenn du dich nach dem Studium selbstständig machen willst.
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20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
Wer ist Robert ?Danke für dein Feedback!
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Mehr erfahrenIt's perfect for an expat like me who struggles not only with the tax system in Germany but also with the language. I love how easy it makes it for me to submit my documents every month and to have an overview of my revenue/expenses too. And when I have questions, I always get the answers either through the AI assistant or in some of the information pages :)
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Tolle Software, die einem Selbständigen die meiste Arbeit, was Steuern, Buchhaltung etc. abnimmt. Und dazu noch ein kostenloses Girokonto. Perfekt!
Anonym
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Yuriy Gromov
Super Tipps, sehr hilfsbereit, bisher super zufrieden
Philipp Nowak
Ole hat superschnell geantwortet und den Nagel auf den Kopf getroffen. Weiter so, Ole!
Anonym
Die Einfachheit und Übersichtlichkeit und vor allem – falls nötig – den sehr persönlichen Kontakt mit helfendem Personal
Anonym
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Ja man muss sagen alles super auch wenn es zwar dauert bis wer antwortet auf grund der Masse an Anfragen kann ich die kompetenz und die weiter bearbeitung und die Erklärungen der Mitarbeiter nur weiterempfehlen! Sie erklären auch so das ein Anfänger alles super versteht und damit super Arbeiten kann.
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Flamur Abdyli